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Keller (Berufsbezeichnung)

Beamter in der Wirtschaftsverwaltung.

Ein Keller (von lat. cellarius) war ein Beamter im Bereich der Wirtschaftsverwaltung von Klöstern, Fronhofsverbänden und in Territorien mit einer Ämterverfassung. Die Bezeichnung ist abgeleitet vom Lagerort 'Keller' beschreibt damit die Aufgaben des Kellers, nämlich die Verwaltung der herrschaftlichen Naturaleinkünfte (landwirtschaftliche Erzeugnisse aller Art). Der Keller war allgemein zuständig für die Kontrolle und Abrechnung der landesherrlichen Einnahmen, in einigen Regionen übernahm er auch die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit.

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