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Mainzer Stiftsfehde

Kriegerischer Konflikt um den Titel des Mainzer Erzbischofs (1459-1463).

Der am 18. Juni 1459 zum Erzbischof gewählte Graf Diether von Isenburg-Büdingen führte zunächst gemäß seiner Wahlkapitulation einen Krieg gegen Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, erlitt jedoch am 4. Juli 1460 in der Schlacht bei Pfeddersheim eine Niederlage und mußte sich anschließend im Hemsbacher Vertrag (4. August 1460) mit dem bisherigen Gegner verbünden.

Der so in die gegen Kaiser Friedrich III. agierende Opposition eingereihte Diether wurde am 21. April abgesetzt. Am 8. August 1461 wurde sein Gegenkandidat, Graf Adolph II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein, providiert; ihm schloss sich die Mehrheit des Domkapitels an, der Sekundarklerus blieb gespalten, die Stadt Mainz blieb nach Abschluss eines Schutzvertrages am 2. Dezember 1461 auf der Seite Diethers, zu dem auch Graf Philipp von Katzenelnbogen stand. Der Pfälzer Kurfürst finanzierte Diethers Krieg gegen Pfandabtretung der Erzstiftsteile an der Bergstraße. Mainzer Territorialpositionen in Oberhessen wurden an Landgraf Heinrich III. verpfändet. Adolph II. verbündete sich mit dem Trierer Kurfürsten Johann II. und dessen Bruder Karl in der Markgrafschaft Baden sowie dem Landgrafen Ludwig II. von Niederhessen. Entscheidend für die machtpolitische Auseinandersetzung wurde der Pfälzer Sieg bei Seckenheim am 30. Juni 1462 über die Nassauer Bundestruppe. Andererseits behauptete sich Adolph im Rheingau und in Bingen. Ehe die Pfälzer-Isenburger Verbündeten weitere Aktionen gegen ihn unternehmen konnten, überrumpelten Nassauer Streitkräfte am 28. Oktober 1462 Mainz und vertrieben die isenburgischen Anhänger. Adolph II. kassierte am 30. Oktober 1462 alle Privilegien, so dass die Stadt ihre Freiheiten verlor. Im Zeilsheimer Vertrag (5. Oktober 1463) verzichtete Diether auf das Erzbistum. Als Folge der Fehde für das Erzstift Mainz ging der Besitz im Naheraum, weitgehend der in Hessen verloren.

(Aus: Alois Gerlich: Mainzer Stiftsfehde, in Lexikon des Mittelalters VI, Spalte 144-145)

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