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Ministerialen

Ursprünglich unfreie Dienstleute, die im Dienste ihrer Herren bis in den Adel aufsteigen konnten.

Die Ministerialen waren ursprünglich persönlich unfreie Dienstleute (minister, officialis, servicus, serviens, servus) der Fürsten. Sie wurden von ihren Herren vornehmlich als Ratgeber, Gutsverwalter, Kriegsführer und Gerichtsvorsitzende eingesetzt und bildeten quasi deren "Beamtenschaft". In dem Maße wie ihre Bedeutung für die Herren stieg, erlebte der Stand der Ministerialen einen gewaltigen sozialen Aufstieg.

Karl der Große (768-814) ordnete im sog. Capitulare de villis für das fränkische Reich an, daß die ministeriales nicht mehr nur Hand- und Feldarbeit verrichten, sondern auch in der Verwaltung beschäftigt werden sollten. In der Folge gingen die großen weltlichen und geistlichen Grundherren in ganz Europa dazu über, den Ministerialen die Bewirtschaftung und Überwachung ihrer Güter zu übertragen. Für ihre Dienste wurden den Ministerialen Lehen übertragen. Schon dadurch unterschieden sich die Ministerialen (familia major et melior) deutlich von den niederen Dienstleuten

Ihre persönliche Unfreiheit trat in den Hintergrund; schnell kamen sie an Macht und Ansehen den freien Herren gleich. Im Laufe des 11. Jahrhunderts schlossen sie sich zu einem besonderen Stand zusammen, zuerst in den geistlichen Herrschaften, erhielten ein besonderes Recht (Dienstrecht) mit besonderem Gericht (Dienstmannengericht) und die Erblichkeit ihrer Lehen. Wie die freien Herren durften die Ministerialen Lehen annehmen und ausgeben, Waffen tragen und wie die Ritter leben. Auch Burgenbesitz blieb ihnen nicht verwehrt. Schon früh begannen einige Ministerialen auf Lehensgut Burgen für ihre Herren zu errichten und wurden dort Viztum oder sogar Burggraf. Als im 11./12. Jahrhundert neben ihren Ämtern auch ihr Lehnsbesitz für vererbbar erklärt wurde, verfügten sie über eigene (Lehns-)Burgen. Es dauerte nicht lange bis die ersten Ministerialen eigene (allodiale) Burgen kauften und auf Eigengut errichteten.

Erhielt der erwachsene Ministeriale kein Lehen vom Herrn, so stand es ihm frei, zu dienen wem er wollte. Der Misteriale konnte von anderen Herren echte Lehen empfangen. dadurch verwischte sich der Unterschied zwischen Ministerialen (Altministerialen) und Lehnsmannen, auch dadurch, dass mit der Zeit auch Herren höheren Standes in die Ministerialität eintraten. Bald standen die Ministerialen mit den Rittern auf gleicher sozialer Stufe und verschmolzen mit ihnen im 15. Jahrhundert zum Stand der Niederadligen. Den ersten Rang unter den Ministerialen nahmen die Reichsministerialen ein, zu denen stets auch die Ministerialen der geistlichen und einiger weltlichen Fürsten zählten. Einigen besonders bedeutenden Ministerialen gelang es, zu mächtigen Herren aufzusteigen: Von den Herren von Münzenberg, Pappenheim, Bolanden und den einflussreichen Reichsschenken von Schüpf kann man sich kaum vorstellen, dass sie aus dem ehemals unfreien Stand der Ministerialen hervorgegangen sind.

(Text: Stefan Grathoff)

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