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Reichsgut

Das dem jeweiligen König unterstehende Königsgut.

(Königsgut, Königsland, Reichsdomäne, terra imperii, auch Reich, regnum).

Das Krongut des alten Deutschen Reiches war bis in das 13. Jahrhundert vom Hausgut nicht geschieden. Daher kam es immer wieder zu Verwicklungen, wenn Könige Reichsgut vergaben, um ihre politischen Ziele zu finanzieren. Besonders während des sog. Interregnums (1250-1273) wurde das Reichsgut durch Vergabe seitens der Interregnumskönige und durch Annektierung durch Kirche und Adel stark geschmälert. Als 1273 König Rudolf von Habsburg (1273-1291) als allgemein anerkannter König die "kaiserlose, die schreckliche Zeit" beendete, waren nur noch Reste des alten Reichsgutes vorhanden. Im Rahmen seiner Revindikationspolitik versuchte König Rudolf zwar, den Reichsgutbesitz durch Rückkauf und Rückforderung zu konsolidieren, doch blieben seine Anstrengungen nur Stückwerk. Seit dem Jahr 1281 war der König bei Veräußerungen von Reichsgut an die Zustimmung der Kurfürsten gebunden.

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