Glossar historischer Fachbegriffe
Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.
Glossar: Buchstabe J
- Jahr und Tag
-
Definition:Rechtsbegriff
Im Mittelalter ursprünglich (besonders gerichtliche) Frist von einem Jahr und einem Tag, später von einem Jahr und sechs Wochen, indem man die Zeit zwischen zwei echten Dingen hinzurechnete oder von einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen, unter Hinzurechnung der Dauer des Dings. Die Wochen und Tage werden auch als Sachsenfrist, das ganze daher als Sachsenjahr bezeichnet.
- Jesuiten
-
Definition:Kirchenorden
Der Jesuitenorden entstand in Paris aus einer Gruppe von sechs jungen Leuten um Ignatius von Loyola ...mehr
- Joachimstaler
-
Definition:Währungseinheit
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte
- Joch (Architektur)
-
Definition:Teil des Gewölbes
Gewölbefeld oder Gewölbeabschnitt. Bei romanischen und gotischen Kirchen der Raum zwischen vier im Quadrat oder im Rechteck stehenden Pfeilern, meist auch eine eigene Gewölbeeinheit. Außerdem kann Joch auch das hölzerne bzw. lederne Halsgeschirr für Rinder bedeuten.
- Joch/Juchard (Maß)
-
Definition:Maßeinheit
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.
- Johanniter
-
Definition:Kirchenorden
Der Johanniterorden entwickelte sich aus einem vor dem ersten Kreuzzug in Jerusalem erbauten Hospital ...mehr
- Juchard
-
Definition:Maßeinheit
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.
- Jugendstil
-
Definition:Stilrichtung
Eine Stilrichtung der Kunst etwa zwischen 1890 und 1914 ...mehr
- Julianischer Kalender
-
Definition:Römische Kalenderart
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kalenderreform.
- Jurisdiktionalbücher
-
Definition:Rechtsbücher
Der Ausdruck ist eine typisch mainzische und im sonstigen Mitteldeutschland wenig bekannte Bezeichnung für Verzeichnisse sämtlicher staatlicher Gerechtsame in einem Amts- oder Kellereibezirk und denen in diesen liegenden Einzelortschaften. Sie enthalten im Allgemeinen Einwohnerverzeichnisse der einzelnen Orte.