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Glossar historischer Fachbegriffe

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.


Glossar: Buchstabe J

Jahr und Tag
Definition:Rechtsbegriff

Im Mittelalter ursprünglich (besonders gerichtliche) Frist von einem Jahr und einem Tag, später von einem Jahr und sechs Wochen, indem man die Zeit zwischen zwei echten Dingen hinzurechnete oder von einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen, unter Hinzurechnung der Dauer des Dings. Die Wochen und Tage werden auch als Sachsenfrist, das ganze daher als Sachsenjahr bezeichnet.

Jesuiten
Definition:Kirchenorden

Der Jesuitenorden entstand in Paris aus einer Gruppe von sechs jungen Leuten um Ignatius von Loyola ...mehr

Joachimstaler
Definition:Währungseinheit

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte

Joch (Architektur)
Definition:Teil des Gewölbes

Gewölbefeld oder Gewölbeabschnitt. Bei romanischen und gotischen Kirchen der Raum zwischen vier im Quadrat oder im Rechteck stehenden Pfeilern, meist auch eine eigene Gewölbeeinheit. Außerdem kann Joch auch das hölzerne bzw. lederne Halsgeschirr für Rinder bedeuten.

Joch/Juchard (Maß)
Definition:Maßeinheit

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.

Johanniter
Definition:Kirchenorden

Der Johanniterorden entwickelte sich aus einem vor dem ersten Kreuzzug in Jerusalem erbauten Hospital ...mehr

Juchard
Definition:Maßeinheit

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.

Jugendstil
Definition:Stilrichtung

Eine Stilrichtung der Kunst etwa zwischen 1890 und 1914 ...mehr

Julianischer Kalender
Definition:Römische Kalenderart

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kalenderreform.

Jurisdiktionalbücher
Definition:Rechtsbücher

Der Ausdruck ist eine typisch mainzische und im sonstigen Mitteldeutschland wenig bekannte Bezeichnung für Verzeichnisse sämtlicher staatlicher Gerechtsame in einem Amts- oder Kellereibezirk und denen in diesen liegenden Einzelortschaften. Sie enthalten im Allgemeinen Einwohnerverzeichnisse der einzelnen Orte.

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