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Glossar historischer Fachbegriffe

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.


Erzkanzler
Definition:

Seit 1044 hieß auch in Deutschland der bisherige Erzkaplan, der Erzbischof von Mainz, Erzkanzler; da die tatsächliche Leitung der Reichskanzlei schon 868 auf den Hofkanzler übergegangen war. Der Erzkanzler wurde nur noch bei besonderen Anlässen tätig. Seine Funktion wurde also zum bloßen Erzamt. Erst im 15. und 16. Jahrhundert erlangte der Erzkanzler von neuem die Leitung der Reichskanzlei. Er war der erste Kurfürst, Vorsitzender des Kurfürstenkollegiums und des ganzen Reichstages. Seit 962 gab es besondere Erzkanzler für Italien (seit 1031 mit dem Kölner Erzbischof verbunden) und seit 1043 für Burgund (ab dem 13.Jahrhundert mit dem Erzstift Trier verbunden).

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