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Glossar historischer Fachbegriffe

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.


Grundherrschaft
Definition:Landwirtschaftlicher Grundbesitz der an Bauern ausgegeben wurde, die den Boden bewirtschaften und Abgaben leisteten

Als Grundherrschaft bezeichnet man diejenige Form des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes, bei der das Land (Herrschaftsland) vollständig oder zum größten Teil nicht vom Besitzer selbst bewirtschaftet, sondern an Bauern ausgegeben wurde, die dafür dem Herrn Gegenleistungen(Naturalien, Geld, Dienste) erbrachten. Die Grundherrschaft war im Reich eine grundlegende Organisationsform von Herrschaft. Sie setzte sich aus einem Konglomerat ökonomischer, sozialer, rechtlicher und politischer Elemente zusammen und war eng mit der Leib-, Gerichts- und Vogteiherrschaft verbunden.

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