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Glossar historischer Fachbegriffe

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.


Öffnungsrecht
Definition:Rechtsbegriff aus der Burgenkunde

Öffnungsrecht bezeichnet die Pflicht des Inhabers eines befestigten Hauses, dieses im Kriegs- oder Fehdefall einem anderen zu "öffnen", was bedeutet, dass er ihm ein Betretungs- oder militärisches Mitbenutzungsrecht einzuräumen hatte. Objekte des Öffnungsrechts waren Burgen, Schlösser, befestigte Rittergüter und Städte, die mit Mauer, Graben und Zugbrücke ausgestattet waren.

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