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Glossar historischer Fachbegriffe

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.


Ritterorden
Definition:Gemeinschaft von Rittern

Gemeinschaften von geistlichen Rittern, die karitative Aufgaben (Kranke) mit Pilgerschutz und militärischem Kampf gegen Glaubensfeinde verbanden. Meist umfassten Ritterorden drei Gruppen von Mitgliedern: Ritter, dienende Brüder und Kleriker. Da die Mitglieder eines Ritterordens (Deutscher Orden; Johanniter, Malteser, Templer) die Gelübde von Armut, Keuschheit und Gehorsam ablegten, waren sie dem Kirchenrecht unterstellt, in Wirklichkeit jedoch nur Semireligiosen mit Anpassung des geistlichen Lebens an die Ordensaufgabe.
Die Ritterorden wurden ein stehendes Heer der Kreuzfahrerstaaten und der iberischen Reiche mit gewaltigen Burgen als Stützpunkte. Äußerlich waren sie an verschiedenfarbigen Kreuzen und Mäntel erkennbar.
Das Eintreten für den Glauben und die Sorge für notleidende Menschen durch karitative Dienste prägen auch heute noch das Erscheinungsbild der Ritterorden. Sie werden von Groß-, Herren- bzw. Hochmeistern geleitet.

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