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Glossar historischer Fachbegriffe

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.


Stadtherr
Definition:

Im deutschen Mittelalter derjenige, dem vom König die obrigkeitliche Gewalt über die Siedlung verliehen war. Der Stadtherr hatte vor allem das Marktrecht, er war Marktherr, daher hatte er stets Zoll und Münze. Außerdem besaß er den Burgbann und überhaupt den Bann im Orte. Die hohe Gerichtsbarkeit besaß er nicht immer, stets dagegen die niedere. Seit dem 11. Jahrhundert gelang es den Städten allmählich, ein Recht des Stadtherrn nach dem anderen teils durch Vertrag, teils durch Gewalt an sich zu ziehen.

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