Johannes Bückler (Schinderhannes), 1779/80 – 1803, Räuberhauptmann – von Sonja Glaab

Johannes Bückler wurde 1779 oder 1780 in Mihelen geboren. Der Räuberhauptmann Schinderhannes ist eine schillernde Figur, um die sich in Mainz und Umgebung diverse Sagen und Geschichten ranken. Noch heute wird Schinderhannes als Robin Hood Rheinhessens, der Pfalz und des Hunsrücks dargestellt. Inwieweit Johannes Bückler, alias Schinderhannes, aber tatsächlich als Verteidiger der Armen fungierte, ist unsicher. Den ihm selbst verhassten Beinamen Schinderhannes erhielt Bückler auf Grund des Berufs seines Vaters, der in seinem Heimatdorf Miehlen als Abdecker - oder Schinder - tätig war. Aus Angst vor der Bestrafung nach einem Diebstahl floh die Familie aus Miehlen und hielt sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser. Bereits die Jugend Bücklers wurde von der Wanderschaft geprägt.
Seine Lehre zum Abdecker trat Bückler in Bärenbach an, wo er nach einem Diebstahl verhältnismäßig hart bestraft wurde. Auf diese Kränkung hin entschloss sich Bückler für die Laufbahn des gesellschaftsfeindlichen Verbrechers, lebte vor allem in Wäldern, die ihm weitgehend Schutz vor Verfolgung bieten konnten, und wurde bald zum Anführer Gleichgesinnter. Berühmtheit erlangte der Räuberhauptmann insbesondere durch seine mehrmalige Flucht aus Gefangenschaften, aber auch durch seine Charaktereigenschaften, zu denen Gerechtigkeit, Hilfsbereitschaft und Dankbarkeit gezählt haben sollen.
Um 1800 lernte Schinderhannes Juliane Blasius kennen, die ihn bis zu seinem Tod - zum Teil auch in Männerkleidung - begleitete und ihm zwei Kinder gebar. Im Sommer 1802 wurde Bückler in der Nähe von Wolfenhausen gefangen genommen und gegen seine ausdrückliche Bitte an die Franzosen ausgeliefert. Bis zu seiner Aburteilung vor dem eigens eingerichteten Spezialgerichtshof im Kurfürstlichen Schloss wurde Bückler im Mainzer Holzturm eingekerkert. Der Prozess gegen Schinderhannes sorgte für derartiges Aufsehen, dass Eintrittskarten verkauft werden mussten, um den Zuschauerandrang bewältigen zu können. Das Urteil erging am 20.11.1803 und lautete auf Todesstrafe, die am nächsten Tag im heutigen Volkspark vollstreckt wurde. Mit Schinderhannes wurden 19 weitere Räuber guillotiniert. An den Leichen der Hingerichteten führte die medizinische Gesellschaft galvanische Versuche durch.

Quelle: 2000 Jahre Mainz - Geschichte der Stadt digital