Die Verpfändung von Reichsstädten 1375

Im Jahr 1375 verpfändet Karl IV. die Reichsorte Oppenheim, Nierstein, Schwabsburg und der Ingelheimer Grund wurden an den Pfalzgrafen bei Rhein. Mit dieser Vergabe wollte sich Karl IV. 1375 die Stimmen der Kurfürsten für die Nachfolge seines Sohnes Wenzel auf den Königsthron sichern.

Im Laufe der Jahrhunderte hatten sich aus der Gesamtheit der Fürsten, die den deutschen König wählten, sieben herauskristallisiert, die allein das Recht hatten, den deutschen König zu wählen ("Kurfürsten"). Dieses Recht wurde in der "Goldenen Bulle" 1356 reichsrechtlich fixiert. Zur Gruppe der Kurfürsten gehörten auch der Mainzer Erzbischof und der Pfalzgraf bei Rhein.

Redakt. Bearb. S.G.