1399 - Bopparder Vertrag

Gemälde von L. Janscha. Aus: Karl Emmerich Krämer

Am 11. April 1399 schlossen Pfalzgraf Ruprecht III. (der spätere König), der Mainzer Erzbischof Johann von Nassau und der Kölner Erzbischof Friedrich von Saarwerden den Bopparder Vertrag. Dieser sah gemeinsames Handeln in allen die Kirche (Schisma) und das Reich betreffenden Angelegenheiten vor. Falls sich jemand mittels des Vikariats oder anderswie des Reiches bemächtigen wollte, sollte diesem widerstanden werden. Eine Schmälerung der Reichsrechte wollte man nicht hinnehmen. Für den Fall der Thronvakanz war vorgesehen, dass jeder seine Kur ausüben durfte; indes war diese Selbstverständlichkeit durch die Verpflichtung zu gemeinsamen Handeln eingeschränkt. Der Trierer Erzbischof Werner von Falkenstein unterschrieb den Vertrag erst am 15.9.1399, nachdem auch Herzog Rudolf von Sachsen und Lüneburg am 2.6.1399 dem Vertrag beigetreten war.