Kirchenvereinigung in Rheinhessen 1822
In dem Gebiet, das seit 1816 die "Provinz Rheinhessen" bildet, bestanden vor 1797 insgesamt 30 protestantische Territorialkirchen. Mit 82 Pfarreien hatte das Kurfürstentum Pfalz den größten Anteil. Als das linksrheinische Gebiet der französischen Republik angegliedert wurde und eine neue Einteilung erhielt, brachen mit den Territorien auch die kirchlichen Einrichtungen zusammen.
Das französische Kultusgesetz von 1802 bildete die rechtliche Grundlage für die kirchliche Neuordnung. Gestützt auf dieses Gesetz entstand in Rheinhessen die erste "Unionsgemeinde". 1802 wurde in Mainz der erste "evangelische" Gottesdienst für Lutheraner und Reformierte gemeinsam gehalten. Nach dem Abzug der Franzosen und dem Beginn der großherzoglich hessischen Herrschaft (1816) bestanden in Rheinhessen 105 Pfarreien, von denen 52 lutherisch und 53 reformiert waren.
Die 300-Jahrfeier der Reformation löste auch in Rheinhessen die Unionsbewegung aus. Nach eingehenden Beratungen und Verhandlungen wurden 1822 alle rheinhessischen Gemeinden unierten Bekenntnisses, d.h. die vorher selbständig nebeneinander existierenden protestantischen Kirchen (die lutherische und die reformierte) wurden zur "evangelischen Kirche" zusammengeschlossen. An Weihnachten dieses Jahres wurde in allen rheinhessischen Gemeinden das Vereinigungsfest gefeiert. Die Konfessionsvereinigung wurde nicht vom Landesherrn angeordnet, sondern kam durch Abstimmungen in allen Kirchengemeinden zustande. Dabei gab es wohl auch Gegenstimmen; aber die Befürworter waren so in der Überzahl, dass die rheinhessische Kirchenunion sich auf die überwältigende Mehrheit der Protestanten stützen konnte.
Redakt. Bearb. S.G.
