Rheinhessen und das Hambacher Fest 1832
Die Tatsache, dass Rheinhessen nach dem Wiener Kongress zum Großherzogtum Hessen gehörte, hatte nicht verhindert, dass sich weite Bevölkerungskreise am den Ideen der Französischen Revolution, an Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, orientierten. Die hessische Regierung in Darmstadt hatte zwar den ehemals französischen Gebieten die Beibehaltung vieler "französischer Errungenschaften" in Politik und Wirtschaft zugesichert, doch die Obrigkeit drangsalierte die Bevölkerung mit Steuern und einem ungerechten Zollsystem. Zu den daraus resultierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten kamen Mißernten hinzu. Viele Menschen gerieten in bittere Armut.
1830 gab die Julirevolution in Paris dem bürgerlichen Freiheitsgedanken einen neuen Impuls. Die Obrigkeit reagierte mit Beschränkung der bürgerlichen Rechte, insbesondere der Pressefreiheit. Zensur und Druckverbote waren an der Tagesordnung. Liberale Bürger und Journalisten aus der Pfalz gründeten zur Abwehr dieser Presseverbote 1832 den "Deutschen Preß- und Vaterlandsverein", der in kürzester Zeit über 5.000 Mitglieder zählte. Die Publizisten Philipp Jakob Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth zählten zu den führenden Köpfen des deutschen Preßvereins.
Siebenpfeiffer und Wirth sowie der deutsche Preßverein organisierten am 27. Mai 1832 ein Volksfest - politische Versammlungen waren verboten - auf dem Hambacher Schloßberg. Dem Festaufruf folgten nahezu 30.000 Menschen: Franzosen, Polen und Pfälzer, Männer und Frauen, Abgeordnete, Studenten, Handwerker und Bürger, Bauern und Winzer zogen singend, mit wehenden Fahnen hinauf zur Hambacher Schloßruine. Freiheit, Bürgerrechte und nationale Einheit waren die Hauptforderungen der Hambacher Redner. Die Farben Schwarz-Rot-Gold der mitgeführten Fahnen sollten später die Nationalfarben Deutschlands werden.
Auch die Rheinhessen sind in Hambach vertreten gewesen. Aus dem hiesigen Raum gingen wesentliche Impulse für die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts aus. Die lebendige Erinnerung an das Erbe der Französischen Revolution, an die Mainzer Republik von 1792/93 und die Zugehörigkeit des linken Rheinufers zur französischen Republik und zum Empire Napoleons I. 1798-1813, die Errungenschaften der französischen Herrschaft, wie die Abschaffung aller Feudalrechte, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Schaffung eines modernen Gesetzbuches mit dem Code Napoléon und die eigene Vertretung in der Form der "rheinischen Institutionen" bereiteten einem selbstbewussten republikanischen Bürgertum den Boden.
Redakt. Bearb. S.G.
