Burgen und Befestigungsanlage um Mainz zur Zeit Balduins von Luxemburg 1328-1332 - von Stefan Grathoff
Gliederung
1.Der Streit um den Erzbischofsstuhl
Daraufhin entbrannte ein Machtkampf zwischen Papst und Königtum darüber, wem das Recht zustand, den wohl wichtigsten Bischofsstuhl im Reich neu zu besetzen. Der Kandidat Kaiser Ludwigs IV. des Bayern (1314-1347) war der Trierer Erzbischof Balduin aus dem Haus Luxemburg.[Anm. 1] Der Herrscher konnte sich auf die Unterstützung des Mainzer Domkapitels verlassen. Demgegenüber hatte sich Papst Johannes XXII. (1316-1334), der zu dieser Zeit in Avignon residierte, die Unterstützung der Mainzer Bürgerschaft verschafft und den Bonner Kanoniker Heinrich von Virneburg (1328-1353) als Mainzer Erzbischof bestimmt. Auf die reichs- und kirchenpolitischen Hintergründe der Gegnerschaft zwischen Kaiser Ludwig und Papst Johannes muss hier nicht näher eingegangen werden. [Anm. 2] Der schon geraume Zeit schwelende Streit war im Januar 1328 in Rom eskaliert, als städtische Beamte Ludwig zum Kaiser krönten, Papst Johannes für abgesetzt erklärten und Nicolaus V. (1328-1330) als Gegenpapst einsetzten. Hinter den 1329 entflammenden Kämpfen im Mainzer Raum stand aber nicht nur der Machtkampf zwischen Königtum und Papsttum, sondern auch die Gegnerschaft zwischen einem kaiserlichen Erzbischofskandidaten und der auf wirtschaftliche und politische Selbstständigkeit bedachten patrizischen Oberschicht der Stadt Mainz. So war auch der Streit mit den kaiserlich gesinnten Klerikern in der Stadt und ihren Klöstern unausweichlich.
Streit zwischen den Bürgern und der Geistlichkeit der Stadt waren an sich nichts Neues. Schon öfter hatte es Differenzen gegeben, wenn es um die Kompetenzverteilung innerhalb des Stadtregiments ging, etwa bei der Ernennung hoher Amtsträger und innerhalb des Gerichtswesens, um nur zwei zentrale Spannungsfelder zu nennen.
Ungewöhnlich war, daß der Streit der konkurrierenden Erzbischöfe und der Versuch der Stadt Mainz, sich aus der königlich bestimmten Abhängigkeit zu befreien, 1329 in blutigen Handgreiflichkeiten ausartete. Besonders nachteilig für die Stadt Mainz sollte es sich auswirken, daß sie sich mit einem kampferprobten Gegner anlegte. Denn Balduin war ein Mann, der keine Auseinandersetzung scheute und sich der gesamten Palette des herrschaftspolitischen Instrumentariums geschickt zu bedienen wußte. Seit seiner Ernennung zum Trierer Erzbischof (1307) hatte er sich überaus erfolgreich um die finanzielle und territoriale Konsolidierung des Trierer Erzstiftes gekümmert. Wichtiges Hilfsmittel seiner Territorialpolitik waren dabei Burgen. Schon nach kurzer Zeit galt Balduin als der geschickteste Burgenpolitiker seiner Zeit, der vor allem die Lehnsburgen für seine Politik einzusetzen wusste. [Anm. 3]
2.Der Kampf beginnt...
Als Ende 1328 der Kampf zwischen Erzbischof Balduin und Heinrich von Virneburg begann, spielten die Burgen eine maßgebliche Rolle, denn die Rivalen mußten einzeln um die Unterstützung der Amtleute und Burggrafen draußen im Land ringen, um ihren Anspruch auf Anerkennung zu legitimieren und durchzusetzen.
Daneben galt es, möglichst viele Fürsten und Herren im Mainzer Raum als Unterstützer der eigenen Sache zu gewinnen. Balduin schlichtete im Juli 1328 seinen Streit mit Loretta von Sponheim, [Anm. 4] einigte sich Anfang November 1328 mit den Grafen von Katzenelnbogen bezüglich einiger Rheinburgen [Anm. 5] sowie mit Landgraf Heinrich von Hessen, [Anm. 6] verständigte sich im Dezember 1328 mit den Herren von Nassau, Hanau, Eppstein, Isenburg und Falkenstein-Münzenberg sowie den Städten Frankfurt, Friedberg/Hessen, Wetzlar und Gelnhausen über einen zweijährigen Landfrieden [Anm. 7], stellte um diese Zeit die Stadt Oppenheim ruhig [Anm. 8] und schloß im Juni 1329 einen Unterstützungsvertrag mit Graf Johann von Katzenelnbogen. [Anm. 9]
Erzbischof Balduin zog auch die benachbarten Städte auf seine Seite. Den Bürgern von Straßburg, Speyer, Worms und Oppenheim gewährte Balduin am 3.5.1329 ein Zollprivileg für die Zölle in Gernsheim und Kastell. [Anm. 10]
Auch dem Virneburger gelang es, mächtige Männer an sich zu binden, wie Graf Friedrich von Leiningen, Graf Ruprecht von Virneburg, Johann Probst zu Sant und Reinhart von Westerburg, die sich ihre Hilfe aber gut bezahlen ließen. [Anm. 11]
Auf den Eigengütern des Erzstiftes war Erzbischof Balduin gegenüber seinem Kontrahenten im Vorteil. Denn das Domkapitel, das nach dem Tod des Erzbischofs Mathias die Bistumsgüter zu verwalten hatte, übertrug Balduin die Pflege und Verteidigung der Mainzer Kirche und überantwortete ihm die Verfügungsgewalt über das gesamte Stiftsgut und vor allem die Burgen und Befestigungsanlagen des Erzstiftes. [Anm. 12] Vergeblich versuchte Papst Johannes XXII. auf Erzbischof Balduin und das Domkapitel einzuwirken und zu verhindern, daß Balduin die Schaltzentren der Macht des Erzstiftes in die Hände bekam. [Anm. 13]
Rasch war Erzbischof Balduin Herr auf den erzstiftischen Eigenburgen. Die beiden wichtigsten Burgen am Rhein, Ehrenfels und Lahnstein, mit ihren einträglichen Zollstationen waren in seiner Hand. So weilte Balduin am 22.3.1329 auf Burg Ehrenfels und einigte sich dort mit dem Ritter Eberhard Brenner von Lahnstein, über die Machtfrage auf der Burg und in der Stadt Lahnstein, die er beide seiner Verfügungsgewalt unterstellte. [Anm. 14]
3.Mainz widersetzt sich
Die ’Hauptstadt’ Mainz dagegen blieb Balduin verschlossen. Der Mainzer Stadtrat verwehrte ihm den Zutritt zur Stadt und drangsalierte Domherren sowie die Mainzer Stifts- und Klostergeistlichkeit, die Anhänger des Trierers waren. [Anm. 15]
Heinrich von Virneburg bestätigte am 22.4.1329 von Bonn aus, wo er sich zu dieser Zeit aufhielt, die städtischen Privilegien und Freiheiten der Stadt. Er versprach den Mainzern, ohne ihr Einverständnis keinen Zoll und kein Geleitsgeld, weder zu Land noch auf dem Wasser, im Umkreis von einer Meile um die Stadt Mainz zu fordern. Zudem sagte er zu, sich mit den Domherren nur mit Wissen der Stadt zu verständigen. [Anm. 16]
Erzbischof Balduin dagegen sprach am 3.5.1329 den Mainzern zwar eine befristete Steuerfreiheit für ihre Güter innerhalb und außerhalb des Landfriedensbereichs zu, doch auf das Geld aus den Mainzer Zolleinnahmen wollte er nicht verzichten. Da er diese nicht selbst eintreiben konnte, nahm er die Hilfe der Städte Straßburg, Worms und Oppenheim in Anspruch, die für ihn die Zollgelder in Mainz eintreiben sollten.[Anm. 17]
Für eine vollständige Anerkennung als Mainzer Provisor war die Verfügungsgewalt über die Stadt unabdingbar. Erzbischof Balduin mußte einen Weg finden, sich Zugang zur Stadt Mainz zu verschaffen. Als die Stadt um den 16. Mai 1329 Erzbischof Heinrich in ihren Mauern aufnahm,[Anm. 18] kam das einer förmlichen Kriegserklärung an Balduin und das Domkapitel gleich. Erzbischof Heinrich, der noch am 16. Juni in Mainz weilte,[Anm. 19] verließ die Stadt aber noch vor Eröffnung der Feindseligkeiten durch Balduin.
Der Trierer sammelte ein großes Heer, zu dem u.a. auch sein Neffe, König Johann von Böhmen, mit starkem Gefolge gehörte. [Anm. 20]Er ließ die Gegend um Mainz verwüsten und plündern. Dabei kam es immer wieder zu kleinen Scharmützeln, in deren Verlauf zahlreiche Personen verwundet oder sogar getötet wurden. Die Mainzer wurden “über Brücken und Gräben“ zurückgedrängt und mußten sich schließlich hinter den Stadttoren verschanzen. Balduin vermied es, einen direkten Sturmangriff mit ungewissem Ausgang anzuordnen, sondern wandte das damals erfolgversprechendste Mittel einer Eroberung, eine Einkesselung, an. Um die Einschließung der Stadt zu vervollkommnen, legte er einen regelrechten Burgenkranz um die widerspenstige Stadt. Sein Ziel war es, die Zufahrtswege, vor allem die Flüsse zu sperren und jeglichen Warenverkehr, vor allem Lebensmittellieferungen, in die Stadt zu unterbinden.
Anmerkungen:
- Meine erste Fußnote Zurück
- Vgl. Falck, Eltville; Dominicus, Baldewin; Schrohe, Mainz; Aistermann, Beiträge. Zurück
- Berns, Burgenpolitik. Zurück
- Otto, Regesten Nr.2976 Anm. vom 7.7.1328. Zur Gefangennahme des Erzbischofs im Jahr 1328 durch Loretta vgl. Dominicus, Baldewin S.243-249. Zurück
- Balduin sichert sich die Rückgabe der Burgen Stahlberg, Stahleck und Braunshorn, die Graf Wilhelm von Katzenelnbogen treuhänderisch verwaltete (Otto, Regesten Nr.2976 vom 1.11.1328). Zurück
- Otto, Regesten Nr.2977 vom 8.11.1328. Zurück
- Erzbischof Balduin schloss den zweijährigen Landfrieden mit Graf Gerlach von Nassau, Ulrich von Hanau, Gottfried von Eppstein, Luther von Isenburg, Kuno von Falkenstein-Münzenberg. Rechtssicherheit sollte in dem riesigen Gebiet zwischen den Eckpunkten Lahnstein, Schlüchtern, Tauber-Bischofsheim und Neckarmündung herrschen (Otto, Regesten Nr.2985 vom 27.12.1328). Zurück
- Privileg Balduins für Burg und Stadt Oppenheim (Otto, Regesten Nr.3000 von 1329 (?)). Zurück
- Otto, Regesten Nr.3019 vom 10.6.1329. Zurück
- Otto, Regesten Nr.3013 vom 3.5.1329. Zurück
- Würdtwein, Nova 4, S.241 Nr.51 vom 16.6.1329. Zurück
- Zens, Taten S.54; Dominicus, Baldewin S. 250. Zurück
- Otto, Regesten Nr.2978 und Nr.2979 vom 11.11.1328. Vgl. Otto, Regesten Nr.2981 vom 18.2.1328. Zurück
- Otto, Regesten Nr.2999 vom 22.3.1329. Zurück
- Dominicus, Baldewin S.257. Zurück
- Würdtwein, Nova sub. 5, S.42f. Nr.26 = Otto, Regesten Nr.3852 vom 22.4.1329. Zurück
- Otto, Regesten Nr.3013 vom 3.5.1329. Zurück
- Bis dahin hatte er in Bonn geweilt. Vgl. Otto, Regesten Nr.3852 vom 22.4.1329 zur Anwesenheit Heinrichs in Bonn. Am 16.5.1329 urkundete er in Mainz (Otto, Regesten Nr.3853). Vgl. Schrohe, Beiträge S.15. Zurück
- An diesem Tag ist Heinrich noch in Mainz nachgewiesen (Otto, Regesten Nr.3864 vom 16.6.1329). Zurück
- Die wichtigsten Quellen zu den Ereignissen des Sommers 1329 sind bei Otto, Regesten Nr.3026 zusammengestellt. Vgl. auch die Hinweise auf den Konflikt in den Chroniken des Johanns von Winterthur (Baethgen, Chronik S.99) und des Heinrich Taube von Selbach (Bresslau, Chronik S.26). Zurück