Nackenheim in Rheinhessen

Zur Geschichte von Nackenheim - von Sigrid Schmitt

Luftbild von Nackenheim[Bild: Alfons Rath]
Zu sehen ist der Der Carl-Zuckmayer-Platz im alten Ortskern von Nackenheim. Links im Bild das Landhotel St. Gereon
Der alte Ortskern[Bild: Georg Dahlhoff]

Bereits in der Merowingerzeit müssen bedeutende Teile der Nackenheimer Gemarkung an die Kölner Kirche gelangt sein. In die hieraus entstandenen umfangreichen Besitzungen des Stiftes St. Gereon gewährt ein um 1210 entstandenes Güterverzeichnis guten Einblick. Schon in dieser Zeit ist eine weitgehende Zersplitterung des ehemals wohl recht geschlossenen Gutes mit Zentren in Nackenheim und dem benachbarten Lörzweiler zu erkennen. Die Klöster Rothenkirchen und Maria Dalheim, das Oppenheimer Hospital sowie mehrere Niederadlige und Bauern hatten Besitz des Stiftes in Leihe. Der anhand von konkreten Größenangaben sicher fassbare Besitz lag bei mehr als 16 Hufen. Auch die Tatsache, dass lediglich eine karolingerzeitliche Schenkung an das Kloster Lorsch aus Nackenheim überliefert ist, weist darauf hin, dass bereits früh beinahe die ganze Gemarkung im Besitz der Kölner Kirche gewesen sein muss. 1258 veräußerte St. Gereon seinen gesamten Nackenheimer Fernbesitz an das Mainzer Stift St. Stephan, das damit nicht nur zum größten Grundherrn, sondern auch zum Kirchen- und in der Folgezeit zum Ortsherrn Nackenheims avancierte. 1263 gehörte zum Fronhof von St. Stephan unter anderem eine Mühle. Auch nach der Übertragung der Ortsherrschaft an den Mainzer Erzbischof im 17.Jahrhundert behielt St. Stephan seinen bedeutenden Grundbesitz. Alten Besitz in Nackenheim hatte auch das Mainzer St. Jakobskloster, das aber erst 1661 seine größeren Güter dort erhielt; diese übertrug ihm der Mainzer Erzbischof zur Entschädigung für die beim Ausbau der Befestigungsanlangen auf dem Jakobsberg entstandenen Einbußen. Bedeutenden Besitz in Nackenheim hatte außerdem das Kloster St. Klara,das auch über eine, später sogar über zwei Mühlen verfügte. In Nackenheim begütert waren außerdem das Mainzer Johannesstift, das Kloster Arnsburg, das Mainzer Domkapitel, Mariengreden, der Deutschherrenorden und Kloster Maria Dalheim. Noch 1739 erwarb das Mainzer Weißfrauenkloster gegen den Widerstand der Gemeinde Weinberge in Nackenheim. Der Besitz weltlicher Grundherren dürfte im wesentlichen auf Mainzer Kirchenlehen und Vogteirechte zurückzuführen sein.

Ortsherrschaft

Der Verkauf des Nackenheimer Fernbesitzes durch St. Gereon in Köln erfolgte gewiss nicht nur aus Wirtschaftlichkeitserwägungen, sondern auch, weil das Stift sich aus der Entfernung kaum der Übergriffe seines Vogtes Philipp von Hohenfels erwehren konnte. Die Vogtei der Hohenfelser dürfte auf Bolander Rechte zurückgehen, die sich jedoch im einzelnen nicht genau fassen lassen. Nach dem Erwerb aller Rechte und Besitzungen des Gereonstiftes durch St. Stephan im Jahr 1258 gelang es dem Mainzer Stift 1263 im Verbund mit anderen Mainzer Kirchen, sich gegen die Übergriffe des Hohenfelsers zur Wehr zu setzen und seinen neuerworbenen Fronhof mit allem Zubehör von Vogteibelastungen zu befreien. Auch auf die von den Gütern eines gewissen Johann, Sohn des Hufnagel, bisher fälligen Abgaben verzichtete Philipp von Hohenfels 1264, indem er diesen selbst damit belehnte. In der Folgezeit müssen die Vogteirechte in Teilen an unterschiedliche Herren gelangt sein, wobei nicht auszuschließen ist, dass bereits die Hohenfelser Rechte nur einen Teil - wenn auch zweifellos den größten, auf den Gereoner Hof bezogenen - der Ortsvogtei umfasst hatten. St. Stephan gelang es 1367 offenbar nur, einen Teil der Vogtei aus der Hand des Wiegand von Dienheim zu erwerben, da 1413 der Pfalzgraf die Hälfte der Vogtei in seine Gewalt bringen konnte. Die Präsenz des gefährlichsten territorialen Konkurrenten der Mainzer Kirche und Pfandherren des benachbarten Nierstein ließ für den Bestand der Herrschaft des Stiftes in Nackenheim eine bedrohliche Situation entstehen. Diese verschärfte sich 1498 mit dem Erwerb eines weiteren Vogteiteils durch die Pfalzgrafen von Caspar Erlenhaupt von Saulheim. St. Stephan versuchte, den Machtbestrebungen des Pfalzgrafen durch die Einsetzung adliger Amtleute bzw. Schultheißen entgegenzutreten. 1510 einigten sich St. Stephan und der Pfalzgraf auf die Einhaltung der im Weistum von 1367 fixierten Vogteigerechtsame und auch in späteren Auseinandersetzungen zwischen den beiden Kontrahenten bildete das Weistum immer wieder die Grundlage der rechtlichen Argumentation, weswegen es in einer so großen Zahl von Abschriften überliefert ist. 1615 musste das Stift dennoch dem Druck des Pfalzgrafen weichen, indem es die Ortsherrschaft dem Mainzer Erzbischof übertrug. Diesem gelang es in der Folgezeit offenbar schnell, die kurpfälzischen Ansprüche in Nackenheim abzuwehren und seine Herrschaft im Ort zu konsolidieren.

Nachweise

Redaktionelle Bearbeitung: Stefan Grathoff

Verwendete Literatur:

  • Karl Johann Brilmayer: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Dörfer, Flecken, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen nebst einer Einleitung. Gießen 1905.
  • Sigrid Schmitt: Ländliche Rechtsquellen aus den Kurmainzischen Ämtern Olm und Algesheim. Stuttgart 1996. (Geschichtliche Landeskunde.44).

Aktualisiert am: 10.06.2016