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Burgen und Befestigungsanlage um Mainz zur Zeit Balduins von Luxemburg 1328-1332

von Stefan Grathoff

0.1.Einführung

In der Trierer Chronik [Anm. 1], den Gesta Treverorum, heißt es zum Sommer des Jahres 1329: Erzbischof Balduin von Trier habe in seiner Eigenschaft als Provisor des Mainzer Erzstiftes den Ort Eltville neu gebaut und die Kirche zu Flörsheim wie eine Burg befestigt, oppidum quoque Eltville [...] aedificavit et ecclesiam de Fleyrsheim incastellavit.[Anm. 2] Ziel des Erzbischofs sei es gewesen, so präzisiert der Trierer Chronist, die Stadt Mainz von jeglicher Versorgung mit Lebensmitteln, Bedarfsgütern und Ausrüstungsgegenständen abzuschneiden, die auf der Uferstraße oder auf dem Wasserweg etwa aus Frankfurt herbeigeschafft wurden. Um die Blockade der Stadt Mainz noch effektiver zu machen, so heißt es weiter, habe sich Balduin weitere Befestigungen (alia... fortalitia) in der näheren Umgebung der Stadt Mainz verschafft (acquisivit).
Im Folgenden sollen die Ereignisse des Jahres 1329 etwas näher beleuchtet werden. Warum belagerte der Provisor des Mainzer Erzstiftes die "Hauptstadt" des Erzstiftes? Welche anderen Befestigungen waren es, deren sich Erzbischof Balduin bediente, um der widerspenstigen Stadt seinen Willen aufzuzwingen? Bei der Behandlung dieser Fragen wird auch auf den Verlauf der Kämpfe und die Schlichtung des Streites einzugehen sein.

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0.2.Der Streit um den Erzbischofsstuhl

Erzbischof Mathias von Bucheck (1321-1328) war Anfang September 1328 verstorben. Daraufhin entbrannte ein Machtkampf zwischen Papst und Königtum darüber, wem das Recht zustand, den wohl wichtigsten Bischofsstuhl im Reich neu zu besetzen. Der Kandidat Kaiser Ludwigs IV. des Bayern (1314-1347) war der Trierer Erzbischof Balduin aus dem Haus Luxemburg. Der Herrscher konnte sich auf die Unterstützung des Mainzer Domkapitels verlassen. Demgegenüber hatte sich Papst Johannes XXII. (1316-1334), der zu dieser Zeit in Avignon residierte, die Unterstützung der Mainzer Bürgerschaft verschafft und den Bonner Kanoniker Heinrich von Virneburg (1328-1353) als Mainzer Erzbischof bestimmt.
Auf die reichs- und kirchenpolitischen Hintergründe der Gegnerschaft zwischen Kaiser Ludwig und Papst Johannes muss hier nicht näher eingegangen werden.[Anm. 3] Der schon geraume Zeit schwelende Streit war im Januar 1328 in Rom eskaliert, als städtische Beamte Ludwig zum Kaiser krönten, Papst Johannes für abgesetzt erklärten und Nicolaus V. (1328-1330) als Gegenpapst einsetzten. Hinter den 1329 entflammenden Kämpfen im Mainzer Raum stand aber nicht nur der Machtkampf zwischen Königtum und Papsttum, sondern auch die Gegnerschaft zwischen einem kaiserlichen Erzbischofskandidaten und der auf wirtschaftliche und politische Selbstständigkeit bedachten patrizischen Oberschicht der Stadt Mainz. So war auch der Streit mit den kaiserlich gesinnten Klerikern in der Stadt und ihren Klöstern unausweichlich.
Streit zwischen den Bürgern und der Geistlichkeit der Stadt waren an sich nichts Neues. Schon öfter hatte es Differenzen gegeben, wenn es um die Kompetenzverteilung innerhalb des Stadtregiments ging, etwa bei der Ernennung hoher Amtsträger und innerhalb des Gerichtswesens, um nur zwei zentrale Spannungsfelder zu nennen.
Ungewöhnlich war, daß der Streit der konkurrierenden Erzbischöfe und der Versuch der Stadt Mainz, sich aus der königlich bestimmten Abhängigkeit zu befreien, 1329 in blutigen Handgreiflichkeiten ausartete. Besonders nachteilig für die Stadt Mainz sollte es sich auswirken, daß sie sich mit einem kampferprobten Gegner anlegte. Denn Balduin war ein Mann, der keine Auseinandersetzung scheute und sich der gesamten Palette des herrschaftspolitischen Instrumentariums geschickt zu bedienen wußte. Seit seiner Ernennung zum Trierer Erzbischof (1307) hatte er sich überaus erfolgreich um die finanzielle und territoriale Konsolidierung des Trierer Erzstiftes gekümmert. Wichtiges Hilfsmittel seiner Territorialpolitik waren dabei Burgen. Schon nach kurzer Zeit galt Balduin als der geschickteste Burgenpolitiker seiner Zeit, der vor allem die Lehnsburgen für seine Politik einzusetzen wusste.[Anm. 4]

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0.3.Die Mainzer Stiftsfehde

Als Ende 1328 der Kampf zwischen Erzbischof Balduin und Heinrich von Virneburg begann, spielten die Burgen eine maßgebliche Rolle, denn die Rivalen mußten einzeln um die Unterstützung der Amtleute und Burggrafen draußen im Land ringen, um ihren Anspruch auf Anerkennung zu legitimieren und durchzusetzen.
Daneben galt es, möglichst viele Fürsten und Herren im Mainzer Raum als Unterstützer der eigenen Sache zu gewinnen. Balduin schlichtete im Juli 1328 seinen Streit mit Loretta von Sponheim,[Anm. 5] einigte sich Anfang November 1328 mit den Grafen von Katzenelnbogen bezüglich einiger Rheinburgen[Anm. 6] sowie mit Landgraf Heinrich von Hessen,[Anm. 7] verständigte sich im Dezember 1328 mit den Herren von Nassau, Hanau, Eppstein, Isenburg und Falkenstein-Münzenberg sowie den Städten Frankfurt, Friedberg/Hessen, Wetzlar und Gelnhausen über einen zweijährigen Landfrieden [Anm. 8], stellte um diese Zeit die Stadt Oppenheim ruhig[Anm. 9] und schloss im Juni 1329 einen Unterstützungsvertrag mit Graf Johann von Katzenelnbogen.[Anm. 10]
Erzbischof Balduin zog auch die benachbarten Städte auf seine Seite. Den Bürgern von Straßburg, Speyer, Worms und Oppenheim gewährte Balduin am 3.5.1329 ein Zollprivileg für die Zölle in Gernsheim und Kastell.[Anm. 11]
Auch dem Virneburger gelang es, mächtige Männer an sich zu binden, wie Graf Friedrich von Leiningen, Graf Ruprecht von Virneburg, Johann Probst zu Sant und Reinhart von Westerburg, die sich ihre Hilfe aber gut bezahlen ließen.[Anm. 12]
Auf den Eigengütern des Erzstiftes war Erzbischof Balduin gegenüber seinem Kontrahenten im Vorteil. Denn das Domkapitel, das nach dem Tod des Erzbischofs Mathias die Bistumsgüter zu verwalten hatte, übertrug Balduin die Pflege und Verteidigung der Mainzer Kirche und überantwortete ihm die Verfügungsgewalt über das gesamte Stiftsgut und vor allem die Burgen und Befestigungsanlagen des Erzstiftes.[Anm. 13] Vergeblich versuchte Papst Johannes XXII. auf Erzbischof Balduin und das Domkapitel einzuwirken und zu verhindern, daß Balduin die Schaltzentren der Macht des Erzstiftes in die Hände bekam.[Anm. 14]
Rasch war Erzbischof Balduin Herr auf den erzstiftischen Eigenburgen. Die beiden wichtigsten Burgen am Rhein, Ehrenfels und Lahnstein, mit ihren einträglichen Zollstationen waren in seiner Hand. So weilte Balduin am 22.3.1329 auf Burg Ehrenfels und einigte sich dort mit dem Ritter Eberhard Brenner von Lahnstein, über die Machtfrage auf der Burg und in der Stadt Lahnstein, die er beide seiner Verfügungsgewalt unterstellte.[Anm. 15]
Die 'Hauptstadt' Mainz dagegen blieb Balduin verschlossen. Der Mainzer Stadtrat verwehrte ihm den Zutritt zur Stadt und drangsalierte Domherren sowie die Mainzer Stifts- und Klostergeistlichkeit, die Anhänger des Trierers waren.[Anm. 16]
Heinrich von Virneburg bestätigte am 22.4.1329 von Bonn aus, wo er sich zu dieser Zeit aufhielt, die städtischen Privilegien und Freiheiten der Stadt. Er versprach den Mainzern, ohne ihr Einverständnis keinen Zoll und kein Geleitsgeld, weder zu Land noch auf dem Wasser, im Umkreis von einer Meile um die Stadt Mainz zu fordern. Zudem sagte er zu, sich mit den Domherren nur mit Wissen der Stadt zu verständigen.[Anm. 17]
Erzbischof Balduin dagegen sprach am 3.5.1329 den Mainzern zwar eine befristete Steuerfreiheit für ihre Güter innerhalb und außerhalb des Landfriedensbereichs zu, doch auf das Geld aus den Mainzer Zolleinnahmen wollte er nicht verzichten. Da er diese nicht selbst eintreiben konnte, nahm er die Hilfe der Städte Straßburg, Worms und Oppenheim in Anspruch, die für ihn die Zollgelder in Mainz eintreiben sollten.[Anm. 18]
Für eine vollständige Anerkennung als Mainzer Provisor war die Verfügungsgewalt über die Stadt unabdingbar. Erzbischof Balduin mußte einen Weg finden, sich Zugang zur Stadt Mainz zu verschaffen. Als die Stadt um den 16. Mai 1329 Erzbischof Heinrich in ihren Mauern aufnahm,[Anm. 19]) kam das einer förmlichen Kriegserklärung an Balduin und das Domkapitel gleich. Erzbischof Heinrich, der noch am 16. Juni in Mainz weilte,[Anm. 20] verließ die Stadt aber noch vor Eröffnung der Feindseligkeiten durch Balduin.
Der Trierer sammelte ein großes Heer, zu dem u.a. auch sein Neffe, König Johann von Böhmen, mit starkem Gefolge gehörte.[Anm. 21] Er ließ die Gegend um Mainz verwüsten und plündern. Dabei kam es immer wieder zu kleinen Scharmützeln, in deren Verlauf zahlreiche Personen verwundet oder sogar getötet wurden. Die Mainzer wurden "über Brücken und Gräben“ zurückgedrängt und mußten sich schließlich hinter den Stadttoren verschanzen. Balduin vermied es, einen direkten Sturmangriff mit ungewissem Ausgang anzuordnen, sondern wandte das damals erfolgversprechendste Mittel einer Eroberung, eine Einkesselung, an. Um die Einschließung der Stadt zu vervollkommnen, legte er einen regelrechten Burgenkranz um die widerspenstige Stadt. Sein Ziel war es, die Zufahrtswege, vor allem die Flüsse zu sperren und jeglichen Warenverkehr, vor allem Lebensmittellieferungen, in die Stadt zu unterbinden.

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0.4.Der Befestigungskranz um Mainz

0.4.1.Eltville

Zunächst ließ Balduin, wie eingangs bereits berichtet, den Ort[Anm. 22] (und die Burg) Eltville ausbauen und den Kirchhof in Flörsheim am Main befestigen.
Die alte Wasserburg, die angeblich schon zur Zeit des Erzbischofs Bardo (1031-1051) auf dem Grund und Boden eines ehemaligen Königshofes angelegt wurde, entstand wohl erst in der ersten Amtszeit Erzbischof Konrads I. von Wittelsbach, die von 1161 bis 1165 währte. Die Burg scheint 1301 zerstört worden zu sein, als König Albrecht (1298-1308) im sog. 'Zollkrieg' militärisch gegen die überhand nehmenden illegalen Zollburgen am Rhein vorging und auch den Rheingau heimsuchte.[Anm. 23]
Balduin ließ die eingestürzten Mauern der Burg wieder hochziehen und einen großen runden Turm errichten.[Anm. 24] Gleichzeitig wurde damit begonnen, den Ort mit einer Ringmauer zu umgeben.[Anm. 25] Großes militärisches Gewicht konnten Burg und Stadtmauer in den Tagen Erzbischof Balduins allerdings wohl nicht entfalten, denn die Bauarbeiten kamen nur schleppend voran. So gab Kaiser Ludwig IV. der Bayer (1314-1347) der Stadt erst anlässlich der Stadtrechtsverleihung 1332 die Erlaubnis, sich mit Mauern (muris), Gräben (fossatis) und anderen Befestigungen (munimentis) zu umgeben.[Anm. 26] Offensichtlich hatte die Stadtmauer zu dieser Zeit eine Dimension erreicht, die eine nachträgliche Legalisierung durch den König als maßgebliche Instanz im städtischen Befestigungswesen notwendig machte. Die Stadtmauer wurde erst 1344, die Burg sogar - nach umfangreichen Änderungen - erst 1347 unter Balduins Nachfolger fertig.[Anm. 27]

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0.4.2.Niederwalluf

Auch in Niederwalluf könnte Erzbischof Balduin eine Befestigung reaktiviert haben. Eine solche Vermutung kann sich jedoch nicht auf eindeutige Quellen stützen. Aus einer Urkunde geht hervor,[Anm. 28] dass im März des Jahres 1330 einige mainzische 'Verwaltungsbeamte', der Starkenburger Burggraf Hartmann von Kronberg, der Rheingauer Viztum Heinrich von Lindau, der Frauensteiner Amtmann Gottfried Stahl von Biegen und Johann von Katzenelnbogen, im Dorf Niederwalluf um die Mittagszeit zu einem Gespräch zusammengekommen sind, um über den Streit Erzbischof Balduins mit der Stadt Mainz zu beratschlagen. Als Tagungsort wird eine Stelle außerhalb der Mauern der Pfarrkirche auf einem kleinen Hügel in Richtung Rhein bezeichnet, extra muros cimiterii ecclesie parrochialis ibidem in quodam parvo colliculo versus Renum. Die ummauerte Pfarrkirche war die alte Johanneskirche, die damals außerhalb des Ortes lag. Der kleine Hügel, auf dem man sich traf, muss die alte, um 900 entstandene Turmburg gewesen sein, die 1198 zerstört worden war. Grabungen im Burggelände haben ergeben, daß in mittelalterlicher Zeit südlich des von Wehrmauer und Grabensystem geschützten Wohnturms ein Steinhaus gestanden hat.[Anm. 29] Denkbar ist, daß 1329 Erzbischof Balduin die vorhandene Baureste in Niederwalluf für seine Zwecke erneuern ließ und die Amtleute des Erzbischofs in den damals vorhandenen Gebäuden zusammentrafen. Strategisch hätte es Sinn gemacht, den Burgplatz in Niederwalluf zu befestigen, landete doch ganz in der Nähe die Rheinfähre, welche die von Worms über Mainz führende Reichsstraße mit der "Hühnerstraße“ Richtung Limburg verband. Der Grund und Boden, auf dem die Turmburg stand, gehörte damals den Junkern von Wiesbaden,[Anm. 30] die wiederum Lehnsmannen der Grafen von Nassau waren. Balduin hätte also den Grund und Boden eines befreundeten Helfers für seinen Stützpunkt in Anspruch nehmen müssen.

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0.4.3.Kiedrich

Burg Scharfenstein und der befestigte Kirchhof in Kiedrich, der beachtlich starke und hohe Mauern aufwies und Anfang des 14. Jahrhunderts bereits bestanden haben dürfte, wird im Zusammenhang mit den Ereignissen des Jahres 1329 nicht genannt.

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0.4.4.Windeck

Völlig ungewiss bleibt auch, ob Erzbischof Balduin sich 1329 auf Burg Windeck (Wintereck) bei Heidesheim stützen konnte. Die Vogtei im Ort oblag dem Kloster Altenmünster, war aber 1326 an den Ritter Werner von Weilnau verlehnt. Die von Wassergräben umgebene Turmburg, die angeblich 1209 von Herdegen von Winterheim erbaut worden war, und an der man auch später Umbauten vornahm,[Anm. 31] hätte im Zusammenspiel mit Niederwalluf und Eltville eine vollkommene Sperrung des Rheins an dieser Stelle bedeutet.[Anm. 32]

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0.4.5.Nieder- und Ober-Olm

In Nieder-Olm verfügte Erzbischof Balduin über eine stark befestigte Burg, die aber im Streit 1329 keine herausragende Rolle spielte; sie wird jedenfalls in diesem Zusammenhang nie erwähnt. In Ober-Olm dagegen scheint Erzbischof Balduin 1329 den Kirchhof befestigt haben zu lassen. Von der Befestigung, über deren Stärke und Aussehen nichts bekannt ist, erfahren wir allerdings erst, als sich Erzbischof Heinrich im Jahr 1348 mit der Stadt Mainz über ihre Beseitigung einigte. Der burcliche buwe sollte niederlegt werden, da er sich innerhalb der 'burgenfreien Meile' um Mainz befand.[Anm. 33]

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0.4.6.Weisenau

Im Südosten von Mainz ließ Balduin als weiteren Stützpunkt die Burg in Weisenau wieder herrichten.[Anm. 34] Von ihr aus hatte man die Kontrolle über den Leinpfad entlang des Rheins, den Hafen und Stapelplatz sowie über die Fährstation am Rhein. Mit der Besetzung dieses strategisch wichtigen Platzes wurde die Versorgung der Stadt Mainz empfindlich getroffen. Wie in Eltville fand Balduin im Sommer 1329 auch in Weisenau nur eine Ruine vor.
Burg Weisenau war nach1163 mit Unterstützung Kaiser Friedrichs I. (1152-1190) von dem Mainzer Kämmerer Dudo erbaut worden. Dudo war eigentlich ein 'Angestellter' des Mainzer Erzbischofs und versah u.a. das Vogtamt im mainzischen Weisenau. Möglich war sein plötzliches Zusammengehen mit dem König, weil der damalige Erzbischof Christian von Buch (1165-1183) die Besitzungen seines Erzstiftes nahezu uneingeschränkt zur Unterstützung des Herrschers und dessen Reichspolitik einsetzte.[Anm. 35] So hatte er nichts dagegen einzuwenden, daß Kaiser Friedrich I. Weisenau zu einem Reichslehen und die Burg Weisenau zu einer Reichslehnsburg machte.
Die Stadt Mainz war von der Existenz einer Königsburg dicht vor der Stadt wenig begeistert, zumal die Stadtmauern seit 1163 zerstört darniederlagen und die Stadt praktisch verteidigungslos dastand. Die Stadtbefestigung war von Kaiser Friedrich I. zerstört worden, weil sich die Stadt 1160 an der Ermordung des Erzbischofs Arnold von Selenhofen (1153-1160) im Kloster St. Jakob beteiligt hatte.[Anm. 36]
Der Nachfolger Erzbischof Christians, Konrad I. von Wittelsbach, beklagte sich zu Beginn seiner 2. Amtszeit (1183-1200) bitter über die Praxis seines Vorgängers, die Güter und Einkünfte des Erzstiftes verschleudert zu haben, um Geld für die Italienpolitik des Kaisers zu beschaffen. Auf diese Weise sei auch Weisenau in die Verfügungsgewalt des Kaisers geraten. Erzbischof Konrad gelang es um 1189, Burg Weisenau wieder aus der Verfügungsgewalt des Königs herauszulösen und erneut der erzbischöflichen Lehnshoheit zu unterstellen.[Anm. 37] Burg Weisenau blieb Erblehen der Familie Dudo von Weisenau, Erzbischof Konrad hatte aber Zutritt zu seiner Burg.[Anm. 38] Die Stadt Mainz war mit dieser Entwicklung zufrieden. Erzbischof Konrad mußte den Mainzer Bürgern lediglich versprechen, sie niemals mehr in fremde Hände geraten zu lassen.
Als das Geschlecht der Herren von Weisenau 1215 mit Vogt Embricho V. im Mannesstamm ausstarb, erbte Guda von Weisenau, wohl die Tochter jenes Embrichos, die Burg. Guda konnte als Frau die Lehnsfolge nicht persönlich antreten, sondern mußte ihren Ehemann als Lehnsträger einsetzen. Und dies war kein geringerer als der mächtige Reichsministeriale Werner II. von Bolanden. So kam die kurmainzische Lehnsburg in die Verfügungsgewalt der bolandischen Familie.[Anm. 39]) Dem Erzbischof konnte es nur recht sein, einen so mächtigen Mann in seinem Lehnshof zu wissen, die Stadt Mainz dürfte deswegen eher Befürchtungen gehegt haben. Obwohl die Mainzer Stadtmauern um das Jahr 1200 wieder intakt waren, blieben die Mainzer skeptisch. Sie schienen schon zu ahnen, daß es mit dem umtriebigen Geschlecht der Bolander, Hohenfelser und Falkensteiner Schwierigkeiten geben würde.
Um nicht mit weiteren Burgen im Stadtumfeld konfrontiert zu werden, ließen sich die Mainzer 1244 von Erzbischof Siegfried III. von Eppstein (1230-1249) zusichern, daß im Umkreis von einer Meile, das sind je nach Bemessungsgrundlage zwischen 3,6 und 9,2 km, keine Burg mehr errichtet werden durfte.[Anm. 40]
Nach dem Ende der Staufer sahen die Mainzer eine günstige Gelegenheit gekommen, energischer gegen die drohend vor den Stadtmauern thronende bolandisch-hohenfelsische Burg Weisenau vorzugehen. Sie zerstörten kurz nach 1244 die Burg und überredeten im Juni 1250 offensichtlich den Interregnumskönig Wilhelm von Holland (1248-1256), die Zerstörung nachträglich als Landfriedensunternehmen erklären und damit legalisieren zu lassen.[Anm. 41] Burg Weisenau sank damals in Schutt und Asche; auch die bolandische Burg in Ober-Ingelheim (1254) wurde in dieser Zeit zerstört. König Wilhelm, der jeden Verbündeten gebrauchen konnte, erneuerte im Jahr 1250 nicht nur die bereits 1244 zugesicherte burgenfreie Zone um die Stadt Mainz, sondern weitete sie noch auf ca. 30 Kilometer aus. Der Wiederaufbau der "von Reichs wegen“ (ob imperii honorem) zerstörten Burg Weisenau wurde dabei ausdrücklich untersagt. Die Zugeständnisse des Königs gingen noch weiter: und suln den selb(e)n buwe gar zerfurn und z(er)brech(e)n, als lieb in dez riches huld sien.[Anm. 42] In der Regel war es nach einer Burgzerstörung nicht erlaubt, die Steine einer Ruine zu entfernen. Nur wenn die Burg im Rahmen einer vom König befohlenen bzw. gebilligten Landfriedensaktion zerstört wurde, erlosch das Befestigungsrecht, und die Steine durften entfernt werden.[Anm. 43]
Doch die Zerstörung der ungeliebten Burg genügte den Mainzern nicht. Noch im selben Jahr, am 4.2.1253 kaufte die Stadt, unter Vermittlung Erzbischof Gerhards I., zunächst die hohenfelsische Burghälfte samt dem Vorfeld, zwischen äußerem Graben und Burgmauer.[Anm. 44] Nachträglich wurde, wieder auf Vermittlung des Erzbischofs, der Burgkomplex in eine bolandisch-falkensteinische und eine hohenfelsische Hälfte geteilt. In dieser Urkunde wird die Burg als nicht mehr funktionstüchtig bezeichnet (area et loco, in quibis olim castrum Wissenowe fuit constructum). Ausdrücklich wurde den Mainzern nochmals erlaubt, mit den Steinen der Ruine nach Gutdünken zu verfahren.[Anm. 45] Wenige Jahre später, am 18.2.1259, erwarb die Stadt auch die andere Hälfte der Anlage.[Anm. 46] Damit waren die Ruine und der gesamte Burgplatz, der Burgstadel, im Besitz der Stadt Mainz.
Es ist also mehr als wahrscheinlich, daß Erzbischof Balduin 1329 auch das Gelände der Burg Weisenau besetzte und die Ruine für seine Zwecke nutzte. Die Rheinuferstraße wäre auf diese Weise vollständig unter seiner Kontrolle gewesen.

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0.4.7.Flörsheim/Main

Mit der Befestigung des Kirchhofes in Flörsheim schloss sich der Ring um die Stadt Mainz. Ob er den Kirchhof nur mit einer Ringmauer versehen ließ, wie die Textstelle in den Gesta Treverorum ecclesiam...incastellavit andeutet, oder ob bereits Balduin eine Turmburg mit Ringmauer und Graben anlegen ließ, lässt sich nicht sagen. Der Turm, die anderen Befestigungswerke und die Gräben, von denen heute keine Spur mehr vorhanden ist, werden nämlich erst 1349 bzw. 1354 erwähnt.[Anm. 47]
Erzbischof Balduin hatte mit den Bauten in Eltville, Kiedrich (?), Niederwalluf (?), Burg Windeck (?), Ober-Olm, Weisenau und Flörsheim die Stadt Mainz vollständig eingekreist. Der Bereich um Wiesbaden, wo keine Befestigung Balduins erwähnt wird, war in der Hand der mit ihm verbündeten Grafen von Nassau. Die wichtigsten Straßen und vor allem die Schifffahrt auf dem Rhein und der Main waren vollständig unter seiner Kontrolle.

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0.4.8.Klöster St. Alban, St. Jakob und St. Viktor vor Mainz

Besonders bedrohlich für die Mainzer aber war die Tatsache, daß Erzbischof Balduin auch die außerhalb der Stadtmauern gelegenen Klöster St. Alban und St. Jakob sowie das Stift St. Viktor verstärken ließ.[Anm. 48] St. Alban und St. Viktor verfügten über Türme und starke Ringmauern, die noch aus römischer Zeit stammten bzw. in späterer Zeit hinzugefügt worden waren.[Anm. 49] Da der Mainzer Klerus auf Seiten Balduins stand, bedeuteten die befestigten Kirchen im Vorfeld der Stadt eine ernste Gefahr für die Stadt. Das Kloster St. Jakob beispielsweise lag auf einer Anhöhe (die heutige Zitadelle) unmittelbar vor dem Stadtgraben und einem Tor und bot bestes Schussfeld auf die Stadtmauer und die dahinter liegenden Gebäude. Von Feinden besetzt, konnte es den Zugang zur Stadt an dieser Stelle vollständig sperren. St. Alban stand auf dem Albansberg, St. Viktor am Nordrand der Weisenauer Gemarkung. Die drei Klöster riegelten zusammen mit Burg Weisenau Mainz von dieser Seite her regelrecht ab.
Balduin ließ, als ihm entsprechende Befürchtungen der Mainzer zu Ohren kam, zwar versichern, er wolle ihnen von diesen befestigten Orten keinen Schaden zufügen, wenn sie im Gegenzug die Mainzer Klöster unbehelligt ließen,[Anm. 50] aber die Mainzer mochten die stark befestigten Stützpunkte Balduins unmittelbar vor den Toren nicht dulden und schritten zur Tat. Am 10.8.1329 überfielen städtische Truppen das Benediktinerkloster St. Alban, das Chorherrenstift St. Viktor und die Burg in Weisenau.
Die Mainzer zerstörten drei der vier Türme von St. Viktor bzw. St. Alban. Diese waren der Stadt ein besonderes Dorn im Auge, da man von dort aus die Stadt beschießen und sich hinter den Mauern feindliche Truppen verbergen konnte.[Anm. 51]
Die Sprengung eines Turms des Klosters St. Alban zeigt in anschaulicher Weise, wie man mit damaligen Mitteln ein solches Vorhaben gewöhnlich durchführte. Zunächst verschloss man alle Fenster und Öffnungen des Turmes möglichst luftdicht. Dann füllte man das Turminnere mit Holz und anderen brennbaren Materialien und steckte das Ganze in Brand. Wie in einem Hochofen entwickelten sich im Turminneren enorme Temperaturen. Die daraus entstehende Sprengkraft mußte sich irgendwann einen Weg ins Freie bahnen. So geschah es wohl auch in St. Alban: Der Turm platzte und die Explosion setzte benachbarte Klostergebäude in Brand.[Anm. 52]
Wenn man die späteren Schadenersatzforderungen betrachtet,[Anm. 53] scheint St. Alban am stärksten von den Zerstörungen und Plünderungen betroffen gewesen.[Anm. 54]
In St. Viktor zerstörten die Mainzer nicht nur die Umfassungsmauer, welche die Gesamtanlage umschloss, sondern auch die Mauern, welche die Höfe der Kanoniker umgaben. Wie aus der späteren Schadenersatzforderung hervorgeht (1332) wurden nicht nur die Türme und Gebäude, sondern auch der Kreuzgang und die Altäre gewaltsam zerstört.[Anm. 55]
Verzweifelt griffen einige Mönche nebst ihren Helfern zu den Waffen und verwundeten mehrere der Brandstifter. Dabei wurde ein eher zufällig dabeistehender und nur zuschauender Bürger von einem Armbrustschuss ("sagittas...de balistis") getroffen und getötet. Nach diesem Vorfall eskalierte die Gewalt. Die Bürger griffen die Mönche tätlich an, drangen in die Gebäude ein, raubten Bücher und Pergamente und entwendeten das Hab und Gut der Klosterinsassen.
Auch die Stiftsgeistlichen in der Stadt Mainz wurden nicht geschont. Die Mainzer zerstörten Stiftsgut, zerbrachen die Häuser und Höfe der Stiftskleriker und richteten auch am Dom und dem Domkloster großen Schaden an.
Am selben Tag, an dem die St. Alban und St. Viktor sowie zahlreiche Gebäude in Mainz geplündert bzw. in Flammen aufgingen, scheinen die Mainzer von St. Viktor aus auf die nicht weit entfernt liegende Baustelle der Burg Weisenau gezogen zu sein, um deren vielleicht neu errichtete Mauern einzureißen und die gerade ausgehobenen Gräben wieder zuzuschütten. Die Chronik von St. Alban berichtet jedenfalls, die Mainzer hätten nicht nur St. Alban und St. Viktor, sondern auch Burg Weisenau zum größten Teil zerstört, "[...] monasterium s. Albani et ecclesiam s. Victoris canonicorum saecularum una cum castro Weissenaw pro maxima parte destruxerunt."[Anm. 56] Die Mainzer leisteten in Weisenau ganze Arbeit und ließen keinen Stein über dem anderen. Die Quader wurden abtransportiert, so daß von der einst mächtigen Burg heute keine Spur mehr vorhanden ist. Nur einige Ortsbezeichnungen wie "auf der Burg" und "Burgstraße" erinnern heute noch an die einst mächtige Feste.[Anm. 57]
Das Kloster St. Jakob wurde nicht am 10.8. sondern erst später von den Mainzern geplündert und zerstört.[Anm. 58] Man vertrieb den Abt und die Mönche und baute das leere Kloster in ein burgähnliches Bauwerk um und bemannte es mit Kriegspersonal.[Anm. 59] Man plante sogar, den ganzen Gebäudekomplex unmittelbar vor den Stadtmauern aus verteidigungsstrategischen Gründen zu beseitigen. Als sich die Stadt an Erzbischof Heinrich Virneburg wandte, um seine Erlaubnis zur Beseitigung der Befestigungsanlagen zu erhalten, verwies dieser die Entscheidung darüber aber an die Sänger der Mainzer Kirchen St. Stephan und St. Peter.[Anm. 60] Ob Abbrucharbeiten vorgenommen wurden, lässt sich nicht sagen. Noch 1341 forderte Erzbischof Heinrich die Stadt auf, die 1329 entstandenen Schäden an den Klöstern St. Alban und St. Jakob, sowie am Stift St. Viktor zu beseitigen.[Anm. 61]

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0.5.Die Schlichtung des Streites

Natürlich hatten die Vorfälle von 1329 ein Nachspiel. Der Kaiser verhängte zunächst die Reichsacht über die Stadt und ihre Bewohner,[Anm. 62] der Papst kam aus kirchenrechtlichen Gründen nicht umhin, seine Anhänger wegen der tätlichen Übergriffe auf das Kirchengut und der Angriffe auf zahlreiche Kleriker mit dem Kirchenbann zu belegen.[Anm. 63] Doch sogleich wurde von beiden Seiten an einer Beilegung des Streites gearbeitet und eine Bereinigung der gewaltsamen Vorfälle angestrebt.[Anm. 64]
Die Mainzer fühlten sich bei den gegen sie erhobenen Vorwürfen durchaus im Recht, hatte doch Erzbischof Balduin sie angegriffen und die burgenfreie Zone um Mainz mit seinen Burgbauten verletzt. Erzbischof Heinrich von Virneburg und Papst Johannes XXII. hatten sie geradezu dazu ermuntert, sich zu wehren. Auch im Nachhinein verurteilten die beiden allenfalls die gewalttätigen Exzesse, in der Sache gaben sie den Mainzer Bürgern nach wie vor Recht.[Anm. 65]
Bereits am 2.8.1331 entließ Kaiser Ludwig die Stadt Mainz aus der Acht.[Anm. 66] Der Papst entband die Bürger am 7.9.1331 von allen gegen sie verhängten Kirchenstrafen, nachdem diese versprochen hatten, das den Klöstern geraubte Gut zurückzugeben und vorläufig im Mariengredenstift zu deponieren.[Anm. 67]
Als Kaiser Ludwig Anfang Dezember 1331 für mehrere Monate nach Frankfurt kam, nahm er sich auch der Mainzer Angelegenheit an und eröffnete das Rechtsverfahren gegen die Stadt.[Anm. 68] Dem Ritter Billung von Ingelheim beispielsweise wurde am 27.1.1332 wegen eines ihm wohl vor Mainz zugefügten Schadens eine Wiedergutmachung in Höhe von 4.000 Mark zugesprochen.[Anm. 69] Am gleichen Tag forderten Erzbischof Balduin und das Domkapitel von Schultheiß, Rittern, Richtern und Bürgern wegen der Zerstörungen in den Klöstern St. Viktor und St. Jakob 200.000 Mark Silber Schadenersatz.[Anm. 70] Wegen der Zerstörungen am Kloster St. Alban wurde die Stadt auf 100.000 Mark Gold verklagt.[Anm. 71] Obgleich diese Summen eine Maximalforderung darstellten und unbezahlbar erschienen, legte der Kaiser die Stadt Mainz nun förmlich in die Acht und gab ihr bewegliches und ruhendes Gut für die Befriedigung der Schadenersatzansprüche frei.[Anm. 72] Es wurde ernst für die Stadt. Erst nach mehrmonatigen Verhandlungen über die Sühne der Übergriffe, die Wiederherstellung der zerstörten Gebäude und die Wiedereingliederung der Geistlichkeit in das Stadtleben kam im Juni 1332 eine Einigung zustande.
Die Bürger der Stadt Mainz einigten sich am 23.6.1332 mit Erzbischof Balduin und den Domherren umb alle krige, misshelunge und offleufe der vergangenen Zeit. Die Mainzer verpflichteten sich, binnen drei Jahren die zerstörten Häuser und Höfe der Domherren wieder aufzubauen und die Schäden am Dom und dem Domkloster zu beseitigen bzw. Schadenersatz zu leisten. Die Stadt verpflichtete sich, in den nächsten zwei Jahren jeweils 1.000, in den darauf folgenden Jahren jeweils 3.000 Pfund Heller zu zahlen. Dies sollte so lange geschehen, bis die Schäden an den Klöstern St. Alban und St. Jakob, am Stift St. Viktor und an den Höfen der Kleriker finanziert und beseitigt waren. Die Mainzer sagten für St. Viktor zu, daß das, was [sie] in der stifft ringkmuren gebrochen hann, gantz und gar widder gebuwet werden also gut als sie vor waren an burglichem buwe. Die Hälfte des Geldes sollte dabei für die Reparaturen am Kloster St. Alban, die andere Hälfte zu gleichen Teilen für den Wiederaufbau von St. Jakob und St. Viktor verwendet werden. Die Zahlungen der Stadt erfolgten an zwei Gewährsleute des Kaisers bzw. des Trierer Erzbischofs, welche die Bauaufträge vergaben und vor Kaiser und Erzbischof Rechenschaft darüber ablegten. Zum Schluss verpflichtete sich die Stadt, sämtliche geraubten Gegenstände zurückzugeben.[Anm. 73]
Der Mainzer Kämmerer Salman, der Schultheiß Emmerich, die Richter, Ratsherren und Bürger beschworen am 23.6.1332 einen Vergleich mit dem Erzbischof und dem Domkapitel, der die Rückkehr der Domherren und Kleriker in die Stadt regelte, sie in ihre alten Rechte und Freiheiten einsetzte und in ihren ehemaligen Besitz zurückführte.[Anm. 74] Daraufhin entließ der Kaiser die Stadt und ihre Anhänger am 5.8.1332 aus der Acht.[Anm. 75]
Obwohl die hohe Entschädigungssumme nie vollständig gezahlt wurde, bildete der Anspruch darauf 130 Jahre lang eine ständige Quelle von Querelen und Streitigkeiten zwischen Bürgerschaft und Geistlichkeit.[Anm. 76]
Für die patrizische Oberschicht der Stadt Mainz hatte der Kampf gegen Erzbischof Balduin weitreichende Folgen. Die Niederlage und die für die Stadtentwicklung verheerenden Schadenersatzforderungen ließen ihren Einfluß im Stadtregiment merklich sinken und gaben den Zünften Gelegenheit, sich verstärkt zu profilieren. Schon wenig später treten die Handwerker und Gewerbetreibenden erstmals als organisierte Korporation in Erscheinung. Damit wurde eine weitere Etappe in der Entwicklung der Stadt Mainz und des Stadtregiments eingeleitet.

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0.6.Nachspiel in Flörsheim

Die Befestigung in Flörsheim, die Erzbischof Balduin 1329 errichtet hatte, sollten den Mainzern noch lange Jahre Sorge bereiten.
Am 4.2.1332 versprach Balduin, die Bauten zu beseitigen, sobald eine Sühne zwischen ihm und der Stadt zustande gekommen sei: daz wir den burglichen bu, den wir getan in dem kirchove zu Flersheim uff dem Moyne abe wollin tun, wanne daz wir und alle unser styffte eyne gantze sune und eyne uzrichtunge han unsers crygges mit der stad zu Mentze.[Anm. 77]
Am 3. März 1332 gebot Kaiser Ludwig den vier Reichsstädten Frankfurt, Gelnhausen, Friedberg und Wetzlar sowie allen Getreuen des Reiches in der Wetterau: Wenn der Krieg zwischen Erzbischof Balduin und der Stadt Mainz beendet wird, sollten sie den Erzbischof bitten (bitend), seinen Bau (hus) in Flörsheim abzubrechen. Sollte er die Aufforderung ignorieren, forderte der Kaiser die Städte auf, mit Heeresmacht vor die Burg zu ziehen und sie mit Gewalt abzubrechen. Dazu bedürfe es keiner weiteren Aufforderung, sie sollten es dann in seinem Namen einfach tun.[Anm. 78]
Obwohl der Streit zwischen Erzbischof Balduin und der Stadt Mainz im Juni 1332 geschlichtet war, beseitigte der Erzbischof die Burgbauten nicht.
Am 2.6.1336 forderte Kaiser Ludwig allen Herren und Städte auf, den burchlichen baw in Flörsheim abzubrechen, da Erzbischof Balduin dies nicht, wie versprochen, nach seiner Einigung mit der Stadt selbst getan habe. Man habe ihn erfolglos gemahnt. Jetzt sollten die Städte mit Heeresmacht vor die Burg ziehen, die Mauern abbrechen und die Gräben zuwerfen. Sie sollten sich durch nichts an der Durchführung hindern lassen; der Bau müsse verschwinden.[Anm. 79]
Doch von einer Landfriedensaktion in dieser Angelegenheit ist nichts bekannt. Wahrscheinlich hatte Erzbischof Balduin Druck auf die Städte ausgeübt, die Zerstörungsaktion zu unterlassen. Die Aufforderung des Kaisers, sich nicht beirren zu lassen, legt eine solche Annahme nahe. Als Jahre später, im Jahr 1349, wieder zwei Erzbischöfe um ihre Anerkennung im Erzstift stritten, diesmal waren es Heinrich von Virneburg und Gerlach von Nassau, war die Flörsheimer Befestigung immer noch vorhanden. Jetzt erhält man auch Hinweise auf ihren Umfang und ihr mutmaßliches Aussehen. Es scheint sich um eine regelrechte Turmburg mit Ringmauer und Vorbefestigung gehandelt zu haben. Es werden ein Turm (turris), eine Umfriedung (incastellatam) und ein propugnaculum, also eine hinsichtlich der Gestalt nicht zu bestimmende Befestigung, sowie eine Vorbefestigung (premunitam) genannt.[Anm. 80]
Erzbischof Gerlach wies darauf hin, daß die Befestigungen in Flörsheim und Kastel, sollten sie in die Hände von Feinden fallen, eine ernste Bedrohung für die Stadt und den Handelsweg von und nach Frankfurt, vor allem für die Schifffahrt auf dem Main, darstellen würden.[Anm. 81]
Als sich 1354 Gerlach von Nassau als Erzbischof durchgesetzt und mit der Stadt Mainz gesühnt hatte, versprach er der Stadt, Burg Flörsheim nun endlich brechen (gesleiffet), die Gräben füllen, den Turm und alle Bergfriede abtragen und zu seinen Lebzeiten keinen neuen Burgbau mehr errichten zu lassen.[Anm. 82] Damals scheint die Abtragung vollzogen worden zu sein, denn die Burg wird nie wieder erwähnt.

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Anmerkungen:

  1. Der Beitrag ist die überarbeitete, um Quellen- und Literaturverweise erweiterte Fassung eines am 27. Oktober 2000 im Haus am Dom zu Mainz gehaltenen Vortrags Zurück
  2. Otto, Regesten Nr. 3026; Joannis, Rer. Mog. 1, S.653. Vgl. Zenz S.55. Zurück
  3. Vgl. Falck, Eltville; Dominicus, Baldewin; Schrohe, Mainz; Aistermann, Beiträge. Zurück
  4. Berns, Burgenpolitik Zurück
  5. Otto, Regesten Nr.2976 Anm. vom 7.7.1328. Zur Gefangennahme des Erzbischofs im Jahr 1328 durch Loretta vgl. Dominicus, Baldewin S.243-249. Zurück
  6. Balduin sichert sich die Rückgabe der Burgen Stahlberg, Stahleck und Braunshorn, die Graf Wilhelm von Katzenelnbogen treuhänderisch verwaltete (Otto, Regesten Nr.2976 vom 1.11.1328). Zurück
  7. Otto, Regesten Nr.2977 vom 8.11.1328. Zurück
  8. Erzbischof Balduin schloss den zweijährigen Landfrieden mit Graf Gerlach von Nassau, Ulrich von Hanau, Gottfried von Eppstein, Luther von Isenburg, Kuno von Falkenstein-Münzenberg. Rechtssicherheit sollte in dem riesigen Gebiet zwischen den Eckpunkten Lahnstein, Schlüchtern, Tauber-Bischofsheim und Neckarmündung herrschen (Otto, Regesten Nr.2985 vom 27.12.1328). Zurück
  9. Privileg Balduins für Burg und Stadt Oppenheim (Otto, Regesten Nr.3000 von 1329 (?)). Zurück
  10. Otto, Regesten Nr.3019 vom 10.6.1329. Zurück
  11. Otto, Regesten Nr.3013 vom 3.5.1329. Zurück
  12. Würdtwein, Nova 4, S.241 Nr.51 vom 16.6.1329. Zurück
  13. Zens, Taten S.54; Dominicus, Baldewin S. 250. Zurück
  14. Otto, Regesten Nr.2978 und Nr.2979 vom 11.11.1328. Vgl. Otto, Regesten Nr.2981 vom 18.2.1328. Zurück
  15. Otto, Regesten Nr.2999 vom 22.3.1329. Zurück
  16. Dominicus, Baldewin S.257. Zurück
  17. Würdtwein, Nova sub. 5, S.42f. Nr.26 = Otto, Regesten Nr.3852 vom 22.4.1329. Zurück
  18. Otto, Regesten Nr.3013 vom 3.5.1329. Zurück
  19. Bis dahin hatte er in Bonn geweilt. Vgl. Otto, Regesten Nr.3852 vom 22.4.1329 zur Anwesenheit Heinrichs in Bonn. Am 16.5.1329 urkundete er in Mainz (Otto, Regesten Nr.3853). Vgl. Schrohe, Beiträge S.15. Zurück
  20. An diesem Tag ist Heinrich noch in Mainz nachgewiesen (Otto, Regesten Nr.3864 vom 16.6.1329). Zurück
  21. Die wichtigsten Quellen zu den Ereignissen des Sommers 1329 sind bei Otto, Regesten Nr.3026 zusammengestellt. Vgl. auch die Hinweise auf den Konflikt in den Chroniken des Johanns von Winterthur (Baethgen, Chronik S.99) und des Heinrich Taube von Selbach (Bresslau, Chronik S.26). Zurück
  22. Eltville bekam erst am 23.8.1332 Stadtrechte. Siehe dazu unten.  Zurück
  23. Schrohe, Mainz S.83.  Zurück
  24. Trithemius berichtet (siehe Joannis, Rer. Mog. 1, S.653, Balduin habe Burg- und Stadtmauerbau gleichzeitig begonnen, "castrum Eltvil dictum [...] a fundamentis de novo construere coepit ipsamque villam muro undique circumcinxit." Zur Burg Eltville zuletzt Herrmann, Wohntürme. Zurück
  25. Otto, Regesten Nr.3026; Joannis, Rer. Mog. 1, S.653; Zens, Taten S.55.  Zurück
  26. Guden, Cod. dipl. 3, S.281 Nr.204 = Otto, Regesten Nr.3239 vom 23.8.1332. Zurück
  27. Aus dieser Zeit stammten der imposante viereckige Wohnturm und die prächtigen Ausmalungen, die an diejenigen des Papstpalastes in Avignon erinnern. Die Hochzeit Eltvilles als Residenz der Mainzer Erzbischöfe wurde durch die Bautätigkeit Balduins eingeleitet. Zurück
  28. Würdtwein, Sub. Dipl. 4, S.258ff. = Otto, Regesten Nr.3073 vom 11.3.1330.  Zurück
  29. Elbel, Turmburg S.83 zur nicht zu datierenden Bautätigkeit im Burggelände, S.85 zum Steinhaus. Vgl. Böhme, Burgen der Salierzeit S.20f.; Knappe, Burgen in Hessen 1994, S.493. Zurück
  30. Das Grundstück gehörte einst zum Fernbesitz des Klosters Cornelimünster bei Aachen, das es aber in der 2.Hälfte des 13 Jahrhunderts an die Wiesbadener veräußerte. Vgl. dazu Elbel, Turmburg S.92. Zurück
  31. Die Burg wird erwähnt bei Böhme, Burgen in Mitteleuropa S.163 (Stefan Köhl), Dehio, Rheinland-Pfalz Saarland 1985, S.356 und Tillmann, Lexikon S.1231. Zurück
  32. Schaab: Beiträge zur Beschreibung S.206f. Zurück
  33. "[...] Oberolmen binnen einer mylen von Meintz wazz danne da burkliches buwes ist, den sal man zu stunt abe dun" (Würdtwein, Nova Sub. 5, S.70 Nr.76 = Otto, Regesten Nr.5693 vom 27.9.1348). Zurück
  34. Dies berichtet Schaab, Weisenau S.32, allerdings ohne Quellenangabe. Die spätere Zerstörung der Burg Weisenau, die einen Wiederaufbau der Ruine durch Balduin voraussetzt, wird bei Joannis (Joannis, Rer. Mog. 1, S.653) und in der Überlieferung des Klosters St. Alban (Joannis, Rer. Mog. 2, S.732) erwähnt. Vgl. ebenso Guden, Cod. dipl. 3, S.266 Anm. Falck, Geschichte von Weisenau geht auf diese Quellen nicht ein. Zurück
  35. Schrohe, Mainz S.41; Falck, Geschichte von Weisenau S.19f.  Zurück
  36. Vgl. dazu die Darstellung bei Will, Regesten 2, S.376 Nr.110.  Zurück
  37. Mainzer Urkundenbuch 2,2 Nr.531 (datiert auf die Zeit zwischen Mai 1189 und dem 18.2.1190). Zurück
  38. Der Erzbischof stellte auf der Burg eine Urkunde aus (Will, Regesten 2, S.88 Nr.268 vom 24.8.1192). Zurück
  39. Falck, Geschichte von Weisenau S.19f. Zurück
  40. Will, Regesten 2, S.281f. Nr.504 vom 13.11.1244.  Zurück
  41. Vgl. Will, Regestenl 2, S.311 Nr.32 und 33 von Juni/Juli 1250. Vgl. Schrohe, Mainz S.55. Zurück
  42. Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Bücher 23 fol.8 vom 5.8.1250.  Zurück
  43. Maurer, Rechtsverhältnisse S.101ff.  Zurück
  44. Philipp von Hohenfels verkaufte seine Hälfte ("dimidiam aream castri Wissenowe, que burckstadel appelatur, infra fossatum exterius et murum") für 250 Mark (Guden, Cod. dipl. 1, S.631f. Nr.263 vom 4.2.1253). Die Gegenurkunde Philipps bei Schaab, Städtebundes 2, S.5f. Nr.4. Zurück
  45. Guden, Cod. dipl. 2, S.104f. Nr.77 vom 25.3.1253. Zurück
  46. "[...] castri in Wissenowe [und] fundus ipsius castri Wissenowe, qui burcstadel vulgariter appelatur et fossatum" (Guden, Cod. dipl. 2, S.132 Nr.98 vom 18.2.1259). Zurück
  47. Siehe dazu weiter unten. Vgl. Schrohe, Beiträge S.16. Zurück
  48. >Otto, Regesten Nr.3032 vom 10.8.1329. Zu den folgenden Geschehnissen Schrohe, Mainz S.100ff. Zurück
  49. In der Bulle Johanns XXII. vom 17.6.1330 (Auszug Otto, Regesten Nr.3026) werden Türme und andere Befestigungswerke ("turres et alia propugnacula") im Umfeld von St. Alban und St. Victor genannt. In der Bulle Johanns XXII. vom 1.7.1330 werden die vier Türme und die strategische Bedeutung der Klöster angesprochen (Sauerland 2, S.341 Nr.1919 = Otto, Regesten Nr.3026). St. Alban wird bereits im 12. Jahrhundert mehrmals als castrum, als Befestigung also, bezeichnet. Vgl. etwa Mainzer Urkundenbuch 1, Nr.436 vom 11.5.1108. Zurück
  50. Dominicus, Baldewin S.258: Es ergibt sich aus dem am 11.3.1330 aufgenommenen und bei Würdtwein, Sub. Dipl. 4, S.258ff. abgedruckten Notariatsinstrument, welches die Aussagen der Starkenburger Burggrafen Ritter Hartmann von Cronenburg, des Rheingauer Viztums Heinrich von Lindau und anderer Herren enthält. Zurück
  51. Vgl. dazu Otto, Regesten Nr.3032 vom 10.8.1329. Vgl. die Darstellung in einem Schreiben Papst Johannes XXII. vom 1.7.1330 (Sauerland 2, S.342 Nr.1920 = Otto, Regesten Nr.3903). Die Ereignisse gehen auch aus dem Wortlaut einer Bulle des Papstes vom 17.6.1330 hervor (Sauerland 2, S.336 Nr.1915 = Otto, Regesten Nr.3087). Zurück
  52. Die Chronik von St. Alban (Joannis, Rer. Mog. 2, S.653) stellt den Sachverhalt allerdings so dar: Die Mainzer legten Feuer an den Sockel des Turms, ein plötzlicher Windstoß habe die Flammen angefacht und nicht nur den Turm, sondern auch eine benachbarte Kapelle in Flammen aufgehen lassen. Zurück
  53. Siehe dazu unten.  Zurück
  54. Guden, Cod. dipl. 3, S.269 = Otto, Regesten Nr.3900 vom 26.5.1330.  Zurück
  55. Joannis, Rer. Mog. 1, S.653 und die Chronik von St. Alban (Joannis, Rer. Mog. 2, S.732) aus einer Urkunde Erzbischof Heinrichs von Köln. Vgl. Dominicus, Baldewin S.258-259. Zurück
  56. Joannis, Rer. Mog. 2, S.732 und 1, S.653. Vgl. Guden, Cod. dipl. 3, S.266 Anm. Die betreffenden Stellen berichten, im Jahr 1329, am Tag St. Laurentius [10. August] seien die Mainzer, da sie eine Belagerung befürchteten, mit starker Hand und in blinder Wut aufgebrochen und hätten die Kirche St. Viktor, die Häuser der Kanoniker und die Burg Weisenau ("castello Weissenau") von Grund auf ("funditus") zerstört. Vgl. Schaab, Weisenau S.32. Zurück
  57. Seit 1321 entstand in Weisenau eine Landwehr aus Gräben und Heckenverhauen Die Mainzer Landwehr in Weisenau, die von der Weisenauer Höhe über die Höhe des Zahlbacher Tals und weiter an Gonsenheim und Mombach entlang zum Rhein zog, wurde noch 1430 weiter verstärkt. Zurück
  58. Falck, Eltville S.17. Zurück
  59. Vgl. die entsprechenden Berichte bei Sauerland 2, S.336 Nr.1915 = Otto, Regesten Nr.3087 vom 17.6.1330 und Sauerland 2, S.342 Nr.1920 = Otto, Regesten Nr.3903 vom 1.7.1330. Vgl. Joannis, Rer. Mog. 2, S.732 die Chronik von St. Alban; Falck, Eltville S.16f. Zurück
  60. Würdtwein, Nova Sub. 5, praef. 49 = Otto, Regesten Nr.3943 vom 1.12.1331. Zurück
  61. Würdtwein, Nova Sub. 5, S.218 Nr.102 = Otto, Regesten Nr.4698 vom 22.7.1341. Zurück
  62. Eine Urkunde hierüber ist nicht erhalten. Vgl. zur Beendigung der Reichsacht am 2.8.1331 unten. Zurück
  63. Sauerland 2, S.284 Nr.1802 = Otto, Regesten Nr.3054 vom 21.11.1329 und Sauerland 2, S.341 Nr.1919 = Otto, Regesten Nr.3902 vom 1.7.1330. Zurück
  64. Ein erster Einigungsversuch zwischen Erzbischof Balduin und der Stadt Mainz wurde bereits am 19.8.1329 unternommen (Otto, Regesten Nr.3033). Zurück
  65. Vgl. dazu Guden, Cod. dipl. 3, S.269 = Otto, Regesten Nr.3900 vom 26.5.1330. Schrohe, Mainz S.103. Zurück
  66. Joannis, Rer. Mog. 2, S.734 = Otto, Regesten Nr.3155 vom 2.8.1331. Vgl. Dominicus, Baldewin S.294. Zurück
  67. Joannis, Rer. Mog. 1, S.656 Anm.7 und 8; Joannis, Rer. Mog. 2, S.605ff. und S.731ff.  Zurück
  68. Dominicus, Baldewin S. 290.  Zurück
  69. Würdtwein, Sub. Dipl. 4, S.267ff. Nr.67 = Otto, Regesten Nr.3188 vom 27.1.1332.  Zurück
  70. Würdtwein, Dipl. Mag. 1, S.480ff. Nr.268 und 269 = Otto, Regesten Nr.3189 und 3190 vom 27.1.1332. Dekan Dudo und das Kapitel des Stiftes St. Viktor forderten später wegen der Zerstörung ihrer Kirche von den Mainzern (weitere?) 6.000 Mark Silber Otto, Regesten Nr.3194 vom 28.1.1332). Zurück
  71. Otto, Regesten Nr.3191 vom 28.1.1332. Zurück
  72. Otto, Regesten Nr.3193 vom 28.1.1332. Vgl. Dominicus, Baldewin S.290f. Zurück
  73. Würdtwein, Nova Sub. 5, S.56f. Nr.33 = Otto, Regesten Nr.3222 vom 23.6.1332. Zurück
  74. Würdtwein, Nova Sub. 5, S.62ff. Nr.34 = Otto, Regesten Nr.3221 vom 23.6.1332.  Zurück
  75. Joannis, Rer. Mog. 2, S.734 = Otto, Regesten Nr.3229 vom 5.8.1332.  Zurück
  76. Vgl. Falck, Eltville S.22f. Zurück
  77. Böhmer/Lau, Urkundenbuch 2, S.326 Nr.429= Otto, Regesten Nr.3198 vom 4.2.1332. Zurück
  78. Böhmer/Lau, Urkundenbuch 2, S.332, Nr.435 = Otto, Regesten Nr.3202.  Zurück
  79. Böhmer/Lau, Urkundenbuch 3, S.431 Nr.569 = Otto, Regesten Nr.3517 vom 2.6.1336.  Zurück
  80. Guden, Cod. dipl. 3, S.250 = Otto, Regesten Nr.6274 vom 20.5.1349.  Zurück
  81. Vgl. Schaab, Weisenau S.117. Zurück
  82. Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 4 fol.31 = Vigener, Regesten Nr.4 vom 3.1.1354. Vgl. zur Niederlegung Flörsheims Keyser, Hessisches Städtebuch S.115f. Zurück