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Vom Kloster in der Stadt zum städtischen Kloster. Altmünster von seiner Gründung bis zum Ende des 14. Jahrhunderts

von Brigitte Flug

Als [Anm. 1]in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts die thüringische Adelige Bilihilt begann, in Mainz eine Gemeinschaft religiöser Frauen um sich zu versammeln, gab es in der Stadt zwar sicher bereits an verschiedenen Kirchen Gruppen von Geistlichen; doch war Bilihilts Gründung möglicherweise die erste Einrichtung, die im weitesten Sinne als Kloster empfunden und als monasterium bezeichnet wurde. Zur Vermeidung umständlicher Wortkonstruktionen verwende ich im Weiteren den Be-griff Kloster in Entsprechung zu diesem monasterium, ohne damit eine Aussage über die Verfassung der Gemeinschaft treffen zu wollen. Dieses Kloster erhielt später – vielleicht in Unterscheidung zu St. Alban, dessen Klosteranlage erst gegen Ende des 8. Jahrhunderts im Bau war – den Namen vetus monasterium, Altes Kloster bzw. Altmünster.[Anm. 2] Im Verlauf seiner Geschichte wandelte sich die Gemeinschaft aus einem Kloster, das in einer Stadt lag, aber in starkem Maße auswärtigen Einflüssen unterworfen war, zu einer Institution, die zwar wohl kaum völlig, sicher aber in viel stärkerem Maß als zuvor der Kontrolle der Stadt und der in ihr führenden Personen unterworfen war. Allerdings ist diese Entwicklung nicht in allen Einzelheiten greifbar; so sind vor allem für die Frühzeit mit ihrem gerade für Altmünster eklatanten Mangel an erhaltenen Quellen oft nur einzelne Indizien greifbar. Dennoch ergibt sich insgesamt ein Bild, auch wenn dieses Bild sicher in Einzelheiten korrekturfähig und nicht immer detailgenau ist. Zur größeren Verdeutlichung möchte ich es hier in einer etwas pointierteren Form nachzeichnen.

Das Kloster in der Stadt – Beziehungen zum Adel

Leider wissen wir nichts darüber, wie die von Bilihilt gegründete Gemeinschaft ausgesehen hat. Selbst die Frage nach ihrer Verfassung ist müßig, bevor die Synode von Aachen im 9. Jahrhundert die Vielzahl der bis dahin möglichen Lebensformen durch zwei Normen ersetzte: auf der einen Seite die in Aachen selbst geschaffene Institutio canonicorum bzw. sanctimonialium für Kanoniker und Stiftsdamen, auf der anderen die Benediktsregel für Mönche und Nonnen.[Anm. 3] Auch in den folgenden Jahrzehnten, ja sogar Jahrhunderten ließ sich dieses normierte Entweder-Oder jedoch nur schwer durchsetzen, finden sich viele Institutionen, die noch lange Zeit zwischen beiden Polen hin- und herschwankten.[Anm. 4] Das dürfte auch für Altmünster gegolten haben, das bis ins 13. Jahrhundert hinein mehrfach Hinweise für die Befolgung der Benediktsregel mit ihrer Forderung nach mönchischer Askese und persönlicher Armut erkennen läßt, aber auch Spuren der Ausbildung von Einzelvermögen, also zumindest einer gewissen Verstiftung, aufweist.[Anm. 5]

Die Herkunft der Altmünsterer Damen in der Frühzeit ist ebenso schwer festzustellen wie die Regeln, nach denen sie lebten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß einige von Bilihilts weiblichen Verwandten ihr ins Kloster folgten; doch traten neben den Adeligen sicher auch Vertreterinnen solcher Familien ein, die nicht der Aristokratie angehörten, die vielleicht nicht einmal ursprünglich frei waren.[Anm. 6] Bilihilts Familie, die Haganonen, dürften jedoch über einen geraumen Zeitraum hinweg entscheidenden Einfluß ausgeübt haben: die Bezeichnung Hagenmünster noch im 10. Jahrhundert deutet darauf hin, daß sie trotz der Bemühungen der Gründerin, auswärtige Eingriffe etwa in die freie Wahl der Äbtissin durch den Konvent auszuschließen,[Anm. 7] Altmünster als ihr Eigenkloster betrachteten.[Anm. 8] Wie für solche Gemeinschaften üblich, brachten sie sicher über Generationen hinweg immer wieder Töchter in Altmünster unter.

Die Beziehungen dieser Familie zu Altmünster und ihre damit verbundenen Rechte gelangten wahrscheinlich über verwandtschaftliche Beziehungen an die Rupertiner und später an die Konradiner.[Anm. 9] Zwei Vertretern der letzteren wurden ihre Rechte jedoch im 10. Jahrhundert von der Versammlung der Großen des Reiches aberkannt, die ihren Erbanspruch als nicht rechtsgültig erachtete.[Anm. 10] Altmünster und verschiedene andere Güter fielen an das im Entstehen begriffene Erzstift Magdeburg.[Anm. 11]

De jure unterstand das Kloster nunmehr dem Einfluß eines weit entfernten Erzbischofs. De facto veränderte sich jedoch offenbar nicht allzu viel. Das Interesse derjenigen Vertreter des Adels, die Schwerpunkte im näheren und weiteren Mainzer Raum hatten, blieb bestehen, und auch Altmünster seinerseits konnte vor Ort nicht ohne weltliche Amtsträger etwa zur Ausübung der Vogtei, d.h. vor allem der Gerichtsrechte über die Klosterangehörigen, auskommen. Gerade jetzt lassen sich in der Gemeinschaft hochadelige Damen ausdrücklich nachweisen. Im 11. Jahrhundert gehörten dazu nicht nur eine Schwester des Mainzer Erzbischofs Aribo aus der bayerischen Pfalzgrafenfamilie,[Anm. 12] sondern auch Sophia und Ida, Töchter des lothringischen Pfalzgrafen Ezzo und seiner Frau Mathilde, der Schwester Kaiser Ottos III.[Anm. 13] Wie ihr Beispiel nachdrücklich zeigt, gaben solche Damen mit dem Eintritt ins Kloster weder ihren Stolz noch ihr adeliges Selbstverständnis auf. Sophia und Ida waren zusammen mit drei weiteren Mädchen aus der Gandersheimer Stiftsschule geflohen und hatten sich von Erzbischof Aribo in Altmünster den Nonnenschleier reichen lassen. Den Boten des für Gandersheim zuständigen Hildesheimer Bischofs, der sie zur Rückkehr aufforderte, wiesen sie mit den Worten ab, prout vitae membrorumque incolomitatem servare cupiverit festinanter regredi – mit anderen Worten, wenn ihm an der Unversehrtheit seines Lebens und seiner Glieder gelegen sei, möge er sich schnell nach Hildesheim zurückscheren.[Anm. 14]

Die Verwandten dieser energischen jungen Damen dürften gleichzeitig für Altmünster im Einsatz gewesen sein. Ihr Vater, Pfalzgraf Ezzo, war der erste bekannte Vogt von St. Stephan in Mainz (bel. 1008),[Anm. 15] sein Bruder Hezzelin Vogt des Kornelimünsters in Aachen, das wie Altmünster eine Schweißtuchreliquie besaß,[Anm. 16] und es ist durchaus nicht auszuschließen, daß die rheinischen Pfalzgrafen auch über Altmünster Vogteirechte ausübten. Sofern hier vor dem Hintergrund der wenigen bekannten Personen vorsichtige Schlüsse möglich sind, scheinen sich weder die Zusammensetzung der Klostergemeinschaft noch ihre Vertretung nach außen durch die Übertragung an Magdeburg allzusehr verändert zu haben. In beiden Bereichen blieben Familien des Hochadels präsent, die häufig auch Verbindungen zum Königtum hatten. Deren Machtbasis lag nicht in der Stadt, die sich bislang weder rechtlich noch herrschaftlich allzusehr von dem von König und Hochadel beherrschten Land unterschied, sondern im näheren und weiteren Umland. Altmünster war zwar ein Kloster in einer Stadt, unterstand aber Einfluß von außerhalb.

Das Kloster des Erzbischofs und dessen Dienstmannschaft

Diese Situation änderte sich in dem Moment, als die Mainzer Erzbischöfe begannen, ihre Rolle als Territorialherren auszubauen und in diesem Zusammenhang ihr Augenmerk auch auf ihre Bischofsstadt zu richten. Vor allem der 1111 durch Kaiser Heinrich V. eingesetzte Territorialpolitiker par excellence, Erzbischof Adalbert I. von Saarbrücken, machte sich daran, die Herrschaftsrechte in seiner Stadt an sich zu ziehen; so bemühte er sich darum, die Rechte des königlichen Burggrafen immer mehr einzuschränken und dessen Vorsitz im Gericht seinem eigenen Kämmerer bzw. dessen weltlichem Unterkämmerer zu übertragen.[Anm. 17]

Gerade Adalbert mußte es ein Dorn im Auge sein, daß mit Altmünster das wohl älteste Kloster in seiner Bischofsstadt formal nicht ihm, sondern seinem Magdeburger Kollegen unterstand. Schon kurz nach seiner Einsetzung machte er sich an den Rückerwerb. Hilfestellung leisteten ihm dabei möglicherweise die Grafen von Sponheim, die über eine ihrer Linien auch Vertreter in Magdeburg hatten.[Anm. 18] So war Hartwig von Sponheim von 1079 bis 1102 Erzbischof von Magdeburg gewesen und hatte Anfang des 12. Jahrhunderts seinen Bruder dort zum Burggrafen gemacht; sein Neffe war vor 1105 Mitglied des Magdeburger Domkapitels. Gleichzeitig hatten die Sponheimer aber auch Kontakte zu Erzbischof Adalbert und seiner Familie: Friedrich von Saarbrücken, der Bruder des Erzbischofs, verheiratete seinen Sohn Simon an Mechtild, nach den Ergebnissen Mötschs sicher eine Tochter Graf Meinhards von Sponheim.[Anm. 19]

Es ist demnach nicht auszuschließen, daß sich Erzbischof Adalbert I. die Verbindungen der Grafen von Sponheim zunutze machte, um Altmünster von Magdeburg zurückzuerhalten, daß er der Familie dafür aber auch beträchtliche Zugeständnisse in bezug auf das Kloster machte. So könnte der höchstwahrscheinlich von ihm eingesetzte Altmünsterer Propst und Mainzer Domdekan Ceizolf, der dem Kloster Güter im Kraichgau schenkte, mit den Sponheimern verwandt gewesen sein, die dort zeitweilig die Gaugrafschaft innehatten; die zu seinen Lebzeiten im Amt befindliche Äbtissin Mathild war möglicherweise ebenso wie ihre Nachfolgerinnen Judith und Sophia eine Sponheimerin.[Anm. 20] Alle diese Verknüpfungen dürften zusammengespielt haben, als es Erzbischof Adalbert gelang, Altmünster vom Erzstift im Osten einzutauschen, ein Tausch, den er sich am 16. Juni 1112 von Heinrich V. bestätigen ließ.[Anm. 21]

Bis weit in das 13. Jahrhundert hinein war Altmünster Kloster des Erzbischofs. Es dürfte noch Adalbert selbst gewesen sein, der die Vogtei an seine Familie, die Grafen von Saarbrücken, übertrug, bei der sie bis ins 13. Jahrhundert blieb. Erzbischof Heinrich veranlaßte 1151 die Äbtissin zur Aufgabe von Rechten bei Heidesheim.[Anm. 22] Erzbischof Arnold von Selenhofen verkaufte ohne Altmünsters Zustimmung klösterliche Güter, um seine Leistungen für den Italienzug Friedrichs I. aufzubringen. Erst auf Einspruch des Klosters hin wandelte er den Verkauf in eine Verpfändung um.[Anm. 23] Generell scheinen die Erzbischöfe das Amt des Propstes als Vorsteher der Altmünster versorgenden Klerikergemeinschaft selbst besetzt zu haben, eine nicht unbedeutende Einflußmöglichkeit.[Anm. 24]

Noch im 12. Jahrhundert setzten weitere Veränderungen ein. Die Grafen von Saarbrücken als Inhaber der Vogtei verliehen diese bald an die Familie zum Stein weiter, die kurze Zeit später die Rheingrafschaft erbte.[Anm. 25] Die Familie, sicher ursprünglich frei, war in ministerialische Bindung zu den Erzbischöfen getreten und gehörten in der Folge zur Oberschicht der ritterlichen Ministerialität, aus der sich der ländliche Niederadel herausbildete.[Anm. 26] Wie die Saarbrücker selbst,[Anm. 27] dürfte auch die Familie der Rheingrafen bald nicht nur Töchter in das Kloster entsandt haben – eine Praxis, die wahrscheinlich schon früher bestand – , sondern diese dürften nunmehr verstärkt auch Zugang zu den Ämtern bis hin zum Abbatiat erlangt haben.[Anm. 28] Vertreterinnen des Hochadels lassen sich zwar noch für einige Zeit zumindest wahrscheinlich machen, verschwinden aber allmählich aus den Quellen, während die Nachweise für Nonnen ministerialischer Herkunft zunehmen.[Anm. 29] Vogteirechte in einzelnen Ortschaften, nahezu überall an Hochadelige verliehen, finden sich im 13. Jahrhundert in der Hand von Aftervasallen, die meist ebenfalls zur Ministerialität des Mainzer Erzbischofs gehören.[Anm. 30] Es sieht demnach so aus, als habe der Einfluß des Mainzer Metropoliten auf Altmünster auch zu verstärkten Kontakten mit seinen Dienstmannen geführt, deren Töchter nunmehr in zunehmendem Maß in Altmünster Karriere machten, deren männliche Vertreter weltliche Funktionen für das Kloster wahrnahmen und auch ein gewisses Maß an Kontrolle erreicht haben dürften.

Reform und Entwicklung zum städtischen Kloster

Im 13. Jahrhundert brachte das wohl entschiedenste Eingreifen des Erzbischofs gleichzeitig eine weitgehende Einschränkung seiner Zugriffsmöglichkeiten. Erzbischof Sigfrid III. von Eppstein, der unmittelbar nach seinem Amtsantritt 1230 ein umfangreiches Reformprogramm initiierte,[Anm. 31] setzte gegen Ende des Jahres 1233 in Altmünster gegen beträchtlichen Widerstand des Konvents eine Reform durch. Selbst ein Appell der Damen an den Papst in Rom[Anm. 32] blieb letztendlich wirkungslos; 1243 erreichte Sigfrid, daß Altmünster dem Zisterzienserorden inkorporiert und der Aufsicht der Abtei Eberbach im Rheingau unterstellt wurde.[Anm. 33]

Altmünster war damit zisterziensisch und blieb es bis ans Ende seiner Geschichte. Aber auch über die Befolgung strengerer Lebensregeln hinaus hatte dieser Eingriff recht schwerwiegende Folgen. Das Kloster war künftig wenigstens solange dem Einfluß des Erzbischofs entzogen, wie Eberbach und der hinter ihm stehende Gesamtorden diese Exemtion durchsetzen konnten. Gleichzeitig erlosch mit der Inkorporation die Klostervogtei, deren Rechte den inzwischen häufig in gespanntem Verhältnis zum Erzbischof stehenden Rheingrafen verlorengingen. Neben der kaum anzuzweifelnden religiösen Motivation der Reform dürfte auch hierin ein Beweggrund Erzbischof Sigfrids gelegen haben. Die Einflußnahme weltlicher Personen sollte für Altmünsters Zukunft ausgeschlossen werden; die Aufnahme von Novizinnen wie Laienbrüdern, von Familiaren und weltlichen Amtleuten bedurfte nunmehr der Genehmigung des Abts von Eberbach.[Anm. 34]

Altmünster war und blieb jedoch ein Frauenkloster in einer Stadt; einer Stadt, die sich mehr und mehr von ihrem Stadtherrn, dem Erzbischof, emanzipierte und versuchte, auch die Geistlichkeit innerhalb ihrer Mauern zu kontrollieren. Bereits seit dem 11. Jahrhundert entwickelte sich die Stadtgemeinde als Gemeinschaft mit eigener Führungsgruppe und entstehender Selbstverwaltung. Schon Adalbert I. hatte ihr die eigenverantwortliche Erhebung von Abgaben zugestanden,[Anm. 35] zu denen die Gemeinde noch zu seiner Regierungszeit auch Altmünster heranzuziehen versuchte.[Anm. 36] Doch es war Sigfrid III., der ihr weitergehende Freiheiten verlieh, der 1244 den Stadtrat in der Form genehmigte, wie er bis zu den Unruhen des 14. Jahrhunderts bestehen blieb.[Anm. 37] An der Spitze dieses Rates standen Kämmerer, Schultheiß und die vier Richter des – erzbischöflichen – Weltlichen Gerichts, zwar Mitglieder der erzstiftischen Ministerialität, ihrem Selbstverständnis nach aber in zunehmendem Maße Vertreter der Stadt. Und gerade die führenden Familien dieser städtischen Ministerialität sind es, deren Interesse an Altmünster nunmehr deutlicher greifbar wird.

Allen anderen voran ging hierbei der Familienverband der Löwenhäupter, zu erkennen durch einen oder mehrere Löwenköpfe im Wappen.[Anm. 38] Spätestens in den 60er Jahren des 13. Jahrhunderts begannen seine führenden Vertreter, Stiftungen an Altmünster zu tätigen. Ulrich zum Rosenbaum, der im Wappen vermutlich drei Löwenköpfe und einen Balken führte – neben Arnold Walpod einer der führenden Männer im Rheinischen Städtebund –, hinterließ dem Kloster ein Drittel seines Besitzes. Der Mainzer Schultheiß Johann zum Clemann, dessen Wappen drei Löwenhäupter ohne Beizeichen zeigte, stiftete gemeinsam mit seiner Frau Ende des 13. Jahrhunderts den Altar Petri und Pauli in der Altmünsterer Kirche, dessen Präsentationsrecht über Generationen unter den Löwenhäuptern weitergegeben wurde. Vertreter des Familienverbandes brachten im 14. und 15. Jahrhundert Töchter im Kloster unter, von denen es drei, vielleicht sogar vier bis zur Äbtissin brachten.[Anm. 39] Weltliche Familienmitglieder hatten Anteil am Seelgedächtnis, so etwa der Kämmerer Rudolf zum Silberberg (gest. 1328), der im Schild drei Löwenhäupter mit Sparren führte, und seine Frau Margaretha; sie traten als Schiedsrichter auf und erhielten im Einzelfall sogar Lehen, wie Rudolfs Bruder Salmann, sein Nachfolger im Kämmereramt (gest. 1355). Einige, wie Rudolfs angeheiratete Nichte Clara zur Eiche, hatten Begräbnisrecht.[Anm. 40] Andere Familien folgten: so die Familie zum Bart, deren Vertreterin Margaretha zum Bart von 1387 bis 1400 Äbtissin war.[Anm. 41]

In der Folge dieses persönlichen Interesses lassen sich seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts Bestrebungen seitens der Stadt feststellen, das Kloster unter ihre Kontrolle zu bringen. An der zweiten Redaktion der Mainzer Friedebriefe aus der Zeit nach 1317, mit denen sich die Gemeinde gegen die Vorrechte des männlichen Klerus zusammenschloß, war auch Altmünster beteiligt.[Anm. 42] In Auseinandersetzungen um Erzbischofsstuhl und Reichsherrschaft stand das Kloster in der Folgezeit in aller Regel auf derjenigen Seite, die die Stadt wählte; so wird Altmünster nicht unter den Klöstern genannt, die sich im Bistumsstreit nach 1328 mit Balduin von Luxemburg und gegen Heinrich von Virneburg und die Stadt Mainz verbündet hatten.[Anm. 43] Erzbischof Gerlach von Nassau befreite nach der Unterwerfung der Stadt im Jahr 1349 sowohl Mainz wie auch Altmünster von Kirchenstrafen, die ihnen wegen Parteinahme für Ludwig den Bayern auferlegt worden waren.[Anm. 44] Und gerade in diesem Zeitraum ist mit Peter zum Schaden (ca. 1345-1348) zum ersten Mal ein Mainzer Bürger als Klosterverwalter belegt, der vielleicht bewußt im Zusammenhang mit diesen Ereignissen eingesetzt worden war. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, als die klösterliche Finanzlage nicht allzu gut war, setzte die Stadt schließlich in kurzer Folge zwei weitere Mainzer Bürger als Pfleger ein; und im 15. Jahrhundert wurde das Amt erneut von einem Vertreter der Löwenhäupter ausgeübt.[Anm. 45]

Es deutet also einiges darauf hin, daß sich die Kräfteverhältnisse in Altmünster beträchtlich verändert hatten. Der Konvent bestand spätestens in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zu großen Teilen aus Töchtern der städtischen Führungsgruppen;[Anm. 46] deren männliche Verwandte traten teils als Konversbrüder ein und erlangten etwa als Verwalter Einfluß, während ihre Familien, wenn nötig, auch von außen in klösterliche Belange eingriffen. Kloster Eberbach, das im geistlichen Bereich Eingriffe von Seiten der Erzbischöfe durchaus abwehren konnte – so etwa einen Versuch Heinrichs von Virneburg, Altmünster zu Steuerzahlungen heranzuziehen,[Anm. 47] – sah sich außerstande oder nicht willens, solche Bestrebungen seitens der Stadt zu unterbinden.

Dennoch kann nicht die Rede davon sein, daß der Einfluß der Stadt alle anderen ausgeschlossen hätte. Vertreterinnen des Niederadels finden sich auch weiterhin im Konvent; Niederadelige übten nach wie vor in einigen Ortschaften des Umlandes für Altmünster Vogteirechte aus. Außerhalb der Stadt blieb selbst der Hochadel präsent, von dem die Vogteien als Afterlehen des Klosters weitergegeben wurden und der höchst ungehalten reagierte, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlte.[Anm. 48] So drohte Graf Eberhard von Ziegenhain und Nidda Ende des 14. Jahrhunderts der Äbtissin, wenn sie die Vogtei von Igstadt nicht an ihn verleihe, werde es dann mit uch zu zuweyunge kommen und vu[r] des auch unsirn magin unde frunden von uch beclagin und uch auch darumbe ermanen ab wir muchten, daz tedin ver ungerne und en wollin es doch nicht lassin.[Anm. 49] Insgesamt jedoch hatte der Adel seine Vormachtstellung in Altmünster verloren; das Kloster stand seit dem 14. Jahrhundert auf Seiten und wohl auch unter weitgehender Kontrolle der Stadt.

Zusammenfassung

Altmünster wurde gegründet als Kloster des Hochadels. Dieser bestimmte den Konvent, wenn er ihn auch nicht allein ausmachte, und nahm auswärtige Funktionen für ihn wahr. Bis ins 10. Jahrhundert stand das Kloster unter dem Einfluß einer Familie und ihrer Verwandten. Auch als Altmünster den Vertretern dieser Familie entzogen wurde und an Magdeburg fiel, änderte sich an der Führungsrolle des Hochadels nichts.

Im 12. Jahrhundert jedoch, nachdem der Mainzer Erzbischof die Kontrolle über das Kloster erlangt hatte und die Vogtei an seine Familie gefallen war, begann sich Altmünsters soziale Einbindung zu verändern. Ritterlich-erzbischöfliche Ministerialen und später Niederadelige finden sich als Aftervasallen des Hochadels im Besitz der Vogteirechte, aber auch und wohl in zunehmender Zahl nicht nur im Konvent, sondern in Klosterämtern.

Der zweite große Wandel erfolgt schließlich seit dem 13. Jahrhundert. Nach Reform und Inkorporation in den Zisterzienserorden, die den Einfluß des Erzbischofs weitgehend ausschalteten, begannen die Führungsgruppen der Stadt Mainz ihrerseits Einfluß geltend zu machen, der über Stiftungen und Aufnahme in den Konvent bis zum Zugang zu den Ämtern und weitgehender Kontrolle des Klosters führte. Weniger verändert blieben lediglich die Verhältnisse in den Besitzungen außerhalb von Mainz; doch seit dem 14. Jahrhundert war Altmünster zweifellos nicht nur ein Kloster in der Stadt, sondern ein städtisches Kloster.

Anmerkungen:

  1. Dieser Aufsatz basiert auf den Ergebnissen meiner Dissertation. Brigitte Flug: Äußere Bindung und innere Ordnung. Das Altmünsterkloster in Mainz in seiner Geschichte und Verfassung von den Anfängen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts. Mit Urkundenbuch, die demnächst erscheinen wird (Betreuer: Prof. Dr. Michael Matheus). An dieser Stelle kann daher auf umfassendere Nachweise verzichtet werden.  Zurück
  2. Vgl. das Kapitel „Frühgeschichte und geschichtlicher Überblick“ in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  3. Vgl. dazu jetzt Irene Crusius: Sanctimoniales quae se canonicas vocant. Das Kanonissenstift als Forschungsproblem. In: Dies. (Hrsg.): Studien zum Kanonissenstift (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 167), Göttingen 2001, S. 9-38. Zurück
  4. Vgl. generell zur institutio sanctimonialium sowie zum mehrfachen Wechsel etwa in Remiremont Thomas Schilp: Norm und Wirklichkeit religiöser Frauengemeinschaften im Frühmittelalter (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 137) (Schriften zur Germania Sacra, 21), Göttingen 1998, S. 195f.; zu Dietkirchen Franz J. Felten: Frauenklöster und -stifte im Rheinland im 12. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte der Frauen in der religiösen Bewegung des hohen Mittelalters. In: Stephan Weinfurter (Hrsg.): Reformidee und Reformpolitik im spätsalisch-frühstaufischen Reich (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, 68), Mainz 1992, S. 189-300, hier S. 195f. Die Liste der Beispiele ließe sich fortsetzen. Zurück
  5. Vgl. dazu ausführlich das Kapitel "Die innere Verfassung" in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  6. Zur Problematik der adeligen Besetzung weiblicher Konvente im Früh- und Hochmittelalter jetzt Franz J. Felten: Wie adelig waren Kanonissenstifte (und andere weibliche Konvente) im (frühen und hohen) Mittelalter? In: Crusius, Studien (wie Anm. 4), S. 39-128, zum Eintritt von Unfreien S. 76ff. Für Altmünster sind allerdings lediglich Unfreie nachzuweisen, die sich als Zensuale bzw. Ministeriale an das Kloster übertrugen, doch schließt das natürlich die Präsenz von (ehemals?) Unfreien im Konvent keinesfalls aus. Manfred Stimming (Bearb.): Mainzer Urkundenbuch, Bd. 1: Die Urkunden bis zum Tode Erzbischof Adalberts I. (1137) (Arbeiten der Historischen Kommission für den Volksstaat Hessen, 1). Ndr. d. Ausg. Darmstadt 1932, Darmstadt 1972 (im Folgenden MzUB 1), Nr. 2035, S. 125f., 936 April 25; Nr. 427, S. 334f., 1106; Peter Acht (Bearb.): Mainzer Urkundenbuch, Bd. 2: Die Urkunden seit dem Tode Erzbischof Adalberts I. (1137) bis zum Tode Erzbischof Konrads (1200), Teil 1: 1137-1175 (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission Darmstadt, 2/1), Darmstadt 1968 (im folgenden MzUB 2,1), Nr. 330, S. 559ff., 1170. Zurück
  7. Vgl. dazu das Kapitel "Frühgeschichte und geschichtlicher Überblick" in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  8. Gegen eine Identität des Hagenmünsters mit Altmünster haben sich etwa Staab und Dietrich ausgesprochen. Vgl. Franz Staab: Zur Organisation des früh- und hochmittelalterlichen Reichsgutes an der unteren Nahe. In: Franz Staab u.a. (Hrsg.): Beiträge zur mittelrheinischen Landesgeschichte (Geschichtliche Landeskunde, 21), Mainz 1980, S. 1-29, hier S. 14 Anm. 58, S. 28 Anm. 114; Ders.: Rudi populis adhuc presul. Zu den wehrhaften Bischöfen der Zeit Karl Martells. In: Jörg Jarnut/Ulrich Nonn/Michael Richter (Hrsg.): Karl Martell in seiner Zeit (Beihefte der Francia, 37), Sigmaringen 1994, S. 249-275, hier S. 254f. Anm. 21; Irmgard Dietrich: Das Haus der Konradiner. Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte der späten Karolingerzeit, Phil. Diss. Marburg (masch.) 1952, S. 204; doch ist bislang weder eine überzeugende alternative Identifizierung des Hagenmünsters vorgeschlagen worden noch sind die Argumente gegen die Identität letztlich stichhaltig. Vor allem in Anbetracht der schon in der älteren Forschung festgestellten Beteiligung eines Hagano an der Gründung von Altmünster gehe ich davon aus, daß eine solche Identität zumindest als sehr wahrscheinlich anzusehen ist. Vgl. dazu demnächst ausführlicher und mit einem Forschungsüberblick das Kapitel "Frühgeschichte und geschichtlicher Überblick" in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  9. S. das Kapitel „Frühgeschichte und geschichtlicher Überblick“ in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  10. Zu dieser Übertragung zuletzt Josef Heinzelmann: Spanheimer-Späne: Schachwappen und Konradinererbe. In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 25, 1999, S. 7-67, hier S. 57ff., der Frieds Interpretation der Konradiner-Genealogie und der Situation 966 scharf angreift, vgl. Johannes Fried: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert. In: Joachim Dalhaus/Armin Kohnle u.a. (Hrsg.): Papstgeschichte und Landesgeschichte. Festschrift für Hermann Jakobs zum 65. Geburtstag, Köln/Weimar/Wien 1995, S. 69-119, hier S. 103ff. Doch halte ich Frieds Argumentation nach wie vor für schlüssig. Vgl. dazu demnächst ausführlicher das Kapitel „Frühgeschichte und geschichtlicher Überblick“ in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  11. Vgl. das Kapitel "Frühgeschichte und geschichtlicher Überblick" in: Flug, Bindung (wie Anm. 1) sowie einstweilen Brigitte Flug: Altmünster. In: Friedhelm Jürgensmeier (Bearb.): Die Männer- und Frauenklöster der Benediktiner in Rheinland-Pfalz und Saarland (Germania Benedictina, 9), St. Ottilien 1999, S. 398-425, hier S. 401. Zurück
  12. Sie war eine Tochter des Pfalzgrafen Aribo und seiner Frau Adula und ebenso wie ihr erzbischöflicher Bruder blutsverwandt mit Kaiser Heinrich II. Vgl. Winfrid Glocker: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Studien zur Familienpolitik und zur Genealogie des sächsischen Kaiserhauses (Dissertationen zur Mittelalterlichen Geschichte, 5), Köln/Wien 1989, S. 356. Zurück
  13. Vgl. dazu in jüngerer Zeit und unter kunstgeschichtlichem Aspekt Klaus Gereon Beuckers: Die Ezzonen und ihre Stiftungen. Eine Untersuchung zur Stiftungstätigkeit im 11. Jahrhundert (Kunstgeschichte, 42), Münster/Hamburg 1993, S. 39f., S. 43f., S. 133f., S. 148ff., der allerdings einschlägige Titel nicht herangezogen hat und irrig behauptet, Altmünsters Archiv sei verloren, ebenda S. 134, Anm. 905, mit Bez. auf Fritz Viktor Arens: Die Kunstdenkmäler der Stadt Mainz (Kunstdenkmäler in Rheinland-Pfalz 4,1), München 1961, S. 30, bei dem allerdings zutreffender von „großenteils verloren“ die Rede ist, sowie zuletzt Flug, Altmünster (wie Anm. 12), S. 402f. Zurück
  14. Wolfheri Vita Godehardi prior, cap. 29: Georgius Heinricus Pertz (Hrsg.): Historiae Aevi Salici (MGH SS 11), unv. Ndr. Hannover 1854, Leipzig 1925, S. 189; Flug, Altmünster (wie Anm. 12), S. 402f. Zurück
  15. MzUB 1, Nr. 248, S. 151f., 1008 Mai 18; Harry Breslau u.a. (Hrsg.): Die Urkunden Heinrichs II. und Arduins (MGH DD regum et imperatorum Germaniae, 3), Hannover 1900-1903, Nr. 180, S. 214f., 1008 Mai 18; vgl. auch Alois Gerlich: Das Stift St. Stephan zu Mainz (Jahrbuch für das Bistum Mainz. Erg.band, 4), Mainz 1954, S. 138, der die Übertragung der Vogtei an Ezzo auf dessen Verwandtschaft mit den Ottonen zurückführt. Zurück
  16. Ruth Gerstner: Die Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgrafschaft von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz (Rheinisches Archiv, 40), Bonn 1941, S. 11; Manfred Groten: Priorenkolleg und Domkapitel von Köln im Hohen Mittelalter. Zur Geschichte des kölnischen Erzstifts und Herzogtums (Rheinisches Archiv, 109), Bonn 1980, S. 44. Weder Kühns Arbeit zu Kornelimünster noch die jüngst in zweiter Auflage erschienene Studie zur Geschichte der Stadt Aachen im Mittelalter gehen, soweit ich sehe, auf das Schweißtuch und die Möglichkeit einer Verbindung ein. Vgl. Norbert Kühn: Die Reichsabtei Kornelimünster im Mittelalter. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung, Konvent, Besitz (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Aachen, 3), Aachen 1983; Axel Hausmann: Aachen im Mittelalter. Königlicher Stuhl und kaiserliche Stadt, 2. Aufl., Aachen 2001. Zurück
  17. Vgl. das Kapitel "Verhältnis zu den weltlichen Gewalten – Stadt Mainz" in: Flug, Bindung (wie Anm. 1) sowie Günther Christ: Erzstift und Territorium Mainz. In: Friedhelm Jürgensmeier (Hrsg.): Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, Bd. 2: Erzstift und Erzbistum Mainz. Territoriale und kirchliche Strukturen (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte, 6), Würzburg 1997, S. 17-444; Ludwig Falck: Die erzbischöfliche Metropole 1011-1244. In: Franz Dumont/Ferdinand Scherf/Friedrich Schütz (Hrsg.): Mainz. Die Geschichte der Stadt, 2. Aufl., Mainz 1999, S. 111-137, hier S. 122. Zurück
  18. Vgl. das Kapitel „Verhältnis zu den geistlichen Gewalten“ in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  19. Johannes Mötsch: Genealogie der Grafen von Sponheim. In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 13, 1987, S. 63-179, hier S. 67ff. Zurück
  20. Vgl. das Kapitel „Verhältnis zu den weltlichen Gewalten – König und Adel“ in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  21. MzUB 1, Nr. 450, S. 356f., 1112 Juni 16. Zurück
  22. MzUB 2,1, Nr. 158, S. 290ff., 1151 Sept. Zurück
  23. MzUB 2,1, Nr. 234, S. 421ff., 1158 Juni; Nr. 236, S. 426ff., 1158 Anf. Juni. Zurück
  24. Vgl. den Abschnitt zu den Klosterpröpsten in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  25. Flug, Altmünster (wie Anm. 12), S. 413f. Zurück
  26. Zu den Rheingrafen generell vgl. Marlis Zilken: Geschichte der Mainzer Ministerialität im 12. Jahrhundert, Mainz 1951, S. 11ff. Zurück
  27. Eine Alheidis von Saarbrücken ist noch 1240 im Konvent belegt. Stadtarchiv Mainz (im folgenden StAMz) Altmünster 1240. Zurück
  28. Die im 13. Jahrhundert abgesetzte Äbtissin Guda könnte dieser Familie angehört haben. Vgl. die Äbtissinnenliste in: Flug, Äußere Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  29. Vgl. das Kapitel „Die Frauengemeinschaft“ in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  30. Vgl. das Kapitel "Ministerialität und Niederadel" in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  31. Brigitte Flug: Dalen. In: Jürgensmeier, Frauenklöster (wie Anm. 12), S. 426-444, hier S. 430 Anm. 34. Zurück
  32. Stephan Alexander Würdtwein: Nova subsidia diplomatica ad selecta juris ecclesiastici Germaniae [...], 14 Bände, unv. Ndr. d. Ausg. Heidelberg 1781-1792, Frankfurt am Main 1969, hier Bd. 6, Nr. 16, S. 41ff., 1234 März 30. Zurück
  33. Flug, Altmünster (wie Anm. 12), S. 404f.; Dies.: Urkunde des Erzbischofs Siegfried III. von Mainz. In: Citeaux 1098-1998. Rheinische Zisterzienser im Spiegel der Buchkunst. Katalog zur Ausstellung im Rheinischen Landesmuseum Mainz, Wiesbaden 1998, S. 198/199. Zurück
  34. Vgl. das Kapitel "Zisterzienserorden und Eberbach" in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  35. Bestätigt 1135; vgl. zuletzt Falck, Die Erzbischöfliche Metropole (wie Anm. 18), S. 123, sowie demnächst den Abschnitt „Stadtgemeinde und Stadtrat“ in: Flug, Äußere Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  36. Vgl. demnächst das Kapitel "Stadt Mainz" in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  37. Nicht aber neu eingesetzt, vgl. zuletzt Falck: Erzbischöfliche Metropole (wie Anm. 18), S. 134; Michael Matheus: Vom Bistumsstreit zur Mainzer Stiftsfehde: Zur Geschichte der Stadt Mainz 1328-1459. In: Dumont, Mainz (wie Anm. 18), S. 171-204, hier S. 173. Zurück
  38. Heraldisch handelt es sich um Leopardenköpfe. Vgl. etwa die Wappenbeschreibung bei Yvonne Monsees (Bearb.): Die Inschriften des Rheingau-Taunus-Kreises (Die deutschen Inschriften, 43), Wiesbaden 1997, Nr. 119, S. 111f. (Grabstein der Agnes zum Silberberg); Doch bezeichnete sich der Familienverband selbst als das Geschlecht der Löwenhäupter. StAMz Altmünster 1417 11 29, Vidimus der Eidbesagung 1366 05 08. Zu Wappengruppen und Differenzierungen bei Wappen vgl. jetzt Werner Paravicini: Gruppe und Person. Repräsentation durch Wappen im späteren Mittelalter. In: Otto Gerhard Oexle/Andrea von Hülsen-Esch (Hrsg.): Die Repräsentation der Gruppen. Texte – Bilder – Objekte (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 141), Göttingen 1998, S. 327-389, hier S. 349, S. 351ff., S. 360ff.; zu den Löwenhäuptern vgl. Abb. 1 sowie demnächst Brigitte Flug: Das Geschlecht der Löwenhäupter und ihr Verhältnis zu den geistlichen Institutionen in Mainz. Zurück
  39. Vgl. die Äbtissinnenliste in: Flug, Äußere Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  40. Vgl. das Kapitel „Stadt Mainz – personelle Beziehungen“ in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  41. Vgl. die Äbtissinnenliste in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  42. Ebenso wie die übrigen Mainzer Zisterzienserinnenklöster, vgl. Dieter Demandt: Stadtherrschaft und Stadtfreiheit im Spannungsfeld von Geistlichkeit und Bürgerschaft in Mainz (11.-15. Jahrhundert) (Geschichtliche Landeskunde, 15), Wiesbaden 1977, S. 132. Zurück
  43. Sigmund von Riezler (Bearb.): Vatikanische Akten zur deutschen Geschichte in der Zeit Kaiser Ludwigs des Bayern, Ndr. d. Ausg. Innsbruck 1891, Aalen 1973, Nr. 1839, S. 626-637, 1336 Okt. 15. Zurück
  44. Heinrich Otto (Bearb.): Regesten der Erzbischöfe von Mainz von 1289-1396, 1. Abteilung, 2. Bd.: 1328-1353, Ndr. d. Ausg. Darmstadt 1932-1935, Aalen 1976, hier Nr. 6324, S. 696, 1350 Jan. 11 (Stadt Mainz); Abschrift Bodmanns Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (im folgenden HStADa) C1 A, Nr. 90, fol. 115r, 1350 Mai 12 (zur Echtheit vgl. das Urkundenbuch in: Flug, Bindung (wie Anm. 1)). Zurück
  45. Vgl. das Kapitel „Stadt Mainz“ in: Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  46. Es ist sicher nicht unwahrscheinlich, daß Töchter städtischer Familien schon in der Frühzeit des Klosters eintraten; doch dürften sie kaum Führungsrollen im Konvent eingenommen haben. Zurück
  47. HStADa A 2 118/9, 1338 Juli 28. Zurück
  48. Vgl. das Kapitel „König, Hoch- und Niederadel“ in Flug, Bindung (wie Anm. 1). Zurück
  49. Staatsarchiv Marburg Y 1 Bodmann-Habel II 576, [1394] Dez. 24. Zurück