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Doppelte Entrechtung – "Ostarbeiterinnen" und ihre Kinder im Zweiten Weltkrieg im Raum Wiesbaden-Mainz

von Kerstin Kersandt

Das Phänomen der Zwangsarbeit weiblicher ausländischer Arbeitskräfte im nationalsozialistischen Deutschland wird sowohl in den Medien als auch in der historischen Forschung in der Regel nur am Rande gestreift.[Anm. 1] Ungerechtfertigterweise – wie schon ein Blick auf die Zahlen verrät: Laut den Angaben der offiziellen Arbeitsamtsstatistik befanden sich zum Stichtag 30. September 1944 knapp sechs Millionen Fremdarbeiter aus beinahe ausnahmslos allen europäischen Staaten im Reich.[Anm. 2] Davon waren fast zwei Millionen – also immerhin ein Drittel – Frauen. Weitaus die meisten dieser Ausländerinnen stammten aus Polen und vor allem aus der Sowjetunion. Der Frauenanteil lag innerhalb derjenigen Nationalitätengruppen am höchsten, die im rassistischen Wertesystem der Nationalsozialisten die untersten Stufen einnahmen.[Anm. 3] So waren – was bisher nur wenig in das öffentliche Bewusstsein gedrungen ist – mehr als die Hälfte aller Ostarbeiter weiblich. Die Ostarbeiter aber stellten innerhalb des Kollektivs der Fremdarbeiter die zahlenmäßig stärkste Gruppierung dar. Ulrich Herbert zog aus diesem Datenmaterial denn auch den Schluss: "Der durchschnittliche Zwangsarbeiter in Deutschland 1943 war eine 18jährige Schülerin aus Kiew".[Anm. 4]
Von den zeitgenössischen bürokratischen Dokumenten zum Ausländereinsatz allerdings beziehen sich nur wenige ausdrücklich allein auf weibliche Zwangsarbeitskräfte. Hierzu gehören in erster Linie diejenigen Erlasse, welche die Beschäftigung sowjetischer und polnischer Mädchen in deutschen Haushalten und vor allem den Schwangerschaftsfall bei Osteuropäerinnen regeln sollten. Eben diesen letzten Punkt möchte ich hier etwas vertiefen. Vorher allerdings noch einige allgemeine Bemerkungen.
Ebenso wie ihre männlichen Kollegen waren die "Ostarbeiterinnen" aufgrund ihrer Herkunft (bzw. "Rasse") in Deutschland zahlreichen die Menschenwürde angreifenden Diskriminierungen ausgesetzt. Unter primitivsten Lebens- sowie härtesten Arbeitsbedingungen sollten sie im Reich ihren erzwungenen Beitrag für die deutschen Siegesanstrengungen leisten, und zwar nicht nur in der Landwirtschaft oder als Dienstmädchen, sondern auch in der Rüstungsindustrie. Im Raum Mainz-Wiesbaden schleusten die Arbeitseinsatzbehörden die Frauen aus den eroberten Ostgebieten massiert vor allem in die vor Ort konzentrierten Großunternehmen der chemischen Industrie und in den Metallsektor. Bei weitem der größte Arbeitgeber für die Sowjetbürgerinnen war dementsprechend die Firma Kalle & Co. in Wiesbaden-Biebrich, gefolgt von dem Werk der M.A.N. in Mainz-Gustavsburg. Im April 1943 lebten allein in dem von Kalle & Co. unterhaltenen „Landgrabenlager“ 291 und in dem Lager der M.A.N. 177 „Ostarbeiterinnen“. Bei den Chemischen Werken Albert in Amöneburg waren zum gleichen Zeitpunkt 82 „Russinnen“ untergebracht. Die Fabrik für Verbandsstoffe Söhngen & Co. beschäftigte ebenfalls in nennenswertem Umfang sowjetische Frauen als "Chemiehilfswerkerinnen". Daneben profitierten von den Slawinnen in Wiesbaden vor allem die Metallbetriebe Horn & Söhne, Buchold & Keller, Willi Lermer Stahlbau, die Glyco-Metallwerke sowie die Rheinhütte in Wiesbaden-Biebrich. Für den Kreis Mainz sind hier noch zu nennen die Betonplattenbaufirma Dr. Ing. Pfleiderer, die Blechwarenfabrik Jakob Berg in Budenheim, die ihre 62 "Ostarbeiterinnen" in einem Lager in Mainz-Gonsenheim untergebracht hatte, verschiedene Konservenfabriken in Mainz-Mombach und Mainz-Gonsenheim, die Sektkellerei Kupferberg sowie die Bahnmeisterei in Mainz-Bischofsheim.[Anm. 5]
Gerade in der Industrie hatten die Sowjetbürgerinnen oft bei belastenden, auszehrenden Tätigkeiten ihren "Mann" zu stehen. Die den deutschen Frauen zuerkannten Arbeits- und Mutterschutzbestimmungen besaßen für die osteuropäischen Arbeiterinnen keine Gültigkeit. Besondere, einschränkende Erwägungen für die Verteilung auf die einzelnen Industriesektoren kamen für sie nicht in Betracht. Stattdessen waren sie in Fragen der Arbeitszeit sowie der körperlichen Beanspruchung ihren männlichen Leidensgenossen gleichgestellt; ihr Geschlecht sollte in diesen Punkten keinerlei Berücksichtigung finden. Immer wieder hoben die Machthaber auf die extreme Belastbarkeit und vermeintlich so stabile psychische und physische Konstitution der „Ostarbeiterinnen“ ab. Auf einer Tagung der Arbeitseinsatzstäbe in Weimar am 6. Januar 1943 verkündete der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel:
"Freilich, vor Maschinen stelle ich, solange ich sie von Ihnen bekomme, Russinnen. Was da drüben in Sowjetrussland lebt, ist gesund. Ich werde diese Russinnen zu Hunderten und Tausenden einsetzen. Sie werden für uns arbeiten. Sie halten zehn Stunden durch und machen jede Männerarbeit. Die Russinnen brauchen keine besondere Freizeit, um ihren Haushalt in Ordnung zu halten; sie brauchen keinen Waschtag. Das alles aber muss unseren deutschen Frauen ermöglicht werden".[Anm. 6]
Auf die als primitiv herabqualifizierten "Russinnen" fand das gängige Frauenbild der im Reich das Zepter führenden Partei also scheinbar keine Anwendung; in ihnen sahen die Ideologen nicht künftige Mütter, die es zu schonen galt, sondern lediglich kräftige, robuste und daher gerade für schwere körperliche Tätigkeiten geeignete "Objekte".
Andererseits hatten die Slawinnen aber auch durchaus mit handfesten geschlechtsbezogenen Vorurteilen zu kämpfen. Hierbei griffen Konzepte, die das weibliche Geschlecht in Abgrenzung zum männlichen aufgrund konstruierter oder tatsächlicher Andersartigkeit ins Abseits stellten und herabsetzten. Daher erfuhren die "Ostarbeiterinnen" als sowjetische Arbeitskräfte und als Frauen eine doppelte Benachteiligung.[Anm. 7] So verdienten sie trotz gleicher Arbeitsanforderungen noch weniger als ihre männlichen Kollegen[Anm. 8] und blieben oftmals auf die Ausübung von schlechter dotierten Hilfstätigkeiten beschränkt, während ihre Landsmänner vielleicht eher von innerbetrieblichen Schulungsmaßnahmen profitieren konnten.[Anm. 9]
Zu den besonderen Demütigungen und Risiken, denen die Ausländerinnen als Frauen ausgeliefert waren, gehörte die permanente Bedrohung durch sexuelle Übergriffe von Deutschen ebenso wie von den eigenen Landsleuten oder anderen ausländischen Arbeitern, wobei Vergewaltigungen hier sicherlich nur die Spitze des Eisberges bildeten. Ihre rechtlose Stellung machte gerade die "Ostarbeiterinnen" zu prädestinierten Objekten für Zudringlichkeiten und Anzüglichkeiten seitens einheimischer Männer. Häufig waren es Personen mit Aufsichtsfunktionen, wie Vorgesetzte, Lagerleiter oder Wachpersonal, die ihre übergeordnete Stellung ausnutzten, um sich die jungen slawischen Mädchen gefügig zu machen – durch Drohungen, blanke Gewalt oder Gefälligkeiten in Form von Geschenken und Privilegien.[Anm. 10]
Als besonders "pflegeleichte", nach Belieben zu kommandierende und billige Arbeitskräfte erfreuten sich die "Ostarbeiterinnen" bei den meisten Arbeitgebern sehr bald großer Beliebtheit – zumal die "Russinnen" – entgegen anfänglicher Befürchtungen – ein überraschend hohes Leistungsniveau an den Tag legten.[Anm. 11] Neben diesen Vorzügen gab es aus der Perspektive von Partei und Wirtschaft beim Einsatz der sowjetischen Frauen allerdings einen gravierenden Störfaktor: nämlich die Möglichkeit einer Schwangerschaft. Trotz zahlreicher Versuche, selbst das Sexualleben der ausländischen Arbeitskräfte zu reglementieren, konnten intime Beziehungen und ihre etwaigen Folgen nicht verhindert werden. Erwartete eine osteuropäische Zwangsarbeiterin ein Kind, so sahen Regierungsvertreter und Betriebsführer mit Unbehagen Leistungsminderung, Arbeitsausfall, organisatorischen Aufwand und zusätzliche Kosten auf sich zukommen. Vor dem Hintergrund weltanschaulicher Erwägungen stellte eine Entbindung bei einer als "rassisch minderwertig" eingestuften Slawin darüber hinaus einen "unerwünschten Bevölkerungszuwachs" dar.
Es entsprach der Logik des menschenverachtenden Regimes, dass man auf deutscher Seite versuchte, derartige "Unannehmlichkeiten" durch geburtenverhindernde Maßnahmen von vornherein zu vermeiden. Anders als bei deutschen Frauen war es daher bei "Ostarbeiterinnen" gestattet, "auf Wunsch der Schwangeren" ‑ wie es in dem entsprechenden Erlass des Reichsgesundheitsministers vom März 1943 hieß ‑ Abtreibungen vorzunehmen.[Anm. 12] Prinzipiell richteten sich die Bestrebungen der Arbeitgeber und der verschiedenen Behörden denn auch darauf, "von der Möglichkeit der Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen weitgehendst Gebrauch" zu machen.[Anm. 13] Daneben bestand aber besonders in den SS-Rasse- und Siedlungsämtern zugleich "ein Interesse daran, dass möglichst aller Nachwuchs, der für das deutsche Volk voraussichtlich von Wert sein würde, erhalten und entsprechend behandelt wird".
Das Hauptaugenmerk ruhte also auf der Klärung der Frage, ob bei den schwangeren Osteuropäerinnen mit "erwünschtem" oder "unerwünschtem" Nachwuchs zu rechnen war. Der vermeintliche "Wert" eines Kindes wurde von besonders geschulten Mitarbeitern des Rasse- und Siedlungshauptamtes noch im Mutterleib ermittelt. Den nötigen Aufschluss sollte eine als ärztliche Untersuchung getarnte "Rassenprüfung" der Eltern bringen. Diese wurden vermessen, gewogen und hinsichtlich verschiedener Gesichts- und Körpermerkmale, wie beispielsweise Wuchsform, Haltung, Kopfform, Nasenbreite, Backenknochen und Körperbehaarung, genau inspiziert und klassifiziert.[Anm. 14]
Das Ergebnis dieses pseudowissenschaftlichen Verfahrens besiegelte das künftige Schicksal der Ungeborenen. Rechneten die "Eignungsprüfer" mit "rassisch wertvollem" Nachwuchs, so waren die sowjetischen Frauen gehalten, ihre Kinder auszutragen. Anschließend jedoch sollten die Säuglinge den Müttern weggenommen und in die Obhut deutscher Fürsorgestellen gegeben werden.[Anm. 15] Entsprach das Ergebnis der "Rassenuntersuchung" jedoch nicht den Vorstellungen der Machthaber, so legte man den betreffenden "Ostarbeiterinnen" einen Schwangerschaftsabbruch nahe. Allerdings verhinderten lange Verwaltungswege und Rivalitäten unter den verschiedenen im Schwangerschaftsfall einer "Ostarbeiterin" zuständigen Stellen eine reibungslose Durchführung der Abtreibungspläne. Offenbar einmal im Monat machte der Eignungsprüfer Reinhold Ratzeburg[Anm. 16] bei den Gesundheitsämtern im Einzugsbereich des Höheren SS-und Polizeiführers Rhein-Westmark, wozu unter anderem auch die Stadt Mainz gehörte, die Runde, um die dorthin vorgeladenen Männer und Frauen hinsichtlich ihrer rassischen Wertigkeit zu inspizieren. Bemerkungen in seinen Reiseprotokollen wie "Schwangerschaft bereits im 7. Monat, Unterbrechung kann daher nicht erfolgen" oder "Kind ist bereits geboren" weisen daraufhin, dass der bürokratische Apparat nicht mit der gewünschten Perfektion funktionierte.[Anm. 17] In der Regel allerdings konnte Ratzeburg durchaus seinen Einfluss geltend machen. Bedenken gegen eine Abtreibung äußerte er eher selten. Mit der hinter den Namen der überprüften Osteuropäerinnen notierten knappen Formel "kein Interesse" gab er stattdessen meistens grünes Licht für einen Schwangerschaftsabbruch.
Diejenigen Frauen, die sich trotz eines negativen Urteils der "Rassenexperten" dafür entschieden, ihr Kind zur Welt zu bringen, mussten damit rechnen, sehr bald von ihren Neugeborenen getrennt zu wurden. Der "rassisch minderwertige" Nachwuchs sowjetischer Frauen sollte nämlich nach Möglichkeit in besonderen Heimen, sogenannten "Ausländerkinderpflegestätten", untergebracht werden. In diesen Verwahranstalten ließen die deutschen Verantwortlichen die Kinder oft unter katastrophalen Bedingungen dahinvegetieren.[Anm. 18]
Unter den Vorzeichen der Zwangsarbeit sowie der ablehnenden Haltung von Staat und Partei bedeutete für die Sowjetbürgerinnen eine Schwangerschaft eine zusätzliche Härte: weder wurden ihnen Arbeitserleichterungen noch Lebensmittelzulagen gewährt. Für die Osteuropäerinnen galt offiziell lediglich eine Mutterschutzfrist von zwei Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt, die allerdings oft nicht eingehalten wurde. Die Niederkunft selbst sollte in speziellen "Gebärbaracken" erfolgen – "in einfachster aber in hygienisch einwandfreier Form", so die Formulierung in dem entsprechenden Erlass des Generalbevollmäch­tigten für den Arbeitseinsatz.[Anm. 19] Die Einweisung in eine deutsche Klinik war nach den offiziellen Vorschriften nicht gestattet und durfte nur ausnahmsweise erfolgen, wenn beispielsweise Unregelmäßigkeiten während der Schwangerschaft auftraten.[Anm. 20]
Das Landesarbeitsamt Hessen, das auch für Mainz zuständig war, stellte für die Entbindung osteuropäischer Arbeiterinnen die Kapazitäten eines Lagers in Pfaffenwald bei Bad Hersfeld und des Ostarbeiter-Durchgangslagers in Kelsterbach zur Verfügung. In beiden Lagern wurden gleichzeitig auch Abtreibungen vorgenommen. Einige wenige Dokumente und mündliche Hinweise lassen nur vermuten, unter welch schrecklichen Umständen die Geburten in diesen Unterkünften verliefen. Als "Gebärstation" fungierte im Lager Pfaffenwald eine abgetrennte Holzbaracke, die ganz in der Nähe der Unterkünfte für die im Lager dahinsiechenden Tbc-Kranken aufgebaut war. Eine ausreichende Versorgung der Ausländerinnen auf hygienischem und medizinischem Gebiet scheint nicht ansatzweise gewährleistet gewesen zu sein. Nach Aussage eines Zeitzeugen mussten die behandelnden "Ostärzte" bei Operationen mit einem Taschenmesser vorlieb nehmen.[Anm. 21] Konkrete Angaben über die Behandlung der „Ostarbeiterinnen“ in Kelsterbach liegen nicht vor. Der Tod zahlreicher Kleinkinder, die angeblich an Magen- und Darmkrankheiten, Lungenentzündung oder Flecktyphus starben, lässt indirekt Rückschlüsse auf die dortigen Verhältnisse zu.[Anm. 22]
Offenbar war das Aufnahmevermögen dieser Lager jedoch begrenzt oder der Transport der schwangeren Frauen zu umständlich, denn entgegen der reichsweiten Erlasse brachten die Osteuropäerinnen aus dem ländlichen Einzugsgebiet des Arbeitsamtes Wiesbaden ihre Kinder zum Teil im dortigen Städtischen Krankenhaus zur Welt.[Anm. 23] Hier hatten die betroffenen Frauen sicherlich für eine Niederkunft bessere Bedingungen als in den eigentlich dafür vorgesehenen Lagern des Landesarbeitsamtes. Die Neugeborenen wurden zunächst im Säuglingsheim der Städtischen Krankenanstalten einquartiert, denn die Bauern sträubten sich hartnäckig, den Nachwuchs ihrer Landarbeiterinnen auf ihren Höfen aufzunehmen. So weigerte sich Adolf B. aus Wiesbaden-Igstadt, die Tochter der bei ihm eingesetzten Polin Wladislawa L. der Obhut der Mutter zu überlassen, „weil sonst die Arbeitskraft zu sehr durch die Kindespflege beansprucht und somit für ihn wertlos würde.“[Anm. 24] Auch die Bauersfrau beharrte :
"Die Polin Wladislawa L. ist jetzt bald 4 Jahre bei uns. Sie dient treu und gewissenhaft. Deshalb ist sie eine tüchtige Stütze in der Hauswirtschaft und im Felde (...). [Mein Mann] ist bei dem Mangel an männlichen Arbeitskräften auf ihre Hilfe dringend angewiesen. Unser einziger Sohn kämpft in Italien. Hieraus geht schon hervor, dass wir uns keinesfalls um die Pflege des am 1.1.44 von der L. geborenen Kindes kümmern können. Wir haben von morgens früh bis abends spät mit unserer Wirtschaft, die der Volksernährung dient, zu tun. Aus diesem Grunde ist es unmöglich, das Kind aufzunehmen."[Anm. 25]
Der Oberbürgermeister sah sich allerdings gezwungen, die Kinder aus dem Städtischen Krankenhaus zu entfernen, weil – so seine Begründung in einem Brief vom März 1944 – "sie dort nicht bleiben dürfen, außerdem der Ausländerkindersaal des Säuglingsheims zur Verwendung der Plätze für deutsche Kinder dringend beansprucht wird."[Anm. 26]
Geburten erfolgten in Wiesbaden auch in einem Lager der Stadtverwaltung, das den Decknamen Lager „Willi“ trug. Im Laufe des Jahres 1944 wurde hier eigens ein Entbindungsbett angeschafft.[Anm. 27] Weil vor Ort die notwendigen Voraussetzungen für eine Niederkunft und für die Betreuung der Kinder gegeben waren, hat das Arbeitsamt vermutlich gezielt schwangere „Ostarbeiterinnen“ zur Kommune umgesetzt.
Im August 1944 brachten im Lager "Willi" nachweislich zwei Sowjetbürgerinnen ihre Kinder zur Welt. Die als Putzfrau im Altersheim in Wiesbaden-Biebrich beschäftigte Maria S. wurde von einem Jungen entbunden, für den sie bemerkenswerterweise den Namen Horst wählte.[Anm. 28] Über eine andere Fremdarbeiterin heißt es in den Akten: „Die uns am 3.7.1944 als Arbeitskraft zugewiesene Ostarbeiterin Sofija B. gebar am 13.8.1944 ein Mädchen, dem sie den Namen Swedlana gab. Die Entbindung ist im Lager vorgenommen worden. Anmeldung bei dem Standesamt geschah durch Lagerführer W. Ab 13.8.44 sind auch für das Kind Unterkunfts- und Verpflegungskosten nach den bisherigen Sätzen zu berechnen und an dem Lohn der Ostarbeiterin einzubehalten.“[Anm. 29] Nach einer Regenerationszeit von nur sieben Tagen musste Sofija B. ihre Arbeit wieder aufnehmen – von der Einhaltung des Mindestschutzes konnte also keine Rede sein.
Die Anwesenheit von zwei Müttern mit Kindern in dem besagten Lager ist erstmals für Februar 1943 belegt; eine weitere Frau befand sich zu diesem Zeitpunkt kurz vor der Niederkunft. Die Stadtverwaltung sah sich daher veranlasst, sich auf die neue Situation im sogenannten "Ostarbeiterinnenheim" einzustellen. So besorgte man etwa aus dem Städtischen Krankenhaus "4 Kinderbettchen mit dazugehörigen Matratzen, Decken und Kissen und Wäsche zum Wechseln sowie je 8 Hemdchen und Jäckchen (...), ferner 2 Milchflaschen und 2 Sauger."[Anm. 30] Unter den Bedingungen des Zwangsarbeitseinsatzes bereitete es den oft sehr jungen Frauen einige Schwierigkeiten, zusätzlich noch die Mutterrolle auszufüllen. Eine Inspektion des Lagers brachte die herrschenden Nöte zu Tage: "Die Mutter namens G.", so wurde festgehalten, "mit dem 4 Wochen alten Säugling war bereits noch einmal wegen Wochenbettfieber im Krankenhaus gewesen. Sie kann das Kind nicht selbst nähren und weiß auch offenbar mit der Ernährung und Behandlung eines Säuglings keinen Bescheid. Das Kind ist völlig unterernährt und macht einen kranken Eindruck."[Anm. 31] Obwohl die zuständigen Mitarbeiter der Stadt unter den gegebenen Umständen der Hinzuziehung einer in Kranken- und Säuglingspflege erfahrenen deutschen Helferin durchaus „neben dem praktischen, auch einen ideellen Wert“[Anm. 32] beimaßen, kam man in diesem Punkt wenigstens bis zum Herbst 1943 über bloße Absichtserklärungen nicht hinaus.[Anm. 33]
Von März bis Oktober 1943 befanden sich zwischen vier und fünf Kleinkindern im Lager. Pro Tag stellte die Stadtverwaltung den Frauen für Unterkunft und Verpflegung ihres Nachwuchses 0,75 RM in Rechnung.[Anm. 34] Trotz offenbar guten Willens gestaltete es sich für die Stadtoberen nicht eben einfach, den besonderen Bedürfnissen von Müttern und Kindern nachzukommen. So gelang es beispielsweise erst nach längerem Hin und Her, im Wiesbadener Krankenhaus eine Säuglingsbadewanne und eine ausrangierte Nähmaschine zu organisieren.[Anm. 35] Um die Lebensmittelversorgung der Mütter und ihrer Sprösslinge war es allerdings schlechter bestellt. Die Vertreter des Jugendamtes, die das "Ostarbeiterinnenheim" regelmäßig aufsuchten, monierten: "Die Ernährung ist z. Zt., wie meist vor der Ernte, eintönig und unzureichend, besonders die z. Zt. noch stillende Mutter klagt, dass sie nicht mehr genügend Milch hat und die ihr für das Kind zur Verfügung stehende Nahrung nicht ausreicht."[Anm. 36] Die hygienischen Zustände ließen ebenfalls zu wünschen übrig. Auf die Dauer blieb es vor allem nicht aus, dass sich die mühsam für die Säuglinge beschafften Utensilien abnutzten. So waren bereits nach wenigen Monaten die vorhandenen Milchflaschen zerschlagen; Ersatz war aber angesichts der kriegsbedingten Mangelsituation nur schwer zu bekommen.
Als die Lagerleitung dann im Oktober 1943 wegen der Zahl der Schwangeren mit einem "größeren Zuwachs an Kindern"[Anm. 37] rechnete, ließ sie neben einem Kranken- und Isolierraum auch ein eigenes Kinderzimmer herrichten, in dem ein zusätzliches Waschbecken mit fließendem Wasser installiert werden sollte. Vielleicht brachte der Umbau für die Lage von Müttern und Säuglingen tatsächlich eine Verbesserung mit sich; der Gaubeauftragte für Lagerbetreuung bei der Gauwaltung Frankfurt/Main jedenfalls hatte im Januar 1944 an dem Frauenbau des Lagers Willi "nichts zu beanstanden. Die Abteilung für russische Kinder fand seine volle Zustimmung."[Anm. 38] Im Laufe des Jahres schaffte die Stadtverwaltung für das Lager Willi weitere Kinderbetten an,[Anm. 39] und im Juli 1944 lebten hier neben 86 "Ostarbeiterinnen" jetzt 14 Kinder.[Anm. 40] Schon früher war in einem Aktenstück sogar einmal von dem "Kinderheim des Lagers Willi" die Rede. Dass die Säuglinge und Kleinkinder hier bewusst unterversorgt und der Verwahrlosung preisgegeben wurden, wie das in anderen Betreuungseinrichtungen für osteuropäische Kinder zum Teil geschah, ist für das Lager Willi in Wiesbaden nach bisherigen Kenntnissen trotz der auch hier feststellbaren Defizite nicht zutreffend.  

Anmerkungen:

  1. Neben einigen wenigen Aufsätzen rückt lediglich eine Dissertation aus dem Bereich Erziehungswissenschaften/Pädagogik diesen Aspekt in seiner ganzen Bandbreite in den Mittelpunkt: Tamara Frankenberger: Wir waren wie Vieh. Lebensgeschichtliche Erinnerungen ehemaliger sowjetischer Zwangsarbeiterinnen, Münster 1997. Siehe auch Johanna Seebacher: "Vor Maschinen stelle ich keine deutschen Frauen." Ausländische Zwangsarbeiterinnen in Bonn 1939-1945. In: Annette Kuhn (Hrsg.): Frauenleben im NS-Alltag (Bonner Studien zur Frauengeschichte, Bd. 2), Pfaffenweiler 1994, S. 97-131; Andreas Heusler: Doppelte Entrechtung. Ausländische Zwangsarbeiterinnen in der Münchner Kriegswirtschaft 1939-1945. In: Sybille Krafft: Zwischen den Fronten. Münchner Frauen in Krieg und Frieden 1900-1950. Hrsg. von der Landeshauptstadt München, München 1995, S. 308-323. Kürzere Ausführungen zum Thema: Behandlung von Schwangeren bieten: Raimond Reiter: Unerwünschter Nachwuchs. Schwangerschaftsabbrüche bei "fremdvölkischen" Frauen im NSDAP-Gau Ost Hannover. In: Dachauer Hefte 4: Medizin im NS-Staat. Täter, Opfer, Handlanger, Dachau 1988, S. 225-236; Matthias Hamann: Erwünscht und unerwünscht. Die rassenpsychologische Selektion der Ausländer. In: Jochen August u.a. (Hrsg.): Herrenmensch und Arbeitsvölker. Ausländische Arbeiter und Deutsche 1939-1945 (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 3), Berlin 1986, S. 143-180, und ders.: Die Morde an polnischen und sowjetischen Zwangsarbeitern in deutschen Anstalten. Beispiel Hadamar. In: Götz Aly u.a. (Hrsg.): Aussonderung und Tod. Die klinische Hinrichtung der Unbrauchbaren (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 1), Berlin 2/1987, S. 121-187. Siehe auch das Kapitel zur Abtreibungspraxis gegenüber "fremdvölkischen" Frauen bei Gisela Bock: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik (Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, Bd. 48), Opladen 1986. Zu speziellen Entbindungslagern für Ostarbeiterinnen und den sog. "Ausländerkinderpflegestätten" siehe: Susanne Hohlmann: Pfaffenwald. Sterbe- und Geburtenlager 1942-1945 (Nationalsozialismus in Nordhessen – Schriften zur regionalen Zeitgeschichte, Heft 2), Kassel 2/1988; Bernhild Vögel: "Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen". Braunschweig, Broitzemer Straße 200, Hamburg 1989; Hans Holzhaider: Die Kinderbaracke von Indersdorf. In: Dachauer Hefte 3: Frauen – Verfolgung und Widerstand, Dachau 1987; Gisela Schwarze: Kinder, die nicht zählten. Ostarbeiterinnen und ihre Kinder im Zweiten Weltkrieg, Essen 1997; sowie Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichem Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Bd. 39; Niedersachsen 1933-1945, Bd. 3), Hannover 1993. Zurück
  2. Der Arbeitseinsatz im Großdeutschen Reich, Nr. 11/12 vom 30.12.1944, abgedruckt in: Czesław Łuczak (Hrsg.): Połozenie polskich robotników przymusowych w Rzeszy 1939-1945, Documenta occupationis Bd. IX. Poznań 1975, Dok. 201, S. 314 f. Zurück
  3. Vgl. Ulrich Herbert: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des "Ausländer-Einsatzes" in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Neuaufl. Bonn 1999, S. 315. Zurück
  4. Ulrich Herbert: Der "Ausländer-Einsatz" in der deutschen Kriegswirtschaft, 1939-1945. In: Ders. (Hrsg.): Arbeit, Volkstum, Weltanschauung. Über Fremde und Deutsche im 20. Jahrhundert. Frankfurt 1995, S. 121-135, hier S. 130. Zurück
  5. Siehe Listen der DAF, Gauwaltung Hessen-Nassau, Hauptstelle Arbeitseinsatz, Stelle Lagerbetreuung vom 21.9.1942 und vom 1.4.1943, HHStA 483/7328. Zurück
  6. Zitiert nach: Bernhild Vögel: „Wir haben keinen angezeigt“. Sowjetische Zwangsarbeiterinnen in Nazi-Deutschland. In: Kristine von Soden (Hrsg.): Lust und Last. Sowjetische Frauen von Alexandra Kollontai bis heute. Berlin 1990, S. 66-71, hier S. 66. Zurück
  7. Vgl. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 3), S. 411, und Heusler, Doppelte Entrechtung (wie Anm. 1), S. 313. Zurück
  8. Vgl. Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerbeschäftigung in Deutschland 1880 bis 1980. Saisonarbeiter. Zwangsarbeiter. Gastarbeiter. Berlin, Bonn 1986, S. 159. Zurück
  9. Frankenberger, Wir waren wie Vieh (wie Anm. 1), S. 115 f. Siehe auch Rüdiger Hachtmann: Industriearbeiterinnen in der deutschen Kriegswirtschaft 1936 bis 1944/45. In: Geschichte und Gesellschaft 19 (1993), Heft 3: Rassenpolitik und Geschlechterpolitik im Nationalsozialismus. Hrsg. von Gisela Bock, S. 332-366, hier S. 353. Zurück
  10. Vgl. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 3), S. 236 und S. 491, Fußnote 67. Zurück
  11. Vgl. ebd. S. 324. Zurück
  12. Rundverfügung des Reichsgesundheitsführers Conti vom 11.3.1943, von der DAF, Gauwaltung Hessen-Nassau am 8.4.1943 in einem Rundschreiben abschriftlich an die untergeordneten Dienststellen weitergeleitet, HHStA 483/3259, Bl. 7. Der Erlass ist auch abgedruckt in: Schwarze, Kinder, die nicht zählten (wie Anm. 1), S. 146. Zurück
  13. Schreiben des Höheren SS- und Polizeiführers Rhein-Westmark, der RuS-Führer vom 24.5.1944 an die Reichsärztekammer, Ärztekammer Hessen/Nassau, HHStA 483/7359a, Bl. 13. Zurück
  14. Hamann, Erwünscht und unerwünscht (wie Anm. 1), S. 149-151. Zurück
  15. Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 27.7.1943, abgedruckt in: Documenta occupationis Bd. IX (wie Anm. 2), Dok. 162, S. 225-230. Zurück
  16. Zur Person Ratzeburgs s. Hamann, Erwünscht und unerwünscht (wie Anm. 1), S. 154. Zurück
  17. Siehe die Dienstreiseberichte Ratzeburgs vom 28.11. und 10.12.1944, HHStA 483/7360, Bl. 9-12. Zurück
  18. Siehe zum Beispiel Schwarze, Kinder, die nicht zählten (wie Anm. 1); Reiter, Tötungs­stätten (wie Anm. 1), und Vögel, Entbindungsheim (wie Anm. 1). Zurück
  19. Schreiben des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 15.12.1942 an die Präsidenten der Landesarbeitsämter, abgedruckt im Dokumentenanhang bei Reiter, Tötungsstätten (wie Anm. 1), S. 247. Zurück
  20. Siehe Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 27.7.1943, abgedruckt in: Documenta occupationis Bd. IX (wie Anm. 2), Dok. 162, S. 226. Zurück
  21. Siehe Hohlmann, Pfaffenwald (wie Anm. 1), S. 81-83. Zurück
  22. Zum Durchgangslager Kelsterbach siehe Harald Freiling: Ausländische Arbeiter und Kriegsgefangene in Kelsterbach 1939-1945. Ergebnisse einer Schülerarbeit. Kelsterbach 1987, S. 44-78. Zurück
  23. Schreiben des Arbeitsamts Wiesbaden vom 10.7.1944 an die Kreisbauernschaft Hessen-Nassau-Süd, HHStA 482/48b. Zurück
  24. Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden, Fürsorge- und Jugendamt vom 26.6.1944 an den Reichsnährstand, Kreisbauernschaft Hessen-Nassau-Süd, HHStA 482/48b. Zurück
  25. Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden vom 30.3.1944 an den Reichsnährstand, Kreisbauernschaft Hessen-Nassau-Süd, HHStA 482/48b. Zurück
  26. Ebd. Zurück
  27. Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden, Verwaltung der Gemeinschaftslager vom 18.7.1944 an die Kämmerei, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
  28. Schreiben des Hauptamtes, Personalabteilung vom 17.8.1944 an die Verwaltung der Gemeinschaftslager, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
  29. Schreiben des Hauptamtes, Personalabteilung vom 17.8.1944 an die Verwaltung der Gemeinschaftslager, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
  30. Niederschrift über den Besuch des „Ostarbeiterinnenheims“ an der Welfenstraße am 27.2.1943 in den Unterlagen der Stadtverwaltung, ohne Datum, StadtAWi, WI/2, 2521. Zurück
  31. Ebd. Zurück
  32. Aktenvermerk in den Unterlagen des Hauptamtes vom 19.3.1943, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
  33. Schreiben des Fürsorge- und Jugendamtes vom 23.10.1943 an das Hauptamt, Personalabteilung, StadtAWi, WI/2, 2521. Zurück
  34. Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden vom 23.6.1943 an die Gehalts- und Lohnabteilung, das Rechnungsamt und an die Städtischen Krankenanstalten, StadtAWi, WI/2, 2521. Zurück
  35. Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden vom 1.4.1943 an das Hochbau- und Maschinenamt sowie handschriftlicher Vermerk vom 7.4.1943, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
  36. Schreiben des Fürsorge- und Jugendamtes vom 25.6.1943 an das Hauptamt, Personalstelle, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
  37. Schreiben des Fürsorge- und Jugendamtes vom 23.10.1943 an das Hauptamt, Personalabteilung, StadtAWi, WI/2, 2521. Zurück
  38. Niederschrift vom 21.1.1944 über die Besichtigung des Gemeinschaftslagers an der Welfenstraße durch den Gaubeauftragte für Lagerbetreuung bei der Gauwaltung Frankfurt/Main, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
  39. Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden, Verwaltung der Gemeinschaftslager vom 18.7.1944 an die Kämmerei, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
  40. Aktennotiz der Städtischen Verwaltung der Gemeinschaftslager vom 27.7.1944, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück