Dennweiler-Frohnbach in der Pfalz

Dennweiler-Frohnbach

Im Gebiet von Dennweiler-Frohnbach wurden zwei Grabhügel entdecket, welche auf eine frühe Besiedlung hinweisen.

Das Dorf Dennweiler wurde im Jahr 1270 das erste Mal in der Heinrichurkunde als "Dennwilre" erwähnt. Auch Frohnbach findet seine Ersterwähnung als "Vronebach" 1302. Ursprünglich gehörten beide Dörfer unterschiedlichen Herschaften an. So war Frohnbach dem Remigiusland und Dennweiler dem Bistum Verdun unterstellt. Nachdem die Grafschaft Veldenz 1147 gegründet worden war, gingen beide Dörfer in dessen Besitz über. Im Jahr 1444 wurde dann die Grafschaft Veldenz durch das neu gegründete Herzogtum Zweibrücken abgelöst und somit änderte sich auf die Zuständigkeit für Dennweiler und Frohnbach.

Vor dem Dreißigjährigen Krieg besaßen beide Dörfer 70 Einwohner mit 18 Haushalten, die jedoch während des Krieges vollkommen ausgestorben waren. Nach den verheerenden Verwüstungen durch die Eroberungskriege 1675 durch Ludwig XIV und dem daraus resultierenden Einwohnerverlust, stieg die Einwohnerzahl um 18. Jahrhundert erneut an.

In den Jahren von 1801 bis 1814 unterstanden sie der französischen Besatzung und waren dem Arrondissement Birkenfeld und dem Canton Kusel zugeteilt. Zudem wurden beide Dörfer zu Dennweiler-Frohnbach zusammengeschlossen. Im Jahr 1816 übernahm dann das bayerische Königreich die Herrschaft.

Seit 1972 gehört die Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Kusel an.

 

Nachweise

Redakt. Bearb.: Aileen Schröder

Quelle: Schworm, Ernst: Ortslexikon des Landkreises Kusel.