Langweiler in der Pfalz

Langweiler

Bisher wurden keine vorgeschichtlichen oder gallo-römischen Funde in Langweiler entdeckt. Trotzdem wird vermutet, dass die Gegend in dieser Zeit bewohnt gewesen war. 

Die Gemeinde wurde 1276 erstmals als "Langvilre" erwähnt und wahrscheinlich im 10. oder 11. Jahrhundert gegründet. Sie gehörte ursprünglich den Grafen im Nahegau an und ging 1258 mit anderen Dörfern in den Besitz der Rhein- und Wildgrafen von Dhaun über. Diese verpfändeten Langweiler 1363 zunächst an die Herren von Sponheim-Starkenburg, dann gegen Ende des 14. Jahrhunderts oder zu Beginn des 15. Jahrhunderts an die Grafschaft Veldenz. 1448 verkauften sie die Gemeinde an die neubegründete Pfalzgrafschaft Zweibrücken, mit dem Recht auf Rückkauf. Jenes Recht nutzten die Wild- und Rheingrafen kurze Zeit später, 1477. Im Jahr 1575 bildete sich die Linie der Rheingrafen von Grumbach heraus, zu welcher von nun an bis zum Beginn der Französischen Revolution auch Langweiler angehörte.

Im 17. Jahrhundert schrumpfte die Anzahl der Bevölkerung dramatisch durch den Ausbruch der Pest, Plünderungen von kaiserlichen Truppen während des Dreißigjährigen Kriegs und Zerstörungen durch kroatische Truppen des französischen Königs Ludwigs XIV.. Erst im 18. Jahrhundert stieg die Einwohnerzahl durch zahlreiche Zuwanderungen erneut an.

In der Zeit von 1801 bis 1816 stand Langweiler unter französischer Herrschaft und war dem Saardepartement, dem Arrondissement Birkenfeld und dem Kanton Grumbach zugeteilt. Nach dem Wiener Kongress gründete das Herzogtum Sachsen-Coburg das Fürstentum Lichtenberg, zu dem Langweiler von nun an gehörte. Doch schon 1834 verkaufte Sachsen das Fürstentum an Preußen, das das Fürstentum als Kreis St. Wendel in den preußischen Rheinkreis integrierte. Nach dem Ersten Weltkrieg 1919 wurde dieser aufgetrennt. So ging eine Hälfte an das autonome Saarland, die Andere verblieb als "Restkreis St. Wendel-Baumholder" bei Preußen. 1937 wurde jener mit dem oldenburgischen Kreis Birkenfeld zusammengeschlossen.

Seit der Regional- und Verwaltungsreform im Jahr 1968 ist Langweiler eine eigenständige Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Lauterecken und im Landkreis Kusel.

Nachweise

Redakt. Bearb.: Aileen Schröder

Quelle: Schworm, Ernst: Ortslexikon des Landkreises Kusel.