Wiesweiler in der Pfalz

Wiesweiler

Ursprünglich bestand Wiesweiler aus zwei unterschiedlichen Gemeinden, die während des Mittelalters zeitweise zu verschiedenen Herrschaften gehörten. Auf der rechten Seites des Glans befand sich Berschweiler und auf der linken Seite des Glans war Wiesweiler. Die Gemeinden wurden 1558 zusammengeschlossen. 

In der Umgebung von Berschweiler wurden Fundamente einer villa rustica entdeckt, was auf eine Besiedlung des Gebiets hinweist. Vermutlich waren beide Orte bereits in vorgeschichtlicher Zeit bewohnt, es wurden bisher allerdings keine dementsprechenden Funde in den Dörfern gemacht.

Wiesweiler wurde 1336/1366 erstmals als "Winsewilre" und Berschweiler 1364 als "Bernswilre" urkundlich erwähnt. Beide Orte gehörten den Grafen im Nahegau an. Später war Wiesweiler im Besitz der Rhein- und Wildgrafen und unterstand dem Hochgericht auf der Heide, wobei das Dorf schon im 12. Jahrhundert der Grafschaft Veldenz angehörte, die sich 1112 als eigene Linie von den Wild- und Rheingrafen abgespalten hatte. Berschweiler hingegen kam erst 1366 zur Grafschaft Veldenz. Im Jahr 1415 wurde Wiesweiler von Friedrich III. an einen Dienstmann Syfrid von Oberstein übergeben und kurze Zeit später, 1436, ging der Ort an die Herren Hubenriß von Odenbach. Gegen Ende des 15. Jahrhundert finden sich die Fust von Stromberg als Besitzer. Am 18. November 1543 wurde der Marburger Vertrag geschlossen, der dafür sorgte, dass beide Gemeinden der Pfalzgrafschaft Veldenz-Lützelstein zugesprochen wurden. Erst 1558 wurde Berschweiler Wiesweiler angeschlossen.

Die Bevölkerung von Wiesweiler hatte an den Folgen des Dreißigjährigen Kriegs und an den Plünderungsfeldzügen des französischen Königs Ludwigs XIV. stark zu leiden. Das Dorf wurde merhmals zerstört, wobei viele Menschen umkamen. Auch der Ausbruch der Pest machte den Einwohnern zu schaffen. Nachdem der letzte Graf ohne Nachkommen gestorben war, war die Pfalzgrafschaft verwaist und es entbrannte ein Konflikt um dessen Besitz zwischen der Kurpfalz und der Pfalzgrafschaft Zweibrücken. Letztendlich wurde der Streit durch den Successionsvertrag von 1733 beigelegt und der größte Teil der Orte, darunter auch Wiesweiler, wurden der Kurpfalz zugesprochen. 

In der Zeit von 1810 bis 1814 stand Wiesweiler unter französischer Herrschaft, nachdem französische Truppen das gesamte linksrheinische Gebiet annektiert hatten. Wiesweiler wurde in das Saardepartement, das Arrondissement Birkenfeld, in den Canton Grumbach und in die Mairie Offenbach eingegliedert. Nach dem Wiener Kongress wurde das Dorf dem Fürstentum Lichtenberg zugesprochen, das im Besitz des Herzogtums Sachsen-Coburg war. 1834 verkaufte Sachsen das Fürstentum an Preußen, das dieses als Kreis St. Wendel in den preußischen Rheinkreis integrierte. 1919 wurde jener geteilt und somit erhielt das autonome Saarland einen Teil, das Übrige verblieb als "Restkreis St- Wendel-Baumholder" im preußischen Rheinkreis. 1937 wurde dieser dann mit dem oldenburgischen Kreis Birkenfeld zusammengeschlossen.

Wiesweiler ist seit 1972 eine eigenständige Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Lauterecken und im Landkreis Kusel. 

Nachweise

Redakt. Bearb.: Aileen Schröder

Quelle: Schworm, Ernst: Ortslexikon des Landkreises Kusel.