Armsheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Armsheim bei Karl Johann Brilmayer

Armsheim lag im Wormsgau und wird bereits in Schenkungen an die Klöster Lorsch und Fulda im 8. Jahrhundert erwähnt. Es hieß früher Aribisheim (775), Aburimesheim (789), Habarimesheim (798), Aburuvinesheim (800), Auarimesheim (827), Armodesheim (1070), Armesheim (1263), Armisheim (1288), Armeßheim (1352), Armbsheim (1552).

Außer den Klöstern Lorsch und Fulda hatten schon früher die Benediktinerinnen zu St. Nikomed vor Mainz Besitzungen und Gefälle zu Armsheim, welche Erzbischof Lupold von Mainz (1051-59) dem Kloster auf dem St. Jakobsberg vor Mainz übergab, wie urkundlich von seinem Nachfolger Siegfried I. im Jahre 1070 bezeugt wird. Die Hoheit über das Dorf stand ursprünglich dem Erzstift Mainz zu, welches dasselbe zu Lehen gegeben hatte. So finden wir in der Mitte des 13. Jahrhunderts die Herren von Bolanden, nachherigen von Hohenfels, im Besitz der Vogtei des Ortes. Im Jahre 1263 verkaufte ein Johann, Sohn des Philipp zu Hohenfesl, alles Recht mit der Advokatie des Dorfes Armsheim, welche er vorher als Lehen besessen hatte, um 36 kölnische Mark mit Vorbehalt des Wiederkaufs dem St. Jakobskloster zu Mainz. Im Oktober 1288 verkaufte Philipp II. von Hohenfels, Truchseß zu Alzey, weitere Familiengüter mit Rechten, Gewohnheiten und Ansprüchen, die er in dem Dorfe Armsheim von Philipp von Hohenfels, dem Älteren, zum Pfand hatte, an den Abt und den Konvent des Klosters St. Jakob bei Mainz für 50 kölnische Mark, worüber er am 6. März 1289 noch besondere Erklärungen abgab. Im Dezember 1294 entsagte er nochmals für sich und die Söhne des Truchsesses zu Alzey auf die verkaufte Advokatie des Ortes Armsheim. Wenige Jahre daraf müssen schon die Grafen von Beldenz die Advokatie in Besitz gehabt haben, denn im Jahre 1304 wurde zwischen dem Abt Peter des St. Jakobsklosters bei Mainz und dem Grafen Georg von Beldenz wegen der entstandenen Streitigkeiten über die Advokatie zu Armsheim in Gegenwart von mehreren Zeugen ein Vergleich geschlossen, wodurch der Abt und Konvent des Klosters aller Rechte auf diese Advokatie entsagten und in einer Urkunde vom 8. Januar 1354 bekennt Graf Heinrich von Beldenz, dass er als oberster Truchsess des Erzbischofs Gerlach von Mainz das Dorf Armsheim und was dazu gehöre von dem genannten Erzbischof zu Lehen trage mit Ausnahme des Hofes Syon mit dem dazu gehörigen Gute, den er von dem Erzbischof zu Trier zu Lehen trage. Nach dem Tod des Grafen Heinrich II. im Jahre 1379 verwalteten dessen Söhne Heinrich III. und Friedrich II. die zur Grafschaft Beldenz gehörigen Lande gemeinschaftlich, bis sie dieselben im Jahre 1387 teilten, wobei Burg und Stadt Armsheim dem Grafen Friedrich II. zufielen. Ihn erbte sein Bruderssohn Friedrich III., der nach einer mehr als 51jährigen Regierung im September 1444 ohne männliche Erben starb und seine Tochter Anna und ihr Gemahl, der Pfalzgraf und Herzog Stephan von Zweibrücken, der jüngste Sohn des römischen Königs Ruprewcht ihm in der Regierung folgte. Der alte Friedrich hatte noch vor seinem Tod mit seinem Schwiegersohn Stephan und seiner Tochter Anna am 26. Dezember 1438 eine förmliche Erbordnung unter ihren Kindern errichtet, nach welcher ihr jüngerer Sohn Herzog Ludwig der Schwarze die obere und niedere Grafschaft mit Burg und Stadt Armsheim zu seinem Erbteil erhielt. Er ließ Stadt und Burg aufs Neue befestigen. Mit seinem Vetter, dem Kurfürsten Friedrich I., lebte er lange in Feindschaft, so dass dieser endlich gegen ihn zu Felde zog und ihn in seiner Residenz Meisenheim belagerte. Nachdem die Belagerung acht Tage gedauert hatte, kam es durch Vermittlung des Markgrafen von Baden im Juni 1461 zum Vergleich. Der Herzog musste versprechen, nichts mehr gegen den siegreichen Kurfürsten zu unternehmen und dafür mehrere Städte, darunter auch Armsheim, zum Pfand einsetzten. Indessen dauerte die Freundschaft zwischen Kurfürst Friedrich und Herzog Ludwig nicht lange. Als daher Ludwig sich in den Streit des Kurfürsten gegen die Stadt Weißenburg feindlich einmischte, erschien dieser mit einem zur Belagerung in allem ausgerüsteten Heere im Juni 1470 vor der Stadt Armsheim, welche damals im ganzen Nahegau für die am stärksten befestigte Stadt galt und mit einer guten Besatzung versehen war. Nach 4 Tagen war dieBelagerung soweit, dass der Sturm begonnen werden konnte. Darauf ließen es die Belagerten aber nicht ankommen, sonder überlieferten sich und die Stad am 30. Juni 1470. Mand fand darin noch 18 Edele, 42 Reisige und an 50 Fußknechte. Der Kurfürst ließ darauf alle Befestigungen samt den Toren und Stadtmauern niederreißen. Mit den Kriegsgefangenen machte der Kurfürst Friedrich I. nicht viel Umstände, jedoch zwischen Edlen und Unedlen einen Unterschied. Erstere wurden nach Mannheim oder Heidelberg gebracht. Hier mussten sie entweder auf Ritterwort und mit Eid geloben, nicht ihren zur Gefangenschaft angewisenen Ort zu verlassen oder sie wurden auf Wiederstellen mit dem Versprechen, nicht gegen den Kurfürsten zu kämpfen, losgelassen. Letzter hingegen ließ er zusammenkuppeln, in die verwahrten Städte führen und sie hier bis zu ihrer Auslösung in die Türme einsperren. Waren kurfürstliche Untertanen darunter, so wurden sie nach seinem Befehl ertränkt. Dieses Schicksal erlitt ein großer Teil der zu Armsheim gemachten Gefangenen, welche als pfälzische Untertanen erkannt worden waren. Sie wurden in Alzey in der angegeben Weise ums Leben gebracht. Der Friede kam erst am 2. September 1471 zu Heidelberg zustande, nach welchem dem siegreichen Kurfürsten alle die Eroberungen, welche er gegen den Herzog Ludwig gemacht hatte, verblieben. Da kam auch Armsheim an Kurpfalz. Herzog Ludwig wies die verlorenen Untertanen an Kurpfalz an und dessen Söhne leisteten nochmals 1489 förmlich Verzicht auf dasselbe. Abermals großes Ungemach erlitt die Stadt in der pfalz-bayerischen Fehde, wo es der Landgraf Wilhelm von Hessen im Jahre 1504 fast vollständig niederbrannte. Nur mit Mühe erholten sich damals seine Bewohner aus ihrem Elend. Von nun an gehörte Armsheim auf, für eine Stadt zu gelten, es wurde ein gewöhnliches Dorf. Es war dem Oberamte Alzey zugeteilt und verblieb bei der Pfalz bis zum Untergange derselben am Ende des 18. Jahrhunderts.