Bornheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Bornheim bei Karl Johann Brilmayer

Bornheim wird schon im 8. Jahrhundert in Schenkungen an das Kloster Lorsch als im Wormsgau gelegen genannt. Es hieß damals Brunheim (782), später Burnesheim (900), Brunneheim (1018), Borinheim (1348), Bonenheim (1367).

Bereits im 8. und 9. Jahrhundert hatten die Klöster Lorsch und Fulda Besitzungen in Bornheim. Auch das Kloster St. Alban bei Mainz hatte schon frühe Güter zu Bornheim, in deren Besitz es im Jahr 1018 durch Kaiser Heinrich II. bestätigt wurde.

Schon im frühen Mittelalter gehörte das Dorf den Wildgrafen. Als nach dem Tod des Wildgrafen die Söhne desselben, Emicho und Gottfried, im Jahr 1283 ihre Besitzungen teilten, fiel Bornheim an den Grafen Gottfried, den Begründer der Dhaunischen Linie. Nach dem Erlöschen dieser Linie im Jahr 1350 kam es an die von Emicho begründete Kyrburgische Linie und zuletzt an die Erben derselben, an den Fürsten von Salm und die Rheingrafen von Grumbach, die es gemeinschaftlich besaßen bis zu den Umwälzungen am Ende des 18. Jahrhunderts. Es bildete mit den Orten Flonheim und Uffhofen das Amt Flonheim. Im Jahr 1368 hatte der Wildgraf Friedrich von Kyrburg seinen Teil von den Amtsorten vorübergehend dem Pfalzgrafen Ruprecht I. verpfändet.