Budenheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Budenheim bei Karl Johann Brilmayer

Budenheim erscheint urkundlich zuerst im Jahr 1057. Damals hieß es Buodenheim, 1190 Budinheim, 1252 Buntinheim. Im Jahr 1200 wird es unter den Orten aufgezählt, welche verpflichtet waren, die Mauern und Gräben der Stadt Mainz zu unterhalten. Das Dorf scheint schon frühzeitig an das Altmünsterkloster zu Mainz gekommen zu sein. Die Nonnen fühlen sich indes zu schwach, die Hoheitsrechte und sonstigen Gerechtsame über Budenheim selbst zu handhaben und da sie auch die Vogtei über dasselbe selbst nicht ausüben konnten, so übertrugen sie dieselbe an benachbarte Edelleute im Lehensverband. Diese wurden so die Klostervögte, welche alle mit der Vogtei verbundenen Rechte ausübten. So waren lange Zeit die Rheingrafen die Vogt- und Schutzherren von Budenheim, wie es schon im Saalbüchlein des Klosters Altenmünster vom Jahr 1200 bemerkt ist, wobei auch der rheingräflichen Gefälle Erwähnung geschieht. Diese Vogtei hatte 1272 Rheingraf Sifried II. zu Lehen getragen und hatte sie in diesem Jahr dem Kloster und der Abtei Eberbach im Rheingau verkäuflich überlassen. Dieser Rheingraf Sifried besaß zugleich ein anderes Gut zu Budenheim, welches ein Berthold, genannt Kibel, von ihm zu Lehen hatte. Auch dieser übertrug dasselbe mit Bewilligung des Lehnherren Sifried II. dem Kloster Altenmünster 1282 gegen eine bestimmte Summe Geldes in Eigentum. Auch die Abtei Eberbach verkaufte am 23. April 1292 ihren Anteil an der Vogtei Budenheim samt den Gütern, welche sie noch daselbst hatte, dem Kloster Altenmünster. Endlich überließ 1305 ein Vikar an der St. Emmeranskirche zu Mainz, namens Wyedegamus, alle seine Güter zu Budenheim durch eine Schenkung dem Kloster Altenmünster unter der Bedingung, ihm, solange er lebe, acht Malter Korn und vier Ohm Wein zu reichen. Diese Schenkung bestätigte er nochmals im Jahre 1313. Am 7. Oktober 1321 gab die Äbtissin des Klosters Altenmünster das Dorf Budenheim mit allen dazugehörigen Gütern, die Aue ausgenommen, einem Ritter Wolfgang von Löwenstein in Lehen auf seine Lebenszeit. Endlich übergaben am 19. Juni 1563 die Äbtissin Katharina von Lindau und der ganze Konvent ihr Dorf Budenheim mit allen Rechten, Renten und Gefällen aus erheblichen, bewegenden Ursachen, wie die Urkunde sagt, dem Erzbischof und Kurfürsten Daniel, seinen Nachkommen und dem Mainzer Erzstift. Der Kurfürst nahm noch am nämlichen Tag durch eine eigene Urkunde diese Schenkung um besseren Schutz und Schirm des Ortes willen an. Zu einiger Erkenntlichkeit erließ er für sich und seine Nachkommen dem Kloster die zwanzig Gulden, welche es seither jährlich für einen Reisewagen an die Landschreiberei Eltville gezahlt hatte. Nur die bei Budenheim im Rheine gelegne kleine Aue behielt das Kloster. Diese etwa sechs Morgen große Aue war schon früher Gegenstand eines Rechtsstreites. Erzbischof Berthold von Henneberg (1484-1504) hatte nämlich diese Aue nebst mehreren anderen wegen des vom Kurfürsten Ludwig von der Pfalz gegen das Erzstift Mainz ausgesprochenen dominium Rheni in utraque litore zum Erzstift ziehen und der Kellerei Eltville zuweilen lassen. Nach Bertholds Tod dauerte der Streit fort, bis Erzbischof Albrecht von Brandenburg durch eine Urkunde vom Jahr1522 diese Aue den Nonnen wieder zurück gab. Jetzt ist die Aue mit dem festen Land verbunden, trägt aber noch den Namen Fungaue. Somit gehörte Budenheim seit 1563 zum Erzstift Mainz und blieb bei demselben bis zum Untergang des Kurstaates. Es war dem Rheingau zugeteilt, stand unter dessen Vizedomamt und war dem Amt Eltville untergeben.