Ebersheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Ebersheim bei Karl Johann Brilmayer

Ebersheim, im Wormsgau gelegen, kommt schon in den Schenkungsurkunden an das Kloster Lorsch im Jahr 764 unter dem Namen Eberolfesheim vor. Spätere Namen sind Ebirisheim (780), Evernesheim (893), Ebernesheim (1026), Ebernsheim (1092), Ebrensheim (1184), Ebirnsheim (1263), Ebberinsheim (1282), Ebirnsheim (1303), Ebursheim (1341), Ebernheim (1404) und von da an gewöhnlich Ebersheim. Auf die Bitte des Erzbischofs Hatto I. von Mainz schenkte Kaiser Arnulf im Jahr 893 der Abtei St. Maximin in Trier nebst anderen Dörfern und Gütern auch Ebersheim. Diese Schenkung wurde im Jahr 1026 von Kaiser Konrad II. bestätigt und diese Bestätigung von Kaiser Heinrich III. im Jahr 1044 und von Kaiser Heinrich IV. im Jahr 1066 wiederholt. Dieses scheint jedoch nur von gewissen Gütern geschehen zu sein, weil das Erzstift Mainz damals schon die Hoheit über den Ort besessen hatte und der Erzbischof Ruthard im Jahr 1092 die Vogtei über denselben an das Domstift zu Mainz übertrug, welche Übertragung er 1108 wiederholte. Die Abtei St. Maximin gab inzwischen ihre Güter lehensweise hinweg, wodurch sie zuletzt dem Kloster ganz entzogen wurden. Sie wandte sich daher an Kaiser Heinrich IV., der auch am 26. März 1101 den Befehl gab, die Höfe zu Schwabenheim und Ebersheim zurück zu erstatten. Der Pfalzgraf Godfried, der seine Kriegsleute mit diesen Gütern belehnt hatte, scheint dem nicht entsprochen zu haben, denn Kaiser Heinrich V. befiehlt demselben im Jahr 1124 von neuem, diese Güter zurück zu erstatten. In der Bulle des Papstes Innocenz II. vom Jahr 1140, worin er dem Kloster St. Maximin alle seine Besitzungen bestätigt, wird des Dorfes Ebersheim ausdrücklich gedacht. Auch Kaiser Friedrich I. bestätigte im Jahr 1182 dem Kloster alle seine Güter zu Ebersehim und an anderen Orten. Später kamen diese Güter mit der Fautei und dem ganzen Dorf an das Kloster St. Alban bei Mainz, welches die von Bolanden damit belehnte. Ebenso hatten die Stifte St. Stephan, Liebfrau und St. Johann zu Mainz um diese Zeit Güter zu Ebersheim, welche Philipp von Bolanden mit Steuern und Diesntleistungen gleich anderen Gütern beschwerte, aber sich im Jahr 1296 dahin verglichen hat, dass er ein für allemal 50 Pfund Heller annahm, wofür er diese Güter von allen Abgaben und Diensten frei erklärte. Auch das Kloster auf dem Jakobsberg zu Mianz hatte Güter zu Ebersheim, die Otto von Bolanden im Jahr 1316 von aller Steuer, Herberge und sonstiger Dienstbarkeit mit Einwilligung des Abtes und Konventes zu St. Alban befreite. Nach dem Tod Ottos gingen mit Einwilligung des Abtes seine Rechte auf seine Frau Lorette über, welche am 4. Juli 1328 dem Kloster Jakobsberg eidlich gelobte, es im Besitz seiner Güter zu Ebersheim, welche sie von ihrem verstorbenen Gemahl als Wittum (donatio propter nuptias) erhalten habe, so lange schützen zu wollen, als das genannte Kloster ihr jährlich 36 Pfund Heller entrichte. Diese Lorette von Bolanden und ihre Söhne Philipp, Otto und Konrad verkauften am 11. November 1344 ihr Dorf Ebersheim mit Gericht und allem Zubehör an Jakob Schulze von Sulzheim auf Wiederkauf mit Vorbehalt des Verkaufsrechtes für das Kloster St. Alban. Im Jahr 1367 kauften es die Brüder Philipp und Konrad von Bolanden an das Albanskloster zurück und zwar Dorf und Fautei mit allen dazu gehörigen Rechten im Feld und der Gemarkung einschließlich des Mönchhofes, wie sie dieselben bisher vom Abt und Konvent zu St. Alban zu Lehen getragen. Nicht lange danach versetzte das Kloster sein Dorf Ebersheim an Eberhard von Scharfenstein, löste es aber im Jahr 1383 von dessen Tochtermann Friedrich von Schoneburg wieder ein und versetzte es abermals noch in demselben Jahr an Peter Denhart, Meister des Hauses St. Antoni zu Alzey. Doch sollten die Antoniter zu Alzey es an niemand anderen versetzten oder verkaufen, sondern es sollte dem Kloster St. Alban das Verkaufs- oder Einlösungsrecht jederzeit zustehen. Die Antoniter behielten Ebersheim mit dem Mönch- und Töngeshof bis zum Jahr 1420, wo es am 14. April der Erzbischof Konrad von Mainz mit Bewilligung des eben in ein Ritterstift verwandelten St. Albansklosters einlöste. Der Kurfürst verpflichtete sich dabei, dass durch diesen Versatz des Dorfes samt Gericht und Zubehörungen die Häuser, Güter, Zehnten, Zinsen und Gefälle, die das Albansstift in dem Dorf hatte und die den Antonitern nicht versetzt gewesen waren, demselben verbleiben sollten. Ebenso machte er sich verbindlich, dass dem Stift die Einlösung mit 1200 Gulden zu allen Zeiten vorbehalten seini solle. Es ist aber nie mehr eingelöst worden und blieb deshalb von dieser Zeit beim Kurstaat Mainz bis zu dessen Auflösung. Es war dem kurfürstlichen Amt Nieder-Olm und seit 11782 dem Vizedomamt Mainz zugeteilt, verblieb aber auch dann noch bei der Amtsvogtei Nieder-Olm.