Eich in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Eich bei Karl Johann Brilmayer

Eich liegt im alten Wormsgau. Zum erstenmal wird es urkundlich genannt in den Schenkungen an das Kloster Lorsch unter dem Namen Heichin im Jahr 782; später Heichim (783), Eichinen (784), Aichinum (793), Echina (906), Echena (1139), Eychen (1333), Eich (1413), Eych (1496).

Eich hat eine wechselvolle Geschichte. Schon im neunten Jahrhundert hatte König Ludwig IV. daselbst Güter, welche er 906 der Peterskirche zu Worms schenkte. Das mag der Anfang der Herrschaft des Domstifts Worms über Eich gewesen sein. Deshalb musste der Ort mit anderen nach der Verordnung des Bischofs Burchard I. zu dem Bau und Unterhalt der Wormser Stadtmauern beitragen. Von dem Domstift ist die eine Hälft an das St. Paulsstift, die andere an die Grafen von Spanheim gekommen. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts verpfändete der Graf Walram von Spanheim seine Hälfte an Heinrich zum Jungen, dessen Witwe sich im Jahr 1406 durch einen Akt verpflichtete, dass, wenn Graf Simon von Spanheim seine Hälfte des Dorfs und Gerichts von Eich nicht ablösen werde, sie solches dem König Ruprecht unter Vorbehalt des Wiedereiinlösungsrechtes der Grafen von Spanheim verkaufen werde. Das St. Paulsstift zu Worms überließ dagegen seinen halben Teil am Dorf und Gericht zu Eich um des Schirmes Willen dem Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein, behielt sich aber das Hubengericht mit seinen Rechten, die Ernennung des Schultheißen nebst einigen anderen Gerechtigkeiten vor. Die Wiedereinlösung der an Heinrich zum Jungen verpfändeten Spanheimischen Hälfte muss wirklich erfolgt und darüber von den Grafen von Spanheim oder ihren Erben weiter verfügt worden sein, weil schon im Jahr 1418 Werner Füllschlüssel von Nierstein, genannt Pfalzgraf, seinen Teil an der Pfandschaft des Gerichts und der Vogtei zu Eich und an dem Sandhof mit den Rechten, wie solche Heinrich zum Jungen besessen, an den Pfalzgrafen Ludwig verkaufte. Dasselbe tat zwei Jahre später Friedrich Jost von Bechtolsheim mit dem Backhaus zu Eich und ein Jahr später, 1421, übergab Hermann von Udenheim seinen vierten Teil an dem Dorf und der Burg zu Eich ebenfalls dem geannten Kurfürsten. Von dieser Zeit an blieb Eich im Besitz der Pfalz bis zum Untergang derselben. Es gehörte zum Oberamt Alzey.