Gundersheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Gundersheim bei Karl Johann Brilmayer

Gundersheim, früher Guntmaresheim (776), Guntramesheim (777), Guntmarsheim (798), Gunderamasheim (849), Gundramisheim (1267), Guntramsheim (1282), Gondromesheim (1366), Gundersheim (1374) genannt, teilte schon in frühester Zeit mit Enzehim, in Urkunden Onesheim (849), Ennensheim (1224), Onsheim (1267), Onisheim (1283), Onensheim (1304), Ensheim (1496), dieselben politischen Schicksale. Schon die Römer und später die Franken besaßen, wie zahlreiche Ausgrabunge ergaben, hier Niederlassungen. Urkundlich kommt Gundersheim zum erstenmal in den Lorscher Schenkungen im Jahr 776 und Enzheim 849 vor. Beide lagen im alten Wormsgau. König Ludwig der Deutsche befahl im Jahr 849, dass seine Leibeigenen zu Gundersheim und Enzheim von der Gewalt der Vögte und Grafen frei und nur dem Pfalzgrafen Dienst zu leisten schuldig sein sollten. Diese alten Rechte kamen später teils an die Rau-, Wild- und Rheingrafen, teils an andere Gaugrafen. Schon im 12. Jahrhundert soll der Rheingraf Emicho eine bedeutende Korngülte daselbst besessen haben. Bischof Johannes von Speyer übergibt im Jahr 1100 seine Besitzungen zu Gundersheim der von ihm gestifteten Abtei zu Sinsheim.

Im Jahr 1274 verkaufte die Raugräfin Hedwig als Witwe mit Einwilligung ihrer Söhne einen Teil des Zehnten an das Paulusstift zu Worms, einen anderen Teil desselben verkauften im Jahr 1292 der Raugraf Heinrich und sein Bruder Emicho, Domherr zu Worms, dem dortigen Andreasstift. Endlich verkaufte der nämliche Raugraf Heinrich, seine Gemahlin Adelheid und sein Bruder Emicho ihre eigenen Güter zu Gundersheim sowie zwei Höfe, den einen zu Gundersheim, den anderen zu Enzheim, dem Zisterzienserklostzer zu Otterburg.

Im Jahr 1362 verpfändete der Raugraf Heinrich, ein Sohn des Raugrafen Ruprecht, dem Herzog Ruprecht dem Jüngeren von der Pfalz 132 Pfund Öl zu Gundersheim mit Vorbehalt der Wiedereinlösung, welche Ölgülte fünf Jahre darauf der Raugraf Ruprecht gegen 60 Pfund ebenfalls verpfändete. Im Jahr 1372 wurde die erste Verpfändung erneuert und zwei Jahre darauf verkaufte der Raugraf Heinrich die Ölgülte, welche jährlich auf Sonntag Invocabit (1. Fastensonntag) zu Gundersheim und Enzheim fällig war, diesem Herzog Ruprecht für 130 Glden in Eigentum. Noch verpfändete im Jahr 1375 der Raugraf Heinrich seinen Anteil an Gundersheim und Enzheim den Grafen von Spanheim für 600 Pfund Heller und verpflichtete sich dabei diese Dörfer nicht anders einzulösen als mit seinem eigenen Geld und Raugraf Philipp versetzte seinen Teil an beiden Dörfern an Johann von der Hauben für 633 Gulden. Auch der Graf Philipp von Nassau hatte durch seinen Schwager, den Grafen Heinrich, mehrere Rechte an der Pfand- und Lehenschaft dieser beiden Orte. Diese übertrug er im Jahr 1395 an Pfalzgraf Ruprecht den Älteren, errichtete mit demselben einen Burgfrieden, wodurch er der Pfalz Lehenmann wurde und erhielt noch 1500 Gulden zur wiederlösigen Pfandschaft eines Teils der alten Boinenburg, welchen er und seine Erben zu rechten Lehen haben und tragen sollen. Der Raugraf Otto erhielt noch im Jahr 1437 mit anderen Orten auch Gundersheim und Enzheim vom Pfalzgrafen Otto, als Vormund des Herzogs Ludwig, zu Mannslehen. Da endlich Pfalzgraf Friedrich I. im Jahr 1457 von dem Raugrafen Otto die gesamte Raugrafschaft mit allen dazu gehörigen Rechten, Mannschaften und Besitzungen für 4000 Gulden erblich kaufte und dieser Raugraf für sich, seine Nachkommen und Erben auf die Wiedereinlösung aller zur Raugrafschaft gehörigen Städte, Schlösser, Dörfer, Höfe, Leute, Äcker, Wiesen, Zinsen, Gülten, Herrlich- und Gerechtigkeiten, welche sich vorher die Raugrafen bei ihren Verpfändungen vorbehalten hatten, verzichtete, kamen Gundersheim und Enzheim zur Kurpfalz und verblieben dabei unter dem Oberamt Alzey bis zum Untergang derselben.