Gundheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Gundheim bei Karl Johann Brilmayer

Gundheim im Wormsgau tritt urkundlich zuerst auf in den Schenkungen an das Kloster Lorsch im Jahr 774 unter dem Namen Guntheim, den es bis in unsere Zeiten führt. Nur ausnahmsweise heißt es Gunteim (780) oder Gundenheim (849). Infolge der zahlreichen Schenkungen hatte das Kloster Lorsch einen großen Besitzstand an Gütern in dem Ort und seiner Gemarkung, die es nach und nach mehreren seiner Dienstmänner in Lehen gab. Auch mehrere Ritterfamilien der Umgebung waren daselbst reich begütert, woraus sich allmählich eine völlige Ganerbschafgt bildete. Einige dieser Ritterfamilien erbauten in Gundheim eine Burg und die Schicksale des Dorfes waren im späteren Mittelalter mit der Burg verknüpft. Burg und Dorf waren Reichslehen. Beide finden wir im Jahr 1306 im Besitz der Herren von Hohenfels. Im Jahr 1353 waren sie in den Händen von Ganerben, die den Ritterfamilien Kämmerer und Meckenheim angehörten. Im Jahr 1401 belehnte damit König Ruprecht den Ritter Friedrich von Meckenheim, den Alten und 4 Jahre darauf belehnte er auch den Ganerben Ritter Friedrich von Stein, Amtmann zu Odernheim, mit seinem Anteil an der Burg wie auch am Dorf und Gericht zu Gundheim mit allen dazu gehörigen Rechten und Gerechtigkeiten. Sämtliche Ganerben gestatteten im Jahr 1412 dem Pfalzgrafen Ludwig III. die Öffnung von Burg und Dorf, wogegen er ihnen Schutz und Schirm zusicherte. Zwei Jahre darauf verkaufte Heinrich Kämmerer von Worms seinen Teil, nämlich den vierten Teil an der Vogtei, dem Dorf und Gericht zu Gundheim, unter Vorbehalt der Wiedereinlösung und noch im nämlichen Jahr gestatteten Georg von Ramberg mit anderen Ganerben diesem Pfalzgrafen das Öffnungsrecht, sie verbanden sich, keinen Burgfrieden mit dem Erzbischof Johann von Mainz oder Gerhard von Meckenheim zu machen, ohne Vorwissen und Einwilligung des Pfalzgrafen. Nach zwei Jahren, 1416, verzichtete der Kämmerer von Worms nochmals auf seinen vierten Teil an der Burg und im folgenden Jahr 1417 eroberten Mainz unf Pfalz die Teile von Gundheim, welche dieser Kämmerer von Worms und Gerhard von Meckenheim besessen hatten und errichteten einen neuen Burgfrieden, worin sie jene beiden Teile des Ortes für verfallen erklärten.

Bald darauf muss das ganze Dorf an die Pfalz allein gekommen sein, denn schon im Jahr 1429 heißt es im Alzeyer Saal- und Lagerbuch: "Gundheim, Burg und Dorf ist meines gnädigen herren". dennoch werden auch später noch die Ganerben vom Reich belehnt. So belehnte 1442 König Friedrich III. den Siegfried von Oberstein und seine Mitgemeiner mit dem Schloss zu Gundheim. Im Jahr 1548 besaßen die Edlen von Flörsheim den fünften Teil vom Dorf und dessen Gefällen. Endlich belehnte im Jahr 1700 Kurfürst Johann Wilhelm den Freiherren Johann Erwin von Greiffenklau zu Volraths mit Gundheim, Dorf, Vogtei und Gericht. Diese Familie blieb dann im Besitz bis zur französischen Okkupation.