Köngernheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Köngernheim bei Karl Johann Brilmayer

Köngernheim kommt schon im Jahr 782 in den Lorscher Schenkungsurkunden unter dem Namen Cunigesheim vor. spätere Namen sind Cuningernheim (1190), Kungernheim (1268), Kongernheim (1323), Kennigheim (1413). Köngernheim war frühzeitig im Besitz der Wildgrafen, von denen Werner II. von Bolanden im Jahr 1190 die Gerichtsbarkeit zu Lehen trug. Später gehörte es der oberrheinischen Ritterschaft, in den letzten Jahrhunderten besaßen es die Grafen von Sickingen, sie behielten es bis zu den Umwälzungen am Ende des 18. Jahrhunderts.