Leiselheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Leiselheim bei Karl Johann Brilmayer

Leiselheim im alten Wormsgau wird urkundlich zum erstenmal unter dem Namen Luzelheim im Jahr 1196 erwähnt. In den späteren Jahrhunderten kommt es unter verschiedenen Namen vor, Lucilnheim (1200), Lussenheim (1234), Leiselheim (1276), Lutzilheim (1289), Luczelheim (1315), Luschelheim (1328), Luszelnheim (1349), Lusselheim (1376), Leuselheim (1562). Am Ende des 18. Jahrhunderts (1787) hieß es Leiselnheim.

Die Geschichte von Leiselheim ist innig verknüpft mit der von Hochheim und Pfiffligheim. Es gehörte mit diesen schon früh zum Hochstift Worms und kam später zur Herrschaft Stauf. Doch wurde es von den verschiedenen Inhabern dieser Herrschaft in Gemeinschaft mit dem Domstift Worms als dessen Lehen besessen. Auch das Dorfgericht war gemeinschaftlich zwischen Worms und dem jedesmaligen Inhaber der Herrschaft, doch erscheint 1384 Worms auch als alleininger Gerichtsherr in Leiselheim.

Im Jahr 1422 kam die Hälfte des Dorfes durch Kauf an die Grafen Philipp und Johann von Nassau-Saarbrücken und im Jahr 1427 wurde zwischen Bischof Friedrich von Worms und Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken ein Vertrag abgeschlossen, wonach die sogenannten Rheindörfer, zu denen auch Leiselheim gehörte, mit ihren Gerichten usw. gemeinschaftlich zwischen ihnen sein sollten. Noch im Jahr 1486 empfing Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken unter anderem das halbe Dorf und Gericht in Leiselheim vom Bischof Johann von Worms zu Lehen. Wie lange der gemeinschaftliche Besitz von Worms und Nassau gedauert hat, lässt sich nicht feststellen, aber im Jahr 1683 hat die Kurpfalz Leiselheim (sowie Hochheim und Pfiffligheim) im völligen Besitz. Auf welche Weise Kurpfalz diese drei Orte erhielt, ist nicht bekannt. Doch gaben die Bischöfe von Worms ihre Ansprüche nicht auf, sondern setzten sie fort und suchten sie besonders bei den gegen das pfälzische Wildfangsrecht von den benachbarten Fürsten erhobenen Streitfragen rechtlich darzutun. Der lange Streit wurde endlich im Jahr 1705 durch Vergleich zwischen den beiden Brüdern, dem Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz und dem Bischof Franz Ludwig von Worms, geschlichtet. Leiselheim kam dadurch dauernd zur Kurpfalz und blieb bei derselben unter dem Oberamt Alzey bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.