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Scharlachberg

Der Scharlachberg ist als Weinbergslage seit ältesten Zeiten bekannt. Bereits in einer Urkunde des Jahres 1248 wird der "Scarlachen" erwähnt. Damals tauschte das Kapitel des Stiftes St. Martin zu Bingen einen Scharlachberger Wingert gegen einen anderen vom Kloster Eberbach ein.

Vor 1697 heißt es in einer Verordnung, dass die Weinberge am Scharlachberg nicht an Ortsfremde veräußert werden dürften, auch wenn sie zur Zeit nicht kultiviert würden und "wüst" lägen. Wenig später wird bestimmt, dass im Scharlachberg und im Amberg nur Rießling angepflanzt werden durfte, da "der sonst gewesene gute Beruf der Weine zu Büdesheim um deßwillen in etwas abgenommen", weil dort "schlechte Traubenstöck eingeführt und gepflanzet worden" seien. letztere sollten "von Oberkeit wegen wieder ausgehawen und der Uebertreter mit gebührend Straff belegt werden."

Red. bearb. (mk)

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