Zur Geschichte von Gundersheim
Gundersheim, früher Guntmaresheim (776), Guntramesheim (777), Guntmarsheim (798), Gunderamasheim (849), Gundramisheim (1267), Guntramsheim (1282), Gondormesheim (1366), Gundersheim (1374) genannt, teilte schon in frühester Zeit mit Enzheim, in Urkunden Onesheim (849), Ennensheim (1224), Onsheim (1267), Onisheim (1283), Onensheim (1304), Ensheim (1496) das selbe politische Schicksal.
Urkundlich kommt Gundersheim erstmals 776 in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Lorsch vor. König Ludwig der Deutsche befahl im Jahr 849, dass seine Leibeigenen zu Gundersheim und Enzheim von der Gewalt der Vögte und Grafen frei und nur dem Pfalzgrafen Dienst zu leisten schuldig sein sollten. Diese alten Rechte kamen später teils an die Rau-, die Wild- und Rheingrafen. Schon im 12. Jahrhundert soll Rheingraf Emicho einen bedeutende Korngülte in der Gemarkung besessen haben.
Bischof Johann von Speyer übergab im Jahr 1100 seine Besitzungen zu Gundersheim der von ihm gestifteten Abtei zu Sinsheim. Im Jahr 1274 verkaufte Raugräfin Hedwig als Witwe mit Einwilligung ihrer Söhne einen Teil des Zehnten an das Stift St. Paul in Worms, einen anderen Teil desselben verkauften 1292 der Raugraf Heinrich und sein Bruder Emicho, Domherr zu Worms, dem dortigen Andreasstift. Später verkauften Raugraf Heinrich, seine Ehefrau Adelheid und sein Bruder Emicho ihre Eigengüter zu Gundersheim sowie zwei Höfe zu Gundersheim und Enzheim, dem Zisterzienserkloster Otterberg.
Im Jahr 1362 verpfändete Raugraf Heinrich, der Sohn des Raugrafen Ruprecht, dem Pfalzgrafen Ruprecht dem Jüngeren 132 Pfund Öl zu Gundersheim. Diese Pfandschaft wurde in den folgenden Jahren mehrfach bestätigt. 1374 verkaufte Raugraf Heinrich diese Ölgülte, die jedes Jahr am Sonntag Invocavit in Gundersheim und Enzheim gezahlt werden musste, für 130 Gulden an den Pfalzgrafen.
1375 verpfändete Raugraf Heinrich seinen Anteil an Gundersheim und Enzheim für 600 Pfund Heller den Grafen von Sponheim. Raugraf Philipp versetzte seinen Teil an den beiden Dörfern an Johann von der Hauben für 633 Gulden. Auch Graf Philipp von Nassau hatte durch seinen Schwager, den Raugrafen Heinrich, Rechte an der Pfand- und Lehenschaft der beiden Ortschaften. Diese übertrug er 1395 an Pfalzgraf Ruprecht, errichtete mit dem Heidelberger einen Burgfrieden, wurde damit pfalzgräflicher Lehensmann und erhielt noch weitere 1.500 Gulden, um damit die Pfandschaft Boinenburg einzulösen, welche er dann als Erblehen tragen sollte.
Raugraf Otto erhielt 1437 von Pfalzgraf Otto mit anderen Orten auch Gundersheim und Enzheim zu Mannlehen. Da Pfalzgraf Friedrich I. 1457 vom Raugrafen Otto die gesamte Raugrafschaft für 4.000 Gulden käuflich erwarb, kamen auch Gundersheim und Enzheim zur Kurpfalz und blieben bis Ende des 18. Jahrhunderts Teil des kurpfälzischen Oberamtes Alzey.
Quelle: Brilmayer; Bild: Harald Strube; redakt. Bearb. S.G.

