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St. Peter und Paul
Seit dem 10. Jahrhundert ist das Kölner St. Andreasstift im Besitz der Ockenheimer Pfarrkirche nachweisbar; das Patrozinium St. Peter weist jedoch auf noch ältere Rechte des Kölner Erzbischofs hin. Nachdem es bereits 1311 zu einem Konflikt zwischen St. Andreas und dem Mainzer Mariengredenstift um den Zehnten in Ockenheim gekommen war, gelangten Zehntrechte und Kirche 1324 durch einen Tausch zwischen den beiden Stiften an Mariengreden. 1331 bekundeten die Grafen von Katzenelnbogen, daß sie keine Rechte am Zehnten in Ockenheim besaßen. Die Schwerpunktverlagerung der Ortsbebauung vom ursprünglich kölnisch dominierten Bereich, in dem auch die Pfarrkirche lag, hin zum Mainzer Ortsteil (Hof von Altmünster) mit der Burg bewirkte, daß schließlich 1774 die Pfarrkirche in die dortige alte Marienkapelle verlegt wurde, die nunmehr das Peter (und Paul) Patrozinium übernahm.
Dem vorangegangen war ein langer Streit um die Baupflicht der Pfarrkirche. Im Jahr 1660 wurde das Mainzer Liebfrauenstift dazu verurteilt, den Chor und den Turm der Kirche zu unterhalten. 1769 verspricht das Stift, 2.000 Gulden für den baulichen Erhalt der Pfarrkirche beizusteuern, Die Gemeinde besteht jedoch darauf, dass die gesamte Baupflicht beim Liebfrauenstift liegt. 1772 wird das Stift erneut aufgefordert, die Kosten für den Turm und die Kirche zu übernehmen.
Im Jahr 1774 wird dann unter Leitung des Pfarrers Franz Bernhard Hoch mit dem Bau der neuen katholischen Pfarrkirche begonnen. 1777 wird eine Orgel der Orgelbaufirma Stumm eingebaut und im Jahr 1778 konnte die Einweihung der neuen Pfarrkirche vollzogen werden.
Der pilastergegliederte Saalbau wurde 1774 von Baumeister Johann Hotter aus Groß-Ostheim errichtet.
Ausstattung:
• Großer Hochalter 1761 aus der Werkstatt des Mainzer Hofschreiners Franz Anton Koch
• Kreuzigungsgruppe und Engelsfiguren, um 1775
• Seitenaltäre um 1720
• Hl. Bilhildis, Anfang 15. Jahrhundert
• Hl. Laurentius, um 1770
• Augsburger Ewige Lampe aus Kloster Eberbach, 1688
• Monstranz von Johannes Ledent in Mainz, 1722
Quelle: Schmitt, Rechtsquellen; Dehio; Gemeinde Ockenheim; red. bearb. S.G
