Schwabenheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Schwabenheim bei Karl Johann Brilmayer

In den Lorscher und den Fuldaer Urkunden kommt schon im Jahr 762 ein Suaboheim im Wormsgau vor, ob damit aber dieses oder das im Kreis Alzey gelegene Pfaffen-Schwabenheim gemeint ist, lässt sich nicht bestimmen. Die ersten Urkunden, die sich sicher auf unser Schwabenheim beziehen, gehören dem 11. Jahrhundert an. Es kommt von da an unter dem Namen Suabheim (1023), Suaveheim (1051), Suapeheim (1140), Suoswabenheim (1200), Suabeheim (1328), Swabeheim (1339), Schwabheim (1424), Surschwabheim, Sauerschwabenheim (1502), Sauberschwabenhenim (1747) vor. Von 1904 an heißt es Schwabenheim an der Selz.

Schwabenheim an der Selz war von den ältesten Zeiten an ein unmittelbares Reichsdorf des Ingelheimer Grundes, wurde aber als solches erst am 26. Dezember 1443 förmlich aufgenommen. Es wurde mit der Stadt Oppenheim und den übrigen Reichsdörfern des Grundes im Jahr 1356 von Kaiser Karl IV. an die Bürger von Mainz verpfändet udn kam durch Weiterpfändung im Jahr 1407 an Kurpfalz.

Schon im Jahr 1413 schloss Kurfürst Ludwig III. mit dem Schultheiß und der Gemeinde Schwabenheim an der Selz einen Vertrag, nach welchem letzteres für den Schutz und Schirm jährlich 20 Gulden zu geben, dem Aufgebot zu folgen, die Huldigung zu leiseten schuldig sein, Kurpfalz aber den Schultheiß zu setzten oder zu entsetzen befugt sein sollte. Doch entschied im Jahr 1533 Kurfürst Ludwig V. bei einem Streit zwsichen dem Oberschultheiß Hilgart von Obentraut, dem Gericht und der Gemeinde, dass künftig der Amtmann in Oppenheim und der Oberschultheiß des Ortes einen Unterschultheiß aus dem Ratgericht oder der Gemeinde ernennen sollen.

Da eine Ablösung der Pfändung durch Kaiser und Reich niemals stattgefunden hat und dieselbe auch durch den Westfälischen Frieden 1648 als unablöslich anerkannt worden war, so blieb Schwabenheim mit den übrigen, seit dieser Zeit bei Kurpfalz bis zum Untergang desselben am Ende des 18. Jahrhunderts. Es gehörte zum Oberamt Oppenheim.

Im Jahr 1200 war Schwabenheim an der Selz bei den Orten, welche scih verpflicheteten, die Mauern und Gräben der Stadt Mainz unterhalten zu helfen, wofür ihm und seinen Einwohnern in schweren Zeiten Schutz gewährt wurde.