0.Ehemalige Simultankirchen in Rheinhessen im Zeitraum 1721-1978
von Wolfgang Höpp
"Von der Liebe unter den Christenmenschen" lautet der Titel eines Aufsatzes von Andrea Riotte, der sich mit der seit 1649 existierenden Simultankirche von Biberach an der Riß ausführlich und durchaus auch kritisch auseinandersetzt.
Eine Simultankirche, auch "Simultaneum" genannt, ist ein von mehreren christlichen Glaubensrichtungen in konfessioneller Parität genutzter Sakralbau und historische Folge der Reformation anno 1517 sowie des wenige Jahre später erfolgten innerevangelischen Schismas der Reformationsbewegung in Lutheraner und Reformierte.
0.1.I. Reaktionen
Alle Kirchengemeinden sahen sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts plötzlich mit der Frage konfrontiert, wie eine Zusammenarbeit der inzwischen drei christlichen Konfessionen im täglichen Umgang miteinander in der Zukunft aussehen sollte.
Getreu dem Motto "Cuius regio eius religio" verfügten die jeweiligen Landesfürsten die konsequente Einführung des evangelischen Glaubens in ihren Herrschaftsgebieten, teils der lutherischen, teils der reformierten Glaubensrichtung. Dies hatte zur Folge, dass in den ehemals katholischen Dörfern und Städten die beiden protestantischen Konfessionen die Oberhand gewannen und das örtliche Gotteshaus den noch verbliebenen Katholiken mitunter sogar mit Gewalt entrissen wurde. Manche ehemals katholischen Gemeinden verschwanden in der Nachreformationszeit wegen des zunehmenden Mitgliederschwundes teilweise sogar ganz von der Landkarte.
Verschlimmert hat sich die instabile Situation schließlich noch insofern, als sich zu dem konfessionellen obendrein auch noch ein politisches Wirrwarr gesellte. Dem ständigen Wechsel der politischen Herrschaftsverhältnisse folgte ein ständiger Wechsel der jeweils gültigen Konfession. Ganze achtmal änderte sich die Konfessionszugehörigkeit beispielsweise in der rheinhessischen Gemeinde Undenheim binnen eines knappen Jahrhunderts von 1556 bis 1650.
Ab Mitte des 16. Jahrhunderts setzte bereits die katholische Gegenreformation ein. Die sich in der Minderheit befindenden Katholiken bauten sich nun notgedrungen ihre eigenen Kirchen oder erklärten sich damit einverstanden, dass ihre ehemaligen rein katholischen Gotteshäuser zu Simultankirchen umfunktioniert wurden.
Das erste Simultaneum in Deutschland wurde bereits 1524 in Betrieb genommen, nur sieben Jahre nach dem Thesenanschlag Martin Luthers in Wittenberg am 31. Oktober 1517, nämlich mit dem Dom St. Petri in Bautzen. Weitere Städte und Gemeinden folgten in den nächsten Jahren diesem lobenswerten Beispiel - leider immer nur dann, wenn tolerante Christen auf eben solche Patronatsherren trafen.
Die katholische Kirche betrachtete in der damaligen Zeit das Simultaneum als Notlösung, andere Kirchenverantwortliche sahen im Simultaneum einen tragfähigen Kompromiss im all- und sonntäglichen Umgang der mittlerweile drei etablierten Konfessionen mit- und nebeneinander. Das Modell "Simultankirche" avancierte somit zum Vorläufer einer frühen ökumenischen Zusammenarbeit nach dem Schock der Reformation, der das politische und religiöse Leben im 16. und 17. Jahrhundert nachhaltig beeinflusste und dramatisch veränderte.
0.2.II. Das politische Umfeld
- Kurfürst Johann Wilhelm von der Pfalz, im Kurmantel mit Allongeperücke, der Ordenskette vom Goldenen Vlies und der Ordenskette des Hubertusordens, deren Ritter er war (Jan Frans van Douven, um 1715).
Drei wichtige Faktoren waren für die Einführung und den Fortbestand des Modells "Simultankirche" ausschlaggebend:
- Die französische Reunionspolitik des französischen Königs Ludwig XIV. (1638-1715) in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hatte zum Ziel, vermeintliche unter ehemaliger französischer Souveränität stehende Territorien wiederzuvereinigen. So hat es die erste Besetzung der Vorgängerregion von Rheinhessen Ende des 17. Jahrhunderts mit sich gebracht, dass nach der sogenannten Chamoy´schen Liste in den evangelisch konvertierten Gemeinden die Katholiken wieder ein Mitspracherecht bekamen und in den Kirchen wieder Gottesdienste im katholischem Ritus gefeiert werden konnten, wie unter anderen das Beispiel Mommenheim beweist.
- Der Friede von Rijswijk 1697, bei dem jede Gemeinde zunächst simultan gleichberechtigt und eine Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen erwünscht war, brachte endgültig die Idee des Simultaneums ins Spiel. Bereits ein Jahr später, anno 1698, führte Kurfürst Johann Wilhelm II. von der Pfalz (1658-1716) in der Kurpfalz und in den benachbarten Gebieten das Simultaneum durch eine Verfügung von Hoher Hand ein.
- 1705 kam es zur Pfälzischen Kirchenteilung, in der die Gottes- und Pfarrhäuser nach einem bestimmten Schlüssel neu verteilt und die bereits vorhandenen Simultankirchen in ihrem Bestand und Nutzungsrecht endgültig sanktioniert und festgeschrieben wurden. Das bedeutete aber auch, dass sich Katholiken, Lutheraner und Reformierte neu organisieren mussten und gezwungen waren, sich unter Umständen neue Kirchen bauen zu müssen.
Je nach örtlichen Gegebenheiten wurden die bereits vorhandenen und bewährten Simultaneen einfach weiter geführt oder die Gemeinden schlossen von sich aus freiwillig "Simultanehen".
Sobald den Gemeinden aber Simultaneen vom jeweiligen Patronatsherren verordnet und zwanghaft durchgesetzt wurden, war schon bald der Stachel der Zwietracht und des Versagens in das Mark der konfessionellen Kooperation eingedrungen. Das zeigen die Beispiele der rheinhessischen sogenannten "Berggemeinden" wie Dolgesheim, Dorn-Dürkheim und Hillesheim, in denen sich die am Anfang des 18. Jahrhunderts die aufoktroyierten Simultaneen nach kurzer Zeit wieder auflösten.
In Rheinhessen existieren zum heutigen Zeitpunkt noch acht funktionstüchtige Simultankirchen, während im Gegensatz dazu 35 Simultaneen von 1721 bis 1978 mehr oder weniger friedlich beendet wurden.
0.3.III. Gründe des Versagens
Die Gründe für dieses offensichtliche Missverhältnis sind vielfältig. Zu finden sind diese zum einen im epochalen Zeitgeist, zum anderen aber auch in den immerwährend gleichbleibenden menschlichen Befindlichkeiten wie Egoismus, Profilierungssucht, Provinzialismus, fehlende Toleranz und mangelnde Kooperationsbereitschaft.
Handfeste Streitereien um die Einrichtung des gemeinsam genutzten Gotteshauses, Kontroversen um die Platzierung der vorhandenen Kultgegenstände, Auseinandersetzungen um die Gottesdienstordnung, Differenzen bezüglich einer notwendigen Renovierung oder eines Kirchenneubaus führten in zahlreichen Gemeinden schließlich zum Scheitern des Simultaneums. Mancherorts schreckte man sogar vor kriminellen Aktionen nicht zurück, wie beispielsweise in Neu-Bamberg, wo nach mündlicher Überlieferung in einer Nacht- und Nebelaktion die Sakristei niedergerissen worden sein soll. Solche Zwistigkeiten führten in der Mitte des 19. Jahrhunderts vielerorts zur Auflösung des Simultaneums und beendeten damit eine hoffnungsvoll begonnene konfessionelle Zusammenarbeit christlicher Gemeinden.
0.4.IV. Übersicht
Die folgende Übersicht skizziert die Geschichte und die "Geschichtchen" vom Leben und Sterben der zweifellos grandiosen Idee einer "frühen Ökumene unter einem Kirchendach". Dabei orientiert sich der Beitrag an den jeweiligen Patronatsverhältnissen am Anfang des 18. Jahrhunderts, welche in den Klammern der betreffenden Gemeinde dokumentiert sind.
Badenheim (Freiherren von Stromberg): Die Glaubensspaltung wurde im Jahr 1558 durch eine Verordnung der Freiherren Faust von Stromberg im lutherischen Sinne eingeführt. Zum Simultaneum kam es dann, wie anderwärts, so auch hier zur Zeit der ersten französischen Besetzung der Region am Ende des 17. Jahrhunderts und noch vor dem Frieden von Rijswijk 1697. 1707 wurde aber den Katholiken durch den Machtanspruch des schwedischen Königs, dem inzwischen die pfälzsich-zweibrückerischen Lande unterstanden, die Benutzung der Kirche verboten. Sie wurde 1719 lutherisch, dann 1735 erneut simultan. Das Simultaneum dauerte schließlich bis 1772. Die Katholiken und Lutheraner verglichen sich und die Katholiken überließen den Lutherischen die Kirche allein. Mit der entsprechenden Abfindungssumme ließen die Grafen von Schönborn-Heusenstamm die katholische Kirche, die St. Philippus und St. Jakobus geweiht ist, 1777 bauen. Die ehemalige Simultankirche wurde 1826 wegen Baufälligkeit abgebrochen. Die inzwischen unierten Protestanten bauten daraufhin 1827 ihre eigene Kirche.[Anm. 1]
- Innenraum der Basilika in Bechtheim.[Bild: Harald Strube]
Bechtheim (Grafschaft Leiningen): Nach der Glaubensspaltung Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Basilika St. Lambert 1700 wieder simultan und damit von beiden Konfessionen, den Katholiken und Lutheranern, gemeinsam genutzt. Die Tatsache des Simultaneums wurde durch Pfarrberichte aus den Jahren 1716, 1754, 1764, 1765 und 1772 bestätigt. Die Katholiken feierten im Hochchor Gottesdienst, während den Lutheraner das übrige Kirchenschiff vorbehalten war. Ein großes Eisengitter trennte aber wie in Gau-Odernheim auch ab 1737 den lutherischen vom katholischen Kirchenteil ab. Die beiden Konfessionen feierten aber indessen niemals zur gleichen Zeit den Gottesdienst. 1770 war die Kirche schließlich baufällig geworden. Die beiden Glaubensrichtungen feierten ihre Gottesdienste fortan in einer Scheune. Schon kamen von beiden Seiten Renovierungswünsche mit konkreten Vorschlägen. Dieser Schwebezustand hat sich gut 100 Jahre gehalten und es wurden nur kleine absolut notwendige Reparaturen vorgenommen. Durch den Vertrag vom 3. September 1908 wurde das Simultanverhältnis aufgelöst. Die Katholiken bezahlten dabei eine Abfindungssumme von 22.500 Mark. Die Protestanten hielten in der Kirche St. Lambert am 17. August 1910 anlässlich der Einweihung ihrer eigenen Kirche den letzten Gottesdienst ab. Das schwere Trennungsgitter befindet sich seit der Abschaffung des Simultaneums übrigens am Eingangstor der verbliebenen Basilika St. Lambert.
Dalheim (Grafschaft Falkenstein): Dort führte Graf Johann von Falkenstein 1548/1549 die lutherische Religion und somit die Glaubensspaltung ein. Die Kirche, die ursprünglich dem Hl. Martin geweiht war, ging damit in den lutherischen Besitz über. Trotzdem wurde nach der Pfälzischen Kirchenteilung ab 1705 darin von den Katholiken noch Gottesdienste abgehalten. Die Kirche avancierte danach faktisch zum Simultaneum. Aber die gemeinsame Nutzung der Kirche stand von Anfang an unter keinem guten Stern. Nachdem die Kirche Anfang des 18. Jahrhunderts renoviert wurde, wurde den Katholiken durch einen Gerichtsbeschluss der Gebrauch darin außer "zum Taufen, Begraben und Copulieren untersagt". Die Katholiken protestierten wohl dagegen, mit der Folge, das ein gewisser Schultheiss Schneider forderte, man solle die Katholiken nicht mehr in die Kirche hineinlassen. Es folgte danach ein ständiger Streit um die konkrete Nutzung der Kirche, bis Mitte des 18. Jahrhunderts das kurze Simultaneum aufgelöst wurde, begünstigt durch die Tatsache, dass das katholische Pfarrgut und zwei Altargüter schon in protestantische Hände geraten waren.
Eppelsheim (Kurpfalz): Kurfürst Ottheinrich führte 1556 im Ort die Reformation ein. Bei der Kirchenteilung 1705 fiel das Gotteshaus den Reformierten zu und wurde zu einer Filialkirche von Flomborn und war von 1714-1721 vorübergehend simultan. Die wenigen Katholiken wurden danach der 3 Kilometer entfernten Pfarrei Ober-Flörsheim zugeteilt, was in der damaligen Zeit bei der geringen Qualität der Infrastruktur (nicht ausgebautes Straßennetz) schon eine kleine und beschwerliche "Weltreise" war.
Flonheim (Wild- und Rheingrafschaft): Der Ort war bis zur französischen Besetzung 1685 im katholisch-kaiserlichen Machtbereich. Danach wurde das Simultaneum eingeführt, was 1715 noch einmal bestätigt wurde.
Wobei die Lutheraner in der Gottesordnung wohl den Vortritt gegenüber den Katholiken hatten, was am 9. April 1726 ein Protokoll des katholischen Dekans und Pfarrers von Gau-Odernheim, Johann Amos eindeutig belegt. 1724 musste die Kirche wegen Baufälligkeit abgerissen werden. Die neue 1728 fertiggestellte Kirche war wieder simultan genutzt, wobei es aber dann immer wieder zu Streitigkeiten um die Gottesdienstordnung kam. Erst als dieser Sakralbau im Jahre 1876 abbrannte, wurde ein Schlussstrich gezogen und das Simultaneum nach knapp 200 Jahren aufgehoben. Beide Konfessionen erbauten sich ihre eigenen Kirchen, zunächst die Katholiken im Jahre 1877/78 und dann die Protestanten in den Jahren 1882 bis 1885.
- Außenansicht der evangelischen Kirche Framersheim.[Bild: Wikipedia-Nutzer Enbodenumer [CC BY-SA 3.0 DE]]
Framersheim (Grafschaft Falkenstein): 1543/55 wurde die Reformation nach lutherischem Bekenntnis eingeführt und ab 1701 wurde die Kirche die den Namen "Unserer Lieben Frau" trägt, simultan genutzt. Seit dem Bau einer eigenen katholischen Kirche 1903/04 wird das Gotteshaus nur noch für den evangelischen Gottesdienst genutzt. Das Simultaneum wurde am 29.12.1902 aufgelöst. Die Katholiken bauten sich daraufhin im Jahre 1904 ihre eigene Kirche, die den "Sieben Schmerzen Mariä" geweiht ist.
Frei-Laubersheim (Vordere Grafschaft Sponheim): Nach dem 30jährigen Krieg hatte die damalige Besatzungsmacht dafür gesorgt, dass die örtliche Kirche von beiden Konfessionen, Katholiken wie Protestanten, als Simultankirche genutzt werden konnte. Zwischen 1689 und 1698 scheint sich die protestantische Gemeinde immer mehr der französische Besatzungsverordnung aus dem Jahre 1689 zur Wiederherstellung der Rechte an die katholische Kirche widersetzt zu haben und mit der Zeit die Katholiken wieder ganz aus der Kirche gedrängt zu haben. Der ganze Widerstand nutzte nichts, es blieb vorläufig beim Simultaneum. Wobei es den Katholiken wegen des damals schon vorhandenen Priestermangels zunächst nicht möglich war, den Simultanstatus in regelmäßigen Gottesdiensten aufrecht zu halten. 1791 bis 1796 wurde die bisherige Kirche St. Mauritius wegen Baufälligkeit abgerissen und eine neue ebenfalls simultane Kirche erbaut.
Und so kam es, dass die Pfarrkirche in Frei-Laubersheim bis in die späten 1960er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gemeinsam genutzt wurde. Im April 1966 wurde die Beendigung der gemeinsamen Nutzung vertraglich geregelt: Dieser bestimmte, dass mit der Fertigstellung einer eigenen evangelischen Kirche die gemeinsame Nutzung der Kirche beendet werden sollte.
Friesenheim (Freiherren von Dienheim): Das Patronatsrecht über den Ort hatten die Freiherren von Dienheim. Die Glaubensspaltung ist um 1570 erfolgt. Über die genaue Einführung des Simultaneums bestehen unterschiedliche Auffassungen. Während die protestantische Seite behauptet, dass trotz und nach dem Rijswijker Frieden eine geraume Zeit an einer konfessionellen Zusammenarbeit nicht gedacht wurde, bestand aber bei den katholisch-lutherischen Verhandlungen des Jahres 1747 sehr wohl schon eine Zusammenarbeit der Konfessionen. Fakt ist, dass zunächst Franziskanerpatres aus Oppenheim und von 1703 bis 1717 Benediktiner von der Abtei St. Jakobsberg bei Mainz als Seelsorger wirkten. Das Simultaneum wird danach durch eine Vielzahl von Dokumenten und Aufzeichnungen bestätigt. Auch in der 1740 neu erbauten Kirche St. Walburga bestand trotz anfänglichem Widerstand der Lutheraner das Simultaneum weiter. Der Chor gehörte wie üblich den Katholiken ganz alleine, während die Protestanten das Langhaus nutzten. Den Protestanten feierten in den Vormittagsstunden die Gottesdienste und die Katholiken schlossen sich an. Wie allerdings diese Gottesdienstordnung entstanden ist, ist aus den vorhandenen Aufzeichnungen nicht zu entnehmen. Wie dem auch sei: 1885 begann die evangelische Gemeinde mit dem Bau einer neuen Kirche, schräg gegenüber dem alten Gotteshaus, das jetzt von den Katholiken alleine genutzt werden konnte. Damit war das 145 Jahre währende Simultaneum beendet.
Fürfeld (Reichsritterlich): Die Glaubensspaltung wurde 1540 vom damaligen Territorialherrn Hartmuth von Kronberg eingeführt. Zur Zeit des Rijswijker Friedens 1697 waren die Herren von Kronberg evangelisch und die Herren Boss zu Waldeck, die auch einen Besitzanspruch an Fürfeld hatten, katholisch. Entsprechend dieser konfessionell-gemischten Ortsherrschaft war auch die Kirche beiden Konfessionen zugehörig. Ab 1689 lässt sich ein Simultaneum eindeutig datieren, nachdem Bad Kreuznacher Franziskaner neben dem ortsansässigen evangelischen Pfarrer die Seelsorge übernommen hatten. Wie so oft, entstanden nach 1697 auch hier Schwierigkeiten bei der Gestaltung und Durchführung der Gottesdienstordnung. Die gleichen Probleme scheinen auch 1716 bestanden zu haben, denn als damals die Kirche baufällig wurde, wurde der Wunsch nach einer Renovierung mit dem Willen verbunden: "Lasset die Catholischen mit in die Kirche, so soll sie ganz neu gebaut werden". Die Eintracht währte nicht lange, so dass das Simultaneum durch einen Vergleich am 8. Februar 1772 beendet wurde. Die Katholiken bekamen zum Bau einer eigenen Kirche, die von 1774 bis 1776 nach langem Rechtsstreit dauerte, 4000 fl. aus dem zivile Gemeindevermögen und das nötige Bauholz. Die Protestanten bauten sich anstelle der baufälligen bisherigen Simultankirche ebenfalls ein neues eigenes Gotteshaus.
Gensingen (Vordere Grafschaft Sponheim): Seit 1265 hatte das Mainzer Domkapitel das Patronatsrecht. Die katholische Pfarrei wurde unter Kurfürst Otto Heinrich 1556 gewaltsam aufgehoben. Im Jahre 1689 wurde der katholische Gottesdienst dort wieder aufgenommen. Am Palmsonntag des Jahres 1697, also noch vor dem Rijswijker Frieden führten die beiden Amtmänner Quad und Colson den Simultanstatus ein. In der Folgezeit blieb die Gensinger Kirche in der Gemeinschaftsbenutzung von Katholiken, Reformierten und Lutheranern sogar als Trimultaneum. 1748 wurde eine neue Kirche erbaut, die bis 1969/70 von den Katholiken und den ab 1822 unierten Protestanten gemeinschaftlich genutzt wurden. Die ehemalige Gemeinschaftskirche wurde nach dem Bau der katholischen Pfarrkirche St. Martin ausschließlich von der evangelischen Gemeinde genutzt.
- Seitenschiff der evangelischen Kirche in Guntersblum.[Bild: Institut für Geschichtliche Landeskunde]
Guntersblum (Grafschaft Leiningen): 1608 wurde auch hier die Reformation eingeführt. 1617 wurde auf den Überresten der alten katholischen Pfarrkirche St. Victor ein neues Kirchengebäude bis 1688 erstellt. Die Katholiken erhielten 1697 das Mitbenutzungsrecht, es kam also zum Simultaneum. Im Februar 1699 versuchten die Territorialherren aus der evangelischen Leiningerlinie den Simultanstatus aufzuheben, doch waren sie durch die Friedensschlüsse von Rijswijk genötigt, in Guntersblum das Simultaneum wieder zuzulassen. Die Tatsache des Simultaneums wird in der Folgezeit unter anderem durch Pfarrvisitationsberichte vom 6. Juni 1754, 26. Juni 1754, 5. September 1764 und vom 9. August 1783 bestätigt.
Streitereien um dringend notwendige Renovierungsarbeiten und der Errichtung einer zweiten Empore führten dazu, dass das Simultaneum am 14. Mai 1843 beendet wurde. Die Kirche ging gegen eine Abfindungssumme in Höhe von 15.000 fl. in den protestantischen Besitz über. Die Katholiken bauten sich daraufhin eine neue Kirche, die wieder dem Hl. Viktor geweiht war, die 1845 fertiggestellt wurde. Und damit war das 148 Jahre währende Simultaneum beendet.
Hahnheim (Freiherren von Dienheim): Die am 17. April 1835 eingeweihte Simultankirche in der Oberen Hauptstraße, heute evangelische Pfarrkirche, ersetzte eine baufällig gewordene Kirche, die schon im 17. Jahrhundert von den Katholiken und den Protestanten gemeinsam genutzt wurde. Nach 1841 wurden das trennende Gitter sowie der protestantische Altartisch entfernt. Die Protestanten bekamen jedoch vom Freiherrn von Dienheim die Erlaubnis, ihr Abendmahl am katholischen Altar zu feiern. Arrangieren mussten sich die beiden Konfessionen bei der Platzierung des Beichtstuhles. Entgegen den Wünschen der Katholiken stand dieser in einer Sakristei, anstatt in der Kirche. Fortwährende Uneinigkeiten zwischen beiden Glaubensrichtungen wegen der Platzierung der jeweiligen Kultgegenstände führten in den 1860erJahren bei den Katholiken zum Entschluss, eine eigene Kirche, die heutige Dreikönigskirche zu bauen. Dieses Vorhaben wurde erst nach gut 70 Jahren nur wenige Monate nach der Grundsteinlegung am 13. Oktober 1935 realisiert und damit offiziell das Simultaneum beendet.
Harxheim (Kurmainz): Der Ort stand unter kurmainzerischer Oberhoheit. Die Vogtei- und Präsentationsrechte hatten aber die Grafen von Falkenstein. Die Glaubensspaltung wurde durchweg in der Grafschaft Falkenstein im Jahre 1548 durchgeführt. Das Simultaneum wurde 1685 durch den Pfarrer von Lörzweiler eingeführt, nachdem Katholiken und Protestanten für einen Wiederaufbau der im Dreißigjährigen Krieg zerstörten, inzwischen evangelischen Kirche gesorgt hatten.[Anm. 2]
Aber Anfang 1698 - also nach dem Friedensschluss von Rijswijk - versuchten die Lutheraner die Katholiken wieder aus der Kirche zu verdrängen. Sie entfernten die katholischen Ornamente aus der bisher gemeinsam genutzten Kirche und legten sie einem in der Nähe wohnenden Katholiken vor die Haustüre. Der manderscheidische Oberamtmann Pleikner stellte jedoch den alte Rechtsstatus wieder her, indem er zunächst durch ein Schreiben vom 15. März 1698 die Lutheraner unter Androhung von Exekutivmaßnahmen aufforderte, "ihre frevelhafte Begangenheit zu redressieren". Die Lutheraner lenken danach ein und so wurde eine Gottesdienstordnung eingeführt, bei der die Katholiken den Frühgottesdienst hatten. Nachdem in den Jahren 1803/04 in Harxheim eine neue Kirche gebaut worden war, wurde das Simultanverhältnis im Jahr 1869 aufgelöst. Die Protestanten zahlten eine Abfindungssumme von 1200 Gulden. In den Jahren 1873/74 bauten sich die Katholiken daraufhin eine neue Kirche, die dem Hl. Laurentius geweiht ist.
Hohen-Sülzen (Grafschaft Falkenstein): Auch hier kam es zur Zeit der französischen Besetzung Ende des 17. Jahrhunderts zu einem Simultaneum. Der Streit um die Hohen-Sülzener Kirche nach dem Frieden von Rijswijk wurde wohl dadurch ausgelöst, dass der katholische Pfarrers Johannes Gieselius dem lutherischen Pfarrer die Kirche verschloss und ihm antrug, sich nach einer anderen Pfarrstelle umsehen und überhaupt gänzlich aus dem Ort verschwinden solle. Das führte zu einem handfesten Krach, in dem es am 19. Januar 1698 sogar zu Tätlichkeiten gegen den katholischen Seelsorger und drei Katholiken kam. Die Situation beruhigte sich, als der ungestüme Pfarrer Gieselius durch einen ruhigeren Geistlichen abgelöst wurde. Die Protestanten erklärten sich jetzt sogar zum rechtlichen Anerkenntnis des Rijswijker Friedens am 5. Januar 1702 einverstanden. Die Gottesdienste waren jetzt so geregelt, dass die Katholiken ihren Gottesdienst vor den Lutheraner hielten und bereits um 9 Uhr beendeten. Der Chor der Kirche stand den Katholiken alleine zu. Nachdem jetzt jahrhundertelange Ruhe und gegenseitiges Einverständnis herrschte, wurde das Simultaneum durch einen Vertrag vom 4. Juni 1954 aufgelöst, denn die Katholiken bauten sich eine eigene Kirche, die dem Hl. Mauritius geweiht ist.
Köngernheim (Reichsritterlich): Die heute evangelische Kirche wurde erstmals am 6. Januar 1299 urkundlich erwähnt. Ursprünglich katholisch wurde das Gotteshaus vor dem Frieden von Rijswijk bereits 1689 simultan, nachdem schon seit 1542 das lutherische Bekenntnis nach Köngernheim kam. Fortan mussten sich die beiden Glaubensrichtungen die Kirche teilen. Im Laufe der Zeit war das Bauwerk aufgrund mangelhafter Pflege baufällig geworden. Deshalb fassten 1844 die katholische und protestantische Gemeinde den Entschluss, eine neue Simultankirche zu bauen. Das Projekt wurde allerdings nicht zu Ende geführt. 1860/61 vergrößerte die katholische Gemeinde die Sakristei und Anfang der 1880er Jahre wollte die evangelische Gemeinde im Gegenzug die Simultankirche umbauen und mit einem Turm versehen.
In den folgenden Jahren kam es immer wieder zum Streit mit den Lutheranern wegen der Renovierung der inzwischen baufälligen Simultankirche und über die unterschiedlichen Auffassungen von Liturgie und Sakramenten. 1930 stellten beide Pfarrgemeinden eine Antrag auf Zuschuss zur Renovierung der Simultankirche. Das Simultanverhältnis wurde durch den Vertrag vom 28. Oktober 1931 aufgelöst. Die katholische Gemeinde baute sich im Süden des Ortes eine eigene Kirche mit dem Namen "Christ König", die 1932 eingeweiht wurde und erhielt von der protestantischen Gemeinde eine Abfindungssumme in Höhe von 3200 Mk. Die evangelische Kirchengemeinde hatte nun die alleinige Verfügungsgewalt über die ehemalige Simultankirche im Norden von Köngernheim.
Lonsheim (Kurpfalz): Die örtliche Kirche St. Margaretha wurde im Pfälzischen Erbfolgekrieg Ende des 17. Jahrhunderts zerstört. Für die Ruine galt reichsrechtlich aber der Simultanstatus. 1722 wurde ein neues dreiseitig geschlossenes Schiff nach Osten gebaut, das auch wieder simultan war. Das Simultaneum wurde bestätigt durch die Heimersheimer Pfarr-Relation vom 30. Mai 1729 und durch mehrere Gesuche an die kurpfälzische Regierung im Zeitraum vom 6. Mai 1770 bis zum 10. Juli 1787. Nichtsdestotrotz wurde das Simultaneum durch einen Vertrag zwischen den beiden Kirchengemeinden vom 7. Dezember 1908 aufgelöst. Die Protestanten verließen das Gotteshaus 1912 nach Fertigstellung ihrer eigenen Kirche.
Mommenheim (Rheinhessische Ganerbschaften): Die französische Besatzungsmacht setzte Endes des 17. Jahrhundert die simultane Nutzung der Kirche von 1492 durch die katholische Gemeinde durch. Von besonderer Bedeutung war die Verfügung der Franzosen, wonach im Fall konfessionsverschiedener Ehen allein der katholische Pfarrer die Taufen, Trauungen und Beerdigungen auch bei den evangelischen Familienmitgliedern vornehmen musste. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde endlich auch das Verhältnis zwischen den Konfessionen im Ort neu geregelt. 1717 trat die evangelische Gemeinde den Katholiken ein Drittel ihres Besitzes und ein neben der Kirche stehendes Altaristenhaus ab, das die katholische Gemeinde im Jahre 1719 zur eigenen Kirche St. Martin ausbaute. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die inzwischen baufällige gewordene evangelische Kirche genau gegenüber wieder aufgebaut. Die räumliche Nähe zwischen den beiden Kirchen führte im Laufe des 18. Jahrhunderts immer wieder zu Streitigkeiten, da sich jede Kirchengemeinde bei Gottesdiensten von der anderen belästigt fühlte. Zur Beilegung dieser kontraproduktiven Konflikte wurde eine Kommission gebildet, die erst nach sechsjährigen Verhandlungen im Jahre 1781 eine gütliche Einigung erwirkte, die die Auflösung des Simultaneums bedeutete.
Neu-Bamberg: Zur Zeit der Reformation war Neu-Bamberg fest in Kurpfälzer Hand und die Bevölkerung war protestantisch. 1663 gehörte der Ort dann zu Kurmainz. Von 1714 bis zur französischen Besetzung Rheinhessens 1798 hatte Neu-Bamberg ein eigenes Kurmainzer Amt. In dieser Zeit zogen viele katholische Familien in den Ort und die Kirche St. Georg wurde kurzerhand simultan genutzt. Die Katholiken durften die Kirche bei Beerdigungen und an jedem 2. Feiertag benutzen. Die sonntäglichen Gottesdienste und die täglichen Andachten fanden in der erhaltenen Bergkapelle auf dem Schlossberg statt. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts nutzten beide Konfessionen die Kirche zu genau festgelegten Zeiten. Die Verstorbenen wurden gemeinsam auf dem Kirchhof rund um die Kirche beerdigt. Um 1850 kam es zunehmend zu Streitigkeiten. Nach mündlicher Überlieferung gipfelten sie darin, "dass in einer hellen Mondnacht Grüppchen besonders aufrechter Protestanten die Sakristei der Kirche abgerissen und so vollendete Tatsachen schafften. Auch der damalige Bürgermeister Johann Schleicher soll mit von der Partie gewesen sein. Am Ende konnte der Streit nur gerichtlich geklärt werden. Aufgrund des abschließenden Urteils des damaligen Hessisch-Darmstädtischen Landgerichts in Mainz verzichteten die Katholiken auf jeglichen Anspruch auf die Georgskirche und den Friedhof. Die Protestanten mussten 1000 Gulden Abfindung an die katholische Kirchengemeinde zahlen und den geweihten Altarstein und das Sanktuarium herausgeben".[Anm. 3]
Die Katholiken bauten die ehemalige Burgkapelle zur heutigen katholischen Kirche St. Dionysius aus und legten den Friedhof neu an.
Pleitersheim (Vordere Grafschaft Sponheim): Im Jahre 1697 - noch vor dem Frieden von Rijswijk - wurde in Pleitersheim mit dem katholischen Gottesdienst begonnen und damit begann auch dort das Simultaneum. Wobei das Simultaneum danach mit vielen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden war, denn die katholischen Geistlichen kamen aus den Nachbargemeinden, um in Pleitersheim regelmäßig einen Gottesdienst zu halten. Bis 1745 war ein regelmäßiger Gottesdienst gewährleistet, aber schon 1767 beschwerten sich die Pleitersheimer katholischen Christen über die benachbarten Pfaffen-Schwabenheimer Pfarrer: "Sie halten uns keinen Gottes Dienst, als nur auf St. Blasij, aschermittwoch". Im Jahr 1758 wurde auf Kosten der geistlichen Administration ein neuer Altar für die Katholiken errichtet. Die Probleme dort regelmäßig Gottesdienste zu halten, sind über die Jahrhunderte geblieben. Das hatte letztendlich dazu geführt, dass dieses holprige Simultaneum 1978 beendet wurde. Die ehemalige Simultankirche ist seitdem im alleinigen Besitz der evangelischen Kirchengemeinde.
Ober-Hilbersheim (Vordere Grafschaft Sponheim): Die Kirche, in der in Zeiten des Simultaneums ab 1680 katholischer und evangelischer Gottesdienst abgehalten wurde, war Anfang des 18. Jahrhunderts baufällig geworden. Deshalb musste bereits 1718 das Kirchenschiff niedergelegt werden. Zwischen 1801 und 1803 wurden nochmals Umlagegelder der Gemeindemitglieder zur Reparatur der Simultankirche gefordert. Daneben wurden Pläne entwickelt, im Ort eine neue evangelische Kirche zu bauen. Ein möglicher Bauplatz war bereits vorhanden. Im Jahr 1880 wurde die Baufälligkeit der Simultankirche untragbar, sodass am 2. Juni des gleichen Jahres das Gotteshaus polizeilich geschlossen werden musste. Damit waren 200 Jahre Simultaneum unvermittelt beendet. Die katholische Gemeinde errichtete schließlich 1883 eine eigene Kirche, die dem Hl. Joseph geweiht ist. Die evangelische Gemeinde folgte noch im gleichen Jahr mit dem Neubau ihrer eigenen Kirche.
Pfaffen-Schwabenheim (Vordere Grafschaft Sponheim): Die Kirche teilt ihre geschichtliche Entwicklung mit dem dortigen Kloster der Chorherren des Augustinerordens. Im Jahre 1566 wurde das Chorherrenstift durch Kurfürst Friedrich aufgehoben und das Gotteshaus der reformierten Gemeinde zugesprochen. Zur Zeit der französischen Besetzung ab 1685 kamen die Katholiken wieder zur Simultannutzung ihrer ehemaligen Kirche. Vorübergehend verdrängten diesmal die Reformierten die Katholiken aus der Kirche. Am 19. Februar 1697 feierte Pater Ignaz Anton Martels nach dieser Unterbrechung wieder eine Heilige Messe in der Ortskirche. Das zog wiederum weitere Geistliche an, die die Seelsorge nicht nur in Pfaffen-Schwabenheim sondern auch in den benachbarten Gemeinden wie Bosenheim, Pleitersheim, Sprendlingen und Zotzenheim übernehmen konnten. 1802 wurde das Stift im Zuge der Säkularisation endgültig aufgehoben. 1808 wurde die Simultankirche im Zuge nach dem Reichsdeputationshauptschluss als Filialkirche sowohl der katholischen Pfarrei Badenheim als auch der evangelischen Gemeinde Bosenheim zugeordnet. Gemäß einem Vertrag von 1904 ging das Alleineigentum auf die Pfarrgemeinde über. Nach einer umfangreichen Restauration erfolgte am 5. August 1912 die erneute Weihe der Kirche. Die evangelische Gemeinde erhielt eine Abfindung von 20000,- Goldmark und baute sich ein eigenes Gotteshaus, die 1908 bezogen wurde und 2008 den Namen "Gustav Adolf-Kirche" erhielt.
Saulheim (Wild- und Rheingrafschaft): Die Gemeinde Saulheim wurde aus den Ortsteilen Nieder-Saulheim und Ober-Saulheim im Rahmen der Kommunalreform 1969 gebildet.
Die Dorfkirche Nieder-Saulheims wurde als Wehrkirche bereits 1344 erbaut. Nach der Reformation blieb das Gotteshaus bis 1620 im Besitz der Lutheraner. Im Zuge der Pfälzischen Kirchenteilung (1705) beschlossen die Ganerben, dass es im Ort immer einen lutherischen und einen katholischen Pfarrer geben sollte. Den Lutheraner wurde ein Simultaneum durch Kurfürst Johann Wilhelm II. 1698 zugestanden, das bis zur endgültigen Schließung des Gotteshauses wegen Baufälligkeit 1822 Bestand hatte. Das Simultaneum wurde deshalb 1830 aufgelöst.
Infolge der Glaubensspaltung wurde die katholische Gemeinde in Ober-Saulheim weitestgehend aufgelöst und die Lutheraner bemächtigten sich kurzerhand der Kirche. Sie wurde zwar eine Zeitlang zum simultanen Gebrauch eingerichtet, aber 1721 den Lutheranern alleine überlassen. Damit war das Simultaneum nur von kurzer Dauer. Die wenigen Katholiken fanden sich danach im benachbarten Partenheim wieder.
Schornsheim (Ganerben): Die Glaubensspaltung im lutherischen Sinne passierte in der Zeit zwischen 1560-1565. Der erste katholische Gottesdienst wurde wieder im Jahre 1686 gehalten. Die Chamoy`sche Liste der französischen Besatzer bestätigt letztendlich das Simultanverhältnis Ende des 17. Jahrhunderts. Mitte des 18. Jahrhunderts wurde das Simultaneum vorübergehend durch den Ganerben Freiherrn von Wallbrunn gestört. Nach dem anscheinend schon im Jahre 1790 Ablöseverhandlungen zunächst ergebnislos geführt wurden, kam es mit Vertrag vom 23. Oktober 1846 zur Lösung des Simultanverhältnisses. Die Katholiken bekamen gegen eine Abfindungssumme von 1600 Gulden den Chor der Kirche, den sie zur Simultanzeit bereits für ihren Gottesdienst benutzt hatten sowie den Turm. Das baufällige Kirchenschiff wurde niedergelegt und die Protestanten erbauten sich 1853 eine eigene Kirche.
Siefersheim (Vordere Grafschaft Sponheim): Schon vor dem Rijswijker Frieden 1698 waren in der Kirche katholische Gottesdienst möglich, was auch auf die französische Besatzung und die zunehmende Rekatholisierung zurückzuführen ist. Im 18. Jahrhundert funktionierte die gemeinsame Nutzung des Simultaneum mehr schlecht als recht. Die katholischen Gottesdienst wurden eher in benachbarten Volxheim abgehalten, es blieb bei nur gelegentlichen Gottesdienst in Siefersheim. Das Maß war im Jahre 1904 voll, als das 200 Jahre währende Simultaneum durch einen Vertrag aufgelöst wurde. Die bisherige Kirche ging gegen eine Abfindungssumme in den Alleinbesitz der Protestanten über, während sich die Katholiken in der Zwischenzeit, nämlich 1903/04, eine eigene Kirche, die dem Hl. Martin geweiht ist, erbauten.
Sprendlingen (Vordere Grafschaft Sponheim): Dort fand die Glaubensspaltung recht früh Eingang. Bereits Ende der 20er Jahre des 16. Jahrhunderts gab es im Ort eine größere Anzahl von Wiedertäufern, Anhänger einer radikalreformistisch-christlichen Bewegung. Bis zum 24. August 1588 wirkten bereits acht lutherische Pfarrer. Am 25. Oktober 1625 wurde wieder ein katholischer Pfarrer eingesetzt. Das änderte sich 1633 wieder, als protestantische Pfarrer in Sprendlingen ihren Dienst versahen. Zur Zeit der französischen Besatzung ab 1685 übten Karmeliter und Franziskaner aus Kreuznach die Seelsorge dort aus. Seit 1697 wurde die Seelsorge von der Augustinerkanonie Pfaffen-Schwabenheim, dann von weltlichen Geistlichen versehen. Im Jahre 1771 versuchten die sich in der Minderheit befindlichen Lutheraner zu einem Trimultaneum mit den Katholiken und den evangelisch Reformierten zu kommen. Dieses Ansinnen schlug aber fehl, so blieb es beim bisherigen allein katholisch-reformierten Simultaneum. 1809 wurde die Kirche wegen Baufälligkeit, außer dem Turm, abgerissen und 1820/21 sowie 1829 eine neue Simultankirche gebaut. Aber durch einen Vertrag vom 18. Dezember 1897 wurde das Simultanverhältnis schließlich gelöst. Die Katholiken erbauten sich 1900 eine neue Kirche, die dem Hl Michael geweiht ist. Die alte Kirche wurde nun den Protestanten alleine überlassen.
St. Johann (Vordere Grafschaft Sponheim): Nachdem dort 1797 der katholische Glaube durch die Markgrafschaft Baden wieder Einzug gehalten hatte, versuchten deren Behörden für die katholische Minderheit ein Mitbenutzungsrecht der protestantischen Gotteshäuser zu erreichen. 1699 erzwang der badische Beamte Johann Nikolaus Quad die gewaltsame Errichtung eines katholischen Altars in der evangelischen Johanniskirche. Da in St. Johann aber keine katholische Gemeinde mehr existierte, mussten sich die benachbarten Sprendlinger Katholiken einmal im Jahr und zwar am 24. Juni, der Tag des St. Johannes Marktes, in die Johanniskirche begeben, um dort nach der Beendigung des reformierten Gottesdienstes die Hl. Messe zu feiern. Dieses Regelung hatte bis 1898 Bestand, als das Simultaneum aufgrund des Neubaus der katholischen Kirche St. Michael in Sprendlingen nicht mehr notwendig war und nach fast 200 Jahren einvernehmlich aufgelöst wurde.
- Ansicht der Bergkirche von Süden aus. Der Westturm stammt aus dem 12. Jh., während der Chor ins 16. Jh. datiert.[Bild: Stefan Dumont]
Udenheim (Reichsritterlich): Nach dem Friedensvertrag von Münster und Osnabrück im Jahre 1648 wurde schon 1685 in Udenheim das Simultaneum eingeführt. Dieses Simultaneum bezog sich ausschließlich auf die Konfessionen, nicht aber auf die kirchlichen Gebäude. In der Bergkirche fanden aber trotzdem katholische und evangelische Gottesdienste statt, die aber zu schwierigen und massiven Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionen führten. Die permanent Konflikte führten manchmal zu skurrilen Situationen und Aktionen, die Kopfschütteln hervorrief. Das zwangsweise eingeführte Simultaneum wurde schließlich durch einen Vertrag zwischen der evangelischen und katholischen Gemeinde am 2. Juli 1959 friedlich aufgelöst. Seit dieser Zeit ist die Bergkirche Alleineigentum der evangelischen Kirchengemeinde.
Uffhofen (Wild- und Rheingrafschaft): Die dortige Kirche hat eine sehr wechselreiche Geschichte aufzuweisen: Die Glaubensspaltung geschah im lutherischen Sinne bereits im Jahre 1591. Im Jahre 1634 mitten im Dreißigjährigen Krieg besetzten die damaligen Territorialherren unter Mitwirkung der schwedischen Krone die Pfarrei Uffhofen wieder mit einem lutherischen Pfarrer, nachdem ein reformierter Geistlicher entlassen wurde. Während der französischen Besatzung am Ende des 17. Jahrhunderts wechselten sich reformierte und lutherische Pfarrer in Uffhofen ständig ab. Aber zu diesem Zeitraum - genau anno 1685 im Rahmen der französischen Besetzung der Region - bekamen die Katholiken gegen den Widerstand der Territorialherren wieder die Gelegenheit, in ihrer ursprünglichen Kirche Gottesdienst zu halten, der allerdings von Geistlichen aus dem benachbarten Flonheim versehen wurde. Am 18. Februar 1698 wurde die Kirche durch einen Vergleich faktisch zur Simultankirche. Durch die Pfälzische Kirchenteilung 1705 sollte die Kirche unverständlicherweise aber den Reformierten zugeschrieben werden. Trotz aller Bemühungen blieb es aus rechtlichen Gründen bei der Regelung aus dem Jahre 1698. Trotz aller Versuche das Simultaneum wie Jahre 1721 zu Gunsten der Lutheraner zu beenden, blieb die gemeinsame Zusammenarbeit doch erhalten. Nachdem auch die im Jahre 1755 neu errichtete Kirche simultan geblieben war, wurde das Simultaneum durch den Vertrag vom 27. April 1916 definitiv gelöst. Die Protestanten zahlten eine Abfindungssumme von 1500 Mk und die Katholiken erbauten sich - nach einer durch den 1. Weltkrieg und Inflation bedingender Verzögerung - erst im Jahre 1931 eine eigene Kapelle.
Vendersheim (Freiherren von Stromberg): Im Wechselspiel der Geschichte führte der legendäre pfälzische Kurfürst Otto Heinrich (1502-1559), auch Ottheinrich genannt, dort die Glaubensspaltung ein. Erstaunlich ist die Tatsache, dass vor dem Rijswijker Frieden 1697 nicht nur ein Simultaneum, sondern sogar - zumindest mehrere Jahre lang - vielleicht noch ein katholisches Solitarium bestand. Wann es von dem katholischen Solitarium dann doch zum Simultaneum oder gar zum zeitweisen Trimultatrium gekommen ist, ist nicht ganz klar ersichtlich. Das scheint jedoch erst nach der Pfälzischen Kirchenteilung 1707 geschehen zu sein. Doch das Simultaneum wird zumindest für den Rest des Jahrhunderts bestätigt, was aus mehreren Schreiben an die jeweiligen Territorialherren hervorgeht. Die kleine katholischen Kirche St. Martin wurde 1790 errichtet, aber trotzdem gaben die Katholiken ihr Recht auf die alte Simultankirche nicht auf, sondern feierten, bis diese im Jahr 1866 wegen Baufälligkeit abgebrochen wurde, dort noch die Karsamstagsliturgie. Damit war auch dort das Simultaneum aufgelöst.
Volxheim (Vordere Grafschaft Sponheim): Auch in Volxheim wurde es den Katholiken während der französischen Besetzung wieder ermöglicht, ihre Kirche wenigstens simultan zu nutzen. Dieser Zustand wurde durch den Rijswijker Frieden rechtskräftig bestätigt. Für die Pfarrseelsorge waren die Kreuznacher Franziskaner zuständig. Die Kirche wurde unverständlicherweise bei Pfälzischen Kirchenteilung 1705 den Reformierten zugesprochen. Die Katholiken wurden dabei nach einer Verordnung der Religionskommission auf das Rathaus verwiesen, in dem sie ihre Gottesdienste bis auf Weiteres abhalten konnten. Die Pfarrgüter wurden ebenfalls den Reformierten überschriebenen und nachdem Volxheim durch den Austauschvertrag vom 6. Juni 1714 an Kurmainz gekommen war, stellte der neue Territorialherr das katholische Simultanrecht wieder her. Sogleich gab es zwischen beiden Konfessionen Streit um die Gottesdienstordnung, weil beispielsweise die vereinbarten Gottesdienstzeiten nicht eingehalten wurden. Als die Simultankirche immer baufälliger wurde, hielten die Reformierten ab 1743 ihren Gottesdienst fast ein halbes Jahrhundert lang in einer Scheune oder sogar auf dem freien Feld ab. Die Lage eskalierte in der Form, dass es am 3. Juni 1786 zu einem Auflösungsvertrag kam. Die Katholiken verzichteten darin auf ihr Simultanrecht und erhielten dafür einen Bauplatz und die kleinere der beiden Glocken aus der alten Kirche. Vier Jahre später hatten die Katholiken ihre eigene Kirche errichtet und die Reformierten erbauten sich aus Administrationsmittel auf dem alten Kirchbauplatz ihr eigenes Gotteshaus.
Wöllstein (Vordere Grafschaft Sponheim): Die ursprünglich katholische Kirche wurde als im Jahr 1565 auch in Wöllstein die Reformation Einzug hielt, im Jahre 1624 schon zur Simultankirche. Trotzdem wurden die Katholiken zur Zeit der pfälzischen Restitution Mitte des 17. Jahrhunderts wieder aus der Kirche vertrieben. Aber zur Zeit der ersten französischen Besetzung Rheinhessens gelangten die Katholiken 1686 wieder in den Simultangebrauch ihrer ursprünglichen Kirche. Ein zeitweiliger Rückschlag erfolgte dann im Sommer 1690, als die Reformierten "den Chor öffneten, den katholischen Altar abbrachen und katholische Kultgegenstände aus dem Gotteshaus trugen". Es ist aber außer Frage, dass nach dem Rijswijker Frieden das Simultaneum ab 1700 sogar als ein Trimultaneum bestand. Im Ort gab es ab diesem Zeitpunkt somit drei Pfarrer und drei Konfessionen, die katholische, lutherische und die evangelische Glaubensrichtung, die sich um das Seelenheil der Bevölkerung kümmerten. Dieser Zustand "herrschte" bis 1903, aber das Verhältnis wurde durch den Vertrag vom 14. Dezember 1903 gelöst. Die Katholiken überließen zum 1. Juni 1909 gegen eine Abfindungssumme von 16000 Mk den Protestanten die Kirche mit allen Rechten und Pflichten. Die katholische Pfarrei baute sich im Gegenzug ein neues Gotteshaus, das dem Hl. Remigius geweiht ist.
Wörrstadt (Wild- und Rheingrafschaft): Die Glaubensspaltung fand 1553 unter Pfarrer Heinrich Ebel Eingang, der 1553 noch als katholischer Pfarrer nach Wörrstadt kam, dann aber während der Regentschaft des Kurfürsten Ottheinrich in das lutherische Lager wechselte. Das Simultaneum wurde am 22. September 1685 während der französischen Besetzung verfügt. Unter dem Pfarrer Grehwinkel erfuhr das Simultaneum fünf Jahre später eine vorübergehende Unterbrechung, aber 1691 wurde der alte Status wiederhergestellt. Trotz des Rijswijker Friedens von 1698 verdrängten die Territorialherren die Katholiken aus der Kirche. Durch das Einschreiten von Theodor von Salm, seines Zeichens Wildgraf von Daun und Kyrburg, wurde das Simultaneum aber wiederhergestellt. Im Jahre 1705, zur Zeit der Pfälzischen Kirchenteilung, wurde das Simultaneum abermals aufgelöst. Ob in den folgenden Jahren das Simultaneum wiedereinführt wurde, ist aus vorhandenen Unterlagen nicht ersichtlich. Jedenfalls galt zumindest nach 1721 das Simultaneum als unsicher, wie aus einem Schreiben des Guntersblumer Pfarrers Weygandt vom 22. Dezember 1806 hervorgeht. Das permanente Wechselspiel der Gefühle wurde schließlich im Jahre 1835 beendet. Die Katholiken bauten sich noch im selben Jahr ihre eigene dem Hl. Laurentius geweihten Kirche.
Zotzenheim (Vordere Grafschaft Sponheim): Auch hier wurde schon vor dem Rijswijker Frieden von 1698 der katholische Gottesdienst in der ehemaligen katholischen Kirche wieder eingeführt, der dann ab dem 30. Januar 1689 gefeiert wurde. Die Seelsorge wurde der Kanonie Pfaffen-Schwabenheim übertragen, die es im weiteren Verlauf des Jahrhunderts mit der Seelsorgepflicht auch hier nicht allzu ernst nahmen. So steht unter Anderem in einem Protokoll des Gerichtsschöffen Emrich Briel vom 13. Mai 1759 oder 1769 (unleserlich), dass in Zotzenheim acht bis neun Wochen überhaupt kein Gottesdienst gefeiert wurde. So wird außerdem von Streitigkeiten um einen alten Taufstein berichtet, der zur Zeit der Glaubensspaltung entfernt wurde. Diesen Stein ließen sich die Katholiken renovieren und gegen den Willen der reformierten Pfarrer wieder in der Kirche ausstellen. Was die Gottesdienstzeiten angeht, meldet ein gewisser Kanonikus Jett in seinem Schreiben am 27. März 1771, dass "die Reformierten den Vordienst haben". Das Simultanverhältnis wurde schließlich durch einen Vertrag vom 21. Oktober 1898 gelöst. Die neue katholische Kirche, die dem Hl. Martin geweiht ist, wurde am 17. September 1900 eingeweiht.
Nachweise
Verfasser: Wolfgang Höpp
Verwendete Literatur:
- Brilmayer, Karl Johann: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Mainz 1904. Nachdruck Weidlich Reprints Würzburg 1985.
- Riotte, Andrea: "Diese so oft bezeufzte Parität 1649-1825". Politik-Konfession-Alltag. Stuttgart 2017 (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg, Bd. 213).
- Rosendorn, Kurt: Die rheinhessischen Simultankirchen bis zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung. Speyer 1958.
Erstellt am: 06.05.2021