Bibliothek

Abt (Klostervorsteher)

Vorsteher einer klösterlichen oder klosterähnlichen Gemeinschaft.

Der Abt (von aramäisch ,Abba' = Vater. lat. Abbas) ist der Vorsteher einer klösterlichen oder klosterähnlichen Gemeinschaft (Abtei). Ihren klassischen Ausdruck findet die monstische Vorstellung von Abt in den Texten der Regel Benedikts. Der Abt ist Vater seiner geistlichen Söhne, der Hirt seiner Herde, der Lehrer in der Schule der geistlichen Kunst. Die Regeln gestehen ihm weitgehende Führungs- und Leitungsvollmachten zu, binden ihn in wichtigen Entscheidungen aber an den Rat der Brüder und bürden ihm die volle Verantwortung für das Wohl und Heil seiner Gemeinschaft auf. Der von der Klostergemeinschaft gewählte Abt erhält durch den Bischof die Abtsweihe. Einem Nonnenkloster steht entsprechend eine Äbtissin vor. 

(Text: Stefan Grathoff)

« Zurück zur Ursprungsseite

« Das gesamte Glossar anzeigen