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Balduin von Luxemburg (um 1285–1354) Kurfürst, Bischof und Landesherr

von Friedhelm Burgard

Am[Anm. 1] 28. Oktober 1338 bekunden Domdekan Johannes und das gesamte Mainzer Domkapitel, dass Erzbischof Balduin von Trier die Bischofsmitra und den Bischofsstab ("mitram sive infulam et baculum pontificale"), weitere kirchliche Kleinodien sowie etliche Archivalien ("quibusdam libris, privilegiis, litteris, rotulis et scripturis"), die dem Trierer Erzbischof noch aus der Zeit der Mainzer Pflegschaft verblieben seien, der Mainzer Kirche zurückerstattet und ihr damit Genüge getan habe.[Anm. 2] Diese Urkunde wie auch eine ähnlich lautende Quittung des Mainzer Erzbischofs Heinrich von Virneburg von ebendiesem Tag[Anm. 3] gehen auf einen Vergleich zurück, den Kaiser Ludwig der Bayer kurz zuvor zwischen den beiden Erzbischöfen vermittelt hatte und in dem die Rückgabe festgelegt worden war.[Anm. 4] Wenn auch der Virneburger gehalten war, Balduin seinerseits "alle Briefe und Bücher auszuliefern, die dem Trierer Stift gehören und die er etwa habe", so kann kein Zweifel daran bestehen, dass es in erster Linie um das mainzische Archivgut ging, das Balduin zeitweise in Nutzung und Verwahrung gehabt hatte. Dass die ganze Palette von Schriftstücken, angefangen von Urkunden, Privilegien und Rotuli, in Trier praktischen Bedürfnissen diente, zeigt sich auch daran, dass in der Moselstadt Abschriften gefertigt wurden, deren Originale in Mainz verblieben.[Anm. 5] Zumindest während der Mainzer Pflegschaft also wurde dieses weit über Thüringen hinaus bis nach Böhmen ausstrahlende Erzbistum bzw. das Erzstift von Trier aus verwaltet, ein Faktum, das den Handlungsspielraum des Trierer Erzbischofs beträchtlich erweiterte.
Ähnliche Vorgehensweisen sind für die Provisorschaft von Speyer anzunehmen, wo Balduin "wie in seinem eigenen Stifte ... auch hier die Privilegien und Rechte und Güter untersuchen, die Urkunden sammeln und dreifach abschreiben" ließ.[Anm. 6] Doch wechseln wir die Perspektive und begeben wir uns in den Westen des Reiches! Dort quittierte am 27. März 1358 Herzog Wenzel von Luxemburg dem Nachfolger des mittlerweile verstorbenen Balduin, Erzbischof Boemund II. von Saarbrücken, neben zwölf Diplomen über ein (neues) Lehenbuch König Johanns des Blinden ("librum fidelium seu feodalium novum"), über ein "Buch der Privilegien, Urkunden und Einkünfte des Herzogtums Luxemburg", das verlorengegangen ist, und über ein älteres Lehen- und Rentbuch ("librum homagia et redditus predicti nostri ducatus continentem"), das sich heute im Nationalarchiv in Luxemburg befindet. Die Schriftstücke und Kopialbücher hatte Balduin vermutlich anlässlich seiner Ernennung zum Reichsvikar und Gubernator der Grafschaft Luxemburg durch König Karl IV. Ende 1346 nach Trier bringen lassen, doch waren wesentliche Teile des luxemburgischen Archivs trotz der an der Jahreswende 1353/54 endenden Pfandherrschaft Triers noch für weitere vier Jahre in der Moselstadt geblieben.[Anm. 7]
Einer kürzlich erschienenen Analyse Winfried Reicherts – des wohl zur Zeit besten Kenners der luxemburgischen Verwaltungsgeschichte – zufolge wurde der umfangreichere Teil des älteren Lehnsbuches 1315/16 verfasst und um 1344 der zweite, erheblich geringere Part ergänzt. Diese Daten sind deshalb erwähnenswert, weil der Trierer Erzbischof von August 1314 bis Anfang 1316 und in den frühen vierziger Jahren als Statthalter seines Neffen Johann von Böhmen in der Grafschaft fungierte.[Anm. 8] Mit Reichert ist demnach festzuhalten, dass "beide Teile dieses Kartulars auf Veranlassung des Trierer Metropoliten angefertigt wurden, jenes Mannes also, der gerade erst, während des Romzuges seines Bruders, ein kleines Kopialbuch hatte anlegen lassen und in den 1330er Jahren die umfassende Abschrift der kurtrierischen Urkundenbestände in vier großen Kartularen in Angriff nehmen ließ."[Anm. 9]
In der Tat hatte Balduin von Beginn seiner Regierungszeit an konsequent auf Verschriftlichung gesetzt – und das zu einer Zeit, als noch weite Lebensbereiche mehr oder weniger schriftlos waren. Kirchlicherseits knüpfte er hier natürlich an Traditionen an, die die Kirche schon längst zu einem Hort der Schriftlichkeit hatten werden lassen. Auf der von ihm bereits im April 1310 abgehaltenen Provinzialsynode, der weitere in den Jahren 1337, 1338, 1339, 1341 und 1344 folgen sollten, wurden in 139 Kapiteln neben Fragen zu den Wesensmerkmalen christlichen Lebens, der Sakramente der Eucharistie und der Ehe auch der weit verbreitete Aberglaube, z.B. Beschwörungen, Losorakel, Liebeszauber und Weissagungspraktiken, angesprochen. Die Landdechanten waren angehalten, die Dekrete alljährlich den Priestern ihrer Bezirke vorzulesen und ausführlich zu erläutern, die Priester selbst sollten sie mindestens zweimal im Jahr selbst lesen und ihren Pfarrkindern in der Volkssprache ("vulgariter") öffentlich verkünden und interpretieren.[Anm. 10]
Es waren wohl verschiedenartige, in ihrer Gewichtung heute nicht mehr erkennbare persönliche Erfahrungen, die sich in Balduins Hang zur Schriftlichkeit manifestieren. 1285 als Sohn des Grafen Heinrich von Luxemburg und der Beatrix von Avesnes aus dem Hause Flandern-Hennegau geboren, verlor er nur wenige Jahre später seinen Vater in der Schlacht von Worringen 1288, in der neben der Blüte der luxemburgischen Ritterschaft auch die Expansionsbestrebungen der Grafschaft am Niederrhein zu Grabe getragen wurden. Um die Erziehung des nachgeborenen Sohnes, der als jüngster schon früh für eine geistliche Karriere vorgesehen war, kümmerte sich außer der Mutter auch deren Bruder Balduin von Avesnes-Beaumont. Nachdem er einen Teil seiner Jugend im südlich von Brüssel gelegenen Hennegau und in Luxemburg verbracht hatte, wurde der etwa 14-jährige Grafensohn – nicht zuletzt wegen der engen Beziehungen des Hauses zur französischen Krone – an die Universität Paris geschickt, wo er vor allem Theologie und kanonisches Recht studierte. Noch während seines Studiums hatte er Domkanonikate in Metz und Trier erhalten, denen die Trierer Dompropstei folgte. Demzufolge war er bestens für eine geistliche Karriere vorbereitet, der die Stellung und die weitläufigen Verbindungen seines Hauses durchaus förderlich waren. Besonders sein älterer Bruder, der spätere Kaiser Heinrich VII., setzte alle Hebel in Bewegung und schaltete den französischen König Philipp den Schönen und den englischen Herrscher ein, um Balduin den seit 1305 vakanten Mainzer Stuhl zu verschaffen. Doch noch kam er wegen seiner Jugend – der Papst hielt den Zwanzigjährigen für zu jung und unerfahren – nicht zum Zuge. Stattdessen wurde der Baseler Bischof Peter von Aspelt – ein gebürtiger Luxemburger, Mediziner, königlicher Leibarzt und ein überaus gewiefter Diplomat – im November 1306 berufen.
Doch schon bald eröffneten sich neue Chancen: Im November 1307 verstarb völlig unerwartet der Trierer Erzbischof Dieter von Nassau, worauf die Mehrheit des Domkapitels den nunmehr 22jährigen Balduin einem Gegenkandidaten vorzog. Der in Avignon residierende und dem Druck des französischen Königs ausgesetzte Papst bestätigte im Februar 1308 die Wahl und weihte ihn am 11. März in Poitiers zum Bischof. Damals konnte niemand ahnen, in welcher Weise die Mainzer wie auch die Trierer Wahl die folgenden Ereignisse bestimmen würden, denn auf der Rückreise in sein Erzbistum ereilte Balduin die Nachricht, dass König Albrecht ermordet worden sei. Wohl auf Betreiben des Mainzer Erzbischofs Peter von Aspelt konnten die beiden Luxemburger die Kurfürsten nach und nach auf die Seite Heinrichs von Luxemburg ziehen, der am 27. November 1308 zum König gewählt wurde.
Wie der Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt, so fand auch Erzbischof Balduin sein Erzstift in einem desolaten und verschuldeten Zustand vor. Mag auch die panegyrisch überhöhte Schilderung seines anonymen Biographen in diesem Punkt übertreiben, um sein Licht um so heller erstrahlen zu lassen, so kann dennoch kaum ein Zweifel daran bestehen, dass er energische Maßnahmen sowohl in der weltlichen wie auch kirchlichen Verwaltung ergreifen musste. Die Visitationen im Jahre 1308 in Stadt und Diözese Metz wie auch die erwähnte Provinzialsynode dienten nicht nur der Beseitigung konkreter Missstände, sondern sollten auch die Metropolitangewalt Triers in den Suffraganbistümern Metz, Toul und Verdun wieder zur Geltung bringen. Besonders deutlich wird dies im Vorfeld des Italienzuges seines Bruders Heinrich VII., als Balduin im September 1310 drei Generalvikare bestellte, die während seiner Abwesenheit die Jurisdiktion im Bistum und in der Kirchenprovinz wahrnehmen sollten.[Anm. 11]
Der generalstabsmäßig vorbereitete Italienzug – man hatte sich zuvor sogar der Hilfe der ortskundigen Lombarden im brabantischen Raum versichert – muss neben den Eindrücken, die Balduin während seiner Jugendjahre in der Romania und vor allem am französischen Königshof mit seinen fortschrittlichen Verwaltungspraktiken gewonnen hatte, ein in mehrfacher Hinsicht prägendes Erlebnis gewesen sein. Da ist einerseits das zivilisatorisch hochstehende Ambiente der norditalienischen Städtelandschaft, die sogar die fortschrittlichen Gegebenheiten in der ebenfalls urban geprägten westlichen Romania um ein Vielfaches übertraf, da sind aber auch die Schicksalsschläge, die Balduin dort erfahren musste. Vor Brescia starb sein Bruder Walram, in Italien beweinte er ferner den Tod seiner Schwägerin, der Königin Margarethe, und schließlich auch das unerwartete Dahinscheiden seines kaiserlichen Bruders Heinrich bei Siena. Alle diese tiefen Eindrücke vereinigt die Bilderchronik, die Balduin anfertigen ließ und in deren 73 Bildern die Wechselfälle luxemburgischer Geschichte in dieser kurzen Zeitspanne überaus lebendig vermittelt werden. Sie zeigt uns aber auch die heute fremd anmutende Seite eines spätmittelalterlichen Bischofs, wenn er, umringt von etlichen Rittern aus dem Trierer Land, einem Gegner im Kampfgetümmel Roms Helm und Schädel spaltet.
Diese Bilderhandschrift war ursprünglich in ein Exemplar der Balduineen eingeheftet gewesen, was erneut den Blick auf die Sphäre der Verschriftlichung lenkt. Schon während des Italienzuges hatte Balduin damit begonnen, Urkunden in ein Kopiar abschreiben zu lassen. Ob das hoch entwickelte Urkundenwesen der kaiserlichen Kanzlei dabei Pate gestanden hat, wissen wir nicht, bekannt ist jedoch, dass Heinrich VII. sich lateinische Urkunden in seine französische Muttersprache übersetzen ließ, um Aktenstudien zu betreiben. Auch die kaiserliche Finanzverwaltung, die von einem italienischen Geldspezialisten, dem Lombarden Simon Philippi von Pistoia, geleitete wurde, war höchst effizient. Die Vorteile einer auf Verschriftlichung beruhenden Verwaltung standen Balduin offenkundig vor Augen, wie sein weiteres Wirken bezeugt. Hat er zunächst noch Abrechnungen seiner Amtleute eigenhändig überprüft und durch Randbemerkungen kommentiert, so lässt er seit den dreißiger Jahren die Trier betreffenden Urkunden, die man zum Teil in fremden Archiven einsah, systematisch abschreiben, "ein beinahe hoffnungsloses Unternehmen" ("opus quasi desperatum"), wie man resignierend feststellte. Es sollte in der Tat mehr als zwanzig Jahre dauern, bis diese für unterschiedliche Zwecke bestimmten Kopialbücher fertiggestellt waren. Welche praktischen Bedürfnisse dahinter steckten, verdeutlicht ein auch im Format gegenüber den anderen Exemplaren der Balduineen kleineres und damit handlicheres Kopiar. Es diente als transportables Archiv für den täglichen Gebrauch[Anm. 12] und löste das sogenannte Balduineum Kesselstadt ab, das jahrelang als solches genutzt worden war und in dem der Erzbischof etliche Anmerkungen mit eigener Hand vorgenommen hatte.[Anm. 13] Nach den Gesta Baldewini sollte der Kämmerer dieses Exemplar immer an die Orte bringen, wo der Erzbischof sich aufhielt, so dass dieser jederzeit auf die Urkunden zurückgreifen und, wenn nötig, beweisen könne: "hier steht, daß du das und das von uns zu Lehen trägst."[Anm. 14]
Es ist sicherlich kein Zufall, dass mit dieser Mammutaufgabe erst Ende der dreißiger Jahre begonnen wurde. Mehrere Indizien lenken den Blick dabei auch auf die zweite Mainzer Verweserschaft Balduins, die im Oktober 1328 nach dem Tode des Mainzer Erzbischofs Matthias von Bucheck begonnen hatte, und in deren zeitlichem Umfeld neue Notare und Schreiber in den Trierer Gesichtskreis treten, vornehmlich solche aus Thüringen. Nun lässt sich Magister Dietmar Maul von Schlotheim, einer der wichtigsten Notare aus Mitteldeutschland, schon vor Balduins Aufnahme der Mainzer Verwaltung in trierischen Diensten nachweisen. Daher muss man annehmen, dass er auf anderem Wege in die Dienste Balduins gelangt ist. Vieles spricht dafür, dass er auf Empfehlung des aus einer Göttinger Ratsherrenfamilie stammenden Arztes Johannes Hake von Göttingen[Anm. 15] an den Trierer Hof kam, der dem Luxemburger als "Horchposten" in Avignon wertvolle Dienste leistete.
Es würde zu weit führen, den Lebensweg dieses Mannes, dem der Papst 1322 ein Mainzer Domkanonikat übertragen hatte, in allen Einzelheiten darzulegen. Wie auch Peter von Aspelt, der ebenfalls ein anerkannter Mediziner war, suchte Johannes Hake seine geburtsständischen Defizite durch ein Studium und medizinische Glanzleistungen wettzumachen, so dass er mehrfach als "der berühmteste Arzt der Welt" gefeiert wurde. 1305 ist der Magister in einer Denkschrift als einer der führenden Köpfe der Universität Paris bezeugt[Anm. 16] und damit zu einer Zeit, als Balduin in Paris studierte. Der Göttinger hatte sich darauf spezialisiert, Arzneien gegen Gifte zu verabreichen, und Herrscher wie Ludwig der Bayer und König Johann von Böhmen vertrauten besonders auf seine Kenntnisse und Fertigkeiten, als sie sich in Italien aufhielten. Nachdem Johannes Hake Professor der medizinischen Fakultät in Montpellier an der Nahtstelle zum arabischen Kulturkreis geworden war, avancierte er auf Betreiben des von ihm verehrten Peter von Aspelt 1314 zum Leibarzt des von diesem und Balduin gewählten Wittelsbachers Ludwig des Bayern. Spätestens seit dieser Zeit dürfte Balduin dem Göttinger – dem er auch das Speyerer Bistum verschaffen wollte, wie wir aus der Korrespondenz der trierischen Notare wissen – besondere Wertschätzung entgegengebracht haben. Johannes war auch päpstlicher Arzt und Hausgenosse, Leibarzt mehrerer Kardinäle und 1331 zum Bischof von Verden erhoben worden. In diesem Bistum ist er bis 1334 nachweisbar, um dann erneut an die Kurie nach Avignon zurückzukehren. Im Bistum Freising, mit dem er bereits 1324 providiert worden war, konnte er sich nicht entscheidend durchsetzen. Seit etwa 1318 hatte er sich zeitweise an der Kurie in Avignon aufgehalten, wo er besonders seit dem Beginn des Pontifikats Benedikts XII. (1334–1342), dessen Leibarzt er werden sollte, als einer der zentralen Verbindungsleute zu den führenden Trierer Notaren, mit denen er überdies freundschaftliche Kontakte pflegte, bis zu seinem Pesttod im Jahre 1349 von unschätzbarem Nutzen war.
Dietmar Maul von Schlotheim seinerseits war ein Verwandter Rudolf Losses, des Ministerialensohnes aus Eisenach, der in Montpellier studiert hatte, in nicht näher definierbaren Dienstbindungen oder Verwandtschaftsbeziehungen zu Johannes Hake stand und vermutlich auf Empfehlung des erwähnten Magisters Dietmar Maul von Schlotheim nach Trier gekommen war. Mit Rudolf fassen wir eine Persönlichkeit, wie sie aufschlussreicher für die uns hier primär interessierende Frage nach dem Ausbau der Schriftlichkeit nicht sein könnte. Nach dem fundierten Urteil von Johannes Mötsch tragen die sich über Jahrzehnte erstreckenden Sammel- und Kollationierungsarbeiten an den Balduineen die Handschrift Rudolf Losses, "der für seinen eigenen Gebrauch ebenfalls Urkunden gesammelt und später in mehreren Handschriften vereinigt hat."[Anm. 17] Er kann allerdings nicht der alleinige Urheber oder einer der Mitinitiatoren der Abschriftensammlungen gewesen sein, denn er ist erst im Mai 1332 im Dienste Balduins bezeugt. Seine persönlichen Aufzeichnungen freilich, die neben einer grenzenlosen Sammelleidenschaft seinen weiten, nicht nur literarische und politische Interessen umfassenden Geisteshorizont dokumentieren und die Edmund E. Stengel unter dem Titel "Nova Alamanniae" in mehreren Bänden publiziert hat, zeigen nicht nur eine frappierende Ähnlichkeit der Vorgehensweise, sondern sind auch ein erneuter Hinweis auf den Stellenwert der Schriftlichkeit unter Balduin. So nimmt es nicht wunder, dass Losse, der als Exponent einer europaweit agierenden Juristenelite mit hohem Migrationspotential und weit reichenden Verbindungen gilt – er war gewissermaßen Chefdiplomat Balduins, Kleriker, Familiar und Hausgenosse des Papstes, mehrerer Könige, etlicher Kardinäle und Landesfürsten –, eine glänzende Karriere machte, die ihm zahllose Pfründen und damit klingende Münze sicherte.
Den Zenit seiner Karriere an der Mosel erreichte er im Jahre 1344, als Balduin ihn zum Offizial, dem obersten geistlichen Richter und Leiter der Trierer Offizialatskurie, ernannte. Wie wichtig ihm diese neue Funktion war, zeigt sich darin, dass er im Vorfeld seine Liaison mit der Trierer Färberstochter Lisa beendete, die er mit einem kurz zuvor erworbenen Haus in Trier abfand, und bald darauf die Weihen zum Subdiakon und Diakon nahm, die neben einem ehrbaren Lebenswandel und einem kirchenrechtlichen Studium Voraussetzung für dieses Amt waren. Kaum im Amt, erlässt er eine neue Offizialatsordnung, legt die Entlohnung der Notare fest und lässt ein neues Zitationsregister anlegen.
Schon längst war auch der lokale Geschäftsverkehr mit den weltlichen und geistlichen Verwaltungsträgern im wahrsten Sinne des Wortes verschriftlicht: Es waren sogenannte Mandate, mit dem Sekretsiegel des Erzbischof auf dem Rücken zu einem Brief gefaltete Schriftstücke, die ihrer nur temporären Geltungsdauer wegen heute nur noch in Einzelfällen überliefert sind. In allen Verwaltungsbereichen hatte sich – wie etwa auch im Rechnungswesen und in der Finanzverwaltung, worauf später noch einzugehen ist – die schriftliche Form durchgesetzt. Mit der Offizialatskurie und der geistlichen Gerichtsbarkeit, die der Erzbischof nicht nur aus fiskalischen Motiven sowohl in Koblenz als auch in Trier förderte, verfügte Balduin über eine zentrale "Behörde", an der allein in Trier etwa 150 Advokaten, Notare, Schreiber und Boten tätig waren und die ein unerschöpfliches Reservoir für den erzbischöflichen Klerus darstellte. Wie groß die Schriftgutproduktion der Offizialatskurie war, zeigt ein Auslaufregister von Mitte März bis Ende April 1350, das von Lamprecht edierte Kassenjournal, wonach mehr als 100 Urkunden expediert wurden, von denen heute jedoch nur noch zwei erhalten geblieben sind.[Anm. 18]
Diese vielfältigen Aufgaben erledigten neben den heimischen Notaren und Schreibern, die übrigens wie die erzbischöflichen Kapläne Elias Propst von Münstermaifeld oder Konrad von Herschbach, OPraem., auch private Aufzeichnungen hinterlassen haben, zahlreiche Funktionsträger aus Thüringen, die oft zur Klientel der führenden erzbischöflichen Notare gehörten oder aber, wie Johann von Ettenhausen, von Rudolf Losse zum öffentlichen Notar ernannt worden waren. Losse hatte sich 1337 von dem Pfalzgrafen Hektor Alliate von Mailand zubilligen lassen, in dessen Namen vier öffentliche Notare zu ernennen. Die germanistische Forschung unterstreicht seit langem die herausragende Rolle dieses "Erfurter" oder "Thüringer Bildungskreises" für die Entwicklung einer vorbildlichen dialektfernen, mehr oder weniger an eine übermundartliche Norm herankommende Schreibsprache in Trier mit einem durch diesen Kreis bestimmten Wirkungsraum von Erfurt über Mainz und Trier nach Prag. Die dabei durch Notarswechsel von Trier aus auch in die Reichskanzlei ausstrahlende Wirkkraft dieses Kreises muss jedoch angesichts neuerer Forschungsergebnisse relativiert werden.[Anm. 19]
Es ist schon verschiedentlich angeklungen, dass eine enge Wechselwirkung, ja gegenseitige Abhängigkeit bestand zwischen einer modernen, auf Schriftlichkeit beruhenden Verwaltung und einer effektiven Nutzbarmachung der landesherrlichen Ressourcen. Wie erwähnt, fand Balduin zu Beginn seiner Regierungszeit sein Erzbistum in einem desolaten Zustand vor, Güter und Rechte waren entfremdet und die Finanzen zerrüttet, ja selbst in der Stadt war es zu Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der Schöffenoligarchie und den nach politischer Mitsprache drängenden Handwerkern und Kaufleuten gekommen.
In dieser Situation half im Jahre 1308 ein Kredit seines älteren Bruders Heinrich Balduin weiter, der auf seine elterlichen Erbrechte zu dessen Gunsten verzichtet hatte.[Anm. 20] Insgesamt 40.000 Pfund kleiner Turnosen – damit umgerechnet mehr als 2,8 Tonnen Silber oder 210 kg Gold –, die aus einem Soldvertrag Heinrichs mit der Stadt Metz gegen ihren Bischof Rainald von Bar stammten, flossen nach Trier. Die Höhe dieses Kredites wird schlagartig klar, wenn man bedenkt, dass er aus den normalen Einkünften der Grafschaft, die nach dem Luxemburger Urbar mit etwa 5.300 Pfund zu veranschlagen sind, bei weitem nicht hätte bestritten werden können. Die Rückzahlung gestalteten die in Finanzsachen durchaus versierten Luxemburger so, dass der König im September 1309 seinem Bruder die Einnahmen eines neu in Koblenz eingerichteten Rheinzolles zuwies, aus denen das Darlehen zurückzuzahlen war. Gewissermaßen mit Drittmitteln, wie man heute formulieren würde, war das Darlehen spätestens im Jahre 1314 getilgt. An eine andere Finanzierung war auch nicht zu denken, da die Vorbereitungen des Italienzuges und die kurz zuvor erfolgte Heirat des Königssohnes Johann mit der Přemyslidenerbin Elisabeth, durch die die Luxemburger das nunmehr militärisch zu sichernde Königreich Böhmen erworben hatten, die Finanzkraft der Luxemburger beträchtlich überstiegen.
Zwei Monate nach dem Tode Balduins argumentierte das Trierer Domkapitel in einem Brief vom 26. März 1354 an die gewöhnlich gut unterrichtete päpstliche Kurie in Avignon, die schon seit langem den Nachlass Balduins vorsorglich beanspruchte, dass durch die Verteidigung des Erzstiftes im Gefolge der von päpstlicher Seite unterstützten Königswahl Karls IV. ein Schatz von 300.000 Gulden mehr oder weniger aufgebraucht sei, gleichzeitig aber die jährlichen Einnahmen wegen des Bevölkerungsrückganges in der Großen Pest, der Judenschlacht und der Vermehrung der Zölle um die Hälfte zurückgegangen seien.[Anm. 21] Die negativen Folgen der Pest sind allgemein bekannt, die Verminderung der Zolleinnahmen plausibel und die Folgen der Judenschlacht, der strages Judeorum, waren für Trier einschneidend. Unter dem Pontifikat seines Vorgängers lassen sich nur in der Kathedralstadt Trier, in Koblenz, Münstermaifeld, Bernkastel und Mayen sowie der Reichspfandschaft Cochem Judensiedlungen nachweisen. Diese geringe Basis erweiterte der Erzbischof um die ihm durch seinen Bruder 1312 verpfändeten Reichsstädte Boppard und Oberwesel sowie das ihm zeitweise versetzte Kirchberg. Dort inszenierte der Graf von Sponheim in den dreißiger Jahren im Zuge territorialer Auseinandersetzungen und im Gefolge der ihm günstig erscheinenden Armlederbewegung im wahrsten Sinne des Wortes einen Pogrom, indem er seine Juden wegführen, die trierischen jedoch, bei denen er hoch verschuldet war, töten und deren Güter konfiszieren und durch seine Amtleute auf die Burg Dill bringen ließ. Weitere Erwerbungen, darunter die Pfandschaft Kaiserslautern, folgten, bis im Kontext des weitergehenden Ausbaus der Amtsorganisation nahezu in jedem Amtsort Juden "als Banken des Mittelalters" tätig waren. Es handelte sich demnach um eine gezielte Ansiedlung dieser Geldspezialisten im Erzstift Trier, die wesentlich mitgetragen wurde durch die aus Frankreich seit 1306 vertriebenen romanischen Juden, die sich in etlichen Orten aufgrund ihrer Namensformen nachweisen lassen.[Anm. 22]
Diese Juden befriedigten – wie wir aus Schuldenzusammenstellungen in Oberwesel wissen, wo der Erzbischof die Verbindlichkeiten der Kreditnehmer gegenüber den in einem Pogrom getöteten jüdischen Gläubigern für sich reklamierte – neben dem Kleinkredit der einheimischen Bevölkerung auch die Darlehenswünsche des in die Mahlsteine der aggressiven Territorialpolitik der Fürsten geratenen Adels. Seit den dreißiger Jahren sicherte sich der Erzbischof – im Urkundenformular deutlich nachweisbar – über seine Amtleute ein Zugriffsrecht auf die den Juden übertragenen Pfandgüter. Damit hatte er ein probates Mittel, bei den häufig festzustellenden Zahlungsschwierigkeiten dieses Personenkreises die Pfandgüter in seine Verfügungsgewalt zu bringen und auf diese Weise sein Territorium zu erweitern. Grundstücke, Orte, ja sogar Burgen und Siedlungen kamen auf diese Weise vorübergehend oder auf Dauer in trierische Hand. Nach einem Urkunden­inventar aus dem 15. Jahrhundert musste Graf Johann von Sponheim im September 1339 seine Hälfte an der Burg Dill für 1.200 Gulden, die ihm 1338 auf das Dorf Winningen geliehen worden waren, an den Trierer Juden Jacob Daniels pfandweise abtreten; sie blieb bis 1343 in trierischem Pfandbesitz.
Wer hinter den Juden stand, wird dadurch klar, dass der Graf seinen Amtmann, seine Mannen und Burgmannen aufforderte, seinen Teil der Burg an Balduin oder seine Beauftragten zu übertragen. Der weitere Nutzen solcher Transaktionen wird daraus ersichtlich, dass der Graf sich anlässlich einer Schuldenregulierung mit seinen jüdischen Gläubigern in Trier im Jahre 1340 dazu verstehen musste, dem Bündnis Balduins gegen den Wildgrafen von Dhaun beizutreten und hier einen aktiven Part zu übernehmen.[Anm. 23] Diese, wie erwähnt, nur aus einer wesentlich späteren Abschrift erschließbaren Tatbestände waren kein Einzelfall. Man hat die Juden zu Recht als "Agenten des Erzbischofs" bezeichnet, doch oft sind die Begleitumstände, sprich: die Übertragung von Judenpfändern als Ursache von Güterübertragungen, heute nicht mehr nachvollziehbar, wie sich anhand von Urkundensequenzen nachweisen lässt.[Anm. 24] Dabei muss jedoch betont werden, dass die Juden eben nicht nur als Geldhändler agierten, sondern auch im Handel, vor allem mit Wein und auch Fensterglas, tätig waren.
Hatte man in den Gesta Treverorum schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts neben den Abgaben der Städte und Dörfer die hohen Steuern der Juden hervorgehoben, so dürften die stark wachsende Trierer Judengemeinde – die nicht zuletzt wegen des Zuzugs romanischer Juden ihren Friedhof hatte erweitern müssen –, die neu hinzugekommenen Judensiedlungen im Lande und die Finanzkraft der führenden jüdischen Familien wesentlich dazu beigetragen haben, den finanziellen Spielraum des Erzbischofs beträchtlich zu erweitern. Die aus den erhalten gebliebenen Urkunden über Burg- und Rentenlehen hervorgehenden Anweisungen auf die Trierer Judensteuer ergeben eine jährliche Belastung von etwa 300 Pfund Trierer Währung, doch müssen die jüdischen Steuern erheblich höher gewesen sein.[Anm. 25] Während nur wenige Anweisungen dieser Art von Balduin im Erzstift Mainz getätigt wurden, versuchte er im Dezember 1331 – allerdings vergeblich – mit Rückendeckung des Kaisers die im 13. Jahrhundert an die Mainzer Bürgerschaft verlorenen Rechte an den Juden zurückzugewinnen, doch scheiterte dieses Unterfangen auch deshalb, weil sein Kontrahent, Heinrich von Virneburg, der Stadtgemeinde bereits im April 1329 die älteren Privilegien bestätigt hatte und ihr weitere Vergünstigungen dieser Art verlieh.[Anm. 26]
Die relativ hohe Dichte der Judengemeinden in den Mainzer Besitzungen am Mittelrhein machte eine systematische Vergrößerung des jüdischen Siedlungsgefüges überflüssig, doch förderte Balduin – analog zur Entwicklung in Trier – die Einbindung der Juden in die Finanzverwaltung. Der Jude Abraham von Bingen, dem der Erzbischof mit seiner Familie Wohnrecht in der Nahestadt gegen eine jährliche Gebühr und Befreiung von allen jüdischen und erzbischöflichen Steuern zugesichert hatte, ist im Jahre 1333 als kurmainzischer Zöllner in Oberlahnstein nachzuweisen. Er stand in engem Kontakt mit führenden trierischen Juden, denen er Zolleinkünfte in Ehrenfels überwies, womit ein im Interesse des Erzstiftes Mainz von Balduin bei seinen Juden aufgenommenes Darlehen getilgt wurde. Abraham ist auch noch unter Balduins Gegenspieler und Nachfolger Heinrich von Virneburg als "Gläubiger und Finanzverwalter des Landesherrn ebenso wie als Zollpächter zu Geisenheim und Bingen" bezeugt.[Anm. 27] Der in ähnlicher Weise in erzbischöflichem Schutz stehende Jude Abraham Buch von Wertheim war 1333 Zollpächter in Miltenberg, wie aus einem detaillierten Pachtvertrag hervorgeht, in dem die Formulierung klar erkennen lässt, dass es eine größere Anzahl dermaßen privilegierter Juden im Mainzer Gebiet, darunter in Bensheim, Heppenheim und Weinheim, Gau-Odernheim, Sobernheim und Eltville, gegeben hat, die ihre jeweilige Pacht für gewährten Schutz und Schirm an St. Martin zahlten.[Anm. 28]
Die Ansiedlungs- und Förderungspolitik der Juden führte Heinrich von Virneburg, der in seiner Wahlkapitulation hatte versichern müssen, dass er Maßnahmen und Beschlüsse Balduins nur mit Zustimmung des Domkapitels ändern würde, fort, doch durfte er seit 1343 keine Juden mehr ohne vorherige Konsultation des Kapitels auf Dauer oder auf Zeit aufnehmen. Diese neue Form der Judenansiedlung als Einzelprivilegierung ist am Mittelrhein "erst seit der Verweserschaft des Trierer Erzbischofs in den großen geistlichen Landesherrschaften nachzuweisen".[Anm. 29]
Parallel dazu lassen sich Tendenzen erkennen, die Freizügigkeit der Juden einzuschränken bis hin zu einer Steigerung der Verfügungsgewalt über die Juden, die seit den 1340er Jahren vereinzelt als "erbe juden" bezeichnet werden. Die Hinterlassenschaft dieser "seiner" Juden beanspruchte der Erzbischof in voller Höhe, wie etwa im Falle des Juden Samuel Malder von Saarburg ("sin Jude"), dessen Schwiegersohn Jakob Daniels Sohn er freilich die Gnade erwies, für 300 Trierer Pfund die Bücher und Häuser seines Schwiegervaters in Trier und Saarburg zu kaufen. Darüber hinaus beanspruchte der Erzbischof ein Drittel der Außenstände des Verstorbenen in Höhe von 2.685 Pfund Schwarzer Turnosen, soweit diese anhand eines in Händen Balduins und Jakobs befindlichen Schuldenregisters von dem Juden eingetrieben werden konnten.[Anm. 30] In erheblich größerem Umfang als im Mainzer Bistum waren die Juden in die auf unterschiedlichste Weise realisierte Verfügbarmachung pekuniärer Mittel und die "Kommerzialisierung der Herrschaftsrechte" in Trier eingebunden, worauf partiell schon eingegangen wurde.
Seit 1323 lässt sich ein Jude als Leiter der erzbischöflichen Finanzverwaltung nachweisen: Muskinus, dessen Siegel vor nicht all zu langer Zeit in Trier gefunden wurde und dessen Name in zahlreichen Rechnungen erscheint. Die jüdischen Geldspezialisten mit weit reichenden Beziehungen – zu erinnern ist an die Zusammenarbeit trierischer Juden mit dem reichen Juden Vivelin dem Roten in Straßburg und deren Kredite an König Eduard III. von England, in deren Gefolge die englische Krone in Trier verpfändet war[Anm. 31] – führten in hebräischer Schrift diverse Bücher, die dann in der lateinisch überlieferten Endabrechnung von den Klerikern des Erzbischofs geprüft wurden. Geradezu modern mutet es an, wenn der uns schon bekannte Rudolf Losse vor diesem Juden seine Reisekosten nach Avignon abrechnet. Muskinus, Jakob Daniel und sein Schwiegersohn Michael von Bingen spielten mehr als zwanzig Jahre lang in der erzbischöflichen Finanzverwaltung eine zentrale Rolle, bis im Jahre 1347 ein erzbischöflicher Kaplan diese Aufgaben übernahm. Die Kapitalkraft der Trierer Juden war offenkundig erschöpft, denn die Finanzierung der kostspieligen Wahl Karls IV. erfolgte bei christlichen Bankiers in Köln. Und es sollte nicht mehr lange dauern, bis die Juden im Rahmen der grassierenden Pest eine der größten Katastrophen ihrer mittelalterlichen Geschichte erlebten.
Neben den Juden waren auch andere professionelle Geldverleiher in die Verwaltung Balduins einbezogen. In St. Wendel beispielsweise musste sich der Lombarde Jakomin von Montclair, der im Februar 1331 von Balduin auf Lebenszeit zum Amtmann in St. Wendel ernannt worden war, verpflichten, innerhalb von drei Jahren eine Burg zu errichten. Damit werden weitere Felder berührt, auf denen der Erzbischof im Rahmen des Ausbaus und der Arrondierung seines Trierer Territoriums Wegweisendes geleistet hat. Dazu muss man sich vor Augen führen, dass das Erzstift zwar neben den beiden städtischen Polen Trier und Koblenz einige auf grundherrschaftlichen Rechten beruhende und damit verdichtete Kernzonen aufwies, in denen sich urban geprägte Siedlungen und vor allem Burgen konzentrierten, dass sich aber ansonsten die Herrschaftsrechte vor allem auf Streubesitz und personenbezogene Einzelrechte gründeten. Angesichts der geographischen und politischen Rahmenbedingungen musste es das Ziel Balduins sein, den trierischen Einflussbereich entlang der Mosel zu stärken. In jahrzehntelangen Bemühungen hat er die Schaffung eines ansatzweise geschlossenen Territoriums durch Kauf, Tausch, Pfandschaften und nicht zuletzt Fehden[Anm. 32] vorangetrieben. Schon 1312 erhielt er von seinem Bruder die Reichspfandschaften Boppard und Oberwesel. Eine planvolle Lehnspolitik kostete zwar viel Geld, war aber, auf lange Sicht gesehen, angesichts der hohen Mortalität des Adels und der Perpetuierung der erzbischöflichen Herrschaft eine lohnende Investition. Wie umsichtig die erzbischöfliche Verwaltung dabei vorging, zeigt sich am Kauf der Herrschaft Hillesheim in der Eifel vom Markgrafen von Jülich, der schließlich 1353 erfolgte, nachdem sich die Vorbereitungen über einen längeren Zeitraum hingezogen hatten. In der Rubrik "Botenlöhne" des Trierer Siegelamtes ist zum 12. März 1350 vermerkt, es sei ein Bote zum trierischen Burggrafen nach Kyllburg gesandt worden, damit dieser im Geheimen den Wert und die Einkünfte von Hillesheim in Erfahrung bringe.[Anm. 33]
Die Zahl der Lehns- und Landesburgen, auf deren unterschiedliche Funktionen im Territorialisierungsprozess hier nicht eingegangen werden kann, steigerte Balduin derart, dass am Ende seines Pontifikats ein dichtes Netz dieser Befestigungen das Trierer Gebiet[Anm. 34] sicherte. Etliche dieser landesherrlichen Neuanlagen trugen seinen Namen und wurden, wie die Burg Balduinstein an der Lahn, die nach einer erfolgreichen Fehde auf dem Terrain seines Gegners widerrechtlich erbaut worden war, als trierischer Außenposten an der Lahn in die ebenfalls seit den dreißiger Jahren intensivierte Amtsorganisation eingebunden. Dazu ließ er sich von König Ludwig dem Bayern Stadtrechte für die bei der Burg zu errichtende Siedlung gewähren, etablierte einen Markt und überwachte den weiteren Ausbau dieser Ansiedlung bis hin zum Bau der Stadtmauer und der Errichtung eines auf einen älteren Gerichtsbereich zurückgehenden Amtsbezirkes. Diese Stadtrechtsverleihungen, die in Trier mit der Übertragung der hohen Gerichtsrechte an Bevollmächtigte des Erzbischofs seit 1291 die Basis der entstehenden Ämter bildeten, wurden in dem berühmten Sammelprivileg von 1332 von Kaiser Ludwig geradezu inflationär vergeben, als er neben der Stadt Trier weiteren 29 einzeln aufgeführten Städten, Dörfern, Talorten und Burgen Stadtrechte nach Frankfurter Vorbild verlieh. Mit entsprechenden Sammelprivilegien Karls IV. aus dem Jahr 1346, in dem weitere 24 Orte hinzukamen, war das trierische Territorium mit einem dichten Netzwerk von kleineren Verwaltungseinheiten, den Ämtern, überzogen, deren Mittelpunkte zumeist Burgen oder mit Mauern befestigte Städte bildeten, die überdies mittlere Zentralfunktionen in politisch-administrativer, kultisch-kultureller und nicht zuletzt wirtschaftlicher Hinsicht ausübten. Die Einrichtung dieser planmäßigen Amtsorganisation, die schon bald um Kellnereien für die finanziellen Belange ergänzt wurde mit einer umfassenden Rechnungslegungspflicht und -kontrolle, folgte wohl ebenfalls westlichen Vorbildern, so etwa jenem in der Grafschaft Luxemburg, wo die kleinräumige Propsteiorganisation schon seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhundert unter Gräfin Ermesinde eingeführt worden war. Die Fäden liefen am kurfürstlichen Hof in Trier und im dortigen Palast zusammen.
Die Moselstadt war zu jener Zeit mit schätzungsweise 10–12.000 Einwohnern eine der größeren Städte im nordalpinen Raum, die dank der hervorragenden Reputation des Trierer Kirchenfürsten auf der politischen Bühne von Alfred Haverkamp zu Recht als "eine Schaltzentrale europäischer Politik" charakterisiert worden ist. Seit der Römerzeit, als sie zeitweise Kaiserresidenz gewesen war, hatte die Moselstadt nicht mehr einen derart hohen Stellenwert im Konzert der europäischen Mächte besessen. Natürlich waren die drei geistlichen Kurfürsten am Rhein bedeutende Re­präsentanten des Kurkollegiums, dem die in der Goldenen Bulle von 1356 genau geregelte Königswahl oblag. Aber Trier hatte seit der Wahl Heinrichs VII., durch die das Haus der Luxemburger im wahrsten Sinne des Wortes in den europäischen Spitzenadel katapultiert worden war, einen besonderen Reiz.
Die ersten Früchte des neu gewonnenen Prestigegewinns ernteten die Luxemburger in der Vermählung des Königssohnes Johann mit der Erbin des Königreiches Böhmen. Sicherlich war wegen der Rolle Peters von Aspelt in dieser Phase Mainz eine Trier durchaus ebenbürtige Anlaufstation der böhmischen Gesandtschaften und Boten. Mit dieser Heirat war ja nicht nur ein reichspolitisch bedeutsames Territorium im Osten an die Luxemburger gefallen, sondern auch eine Kurstimme. Die Fernwirkungen dieser wenig glücklichen Eheverbindung, aus der schon bald ein auf den Namen Wenzel hörender, während seiner Erziehung am französischen Königshof Karl genannter Sohn hervorging, der als Karl IV. den Königsthron besteigen sollte, waren damals natürlich noch nicht absehbar. Noch beschäftigten die Luxemburger andere Sorgen, denn es galt zunächst das neue Königreich für die Dynastie zu sichern, was neben den Anstrengungen für den Italienzug Heinrichs VII. große Summen für den Feldzug verschlang. Darauf wurde schon hingewiesen.
Natürlich hatten schon bei der Wahl von Heinrich 1308 dynastische Motive bei Balduin eine Rolle gespielt, wer wollte das leugnen, und der Ausgang des Italienzuges mit dem Tod des Kaisers rief erneut den Erzbischof auf den Plan. Denn auch die Wahl Ludwigs des Bayern aus dem Hause Wittelsbach, die wiederum im engen Zusammenwirken zwischen dem auf seinem Grabmal in Mainz als 'Königsmacher' apostrophierten Peter von Aspelt und dem Trierer Erzbischof zustande kam, erklärt sich aus der geographisch-politischen Situation und folgt damit dynastischen Motiven. Mit Friedrich dem Schönen aus dem Hause Habsburg stand ein weiterer Kandidat zur Wahl, der als unmittelbarer Nachbar der gerade erst erworbenen luxemburgischen Besitzungen in Böhmen hätte gefährlich werden können.
Als absehbar war, dass dem noch jungen Königssohn Johann keine Chancen auf den Thron eingeräumt werden konnten, einigte sich die luxemburgische Fraktion auf den Kompromisskandidaten Ludwig den Bayern, der als Nachbar und Gegenspieler der Habsburger ein hervorragender Kandidat war. Mit der Schlacht von Mühldorf 1322, als Ludwig den Habsburger mit tatkräftiger Unterstützung König Johanns von Böhmen und Balduins besiegte, war die Stellung der Luxemburger gefestigt. Es war diese Konstellation, die ursächlich war für die erste Verweserschaft des durch den Tod Peters von Aspelt 1320 vakant gewordenen Erzbistums Mainz durch Balduin.
Es ist hier nicht der Ort, auf das immer spannungsreicher werdende Verhältnis der beiden Gewalten Kirche und Papst einzugehen, das auch die Reichspolitik dieser Jahre maßgeblich bestimmte. Ludwig hatte sich in Rom zum Kaiser gekrönt und befand sich im Kirchenbann. Dieser Konflikt wirkte sich naturgemäß auch auf die Provisorschaft von Mainz aus, die Erzbischof Balduin nach dem Tode des Erzbischofs Matthias von Bucheck vom Domkapitel im Oktober 1328 angetragen worden war. Sicherlich war es der ausgezeichnete Ruf, der Balduin als Landesherr, Kirchenmann und Reichsfürst vorauseilte, wahrscheinlich aber auch seine Reputation als Finanzsanierer, von dem sein Biograph berichtet, er habe die Einkünfte seiner Kirche verdoppelt und wie ein zweiter Joseph in Ägypten für Notzeiten vorgesorgt. Diese Wertschätzung hat ihm zweifelsohne auch die Verwaltung der finanziell am Boden liegenden Bistümer Speyer und Worms eingetragen.
Auf den neuen Papst Benedikt XII., Jacques Fournier, der mit Johannes Hake zusammen in Paris studiert hatte, richteten sich die Hoffnungen auf einen Ausgleich zwischen den beiden Universalgewalten, doch auch er beharrte auf den päpstlichen Positionen, unter denen der Anspruch des Papstes auf die Bestätigung eines von den Kurfürsten gewählten Königs für die Kurie nicht disponibel war. Die Auswirkungen waren klar: dem Papst war es jederzeit möglich, die Wahl der Kurfürsten dadurch zu annullieren. Am 16. Juli 1338 schlossen daraufhin die Kurfürsten, die sich im Baumgarten von Rhens versammelt hatten, ein Bündnis zum Schutz des Reiches, ihrer eigenen Ehre und zur Wahrung ihrer althergebrachten Königswahlrechte. In dieser Rechtsweisung, dem vielbeachteten Weistum von Rhens, wiesen sie die Ansprüche des Papstes schroff zurück und erklärten in einem Notariatsinstrument, das von Notaren aus dem Umfeld Rudolf Losses unterfertigt wurde, ein von ihnen rechtmäßig gewählter König bedürfe keineswegs der päpstlichen Approbation. Die Forschung hat längst erwiesen, dass diese grundsätzliche Klärung, die bekanntlich Eingang in die Goldene Bulle von 1356 gefunden hat, ein Werk Balduins und seiner engsten Mitarbeiter war. Kein Zweifel, der Erzbischof stand auf dem Höhepunkt seines Ansehens und seiner Macht, symbolhaft unterstrichen auch durch die Rheinreise des englischen Königs Eduard III. von England und das Zusammentreffen mit Kaiser Ludwig dem Bayern in Koblenz.
Doch das in dieser Frage dokumentierte gute Einvernehmen mit dem Wittelsbacher sollte nicht lange anhalten. Es waren wiederum dynastische Gründe, die zu Missklängen Anlass boten. Die Luxemburger hatten den Anschauungen und Notwendigkeiten der Zeit entsprechend eine auf territorialen Gewinn ausgerichtete Familien- und Heiratspolitik betrieben. Johann Heinrich, ein Sohn König Johanns, war mit Margarethe Maultasch verheiratet worden, der Herrin über das strategisch wichtige Tirol. Zwischenzeitlich hatte sie ihren Mann vertrieben. Kaiser Ludwig der Bayer nutzte diese Gelegenheit, ließ die Ehe des Luxemburgers mit Margarethe aus eigener Machtvollkommenheit und ohne päpstliche Mitwirkung scheiden und vermählte seinen eigenen Sohn Ludwig mit der Erbin Tirols.
Das war ein ungeheurer Affront: die Luxemburger und der Papst waren gleichermaßen empört über diesen Rechtsbruch und den Verlust von Tirol. Balduin war Taktiker genug, nach außen hin die Aussöhnungsbestrebungen des Kaisers mit dem neuen Papst Clemens VI. zu fördern, doch hatte er längst die Wahl seines Großneffen Karl, des Bruders von Johann Heinrich, als Alternative erwogen. Die Dynastie forderte erneut ihr Recht, und Balduin scheint durch ernsthafte Erkrankungen in dem Entschluss bestärkt worden zu sein, die Angelegenheit voranzutreiben. Schon im Juli 1343 und noch im Juni 1345 bieten die päpstlichen Quellen Hinweise darauf, dass man den baldigen Tod des immerhin 60jährigen Kirchenfürsten erwartete, denn an der bestens informierten päpstlichen Kurie in Avignon suchte man seine hoch eingeschätzte Hinterlassenschaft zu beanspruchen.
Mit der Wahl Karls IV. im Juli 1346 in Rhens hatte Balduin die dritte Königswahl vollzogen, auch deshalb ein schwieriges Unterfangen, weil es mit Ludwig dem Bayern noch einen amtierenden König gab. Im Verein mit dem Papst und dem Reiz des Geldes – allein der Kölner Erzbischof bekam nahezu 100.000 Gulden[Anm. 35] – konnte Karl der Thron verschafft werden, doch seine finanzielle Lage war so prekär, dass er nicht einmal die Beerdigungskosten für seinen in der Schlacht von Crécy gefallenen Vater aufbringen konnte und verkleidet nach Böhmen fliehen musste. Und es war wieder an Balduin, seinem Großneffen finanziell auf Kosten der Grafschaft Luxemburg auf die Beine zu helfen. Er war es auch, der die Hochzeit Karls mit Anna von der Pfalz im Frühjahr 1349 vermittelte, wodurch die bis dahin geschlossene Front der Wittelsbacher aufgebrochen und schließlich der endgültige Ausgleich der beiden Dynastien ermöglicht wurde.
Am 21. Januar 1354 starb Balduin in Trier. Bei der Beurteilung des Lebenswerkes dieses Kurfürsten darf nicht übersehen werden, dass er nahezu ein halbes Jahrhundert in einer durch Umbrüche gekennzeichneten Zeit regierte, in der seine Person einen Stabilitätsfaktor ersten Ranges nicht nur in der Reichspolitik darstellte. Höhen und Tiefen hatte er durchlebt und durchlitten, sich oft in die von ihm gegründete Kartause zum Gebet zurückgezogen. In ihr wollte er ursprünglich auch begraben werden – sie war nicht nur ein Hort intensiver Frömmigkeit, sondern auch eine Stätte der Memoria des luxemburgischen Hauses, insbesondere dem Andenken seines kaiserlichen Bruders gewidmet. Auch dies ist Reflex des hohen Stellenwertes, den seine Dynastie und die familiären Bindungen für ihn besaßen. Sein Biograph hat umfänglich Leben und Werk dieses Kirchenfürsten in hellsten Farben geschildert. Jede Generation hat die Akzente anders gesetzt, ein anderes Bild dieses Mannes gezeichnet, doch unbestritten bleibt die in der Würdigung Johann Mechtels, jenes Anfang des 17. Jahrhunderts schreibenden Fortsetzers der Limburger Chronik zum Ausdruck kommende historische Größe des Luxemburgers: "Er ware keiser Henrichs bruder, klein von perschon, aber wol proportionirt und groß von werken und hoch von verstand."[Anm. 36]

Anmerkungen:

  1. Entsprechend der redaktionellen Vorgaben sind die Anmerkungen in dieser gegenüber dem Vortrag geringfügig veränderten Fassung auf ein Minimum beschränkt. Zurück
  2. Vgl. Heinrich Otto (Bearb.): Regesten der Erzbischöfe von Mainz von 1289–1396, hg. v. Goswin Freiherrn von der Ropp, 1. Abt. (1289–1353), 2 Bd.: 1328–1353, Darmstadt 1932, S. 308 Nr. 4287; Druck: Karl Lamprecht: Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter. Untersuchungen über die materielle Kultur des platten Landes auf Grund der Quellen zunächst des Mosellandes, 3 Bde., Leipzig 1885–1886, Ndr. Aalen 1969, Bd. I,2, S. 1443 Anm. 4 (mit falscher Datierung); Johannes Mötsch (Bearb.): Die Balduineen. Aufbau, Entstehung und Inhalt der Urkundensammlung des Erzbischofs Balduin von Trier (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 33), Koblenz 1980, S. 276 Nr. 1353. Zurück
  3. Vgl. Otto, REM I,2, (wie Anm. 2), S. 307 Nr. 4286; Mötsch, Balduineen (wie Anm. 2), S. 276 Nr. 1352; Druck: Johann Nikolaus von Hontheim: Historia Trevirensis diplomatica et pragmatica, inde a translata Treviri praefectura praetorio Galliarum, ad haec usque tempora, 3 Bde., Augsburg, Würzburg 1750, Bd. 2, 134f. Nr. 649. Zurück
  4. Vgl. Otto, REM I,2, (wie Anm. 2) S. 294 Nr. 4204 (1338 VII 12). Zurück
  5. Vgl. Mötsch, Balduineen (wie Anm. 2), S. 41: „Littere quorum originalia sunt apud ecclesiam Moguntinam“. Zurück
  6. Zitat nach Alexander Dominicus: Baldewin von Lützelburg, Erzbischof und Kurfürst von Trier, ein Zeitbild aus der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts, Koblenz 1862, S. 345. Zurück
  7. Vgl. Kurt Gärtner/Winfried Reichert/Harald Völker/Anja Overbeck/Andrea Rapp/Günter Holtus: Methodische Aspekte interdisziplinärer Forschung am Beispiel des ältesten luxemburgischen Urkundenkartulars. In: Franz Irsigler (Hg.): Zwischen Maas und Rhein. Beziehungen, Begegnungen und Konflikte in einem europäischen Kernraum von der Spätantike bis zum 19. Jahrhundert. Versuch einer Bilanz (Trierer Historische Forschungen 61), Trier 2006, S. 43–72, bes. den Beitrag von W. Reichert, S. 45–55; Winfried Reichert: „Im Glanz des Friedens und der Eintracht“? Die Moselterritorien Trier und Luxemburg im hohen und späten Mittelalter. In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 24 (1998), S. 73–104, S. 98–101 mit weiterer Literatur zur trierischen Pfandschaft über Luxemburg und zu ihrer langwierigen Rückgewinnung. Zurück
  8. Vgl. Reichert, Methodische Aspekte (wie Anm. 7), S. 49; Winfried Reichert, Landesherrschaft zwischen Reich und Frankreich. Verfassung, Wirtschaft und Territorialpolitik in der Grafschaft Luxemburg von der Mitte des 13. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 2 Bde. (Trierer Historische Forschungen 24), Trier 1993, Tl. 2, S. 627f. Zurück
  9. Zitiert nach Reichert, Methodische Aspekte (wie Anm. 7), S. 49. Zurück
  10. Vgl. Ferdinand Pauly: Balduin von Luxemburg als Erzbischof von Trier. In: Franz-Josef Heyen (Hg.) unter Mitwirkung von Johannes Mötsch: Balduin von Luxemburg. Erzbischof von Trier – Kurfürst des Reiches. 1285–1354 (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 53), Mainz 1985, S. 175–188, S. 186f. Zurück
  11. Vgl. Pauly, Balduin als Bischof (wie Anm. 10), S. 176. Zurück
  12. Vgl. Proemium: „Tertius vero liber est parvi moduli et pro viatico archiepiscopali cottidie deducetur.“, Mötsch, Balduineen (wie Anm. 2), S. 79. Zurück
  13. Vgl. Mötsch, Balduineen (wie Anm. 2), S. 63 m. Anm. 242. Zurück
  14. Emil Zenz: Die Taten der Trierer. Gesta Treverorum, Bd. 5: Balduin von Luxemburg 1307–1354, Trier 1961, S. 23. Zurück
  15. Vgl. Michael Hollmann: Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter (1306–1476) (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 64), Mainz 1990, S. 373; Friedhelm Burgard: Familia Archiepiscopi. Studien zu den geistlichen Funktionsträgern Erzbischof Balduins von Luxemburg (1307–1354) (Trierer Historische Forschungen 19), Trier 1991; Friedhelm Burgard: Der thüringische Bildungskreis am Hofe des Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg (1307–1354). In: Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte 49 (1995), S. 151–174, S. 160 mit älterer Literatur; neuerdings Arend Mindermann: "Der berühmteste Arzt der Welt". Bischof Johannes Hake, genannt von Göttingen (um 1280–1349) (Göttinger Forschungen zur Landesgeschichte 3), Bielefeld 2001. Zurück
  16. Vgl. Mindermann, Der berühmteste Arzt (wie Anm. 15), S. 29: Denkschrift gegen den berühmten katalanischen Gelehrten Raimund Lull (1223/32–1316). Zurück
  17. Vgl. Mötsch, Balduineen (wie Anm. 2), S. 64. Zurück
  18. Vgl. Lamprecht, DWL, I,2 (wie Anm. 2), S. 1442, Druck: Bd. III, S. 479–492 Nr. 296. Zurück
  19. Vgl. Burgard, Thüringischer Bildungskreis (wie Anm. 15), S. 161f. Zurück
  20. Vgl. zu diesem Absatz Reichert, Glanz des Friedens (wie Anm. 7), S. 89–92. Zurück
  21. Vgl. zu diesem Absatz Reichert, Glanz des Friedens (wie Anm. 7), S. 89–92. Zurück
  22. Vgl. etwa den Vallendarer "Judeus Gallicus", den Münstermaifelder Juden Nülle (wohl Noel) oder die Koblenzer Judenfamilie Bonenfant (Bon enfant). Vgl. dazu Friedhelm Burgard: Zur Migration der Juden im westlichen Reichsgebiet während des späten Mittelalters. In: Alfred Haverkamp/Franz-Josef Ziwes (Hg.): Juden in der christlichen Umwelt während des späten Mittelalters (ZHF Beih. 13), Berlin 1992, S. 41–57; zu den Judensiedlungen in Kurtrier zuletzt ders., Ämter und Judensiedlungen in Kurtrier unter Erzbischof Balduin von Luxemburg (1307–1354). In: Alfred Haverkamp (Hg.): Geschichte der Juden im Mittelalter von der Nordsee bis zu den Südalpen. Kommentiertes Kartenwerk, bearb. von Thomas Bardelle u.a., Redaktion: Jörg R. Müller, Teil 1 Kommentarband (Forschungen zur Geschichte der Juden, 14), Hannover 2002, S. 379–389 sowie 1 Karte DIN A 3 plus. Zurück
  23. Vgl. Johannes Mötsch: Trier und Sponheim. In: Balduin von Luxemburg (wie Anm. 10), S. 357–389, hier: S. 385f. Zurück
  24. Vgl. Friedhelm Burgard: ... "bischoff und grebe" – Bischof und Graf zugleich. Zur Ausbildung des Trierer Kurstaates bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. In: Entstehung und Konsolidierung der Territorien. Symposion zum 65. Geburtstag von Wilhelm Janssen am 30. Sept. und 1. Okt. 1998 in Bonn. Zugleich 56. Arbeitstagung des Instituts für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande. In: Rheinische Vierteljahrsblätter 63 (1999), S. 70–89, hier: S. 86. Zurück
  25. Vgl. Haverkamp, Balduin und die Juden (wie Anm. 21), S. 466. Zurück
  26. Vgl. Franz-Josef Ziwes: Studien zur Geschichte der Juden im mittleren Rheingebiet während des hohen und späten Mittelalters (Forschungen zur Geschichte der Juden A1), Hannover 1995, S. 119. Zurück
  27. Ziwes, Studien (wie Anm. 26), S. 120. Zurück
  28. Ziwes, Studien (wie Anm. 26), S. 121f. Zurück
  29. Ziwes, Studien (wie Anm. 26), S. 126f. Zurück
  30. Haverkamp, Balduin und die Juden (wie Anm. 21), S. 467. Zurück
  31. Vgl. Gerd Mentgen: Herausragende jüdische Finanziers im mittelalterlichen Straßburg. In: Friedhelm Burgard/Alfred Haverkamp/Franz Irsigler/Winfried Reichert (Hg.): Hochfinanz im Westen des Reiches 1150–1500 (Trierer Historische Forschungen 31), Trier 1996, S. 75–100. Zurück
  32. Vgl. zuletzt Julia Eulenstein: Umkämpftes "Land" – Die Fehdeführung Balduins von Trier (1307–1354) entlang der Mosel. In: Olaf Wagener (Hg.): Die Burgen an der Mosel. Akten der 2. internationalen wissenschaftlichen Tagung in Oberfell an der Mosel, Koblenz 2007, S. 190–204. Zurück
  33. Vgl. Lamprecht, DWL 3 (wie Anm. 2), S. 489: „ut secrete inquirat circa redditus et valorem Hillishem“. Zurück
  34. Zur Burgenpolitik Balduins in Mainz, die hier außer Acht bleiben muss, vgl. die neueren Arbeiten von Stefan Grathoff, Burgen um Mainz zur Zeit Balduins von Luxemburg 1328–1336. In: Michael Matheus/Walter G. Rödel (Hg.): Bausteine zur Mainzer Stadtgeschichte. Mainzer Kolloquium 2000 (Geschichtliche Landeskunde 55), Stuttgart 2002, S. 31–46; ders.: Mainzer Erzbischofsburgen. Erwerb und Funktion von Burgherrschaft am Beispiel der Mainzer Erzbischöfe im Hoch- und Spätmittelalter (Geschichtliche Landeskunde 58), Stuttgart 2005. Zu Trier vgl. Ingeborg Scholz: Erzbischof Balduin von Luxemburg (1307–1354) als Bauherr von Landesburgen im Erzstift Trier (Architektur, 2), Münster 2004. Zurück
  35. Vgl. Reichert, Landesherrschaft (wie Anm. 8), Tl. 1, S. 495–504. Zurück
  36. Carl Knetsch (Hg.): Die Limburger Chronik des Johannes Mechtel. Unveränderter Neudruck der Ausgabe Wiesbaden 1909 (Veröffentlichungen der Historischen Commission für Nassau 6), S. 64. Zurück