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0.Ein Erinnerungsort im 12. Jahrhundert? Das Speyerer Domkapitel und Heinrich V.

von Caspar Ehlers

0.1.Einleitung

Der Speyerer Dom ist ohne Zweifel aus unserer Sicht ein Erinnerungsort. Anhand des beginnenden 12. Jahrhunderts soll in meinen kurzen Ausführungen versucht werden, Tendenzen der Instrumentalisierung des Ortes durch die Zeitgenossen aufzudecken. Vielfältig scheinen die vor uns liegenden Fäden zu sein, aus denen bis heute ein bunter Zopf geflochten wird. Einige davon möchte ich im Folgenden aufnehmen und einen weiteren hinzufügen, der bislang unbeachtet geblieben ist: Birgt die Domkirche gar das Grab eines heiligen Königs? Vorsichtiger formuliert: Ist Heinrich IV. überhaupt als heilig angesehen worden?, erlaubt die provokante Frage mehr Spielraum. Sie konzen- triert sich dann nicht mehr auf einen langen Zeitraum, den zu betrachten in jedem Falle zur Verneinung führen würde, sondern auf wenige Jahre, beziehungsweise Tage.

Die Spanne zwischen dem Tod Heinrichs IV am 7. August 1106 und dem seines Sohnes am 23. Mai 1125 wird der Gegenstand meiner folgenden Ausführungen sein. Beide starben nicht in Speyer, beide wurden dorthin überführt. Des Älteren Begräbnis war Aufgabe und Verpflichtung für den Sohn, dessen Bestattung hingegen die anderer Großer des Reiches. In den neunzehn Jahren der Herrschaft Heinrichs V veränderte sich das Bild vom Speyerer Dom.

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0.2.Die Rolle und Funktion Speyers im mittelalterlichen Reich

Bis zum Herrschaftsantritt des ersten Saliers, Konrads II. war Speyer vermutlich die unbedeutendste der rheinischen Bischofsstädte. „Kuhstadt“ – vaccina – wird sie um 1000 in einem bekannten Diktum von einem genannt, der in ihr zur Schule ging und später sogar ihr Bischof werden würde. „Metropolis“ hingegen ist ihr Titel, als Heinrich V. beigesetzt wird. [Anm. 1] In diesem Sinne ist „Speyer“ heute noch Synonym für das „deutsche Mittelalter“, für imperialen Glanz zwischen Welt und Kirche. Der Dom ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Staatsmänner aus aller Welt.

Das Jahr 1024 bedeutet den Anfang für diese Entwicklung. [Anm. 2] Konrad II., der aus der Region stammende Nachfolger Heinrichs II , beginnt unmittelbar nach seiner Wahl mit der Förderung von Dom und Bistum. Angeblich war ein geleistetes Gelübde die Ursache, dessen genaue Umstände wir jedoch nicht kennen. Auch wenn er am Ende seines Lebens im Dom beigesetzt werden wird, so besteht über seine genauen Absichten keine Klarheit. Wollte er eine persönliche oder eine familiäre Grablege einrichten? Sollte es letzteres gewesen sein, stellen sich sofort neue Fragen: Warum wurde das unweit gelegene Kloster Limburg an der Haardt in ähnlicher Weise und Größe ausgebaut – und als Begräbnisort der Schwiegertochter genutzt? Warum wendet sich Heinrich III. einem neuen Ort zu und fördert das sächsische Goslar in unvergleichbarer Weise, während es über Speyer heißt, er habe die Grablege seiner Eltern „mehr und mehr gering geachtet“. [Anm. 3]

Wie dem auch sei: Alle Salier sind zu ihren Lebzeiten dem mittelrheinischen Bistum gewogen. Herausragende Privilegien und zahlreiche Schenkungen wird Speyer bis zum Tode Heinrichs V erhalten. Von einigen mehr, von anderen weniger. Es ist der letzte Salier, der sich erstaunlich zurückhält. Am Ende der Salierzeit ruhen alle Herrscher aus der Familie im Dom, deren Gemahlinnen bis auf Mathilde „von England und die zweite Frau Heinrichs IV., Praxedis-Adelheid „von Kiew“, sowie einige jung verstorbene Kinder: ewige Königsnähe.

Bleiben die toten Könige der Stadt auf immer erhalten, so sieht es mit den lebenden etwas anders auf. Speyer ist zu allen Zeiten, nicht nur zur Zeit der Salier, kaum unter den Spitzenorten einzuordnen, wenn es um die Besuche geht. Gleichwohl aber ist es bis in das späte Mittelalter hinein Ziel herrscherlicher Reisen. Auch an die Tradition der Bestattungen wird angeknüpft, die Staufer betten Barbarossas Frau, Beatrix, und deren Tochter, Agnes, hier zur letzten Ruhe und lassen Philipp von Schwaben dorthin überführen.

Rudolf von Habsburg soll sich sogar absichtlich nach Speyer begeben haben, als er Anfang Juli 1291 den Tod nahen fühlte. [Anm. 4] Sein Nachfolger, Adolf von Nassau (†1298), ist zwar nicht dort gestorben, wurde aber doch 1309 aus dem Kloster Rosenthal nach Speyer überführt. So auch sein direkter Amtsnachfolger Albrecht von Österreich (†1308), der aus Wettingen nach Speyer gebracht wurde. Beide, Adolf wie Albrecht, fanden im August 1309 ihre letzte Ruhestätte in den Grablegen königlicher Damen: Im Grab der Gemahlin Friedrich Barbarossas, Beatrix, wurde Albrecht, in demjenigen von deren Tochter, Agnes, hingegen Adolf beigesetzt.

Die ersten drei Herrscher nach dem sogenannten Interregnum fanden mehr oder minder direkt ihre Ruhestätte im Dom zu Speyer, der so seine Bedeutung als Königsgrabkirche noch vermehrte, während beispielsweise Bamberg und Magdeburg wie Goslar aus dem Blickfeld rückten. Noch Karl IV. weilt allein 6-mal in der mittelrheinischen Bischofsstadt. Bedeutendster Aufenthaltsort mit Königsgrablegen bleibt jedoch Aachen – wovon wir heute ja noch hören werden!

Um es zusammenzufassen: Der Dom zu Speyer ist seit der Salierzeit eine über die Grenzen des alten Reiches hinaus bekannte Grabkirche. Nachrichten über die Bestattungen finden sich in zahlreichen westeuropäischen Quellen – den metropolis-Begriff prägte für Speyer Ordericus Vitalis. Eine gradlinige Entwicklung seit 1024 kann allerdings nicht angenommen werden. Am Beispiel des toten Heinrichs IV. und seinen Bestattungen sowie des lebenden Heinrichs V solle eine dieser Umbruchphasen in einem neuen Licht betrachtet werden.  

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0.3.1106

Am 7. August 1106 war Heinrich IV von zahlreichen Getreuen und seinem Sohn verlassen in Lüttich gestorben, am 3. September wurde der Leichnam durch Heinrich V nach Speyer überführt, der damit einem zu Lebzeiten geäußerten Wunsch seines Vaters entsprach. Warum war ihm dies so wichtig, wo er doch zu dessen Lebzeiten sich kaum als der ideale und rücksichtsvolle Sohn präsentiert hat? Reue gegenüber dem Toten ist das am ehesten einleuchtende Motiv – ich habe es selbst in meiner Untersuchung aus dem Jahr 1996 so bewertet. Erlauben Sie mir heute, einen Gesichtspunkt zu erörtern, der in gewisser Weise mit dem Grund für unsere kleine Konferenz verbunden ist. Inwieweit er plausibel erscheint, überlasse ich der Diskussion.

Der Leichnam Heinrichs IV.wurde zunächst im Dom zu Lüttich beigesetzt, aber eine Woche später auf Grund seiner nicht gelösten Exkommunikation von dort in eine ungeweihte Kapelle im heutigen Stadtteil Cornillon (Kornelienberg) am rechten Ufer der Maas umgebettet. Am 24. August schließlich wurde der Leib des Kaisers auf Veranlassung seines Sohnes zurück nach Lüttich überführt, von wo aus er nach Speyer gebracht werden sollte. [Anm. 5] Am 3. September kam der Leichenzug dort an und Heinrich IV. fand wieder nur eine vorläufige Ruhestätte in einer ungeweihten Seitenkapelle im Winkel zwischen Nordquerhaus und Hauptschiff. [Anm. 6]

Ist allein dieses Itinerar eines toten Königs schon bemerkenswert, so findet sich in der ersten Fortsetzung der Chronik Sigeberts von Gembloux durch Anselm eine noch erstaunlichere Beschreibung der Reaktionen einiger Lütticher auf den Tod des Kaisers. [Anm. 7] Diese ist bislang in der Forschung nicht intensiv gewürdigt worden, obgleich sie ohne Zweifel auf eine Verehrung des Verstorbenen mit Elementen des Heiligenkultes hinweist: Man versuchte nicht nur, die Entfernung der Leiche aus dem Lütticher Dom zu verhindern, sondern berührte den Körper in der Hoffnung, dadurch gesegnet zu werden. Es wurde Erde vom Grab genommen und über die Felder oder durch die Häuser gestreut; Saatkörner legten sie auf die Bahre, um durch Beimischung mehr Frucht hervorzubringen. [Anm. 8]

Ähnliche Verhaltensweisen – allerdings der Speyerer Bevölkerung – melden die „Vita Heinrici IV. Imperatoris“ und der sogenannte „Libellus de Rebellione Heinrici V.“, der als Teil der Hildesheimer Annalen überliefert ist. [Anm. 9] In Speyer wurde der tote König am 3. September 1106 so feierlich von Klerus und Volk empfangen, als wenn er nicht exkommuniziert wäre. Aber auch hier durfte Heinrich IV. nicht im Dom zur Ruhe kommen, sondern er wurde auf Veranlassung des Bischofs, wie erwähnt, in die nicht konsekrierte Seitenkapelle verbracht. Dies erregte den Zorn der Einwohner, die im Verstorbenen den großen Wohltäter ihrer Stadt sahen, so dass sie seine provisorische Grablege in den folgenden fünf Jahren häufig aufsuchten. Die „Vita Heinrici IV.“ berichtet in ihrem 13. Kapitel, dass die „Witwen, Waisen und übrigen Armen des Reiches zusammengekommen“ seien, um über ihren „Vater“ zu weinen, dessen Körper sie mit Tränen bedeckten und dessen „freigiebigen Hände“ sie küssten. [Anm. 10]

In diesem Lütticher und Speyerer Verhalten seien, so Egon Boshof, „uralte, magische Vorstellungen vom Königsheil“ zu erkennen, [Anm. 11] eine im weitesten Sinne religiös-christliche Motivation wird nicht in Erwägung gezogen, obwohl gerade die Lebensbeschreibung Heinrichs IV. das Ideal des christlichen Königs assoziiert. Ermahnt nicht der Erzbischof von Mainz den zu krönenden Konrad II, dass er „ein Beschützer der Kirchen und ihrer Geistlichen (sei), ein Hort der Witwen und Waisen“? [Anm. 12]

Robert Folz hat in seinem Buch „Les Saints Rois du Moyen Âge“ Heinrich IV. aus naheliegenden Gründen nicht erwähnt, denn weder hat sich der Kult etabliert noch treffen die üblichen Kriterien auf Heinrich IV. zu: Er ist kein Märtyrer, kein Bekenner oder Thaumaturg. Deswegen – und wegen der geographischen Einschränkung – suchen wir den Salier selbstverständlich unter Marc Blochs „Wundertätigen Königen“ vergebens. Aber Folz bemerkt zu Recht: „Le saint roi est une création de l'hagiographie médievale“. [Anm. 13] So scheint es doch angebracht, auf die Berichte näher einzugehen.

Die erwähnte Passage zur Verehrung in Lüttich findet sich nicht im Autograph Sigeberts (Codex 1) sondern in der unmittelbaren Fortsetzung durch Abt Anselm von Gembloux (1113-1136). Dieser benutzte das handschriftliche Exemplar seines Vorgängers, schrieb dessen Chronik ab und führte sie über das Jahr 1111 hinaus bis 1131/35 fort. Sein eigenhändiges Exemplar (Codex A) ist in St. Paul zu Verdun erhalten geblieben, [Anm. 14] es bietet an wenigen Stellen Ergänzungen zu Sigeberts Chronik, so eben die zu 1106. Auch die erwähnten Berichte zu den Speyerer Vorgängen entstanden in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Tode Heinrichs („Vita“ und „Libellus“). Eine Authentizität der drei Berichte käme von daher wie auch wegen der übereinstimmenden Inhalte in Betracht.

Die Intention der Vita Heinrichs IV.ist bekannt: der Person Heinrichs ein literarisches Denkmal zu errichten ohne das Ansehen des Sohnes zu beschädigen. [Anm. 15] Dies tut der anonyme Verfasser, vielleicht Bischof Erlung von Würzburg, [Anm. 16] im Stil einer Totenklage eher mit historiographischen als mit hagiographischen Stilmitteln, auch wenn er sich der klassischen wie der kirchlichen Sprache bedient. Die Chroniken aus Gembloux stehen ebenfalls Heinrich IV. nahe, der „Libellus“ zeigt – entgegen seinem Kunsttitel aus dem 19. Jahrhundert – Nähe zu Heinrich V. [Anm. 17] Auch diese Ausgewogenheit mag als Indiz gelten für die Zuverlässigkeit der Berichte zur Anteilnahme der Bevölkerung am Tod des Kaisers.

Schwieriger ist die Bewertung der Details. Wie ist vor allem die Erzählung Anselms zu beurteilen, die auf eine beginnende Heiligenverehrung in Lüttich am Sarg des Saliers hinzuweisen scheint? Im Ergebnis dürfte keine Unklarheit bestehen, denn Heinrich IV ist niemals nur in die Nähe der Heiligkeit geraten – vor allem schweigen die Berichte über jeden wundertätigen Erfolg der Verehrung am Grabe. Es entstand kein Kult im eigentlichen Sinne, vielmehr sind zeittypische Formen laienfrommen Handelns zu erkennen, wie sie auch anderenorts mit späteren Folgen auftraten. Hier sei auf die in der Vita Gottfrieds von Cappenberg erwähnte Verehrung des Großvaters des westfälischen Grafen hingewiesen, [Anm. 18] jenes 1085 verstorbenen Hermann, dessen Waschwasser Blinde heilen konnte und an dessen Grab auch weiterhin Wunder geschahen – mit der Familie war Heinrich V. übrigens verwandt. [Anm. 19] Auch wenn sich am Grabe Heinrichs IV. kein Mirakel ereignete, ist dennoch auf eine mögliche Auswirkung der Tage im August 1106 einzugehen, nämlich die auf Heinrich V.

Es dürfte letztendlich unerheblich sein, ob Ideen heidnischen Ursprunges (Königsheil) oder Praktiken der Heiligenverehrung christlicher Prägung in der Quelle aus Gembloux zum Ausdruck kommen – Marc Bloch und Robert Folz etwa haben sich umfassend zur Genese des einen aus der Wurzel des anderen geäußert. [Anm. 20] Der Effekt der Handlungen bleibt derselbe: Eine potentielle Gefährdung des reibungslosen Überganges der Herrschaft auf Heinrich V. Denn die Konflikte zwischen Vater und Sohn in den zurückliegenden Jahren, die Inhaftierung Heinrichs IV. vor seinem Tod und der Makel einer erzwungenen Übergabe der Reichsinsignien an Heinrich V. waren im Bewusstsein der Zeitgenossen und mussten durch das Mittel der Historiographie gleichsam bewältigt werden, [Anm. 21] wie etwa das Beispiel der „Vita Heinrici IV.“ zeigt. Sollte nun auch noch der Verstorbene in herausragender Weise von der Bevölkerung (zumindest in Lüttich) verehrt in den Geruch der Heiligkeit geraten, hätte dies das Ansehen Heinrichs V. im Reich zumindest stark geschwächt. Er war schließlich der Gegner seines Vaters gewesen, derjenige, der ihn letztlich entmachtet hat, weshalb er einem isolierten Kult an seines Vaters Grab keinerlei Interesse entgegengebracht habe konnte.

Dass er sich schließlich für die Überführung nach Speyer eingesetzt hatte, geht aus den Quellen eindeutig hervor. Ob es auf Heinrichs IV. zu Lebzeiten geäußerten Wunsch geschah, braucht nicht bezweifelt zu werden, denn in seinen letzten Jahren hatte sich der Kaiser nach seinem Scheitern in Sachsen intensiver der Domkirche zugewandt. [Anm. 22] Ob allerdings Heinrich V. allein wegen des väterliche Begehrens den Leichenzug anordnete, scheint der Nachfrage wert. Zwei Beobachtungen sprechen meines Erachtens dagegen. Erstens müsste dann das Handeln Bischof Otberts von Lüttich gegen den übereinstimmenden Willen des alten und des neuen [Anm. 23] Herrschers gerichtet gewesen sein, und zweitens wäre das Zögern Heinrichs V. nach dem 7. August 1106 nicht zu verstehen, denn er hätte auch die sofortige Überführung nach Speyer einleiten können, schließlich hielt er sich in diesen Tagen in Aachen auf. [Anm. 24]

Mag es Otberts Absicht gewesen sein, seinen Dom mit einem Kaisergrab zu zieren, [Anm. 25] so bleiben die Motive Heinrichs V. in letzter Konsequenz im Dunkeln, ist doch seine Entscheidung, den Vater in die familiäre Grabkirche an den Mittelrhein bringen zu lassen, nicht nur aus Verpflichtung und vor allem nicht sofort gefallen. Speyer bot nun die Möglichkeit, einer gefährlichen Entwicklung in Lüttich Einhalt zu gebieten. Hier ist es von Bedeutung, auf ein in Deutz noch um 1160 bekanntes Gerücht hinzuweisen, dem ebenfalls in der Forschung keine Beachtung geschenkt wird, wonach Heinrich IV. ermordet worden sein soll. [Anm. 26] Wenn es in den Kontext der berichteten Geschehnisse in Lüttich gehörte, und nicht aus spätere Zeit stammt, so war es Bestandteil der entstehenden Verehrung von und Legendenbildung um Heinrich IV., die in keinem Fall seinem Sohn dienlich war.

Aber in Speyer warteten andere Risiken auf Heinrich V., sollte er den Kaiser in den ideellen Kontext der Saliergrablege einfügen, die er zunächst vielleicht hatte vermeiden wollen. Die Stadt war spätestens seit der Überführung seiner Gemahlin Bertha aus Mainz in den Dom (Mitte Februar 1090) eng mit Heinrich IV. verbunden, der sogar im Herbst 1105 vergeblich seinen Sohn am Betreten der Stadt zu hindern versucht, [Anm. 27] was einen väterlichen Ausschließlichkeitsanspruch in Bezug auf Speyer seinem abtrünnigen Sohn gegenüber deutlich werden lässt. Es war seine, nicht Heinrichs V. Stadt.

In diesem Sinne verhalten sich auch die Speyerer, die – wie erwähnt – den Leichnam Heinrichs IV.ungeachtet des Kirchenbannes in der Stadt empfingen und ihm in den folgenden fünf Jahren die Verehrung entgegenbrachten, die ihm zustand. Er wurde nicht als Heiliger, sondern als einer der großen Förderer der Stadt angesehen, in einer Reihe mit Konrad II. und Heinrich III. stehend. In diese Tradition hatte sich der Sohn einzufügen. So nutzte er am Beginn seiner Alleinherrschaft den Ort, der wohl am engsten mit seiner Familie verbunden war, nicht nur zur Anknüpfung an Bestehendes, sondern auch als Rückzugspunkt aus einer ihn möglicherweise bedrohenden Situation. Der ‚abtrünnige‘ Sohn konnte sich so als legitimer Bewahrer und Fortsetzer präsentieren.

Lüttich spielte übrigens noch einmal eine bedeutende Rolle für den letzten Salier, als er hier seine Braut einholte, die englische Prinzessin Mathilde, bevor er sich mit ihr zu Ostern 1110 in Utrecht verlobte. Sie wurde am 25. Juli desselben Jahres in Mainz zur Königin gekrönt, wo das Paar an Epiphanias 1114 auch heiratete. Was aber lässt sich über den Fortgang der Beziehungen zu Speyer sagen?

Knapp fünf Wochen nach der vorläufigen Beisetzung Heinrichs IV ist sein Sohn im Oktober 1106 erneut in Speyer nachzuweisen, mit aller Vorsicht könnte der Jahrtag seines Großvaters, Heinrichs III., als Grund dafür ausgemacht werden. Erst vier Jahre später kehrt er zurück und hält sich Ende Mai 1110 (vermutlich noch am Anniversar des Urgroßvaters, Konrads II) in der Stadt auf, die er abermals im August – also möglicherweise am Jahrtag seines Vaters – desselben Jahres besucht. [Anm. 28] Die Anwesenheit an den jeweiligen Todestagen seiner Vorfahren sind nicht durch Quellen gesichert, vom Itinerar her gesehen aber durchaus möglich. Heinrich V. scheint demnach an der Memoria seiner Familie Anteil genommen zu haben, bevor er 1111 dem eigenen Vater das ordentliche Begräbnis bereiten konnte, von dem nun zu reden sein wird.

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0.4.1111

Am 7. August 1111, seinem fünften Todestag, wurde schließlich der Leichnam Heinrichs IV. auf Initiative seines Sohnes von der unkonsekriert gebliebenen Seitenkapelle in den Königschor des Speyerer Domes umgebettet. Vorausgegangen war die Absolution des Verstorbenen im Zusammenhang mit den römischen Verhandlungen Heinrichs V. Die Kapelle wurde übrigens später der Tagesheiligen des 7. August, St. Afra, geweiht. In jenen fünf Jahren intensivierte sich Heinrichs V. Beziehung zu Speyer als Begräbnisort seiner Vorfahren. Begünstigt hat diese Haltung sicherlich die ausgeprägte Verehrung der Speyerer Bevölkerung, die sie dem verstorbenen Vater entgegenbrachte, während er in der Seitenkapelle aufgebahrt war. Darüber hinaus dürfte es Heinrichs V. Intention gewesen sein, dem toten Vater mehr Respekt zu zollen als seinerzeit dem lebenden.

Es sind die Einwohner Speyers – und nicht Bischof oder Kapitel – die Empfänger des berühmten Privilegiums, das Heinrich V anlässlich der Beisetzung seines Vaters in der Saliergrablege des Domes ausstellt. Der Text, so ordnet der Kaiser an, sei in goldenen Lettern an der Kirchenwand anzubringen, was auch geschah. [Anm. 29] In der Verfügung, deren Rechtsinhalt hier im Einzelnen nicht näher vorgestellt zu werden braucht, [Anm. 30] werden die Bürger von stadtherrlichen Rechten des Bischofs befreit und verpflichtet, den Jahrtag Heinrichs IV. zu begehen, von der Vigil bis zu den Messen am Tag selbst. Zusammengenommen mit einer Arenga, die das Werk der Väter in Erinnerung ruft, wird das neue Verständnis deutlich. Auch wenn Heinrich V. nicht alle Jahrtage seiner Vorfahren den Bürgern zur Aufgabe macht, so stellt er doch die Verbindung zwischen den Saliern, dem Dom und der Stadt in den Vordergrund, wenn die salische Memoria zusammen mit der Treue der Einwohner als Motiv seiner Urkunde bezeichnet. [Anm. 31]

Dem Domkapitel jedoch, als der für die Anniversarfeiern zuständigen Instanz, konnte diese Bestimmung gewiss nicht die Erfüllung aller seiner Vorstellungen bedeutet haben. Eine Begünstigung des Domklerus war ausgeblieben. Hatte noch sein Vater im April 1101 die Speyerer Domgeistlichkeit als „seine besonders werten Kleriker in unserer vertrauten heiligen Domkirche“ (zweimal „specialis“) mit weitreichenden Privilegierungen ausgezeichnet, [Anm. 32] so scheint der letzte Salier darin Zurückhaltung geübt zu haben; genaugenommen hatte er sie in der an ihrer Kirche anzubringenden Verfügung nicht einmal erwähnt.

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0.5.1116 / 1119

Allerdings haben die Speyerer Kanoniker Jahre gebraucht, um Heinrich V auf sein Versehen aufmerksam zu machen. Frühestens 1116, spätestens 1119 verfassen sie einen Brief an den Kaiser, in dem sie ihn eindringlich gemahnen, sich der Stätte seines Vaters, dessen spezielle Söhne sie gewesen seien, zuzuwenden; ja, er möge sich in ihnen an die Vorfahren erinnern: [Anm. 33] „Erinnert Euch (recordamini) also in uns an Euren Vater, dessen besondere [wieder: specialis] Söhne wir gewesen sind; erinnert Euch Eurer Vorfahren, die uns gleichsam nach Erbrecht Euch übergeben haben [die uns an Euch vererbt haben], deren bei uns bestatteten Körpern wir alle Ehre und Verehrung entgegenbringen. Erinnert Euch an Euer Ansehen, an Eure Versprechungen, an das übliche Wohlwollen, von dem wir uns niemals getrennt gesehen haben“.

Der dreifachen Aufforderung, sich zu erinnern, geht der ebenfalls dreimal geäußerte Appell voraus, Heinrich möge zuhören („audistis“), denn seine Lage sei nicht die beste, immerhin sei er exkommuniziert. Das Domkapitel von Speyer hatte jedoch in dieser Zeit zu der kaiserlichen Partei gehört. [Anm. 34] Dafür scheint ihnen Heinrich Versprechungen gemacht zu haben, die er nun nicht einzulösen bereit war.

Einerseits resultierte die Notlage sicherlich aus der selbst gewählten Nähe der Kanoniker zu Heinrich V, was ihre Position vor allem während der Abwesenheit des Saliers in Italien ab 1116 nicht gerade erleichterte. Andererseits waren offenkundig die dafür erwarteten Wohltaten des Kaisers ausgeblieben. Der Brief dokumentiert demnach nicht salisches Selbstverständnis, sondern das des Domkapitels, was zu trennen ist. [Anm. 35] Im zweiten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts jedenfalls waren die Kanoniker Träger Speyerer Identität, sie interpretierten eine Bedeutung in die Grabkirche, die sie Heinrich V. in stilistisch eindringlicher Form nahebringen mussten. Er hatte die Einkünfte der mensa episcopalis durch die Privilegierung der Einwohner im Jahr 1111 geschmälert und keine entschädigenden Maßnahmen ergriffen.

Heinrichs IV Ansinnen war seinem Sohn zur Verpflichtung geworden, und auch er selbst dürfte sich eine Beisetzung an der Seite seiner Ahnen gewünscht haben. Eine daraus resultierende Bindung quasi hereditario iure erkannte hingegen nur das Kapitel. Anders kann der Brief nicht interpretiert werden, denn er wäre sinnlos, wenn Heinrich V weitgehende Verpflichtungen für sich selbst aus der Familiengrablege abgeleitet hätte.

Die Absicht des Domkapitels ist kaum verhüllt: der Kaiser soll sich wie seine Vorfahren dem Dom wieder zuwenden. Warum dieser das nicht in der erwarteten Form getan hat, ist nur schwer zu rekonstruieren. Bemerkenswert ist allemal, dass Heinrich V. die Bevölkerung der Stadt in den Mittelpunkt stellt, nicht deren Klerus. Der ausdrückliche Wunsch nach der Beteiligung der Bürger in dem Diplom von 1111 könnte als gegen die Geistlichkeit gerichtet interpretiert werden, was einen deutlichen Wechsel des Bezugspunktes salischer Herrschaftspraxis gegenüber Speyer bedeuten würde. Kaum lässt sich ein Bogen schlagen zu den Ereignissen in Lüttich 1106 – das Gegenteil ist der Fall. Musste Heinrich V. hier seinen Vater wegen der überbordenden Verehrung durch Laien entfernen, so stellte er dort dessen Memoria ihnen ausdrücklich anheim.

Als der Kaiser 1125 in Utrecht starb, war eine Stelle für sein Begräbnis im Dom nicht vorbereitet. Sein Sarg wurde dennoch in die vorhandene Anlage integriert, wo er über den Sarkophagen seines Vaters und Großvaters durch eine extra dafür durchgeführte Aufschüttung Platz fand. In der zeitgenössischen Historiographie erregten Einzelheiten der Beisetzung wenig Beachtung, so dass weder ihr Termin noch Informationen zum Hergang überliefert sind. Die Absicht des letzten Saliers, in Speyer beigesetzt zu werden, lässt sich nur erschließen; dass die Grablege nicht rechtzeitig erweitert worden war, mag zwar auf den unerwartet frühen Tod Heinrichs zurückzuführen sein, spricht aber wenig für die intendierte Familiengrablege. Derartige Pläne scheinen doch zweitrangig für den Herrscher gewesen zu sein, dessen Gemahlin Mathilde vermutlich die Utrechter Intestbestattung sowie die Überführung des Körpers nach Speyer veranlasste.

Was war Speyer in der Regierungszeit Heinrichs V. zwischen August 1106 und Mai 1125? Beobachtungen, die gegen ein kontinuierliches salisches Verständnis vom Dom als Familiengrablege oder eines der Zeitgenossen vom Dom als deutscher Königsgrabkirche in modernem Sinn sprechen, überwiegen. Allein das Speyerer Domkapitel lässt in seinen Zeilen an Heinrich V. eine derartige Auffassung von familiärer Verpflichtung erkennen, die jedoch pragmatisch und den besonderen Umständen ihrer Entstehungszeit unterworfen ist. Schon Lothar III wählt sich mit Königslutter einen eigenen Begräbnisort in seiner Heimat aus und nicht alle Staufer verstehen sich als durch ihre salische Abkunft verpflichtet, Speyer als letzte Ruhestätte auszuwählen.

Was wurde aus Speyer? Tendenzen, an die Grablegen im Dom anzuknüpfen, sind zu erkennen, [Anm. 36] aber kaum auf eine Absicht Konrads II. zurückzuführen. Aus der schwäbischen Königsfamilie wird allein König Philipp fünf Jahre nach seinem Tod auf Anordnung Friedrichs II Weihnachten 1213 nach Speyer überführt, wo bis zu diesem Zeitpunkt nur die Gemahlin und eine Tochter Barbarossas beigesetzt worden sind.

Trotz dreier weiterer Königsgräber in den folgenden Jahrhunderten bleiben es die der Salier, die das Ansehen Speyers in erster Linie prägen. Der Weg vom Salier- zum Kaiserdom dauerte hingegen länger als das Jahrhundert der zweiten ostfränkisch-deutschen Dynastie. Auch das sogenannte Saliermonument [Anm. 37] mit seinen berühmten, die salische Familie hervorhebenden Inschriften stammt wahrscheinlich vom Speyerer Domklerus selbst. Es dürfte in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, möglicherweise nach 1157 und vor 1184 entstanden sein, und spiegelt in keinem Fall salisches Selbstverständnis wieder. Wie der erwähnte Brief des Kapitels an Heinrich V. ist es ein Zeugnis für die Indienstnahme der Grablegen und die Pflege des Gedenkens durch die Domgeistlichkeit. Inschriften, die auf das Selbstverständnis der Stifter schließen lassen, gibt es mit Ausnahme der Verfügung Heinrichs V. nicht.

Für Otto von Freising, seit 1126/27 in Paris ausgebildet und ab 1132 Zisterzienser im Kloster Morimond, war Speyer übrigens ein Ort in „Gallien“, als er über die erörterte Beisetzung Heinrichs IV. im Jahr 1106 und über einen Hoftag Konrads III. zu Ostern 1151 berichtet. [Anm. 38] Er zeigt sich damit der Verwaltungsgliederung des für ihn im Sinne des Translationsgedanken nicht untergegangenen römischen Reiches verpflichtet. [Anm. 39] Mit aller Vorsicht formuliert, erkannte er offenbar keine besondere Funktion Speyers für das ostfränkisch-deutsche Reich, über dessen Wesen er sich bekanntlich Gedanken machte. [Anm. 40] Folgt man Hans-Werner Goetz, dann bezeichnet der Terminus Gallia bei Otto von Freising sogar „Frankreich“, [Anm. 41] was jedoch einer näheren Überprüfung bedarf.

Im Laufe des 13. Jahrhunderts rückt Heinrich IV in den Mittelpunkt der liturgischen Memoria, sein Todestag wird zum Termin einer gleichsam konzentrierten Jahrtagsfeier für die im Dom beigesetzten Salier – mit Schwerpunkt auf Heinrich III und Heinrich IV. – bis in die beginnende Neuzeit werden. Dies allerdings könnte bereits auf die erwähnte Verpflichtung der Einwohner durch Heinrich V. aus dem August 1111 zurückzuführen sein, die die weiteren Jahrtage salischer Könige nicht erwähnt, allerdings auch nicht den seines Großvaters. Philipp von Schwaben, der 1213 aus Bamberg überführte Stauferkönig, erhält daneben eine eigene, etwas bescheidenere Liturgie, so dass beide Dynastien gleichsam ‚vertreten‘ sind. Im Spätmittelalter werden die Anweisungen zur Memoria im Zuge einer Überarbeitung des Nekrologes gestrafft, in der frühen Neuzeit war die Liturgie multis incognita, wie das sogenannte Jüngere Seelbuch (drittes Speyerer Nekrolog) vermerkt. [Anm. 42]

Was ist Speye heute? Der Ruhm der Speyerer Kirche scheint ungebrochen. Er wurde auch stets gepflegt. Jakob Wimpfelings „Laudes Ecclesiae Spirensis“ aus dem Jahr 1486 gehören ebenso dazu, [Anm. 43] wie die Werbekampagne des Dombauvereins im Fernsehen unserer Tage (wo der Dom übrigens in seiner Bedeutung als historisches Monument und Wahrzeichen mit dem Eiffelturm in Verbindung gesetzt wird). Nahezu lückenlos wird man Quellen aus den vergangenen tausend Jahren finden, die sich mit der Bedeutung einer Stätte auseinandersetzen, die zu den hervorragenden Erinnerungsorten in Deutschland und – im Sinne Ottos von Freising – zu unser aller Erbe auf dem Boden des Römischen Reiches gehört.

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0.6.Zusammenfassung

Alle Salier sind zu ihren Lebzeiten dem mittelrheinischen Bistum Speyer gewogen, das herausragende Privilegien und zahlreiche Schenkungen bis zum Tode Heinrichs V. erhalten wird. Am Ende ihrer Epoche ruhen alle Herrscher aus der salischen Familie im Dom sowie deren Gemahlinnen (bis auf Mathilde „von England“ und die zweite Frau Heinrichs IV., Praxedis-Adelheid „von Kiew und einige jung verstorbene Kinder): Ewige Königsnähe. Der Dom zu Speyer ist seit der Salierzeit eine über die Grenzen des alten Reiches hinaus bekannte Grabkirche. Nachrichten über die Bestattungen finden sich in zahlreichen westeuropäischen Quellen – den auf Speyer bezogenen metropolis-Begriff prägte Speyer Ordericus Vitalis. Eine gradlinige Entwicklung seit 1024 kann allerdings nicht angenommen werden. Am Beispiel des toten Heinrichs IV. und seinen Bestattungen sowie des lebenden Heinrichs V. sollte eine dieser Umbruchphasen in einem neuen Licht betrachtet werden.

Was war Speyer in der Regierungszeit Heinrichs V. zwischen August 1106 und Mai 1125? Beobachtungen, die gegen ein kontinuierliches salisches Verständnis vom Dom als Familiengrablege oder gar gegen eines der Zeitgenossen vom Dom als „deutscher“ Königsgrabkirche sprechen, überwiegen. Allein das Speyerer Domkapitel lässt in seinem Brief an Heinrich V. eine solche Auffassung von familiärer Verpflichtung erkennen, die jedoch Heinrich V. in Erinnerung zu rufen ist – also in erster Linie vom Domkapitel und nicht vom Salier getragen wird. Schon Lothar III. wählt sich mit Königsluttereinen eigenen Begräbnisort in seiner Heimat aus und nicht alle Staufer verstehen sich als durch ihre salische Abkunft verpflichtet, Speyer als letzte Ruhestätte auszuwählen.

Im Zusammenhang mit dem Tod und der ersten Bestattung Heinrichs IV. in Lüttich sowie seiner Überführung nach Speyer im Sommer 1106 stehen bislang in der Forschung weniger beachtete Berichte über die Verehrung des Leichnams durch die einfache Bevölkerung im Sinne eines beginnenden Heiligenkultes auf dem Niveau der Laienfrömmigkeit. Diese Ansätze musste Heinrich V früh ersticken, um seine eigene Herrschaft nicht zu gefährden, denn eine Instrumentalisierung erschien gänzlich ausgeschlossen. Obgleich er nie zu den „Les Saints Rois du Moyen Âge“ gehört hat, rückt Heinrich IV. im Laufe des 13. Jahrhunderts in den Mittelpunkt der liturgischen Memoria, sein Todestag wird zum Termin einer gleichsam konzentrierten Jahrtagsfeier für die im Dom beigesetzten Salier bis in die beginnende Neuzeit.

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0.7.Résumé

Tous les Saliens ont été de leur vivant bien disposés envers le diocèse de Spire en moyenne Rhénanie, un évêché qui put jouir de privilèges importants et de nombreuses fondations jusqu'à la mort de Henri V. A la fin de l'époque des Saliens, tous les souverains de cette dynastie ainsi que leurs épouses reposent dans la cathédrale de Spire (à l'exception de Mathilde d'Angleterre et de la seconde femme d'Henri IV, Adélaïde de Kiev“, et de quelques enfants morts en bas âge): la proximité royale semble alors éternelle. La cathédrale de Spire, depuis les Saliens, est un sanctuaire tombal dont la réputation dépasse les frontières du vieil Empire. On retrouve la mention des enterrements qui y sont célébrés dans de nombreuses sources de tout l'Occident: c'est Orderic Vital qui accole au nom de Spire le terme bien spécifique de metropolis. On ne saurait pourtant conférer une ligne continue à cette évolution depuis 1024. L'une de ces phases de rupture doit être examinée sous un nouveau jour en s'appuyant sur la mort de Henri IV et ses deux inhumations et sur l'action de Henri V.

Que représentait Spire sous le règne de Henri V entre août 1106 et mai 1125? Les éléments qui parlent à l'encontre d'une tradition salienne continue d'une cathédrale érigée en sanctuaire dynastique voire élevée par les contemporains en sanctuaire royal «allemand» semblent alors l'emporter. On ne trouve guère que le chapitre cathédral pour invoquer, dans une lettre adressée à Henri V, l'argument d'une sorte d'obligation familiale de la mise au tombeau en ce lieu, tradition rappelée à ce titre à Henri V et, ce faisant, portée avant tout par le chapitre lui-même et non par le Salien. Lothaire III pour sa part avait déjà retenu Königslutter, dans sa région natale, pour recueillir ses restes tandis que les Saliens sont loin de s'être tous estimés tenus, par leur naissance, de choisir Spire pour lieu de leur dernier repos.

Touchant à la mort d'Henri IV, à sa première inhumation à Liège puis au transfert de son corps à Spire au cours de l'été 1106, la recherche récente n'a pas accordé une attention suffisante aux témoignages du culte rendu à la dépouille du roi par le petit peuple au sens du début de culte d'un saint revêtant les formes d'une piété laïque. Henri V dut étouffer dans l'œuf ces débuts de culte afin de ne pas mettre en péril sa propre souveraineté, car leur instrumentalisation paraissait alors absolument exclue. Quoique n'ayant jamais appartenu à la lignée des «Saint Rois du Moyen Age», Henri IV devient au XIIIe siècle l'objet central d'une memoria liturgique, l'anniversaire de sa mort se transformant jusqu'au début des Temps Modernes en fête annuelle concentrant la célébration de tous les Saliens enterrés dans la cathédrale.

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Anmerkungen:

  1. Walter von Speyer: Vita Christophori (ed. Karl Strecker, MGH Poetae Latini 5, Hannover 1939. Nachdruck 1978), S. 12. Von 973 bis 981 besuchte Walther die Speyerer Domschule, von 1004 bis 1031 war er Bischof der Stadt. In seinem Episkopat begann Konrad II. mit der Förderung des Bistums. – Ordericus Vitalis: Historia, Ecclesiastica, lib. XII/43 (ed. Marjorie Chibnall, The Ecclesiastical History of Ordericus Vitalis. 6 Bände, Oxford 1978-1980), hier Bd. 6, S. 360. Zurück
  2. Jüngere monographische Untersuchungen zu Speyer im Mittelalter: Andreas Urban Friedmann: Die Beziehungen der Bistümer Worms und Speyer zu den ottonischen und salischen Königen. (Quellen und Abhandlungen zu mittelrheinischen Kirchgeschichte 72), Mainz 1994; Caspar Ehlers: Metropolis Germaniae. Studien zur Bedeutung Speyers für das Königtum 751-1250. (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 125) Göttingen 1996; Hans-Josef Krey: Bischöflicher Herrschaft im Schatten des Königtums. Studien zur Geschichte des Bistums Speyer in spätsalischer und frühstaufischer Zeit. (Europäische Hochschulschriften III/703) Frankfurt/ain 1996; Georg Gresser: Das Bistum Speyer bis zum Ende des 11. Jahrhunderts (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 89), Mainz 1998. Zurück
  3. „indeque, ut aiunt, locum illum patris matrisque suae sepultura preditum, magis magisque parvipendens, subiratus episcopoque loci illius infensus discessit..." Hermann von Reichenau: Chronik zum Jahr 1052 (ed. Georg Heinrich Pertz, MGH SS 5, Hannover 1844. Nachdruck 1985, S. 75-133), S. 131. Zurück
  4. Vgl. Regesta Imperii, Abteilung VI: Rudolf I. bis Heinrich VII. (1273-1313), Bd. 1: 1273-1291, Rudolf I., neubearbeitet von O. Redlich (1898), Nr. *2518 a und b. Zurück
  5. Zusammenfassend Gerold Meyer von Knonau: Jahrbücher des deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. 7 Bde., Leipzig 1890-1909, hier Bd. 6, S. 6-10. Zurück
  6. Ehlers, Metropolis (wie Anm. 2), S. 118ff. und 343ff. Zurück
  7. Sigebert von Gembloux: Chronik ad a. 1106, Codex A aus St. Paul zu Verdun (ed. Ludwig Konrad Bethmann, MGH SS 6, Hannover 1844. Nachdruck 1980), S. 371 f. in Note d; zu Sigebert vgl. Jutta Krimm-Beumann: Art. Sigebert von Gembloux. In: VerfLex² 8 (1992) Sp. 1214-1231. Zurück
  8. [„Interim Heinricus imperator Leodii moritur, eique succedit filius aequivocus ejus." Sigebert von Gembloux: Chronik ad a. 1106 (wie Anm. 7), S. 371] Anselm von Gembloux berichtet ausführlicher: „Imperator Heinricus exhereditatus imperio. et inreconciliatus apostolicae sedi. 7. Idus Augusti Leodii moritur. Hic in ipso mortis articulo mandaverat regi filio suo contra se Coloniam obpugnanti. ut Spirae sepeliretur. cui et anulum suum per Borchardum Monasteriensem episcopum misit. Sed eo interim sepulto in aecclesia sancti Lamberti. ex auctoritate apostolica per Heinricum Magaburgensem episcopum apostolicae sedis legatum ipsi aecclesiae divinum interdicitur officium. quoadusque corpus ab aecclesia ipsa ejiceretur effossum. Quod in aecclesia nondum consecrata et extra urbem in Cornelio monte sita 18. Kal Sept. translatum et reconditum est. quoadusque absolutione apostolica regiam sepulturam mereretur. Jam nono abhinc transacto die venientibus legatis qui eum deferrent ad filium. rursus effoditur. et immoderato favore concurrentis vulgi et obsequio in urbem relatus. ecclesiae quoque sancti Lamberti. obsistente clero, iterum infertur. Ibi sunt ei a quibusdam pauperibus clericis mercede conductis noctis unius vigiliae celebratae. vacante a divino officio aecclesia. et canonicis a facie furentis populi latentibus. Postera die cum priori sepulchro perstrepente eum debere restitui. et hoc ipsi facere aggrederentur. qui una cum predictis pauperibus clericis circa corpus extractis gladiis vigilaverant. quorumdam seniorum consilio vix potuerunt reprimi. Nam tantum exarserant in ejus immoderatum favorem. ut quotquot illius tetigissent feretrum. se sanctificatos ab eo crederent. Nonnullis etiam terram sepulchri ejus ungulis propriis scalpentibus, et per agros suos domosque quasi pro benedictione spargentibus. alii frumenta vetera feretro ipsius superjacebant. ut una cum novis immixta illa sererent. sperabant enim taliter fertilem sibi messem profuturam. Vix tandem redditus legatis non sine dolore et contradictione populi. clamabant enim ejus absentiam periculum et desolationem fore civitatis. ad filium defertur. Spirae ut petierat sepeliendus.“ Anselms Zusatz zur Chronik Sigeberts (wie Anm. 7), Note d auf S. 371f. Zurück
  9. Libellus de rebellione Heinrici V. (= Ein inserierter Bericht über die Jahre 1104-1106). Enthalten in: Annales Hildesheimenses, pars quarta ex Annalibus s. Albani maximam partem sumta (ed. Georg Waitz, MGH SS rer. Germ., Hannover 1878. Nachdruck 1947), S. 51-58, hier S. 57. Zurück
  10. „Ad exequias illas viduae, pupilli, denique totius patriae pauperes conveniiunt, deflent se orbatos patre, fundunt in corpus lacrimas, deosculantur largas manus. Vix avellebantur ab amplexu extincti corporis, vix illud condendi copia dabatur. Sed nec tumulum deserebant, ibi vigiliis, lacrimis et orationibus vacabant, plangendo recitantes et recitando plangentes, quaenam opera misericordiae fecisset in se, quamquam mors eius plangenda non fuit, quam bona vita praecessit (...)." Vita Heinrici IV. imperatoris, cap. 13. (ed. Wilhelm Eberhard, MGH SS rer. Germ., Hannover 1899. Nachdruck 1990), S. 43. Zurück
  11. Egon Boshof: Die Salier. Stuttgart 42000, S. 263. Wortgleich (aber ohne „magisch“): Ders.: Heinrich IV. Herrscher an einer Zeitenwende. (Persönlichkeit und Geschichte 108/109) Göttingen 1979, S. 117f. – Boshof folgt vermutlich Percy Ernst Schramm: Der König von Frankreich. Das Wesen der Monarchie vom 9. zum 16. Jahrhundert. Ein Kapitel aus der Geschichte des abendländischen Staates. 2 Teile, Weimar 1939. 2. verbesserte und erweiterte Auflage Weimar 1960, S. 151-155, gegen Marc Bloch, vgl. Anm. O. Kritisch gegenüber dem „Germanischen Sippen- oder Königsheil“: Joachim Ehlers: Der wundertätige König. In: Reich, Regionen und Europa in Mittelalter und Neuzeit. Festschrift für Peter Moraw, hrsg. von Paul-Joachim Heinig, Sigrid Jahns, Hans-Joachim Schmidt, Rainer Christoph Schwinges und Sabine Wefers (Historische Forschungen 67), Berlin 2000, S. 3-19, hier S. 4f. Zurück
  12.  Zurück
  13. „ut sis defensor ecclesiarum et clericorum, tutor viduarum et orphanorum...“ Wipo: Gesta Chuonradi, cap. 3 (ed. Harry Bresslau, MGH SS rer. Germ., Hannover 1915. Nachdruck 1993), S. 23. Zur „Vita Heinrici IV.“ vgl. ebenda S. 15. Zurück
  14. Vgl. die Einleitung Bethmanns in MGH SS 6 (wie Anm. 7), S. 268-209, hier S. 287. Zurück
  15.            Manfred Schluck: Die Vita Heinrici IV. Imperatoris (VuF-Sonderband 26), Sigmaringen 1979; Franz-Josef Schmale: Art. Erlung von Würzburg. In: VerfLex² 2 (1980), Sp. 602-605; Tilmann Struve: Art. Vita Heinrici IV. Imperatoris. In: LexMA 8 (1997), Sp. 1758. Zurück
  16. Vgl. jedoch Bernhard Vogel: Zum Quellenwert des Carmen de bello Saxonico. In: DA 52 (1996) S. 85-133, vor allem S. 91f. mit Anm. 24-26. Zurück
  17. Volkhard Huth: Reichsinsignien und Herrschaftsentzug. Eine vergleichende Skizze zu Heinrich IV. und Heinrich (VII.) im Spiegel der Vorgänge von 1105/6 und 1235. In: FMASt 26 (1992), S. 287-330, hier S. 292 in Anm. 21 mit weiteren Verweisen. Zurück
  18. „Temporibus gloriosi Heinrici, qui huius nominis quintus Romanum administravit imperium, fuit in Westphaliae provincia electus ac dilectus Dei Godefridus, qui nobilissimis ac regiae stirpis ortus parentibus, in timore Domini comitatus agebat officium. Pater eius Godefridus, mater Beatrix dicebatur. Hic vero reverendissimus atque inter Dei amicos computari dignissimus avum habuit Hermannum comitem, qui, ut maiorum celeberrima relatione cognovimus, cum esset eleemosynator praecipuus, misericordiae operibus intentus, a tumultu militaris insolentiae quietissimus, adhuc vivens huiusmodi miraculum operatus est. Coecus quidam in illius degebat eleemosyna, qui die quadam ostensum sibi divinitus asserebat, quod visum recepturus esset, si aquam, de qua manus comes ablueret, oculis admovisset. Aquam igitur tulit, oculis adhibuit, protinus vidit. Ad sepulchrum vero eius hodieque nonnulla ostensarum virtutum demonstrantur indicia, quae oculis meis vidi, quaeque illic in testimonium reliquerunt hi, qui sanitate recuperata sospites inde reversi sunt.“ Ältere, längere Vita Gottfrieds von Cappenberg, cap. 1 (ed. Philipp Jaffé, MGH SS 12, Hannover 1856. Nachdruck 1995), S. 514f. – [auus sanctitate &] Hermannus Comes auus Godefridi & Ottonis, habens Gerbergim de Hunebergh vxorem deuotissimam, fuit Dei cultor maximus, & eleemosynarum largitor præcipuus. In huius eleemosyna quidam pauper degebat, qui die quadam diuinitus sibi ostensum asserebat, quod visum reciperet, [miraculis clarus:] si aquam de qua Comes manus abluerat, admouisset oculis. Aquam igitur oculis apposuit, & protinus vidit. Jüngere, kürzere Vita Gottfrieds, cap. 1/3 (AA SS, Januar I, Antwerpen 1643), Dies 13, S. 857. – Neue Edition demnächst: Die Viten Gottfrieds von Cappenberg, hrsg. von Gerlinde Niemeyer und Ingrid Ehlers-Kisseler (MGH SS rer. Germ.). Zurück
  19. Allerdings erst in der nächsten Generation: Hermann von Cappenberg war verheiratet mit der elsässischen Adeligen Gerberga von Huneburg, Gottfried der Ältere stammt aus dieser Verbindung. Er ehelichte Beatrix von Hildrizhausen-Schweinfurt, die über ihren Großvater, Otto von Schwaben, mit Saliern und Staufern verwandt war. Zurück
  20. Marc Bloch: Les Rois Thaumaturges. Études sur le caractère surnaturel attribué à la puissance royale particulièrement en France et en Angleterre. Paris 1961 (neuere Auflage: Paris 1983), S. 51-86. Dt. Übersetzung von Claudia Märtl: Marc Bloch: Die wundertätigen Könige. München 1998, S. 85-119. Robert Folz: Zur Frage der heiligen Könige: Heiligkeit und Nachleben in der Geschichte des burgundischen Königtums. In: DA 14 (1958), S. 317-344, vor allem S. 318f. Ders.: Saints Rois (wie Anm. 13), S. 23-135. Zurück
  21. Dazu Huth, Reichsinsignien (wie Anm. 17), S. O. Zurück
  22. Ehlers, Metropolis (wie Anm. 2), S. 98-117. Zurück
  23. Eine nicht unumstrittene Urkunde Heinrichs V. aus Aachen mit dem nachgetragenen Datum 13. August 1106 erwähnt als Anwesende: Erzbischof Friedrich von Köln, die Bischöfe Otbert von Lüttich und Burkhard von Münster, Herzog Heinrich von Limburg sowie die Grafen Wibertus von Sachsen (Wiprecht d.Ä. von Groitzsch?), Berengar von Sulzbach und Arnulf von Los: Theodor Josef Lacomblet: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Cöln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Cleve und Mark, und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden. 1. Band, Düsseldorf 1840. Neudruck Aalen 1960, Nr. 261 = Karl Friedrich Stumpf-Brentano: Die Reichskanzler vornehmlich des X., XI. und XII. Jahrhunderts. Band 1, Innsbruck 1865-1883, Nachdruck Aalen 1960, Nr. 3006. Zurück
  24. Meyer von Knonau, Jahrbücher (wie Anm. 5), Bd. 5, S. 300ff. und Bd. 6, S. 5ff. Er war allerdings mit der langwierigen Belagerung der Stadt Köln beschäftigt. Zurück
  25. In ähnlicher Weise hat der Bamberger Klerus den Leib des in ihrer Stadt verstorbenen Konrads III behalten, obwohl es seine Wille gewesen sein soll, in der staufischen Klostergründung Lorch beigesetzt zu werden, vgl. Otto von Freising und Rahewin, Gesta Friderici I/71 (Ottonis et Rahewini Gesta Friderici I. imperatoris. Ed. Georg Waitz und Bernhard von Simson, SS rer. Germ., Hannover 1912. Nachdruck 1978), S. 98; Odilo Engels: Die kaiserliche Grablege im Speyerer Dom und die Staufer. In: Papstgeschichte und Landesgeschichte. Festschrift für Hermann Jakobs zum 65. Geburtstag, hrsg. von Joachim Dahlhaus und Armin Kohnle (Beihefte zum AKG 39), Köln 1995, S. 227-254, hier S. 231f. Zurück
  26. „(Heinrich IV) apud Leodium moritur vel, ut quidam dicunt, interficitur.“ Thiodericus aedituus Tuitensis: Summa Chronicorum, Nr. 95 (ed. Oswald Holder-Egger, MGH SS 14, Hannover 1883. Nachdruck 1988) S. 572. Zu Thioderich von Deutz vgl. Wilhelm Wattenbach u.a.: Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter. Vom Tode Kaiser Heinrichs V. bis zum Ende des Interregnum, Bd. 1, Darmstadt 1976, S. 370f. Zurück
  27. Ehlers, Metropolis (wie Anm. 2), S. 275f., königlicher Aufenthalt Nr. 38. Zurück
  28. Ehlers, Metropolis (wie Anm. 2), S. 277, königliche Aufenthalte Nr. 41-43. Es lassen sich übrigens keine weiteren Besuche Heinrichs V. vor 1111 aus dem Itinerar rekonstruieren. Zurück
  29. Zu diesen Vorgängen mit weiteren Verweisen Ehlers, Metropolis (wie Anm. 2), S. 118-128. Zur Echtheit vgl. Wolfgang Müller: Urkundeninschriften des deutschen Mittelalters (Münchner Historische Studien, Abt. Geschichtliche Hilfswissenschaften 13), Kallmünz 1975, S. 23-26 sowie 43-48. Zurück
  30. Vgl. Hansjörg Grafen: Die Speyerer im 11. Jahrhundert. In: Siedlungen und Landesausbau zur Salierzeit, hrsg. von Horst Wolfgang Böhme (Römisch-Germanisches Zentralmuseum, Monographien 25 und 26), 2 Bde., Sigmaringen 1990. Hier Bd. 2, S. 97-152, v.a. 116-119. Ingrid Heidrich, Bischöfe und Bischofskirche von Speyer. In: Die Salier und das Reich, hrsg. von Stefan Weinfurter. 3 Bde. Sigmaringen 1991. Hier Bd. 2, S. 187-224. Zurück
  31. „Quoniam superne pietatis amminiculante gracia locum istum ob insignem patrum nostrorum memoriam et fidem civium ipsius erga nos semper constantissimam pre ceteris sublimare proponimus...“ Alfred Hilgard: Urkunden zur Geschichte der Stadt Speyer. Straßburg 1885, Nr. 14. Zurück
  32. „(clericos) nostros speciales in nostra speciali sancta Spirensi ecclesia". Die Urkunden Heinrichs IV. (ed. Dietrich von Gladiss und Alfred Gawlik: MGH Diplomata, Hannover 1941-1978. Nachdruck 1978), Nr. 466 (Kopie des 15. Jahrhunderts), vgl. die Bestätigung durch Konrad III. vom 31. März 1140: Die Urkunden Konrads III. und seines Sohnes Heinrich (ed. Friedrich Hausmann, MGH Diplomata, Hannover 1969. Nachdruck 1987), Nr. 43. Zurück
  33. „recordamini ergo in nobis patris vestri, cuius speciales filii fuimus; recordamini parentum vostrorum, qui nos quasi hereditario iure vobis commiserunt, quorum corporibus apud nos sepultis omnem honorem et reverentiam impendimus. Recordamini vestri honoris, vestrae promissionis, solitae benivolentiae, quam nunquam claudi nobis sensimus“. Codex Udalrici Nr. 176 (ed. Philipp Jaffé: Bibliotheka rerum Germanicarum, Bd. 5. Berlin 1869, S. 1-469), S. 308-310. Zur Datierung vgl. Heidrich, Bischöfe (wie Anm. 30), S. 218 mit Anm. 213. Krey, Bischöfliche Herrschaft (wie Anm. 2), S. 41f. entscheidet sich in Anm. 179 für das Jahr 1119. Die Formulierung „spezielle Söhne“ ist eine Anlehnung an das Diplom Heinrichs IV., vgl. obige Anm.; Heinrich Koller: Zur Echtheitsfrage des Codex Udalrici (Mitteilungen der Wiener Diplomata-Abteilung der MGH 3), Wien 1953. Zurück
  34. Heidrich, Bischöfe (wie Anm. 30), S. 214 f. Sehr dicht dazu Krey, Bischöfliche Herrschaft (wie Anm. 2), S. 29-43. Zurück
  35. Krey, Bischöfliche Herrschaft (wie Anm. 2), S. 41 f., setzt jedoch beides zu sehr in eins. Zurück
  36. Siehe dazu Ehlers, Metropolis (wie Anm. 2), S. 166-183. Zurück
  37. Hans Erich Kubach und Walter Haas (Bearbb.): Der Dom zu Speyer (Die Kunstdenkmäler von Rheinland-Pfalz 5, Textband), München 1972, 901-906, zu dem nicht mehr erhaltenen Monument. Zurück
  38. „Circa idem tempus imperator Heinricus aput Leodium Belgicae urbem diem obiit, sepultisque ibidem intestinis eius, corpus in Galliae civitatem Spiram deportatur..." Otto von Freising, Gesta Friderici I/10 (wie Anm. 25), S. 26; „Quos altera pars in civitatem Galliae Spiram subsecuta inducias ab eo usque ad proximos dies rogationum in palatium Noviomagense accepit." Ebenda, I/67, S. 96. – Speyer steht mit seinem römischen Namen Noviomagus hinter Mainz und Straßburg an dritter Stelle der Vororte der „Germania Prima“ vor Worms in der Notitia Galliarum VII/3 (ed. Theodor Mommsen, MGH Auctores Antiquissimi 9, Hannover 1892. Nachdruck 1981, S. 552-612), S. 593. Vgl. Hans-Werner Goetz: Das Geschichtsbild Ottos von Freising. Ein Beitrag zur historischen Vorstellungswelt und zur Geschichte des 12. Jahrhunderts (Archiv für Kulturgeschichte, Beihefte 19), Köln 1984, S. 28f. und 39-43 zum Bildungsgang. Zurück
  39. Goetz, Geschichtsbild (wie Anm. 38), S. 155 und öfters. Zurück
  40. Otto von Freising: Chronik VI/17 (Ottonis episcopi Frisingensis Chronica sive Historia de duabus civitatibus. Ed. Adolf Hofmeister, MGH SS rer. Germ., Hannover 1912. Nachdruck 1984), S. 276 ff. Zurück
  41. Goetz, Geschichtsbild (wie Anm. 38), S. 36 setzt Gallia synonym mit „Frankreich“ und „Ausland“. Vgl. Otto von Freising, Gesta Friderici I/13 (wie Anm. 25), S. 28 f., wo der Rhein als Grenze zwischen „Gallia“ und „Germania“ genannt wird. Zurück
  42. Chrorregel des Speyerer Domkapitels, hrsg. von Franz Xaver Glasschröder (Chorregel und jüngeres Seelbuch des alten Speyerer Domkapitels, hrsg. von Konrad von Busch und Franz Xaver Glasschröder [Veröffentlichungen des historischen Museums der Pfalz und des historischen Vereins der Pfalz 1/2], 2 Bände, Speyer 1923/26), hier Band 2, Speyer 1923, S. 381. Vgl. Caspar Ehlers: Unendliche Gegenwart. Speyer zwischen Konrad II. und Stefan George. In: Michael Borgolte (Hg.): Stiftungen und Stiftungswirklichkeiten (Stiftungsgeschichten 1), Berlin 2000, S. 11-37, hier S. 23 und 26. Zurück
  43. Jakob Wimpfeling: Lob des Speyerer Doms – Laudes Ecclesiae Spirensis. Faksimile der Inkunabel von 1486, Pfälzische Landesbibliothek Speyer, Inc. 141. Edition, Übersetzung und Kommentar von Reinhard Düchting und Antje Kohnle. Wiesbaden 1999. Zurück