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St. Viktor bei Mainz, der römische Pfründenmarkt und der frühe Buchdruck – Klerikerkarrieren im Umfeld Johannes Gutenbergs

von Karin Emmrich

Seit nunmehr zwei Jahrhunderten haben sich zahlreiche namhafte Wissenschaftler um die Person Johannes Gensfleisch, genannt Gutenberg, und um die Erfindung des Buchdrucks verdient gemacht. Dabei berücksichtigte die Gutenberg-Forschung durchaus verschiedene im Folgenden interessierende Aspekte. So beispielsweise die Frage, ob die Kirche oder einzelne ihrer Vertreter bei der Ausbreitung der Druckkunst eine Rolle gespielt haben. Ferner, ob es Kontakte zwischen Johannes Gutenberg und Nikolaus von Kues gab und wenn ja, welcher Art eine solche Verbindung zwischen dem Erfinder des Buchdrucks und dem Kardinal gewesen sein mochte.
     Vielfach wird der Gutenberg-Forschung die Arbeit durch eine recht spärliche Überlieferung erschwert, denn leider ist die Quellenlage [Anm. 1] bezogen auf Leben und Werk Gutenbergs nicht gerade reichhaltig. Zudem sind die vorhandenen Belege seit langem bekannt und unter verschiedensten Gesichtspunkten ausgewertet worden. Ob weitere Forschungen basierend auf diesem Material zu neuen Ergebnissen führen werden, ist eher fraglich.
     Vielversprechend erscheint es daher, sich Gutenberg und der Erfindung bzw. Ausbreitung der Druckkunst auf Umwegen zu nähern, beispielsweise indem man prosopographische Studien über sein personelles Umfeld anstrengt. Eine Gruppe, die sich hierfür besonders anbietet, sind Geistliche, die Johannes Gutenberg sowohl in seiner Heimatstadt Mainz als auch während seines Aufenthaltes in Straßburg (ca. 1434-1444) kennen gelernt hatte.
     Zu erwähnen sei hier beispielsweise die Verbindung Johannes Gutenbergs zu dem Straßburger Kleriker Anton Heilmann, Kanoniker am dortigen St. Thomas-Stift, dessen Bruder Andreas Teilhaber an Gutenbergs Straßburger Unternehmen war. Dass der Geistliche in einem freundschaftlichen Verhältnis zu Gutenberg stand, lässt sich aus den Akten eines Prozesses [Anm. 2] schließen, den Gutenberg 1439 gegen die Brüder Claus und Georg Dreizehn führte und in dem Anton Heilmann als Zeuge zugunsten Gutenbergs genannt wird. Zudem belegen die Akten, dass der Kontakt zwischen Johannes Gutenberg und seinem Gesellschafter Andreas Heilmann insbesondere durch die Vermittlung seines Bruders Anton zustande kam. Möglicherweise war es gerade die Verbindung zu Andreas Heilmann, der eine Papiermühle in der Nähe von Straßburg besaß, die Gutenberg zu seiner Erfindung inspiriert haben könnte. Noch eine weitere Beziehung des Anton Heilmann könnte für Gutenberg von Interesse gewesen sein: Anton Heilmann war Stiftsherr an St. Thomas in Straßburg, jener Institution, bei der sich Johannes Gutenberg im Jahr 1442 Geld geliehen hatte, vermutlich um es in sein Unternehmen zu investieren. Eventuell kam der Kontakt zwischen Gutenberg und dem Kapitel des St. Thomas-Stifts aufgrund des Zutuns des Anton Heilmann zustande.
     Somit könnte Anton Heilmann in zweierlei Hinsicht Einfluss auf die Erfindung der Druckkunst genommen haben: Zum einen, weil er Einfluss auf die Zusammensetzung des Unternehmens genommen hatte, zum anderen weil er möglicherweise den Kontakt zu Gutenbergs Kapitalgebern hergestellt hatte.
     In seiner Heimatstadt Mainz hatte Gutenberg insbesondere zu Geistlichen des St. Viktor-Stifts in Weisenau [Anm. 3] Kontakt. Immerhin war Johannes Gutenberg selbst Mitglied der Bruderschaft jenes Stifts, wie aus einem Eintrag im Liber fraternitatis dieser Institution hervorgeht. [Anm. 4] Neben Laien wie Gutenberg und anderen Bürgern der Stadt Mainz fanden auch Geistliche, insbesondere Angehörige des St. Viktor-Stifts, Aufnahme in die Bruderschaft. [Anm. 5] Aufgrund der gemeinsamen Mitgliedschaft in dieser Institution kann man davon ausgehen, dass jene Kleriker des St. Viktor-Stifts, die zeitgleich mit Gutenberg Bruderschaftsmitglieder gewesen waren, wohl auch mit dem Erfinder bekannt gewesen sein dürften. Diese Kriterien, also Stiftsangehörigkeit und Bruderschaftsmitgliedschaft zeitgleich mit Gutenberg, treffen auf 36 Angehörige des St. Viktor-Stifts zu: neun Dignitäre, elf Stiftsherren und sechzehn Vikare. [Anm. 6]
     Fließen die Quellen zu Gutenberg eher spärlich, so stellt sich die Überlieferung seines klerikalen Umfeldes als außerordentlich günstig dar. Bei den Quellen handelt es sich allerdings in erster Linie nicht nur um die Überlieferung des St. Viktor-Stifts, sondern um kuriales Material, welches sich in den Registerserien des Vatikanischen Archivs in Rom befindet. Diese Registerserien enthalten, anders als man vielleicht vermuten mag, weniger Dinge der „Großen Politik" als vielmehr Eintragungen, die direkt und indirekt mit dem römischen „Pfründenmarkt" [Anm. 7] in Verbindung zu bringen sind, nämlich Bittgesuche, sogenannte Suppliken, von Klerikern auf Pfründensuche.
     Die päpstliche Provision war im Spätmittelalter – neben der ordentlichen Kollatur, dem Patronatsrecht und dem Recht der „Ersten Bitte" eines Fürsten – eine Möglichkeit, in ein Kirchenamt eingeführt zu werden. Hier wandte sich der pfründensuchende Geistliche an den Papst mit der Bitte, eine bestimmte Pfründe übertragen zu bekommen oder eine Anwartschaft auf ein Benefizium zu erhalten. [Anm. 8] Dieses Vorgehen erfreute sich nicht zuletzt bei jenen Klerikern außerordentlicher Beliebtheit, die sich keine Hoffnungen machten, vom lokalen Kollator in ein kirchliches Amt eingesetzt zu werden. [Anm. 9] Zudem weiteten auch die Päpste des 14. und 15. Jahrhunderts ihre Befugnisse zur Pfründenverleihung immer weiter aus und reservierten sich bestimmte Pfründengruppen, deren alleiniges Vergaberecht dann den Päpsten vorbehalten blieb. [Anm. 10]
     Die päpstliche Provision wurde also zu einem beliebten Mittel, um ein Benefizium zu erhalten, und der römische Pfründenmarkt somit zum attraktiven Anziehungspunkt für Kleriker. Die Tatsache, dass aufgrund hoher Konkurrenz oder Nichtbeachtung der päpstlichen Weisung durch die ordentliche Kollatur vor Ort der in Rom erworbene Rechtsanspruch nicht immer zum Erfolg führte, tat der Ausbreitung der päpstlichen Pfründenvergabe keinen Abbruch. Daher kamen zur Zeit Gutenbergs in Rom viele Personen zusammen, die zwar primär auf Pfründensuche waren, dabei aber auch Informationen nach Rom brachten bzw. Nachrichten von Rom ins Reich trugen. So ist es nicht erstaunlich, dass auch aus Gutenbergs Umfeld Geistliche den Weg nach Rom beschritten, sich dort um Pfründen bemühten und somit Spuren in den päpstlichen Registern hinterließen.
     Neben Auskünften über die Art der begehrten Pfründen, deren Vorbesitzer oder die Konkurrenzlage sowie Informationen zur Person des Bewerbers selbst, beispielsweise über seine Herkunft, Abstammung oder seinen bisherigen Pfründenbesitz, lassen sich in den Registern auch Kontakte nachweisen, die der Petent in Rom geknüpft hatte. Nicht selten lassen sich hier ganze Netzwerke ermitteln, vor allem im Umfeld einflussreicher Würdenträger der Kirche, beispielsweise innerhalb der Familia der Kardinäle oder sogar der des Papstes, sowie innerhalb der Kollegien der päpstlichen Verwaltung. [Anm. 11] Interessant ist die Untersuchung solcher Patronage- und Klientelverbindungen gerade in Hinblick darauf, dass innerhalb dieser Netzwerke und über diese Rom-Kontakte Informationen besonders gut und intensiv fließen, sich also auf diese Weise Nachrichten relativ schnell verbreiten konnten. Auf solchen Wegen könnte auch die Nachricht von der Erfindung der Druckkunst von Mainz an die römische Kurie oder an kirchliche Würdenträger wie beispielsweise Nikolaus von Kues gelangt sein.
     Auch aus dem Umfeld Johannes Gutenbergs finden sich Geistliche in klerikalen beziehungsweise kurialen Netzwerken. Vor allem die Dignitäre und Stiftsherren des St. Viktor-Stifts hatten das Angebot des römischen Pfründenmarktes in besonderer Weise genutzt und davon profitiert. Sie gelangten mittels päpstlicher Provision in ihr Amt oder sicherten sich ihren Pfründenbesitz an St. Viktor päpstlicherseits ab. Darüber hinaus können einige von ihnen einen recht umfangreichen Pfründenbesitz, auch außerhalb von Mainz vorweisen. Somit können diesen Personen aufgrund ihrer Nennung in den päpstlichen Supplikenregistern Kontakte nach Rom nachgewiesen werden.
     Interessant erscheint hierbei die Feststellung, dass es gerade die Würdenträger waren, die das Instrument der päpstlichen Provision nutzten, immerhin ließen sich alle neun der untersuchten Dignitäre des Stifts [Anm. 12] in den päpstlichen Registern mit zum Teil beachtlich vielen Einträgen nachweisen.

 

Figur 1: Supplikationen der Dignitäre


 

     Auch einige der Stiftsherren erhielten ihr Benefizium mittels päpstlicher Provision. Sie waren ebenfalls über ihren Besitz an St. Viktor hinaus an anderen Stiften, zum Teil in der Mainzer Diözese, aber auch in benachbarten Bistümern, bepfründet. Bei den Vikaren ist allerdings eine Abnahme der Supplikationen festzustellen.

 

Figur 2: Supplikationen der Stiftsherren


 

 

Figur 3: Supplikationen der Vikare


 

     Möglicherweise konnten diejenigen Kleriker, die besonders gute Kontakte zur römischen Kurie hatten und darüber hinaus zur Klientel eines hohen Würdenträgers der Kirche oder zum Kreise der Kurialen zählten, auch am St. Viktor-Stift in hohe Positionen gelangen, während diejenigen, die nicht mit diesen Vorzügen ausgestattet waren und/oder am Beginn ihrer klerikalen Laufbahn standen, (zunächst) nur das Amt des Vikars bekleiden konnten.
     Einige Geistliche, die in den 1450er/60er Jahren an St. Viktor bepfründet waren, verdienen besondere Aufmerksamkeit, denn für sie sind auffällig viele Kontakte zur Kurie nachzuweisen. Diese Verbindungen sind darauf zurückzuführen, dass sie entweder selbst an der Kurie ansässig waren und dort Ämter innehatten oder in den Diensten ranghoher Personen standen. Es ist möglich, dass über deren kuriale Kontakte die Information von der Erfindung der Druckkunst nach Rom gelangte.

 

Angehörige des St. Viktor-Stifts als Petenten in Rom

Der 1451 als Kantor des St. Viktor-Stifts belegte Ludwig Quelder war Familiar des Kardinals Giordano di Orsini und ist als solcher ab 1430 im Repertorium Germanicum genannt. [Anm. 13] Neben seinem Besitz an St. Viktor war er auch um Pfründen an Mariengreden und St. Alban in Mainz sowie an weiteren Benefizien in der Mainzer, Wormser und Lütticher Diözese bemüht. [Anm. 14] Wann Quelder in das Stift eingetreten und wie lange er dort in Amt und Würden war, ist aufgrund der lokalen Überlieferung unklar. [Anm. 15] Ludwig Quelder bemühte sich jedoch schon unter Eugen IV. um ein Kanonikat an St. Viktor. So erwähnte er im April des Jahres 1434 in zwei Suppliken um eine Stiftsherren-Stelle am Mainzer Mariengreden-Stift eine Provision und im Juli desselben Jahres eine Anwartschaft für ein Kanonikat an St. Viktor. [Anm. 16] Spätestens im Jahr 1449 konnte er diese Anwartschaft erfolgreich einsetzen, da er sich nun als Stiftsherr an St. Viktor bezeichnete, wie aus seiner Supplik vom 6. März des Jahres hervorgeht. [Anm. 17] Diesmal strebte er den Besitz der Kantorei an, die vor ihm Johannes de Lysura innehatte. [Anm. 18] Ab wann er dieses Amt bekleidete, kann auch mit dem kurialen Material nicht exakt ermittelt werden. Allerdings scheint er dieses Amt nicht erst 1451 erhalten zu haben, wie aus der Stiftsüberlieferung hervorgeht. [Anm. 19] Weiterhin war er auch über dieses Jahr hinaus im Besitz der Kantorei des St. Viktor-Stifts, bis er sie im Juni 1456 resignierte. Anschließend ließ sich Cyriacus Leckstein [Anm. 20] mit dieser Pfründe providieren und folgte Ludwig Quelder in diesem Amt nach. [Anm. 21]
     Auch Hermann Deys, der von 1423-1460 Kustos am Mainzer St. Viktor-Stift gewesen war, konnte eine eindrucksvolle Pfründenkarriere vorweisen. Seine erste von insgesamt neunzehn Suppliken datiert vom Januar 1418, zu einer Zeit als Deys, der aus Paderborn stammte, noch Schüler war, wie er angab. Hermann Deys studierte in Heidelberg, Wien und in Bologna, wo er sein Studium im August 1421 als Lizentiat des Kirchenrechts abschloss. [Anm. 22]
     Hermann Deys ließ sich mit Benefizien in Augsburg, Trient, Bamberg und in Mainz providieren, unter anderem mit einem Kanonikat an St. Stephan. Im November des Jahres 1421 supplizierte er zum ersten Mal um Pfründen am Stift St. Viktor bei Mainz. [Anm. 23] Sein Eintritt in das Stift erfolgte allerdings erst im Jahre 1423, als er Stiftsherr und noch im selben Jahr zum Kustos ernannt wurde. [Anm. 24] Im Juli 1452 musste Deys ein Exkommunikationsverfahren wegen Simonie über sich ergehen lassen. Im Rahmen einer Privation sollte er seine Pfründen an St. Stephan und St. Viktor bei Mainz verlieren. [Anm. 25] Dennoch schien er sich in seinen Ämtern behaupten zu können, da er bis 1460 als Kustos von St. Viktor nachgewiesen wurde. [Anm. 26]
     Ein weiterer Würdenträger des St. Viktor-Stifts, der ebenfalls in intensivem Kontakt zur römischen Kurie stand, war der Paderborner Kleriker Wigand Könnicke. Als solcher supplizierte er unter Calixt III. um Kanonikat und Pfründe an St. Viktor bei Mainz. [Anm. 27] Im Jahr 1459 übernahm er die Kantorei desselben Stifts in Nachfolge des inzwischen zum Dekan aufgestiegenen Cyriacus Leckstein. [Anm. 28] Wigand Könnicke war Sekretär des Mainzer Erzbischofs Dietrich von Erbach und seines späteren Nachfolgers Adolf II. von Nassau. In deren Diensten war er lange Zeit in der Reichskanzlei tätig und avancierte hier zum Kanzleisekretär und Taxator. [Anm. 29] Im Auftrag Dietrichs von Erbach hielt er sich zwischen 1454 und 1457 einige Male in Rom auf, so dass es den Anschein hat, Wigand Könnicke sei „der ständige Verbindungsmann von Kurmainz zur Kurie gewesen“. [Anm. 30] Hier scheint Könnicke auch mit Enea Silvio Piccolomini, dem späteren Papst Pius II., bekannt geworden zu sein. Dieser hatte offenbar den Mainzer Kleriker sehr schätzen gelernt, wie aus einem Schreiben des Enea an den erzbischöflichen Rat und Probst von Mariengreden Johannes von Lysura hervorgeht. [Anm. 31]
     Die Aufenthalte in Rom nutzte Wigand Könnicke auch zur Verfolgung seiner eigenen Karriere, die sich nicht nur auf Mainz konzentrierte. So war er neben den erwähnten Pfründen an St. Viktor unter anderem mit Benefizien an St. Ignaz in Mainz, St. Katharina in Frankfurt, im Stift St. Johannes in Haug bei Würzburg, aber auch mit Pfründen in Paderborn sowie der Wormser und Speyerer Diözese providiert. [Anm. 32]

 

Kleriker des St. Viktor-Stifts als Bedienstete der römischen Kurie

Goswin Mule, der aus Karden an der Mosel stammte und 1451 Dekan des St. Viktor-Stifts geworden war, war Schreiber und Abbreviator der päpstlichen Verwaltung. [Anm. 33] Diese Ämter hatte er wohl schon unter dem Pontifikat des Gegenpapstes Johannes XXIII. inne. [Anm. 34] Neben seiner Karriere an der Kurie mehrte Mule auch seinen Pfründenbesitz in der Heimat. So war er mit verschiedenen Benefizien in seiner Heimatdiözese Trier bepfründet. [Anm. 35] Im August des Jahres 1423 bewarb er sich um ein Kanonikat an St. Viktor bei Mainz. [Anm. 36] Seine Provision mit dieser Pfründe scheint jedoch erst 1428 erfolgreich gewesen zu sein, denn im Mai jenes Jahres bezeichnete er sich zum ersten Mal als Stiftsherr von St. Viktor und löste zugleich die Annaten für dieses Benefiz ein. [Anm. 37]
     Die Verfolgung einer Karriere in curia sowie in partibus hatte allerdings zur Konsequenz, dass Mule seinen Residenzpflichten am Pfründenort nicht nachkommen konnte, weshalb er vermehrt um Dispens wegen inkompatiblen Pfründenbesitzes sowie um fortlaufenden Bezug des Einkommens trotz Abwesenheit bitten musste. [Anm. 38] Da sein Pfründenbesitz jedoch recht einträglich gewesen zu sein scheint, konnte es sich Mule erlauben, einen Stellvertreter zu berufen, der dann an seiner Stelle den Seelsorgepflichten nachkam. [Anm. 39]
     Im Jahr 1442 geriet Goswin Mule in den Konflikt zwischen Basler Konzil und Papst und wurde von Eugen IV. für inhabil und seiner sämtlichen Pfründen verlustig erklärt. [Anm. 40] Dennoch gelang es Mule, sich in seinem Pfründenbesitz zu halten und diesen sogar noch weiter auszubauen. Sogar Ämter an der Kurie konnte er später wieder bekleiden. So scheint er schließlich neben seinem Abbreviatoren-Amt auch Kollektor der päpstlichen Kammer und sogar Familiar des Papstes geworden zu sein. [Anm. 41]
     Im September 1451 supplizierte Goswin Mule um die Dekanei des St. Viktor-Stifts, in welche er tatsächlich im selben Jahr eingeführt wurde. [Anm. 42] Wie lange er diese Dignität innehatte, ist allerdings unklar. Obwohl ihn die Stiftsüberlieferung bis 1467 in diesem Amt zu belegen scheint, hatte Mule die Dekanei schon im Oktober 1458 resigniert, wie aus einer Supplik seines Nachfolgers Cyriacus Leckstein hervorgeht. [Anm. 43] Leckstein selbst wird jedoch erst ab 1463 als Dekan von St. Viktor erwähnt. [Anm. 44]
     Die Karriere des Cyriacus Leckstein, den Klaus Hansel von 1456-1468 als Angehörigen des St. Viktor-Stifts nachgewiesen hat, konzentrierte sich zunächst auf die römische Kurie. [Anm. 45] Schon unter Eugen IV. bezeichnete er sich als curiam sequentes, war also somit mit den Privilegien der Kurialen ausgestattet. [Anm. 46] Im Juni des Jahres 1448 ließ er sich von Papst Nikolaus V. ein Amt als Schreiber in der Supplikenregistratur geben, und schon im Oktober desselben Jahres supplizierte Leckstein darum, öffentlicher Notar zu werden. [Anm. 47] In einer Supplik vom 22. Februar 1455 bezeichnete sich Leckstein schließlich als Abbreviator des parcus minor. [Anm. 48]
     Mit den Vorrechten der Kurialen ausgestattet, war es Cyriacus Leckstein möglich, eine glänzende Pfründenkarriere aufzubauen. Zudem hielt er sich im Zentrum des spätmittelalterlichen Pfründenmarktes auf, so dass Leckstein über etwaige Pfründenvakanzen sicherlich gut informiert gewesen sein dürfte. [Anm. 49] Im Juli des Jahres 1455 ließ er sich mit Kanonikat und Pfründe am Mainzer St. Viktor-Stift providieren, nachdem er dieses Benefiz kraft „erster Bitte" Kaiser Friedrichs III. erhalten sollte. [Anm. 50] Cyriacus Leckstein genoss demnach nicht nur die Vorrechte der Kurialen, die er aufgrund seiner Ämter im Dienste der Kurie geltend machen konnte, sondern fand als Familiar Kaiser Friedrichs [Anm. 51] auch die Unterstützung des Kaisers. [Anm. 52] Mit dieser Protektion im Hintergrund supplizierte er ein Jahr später, nun als Kanoniker von St. Viktor bei Mainz, um die Kantorei des Stifts. Dabei wünschte er, dass das Provisionsschreiben zugleich eine Klausel enthalten solle, die ihn von der Residenzpflicht befreie. [Anm. 53] Dass sich Leckstein tatsächlich lange Zeit nicht an den Pfründenorten, sondern an der Kurie aufgehalten und hier als Prokurator gewirkt hatte, belegen zahlreiche Einträge in den päpstlichen Registern. [Anm. 54]
     Als im November des Jahres 1458 die Dekanei von St. Viktor nach Resignation des Goswin Mule frei wurde, supplizierte Cyriacus Leckstein, bisher Kantor und Kanoniker dieses Stifts, um das Amt des Dekans. [Anm. 55] Allerdings führte seine Provision nicht gleich zum gewünschten Erfolg, weshalb er im März des folgenden Jahres erneut um die Dekanei bat. Dabei erklärte Leckstein, inzwischen zum Abbreviator des parcus maior aufgestiegen zu sein. [Anm. 56] Somit hatte er auch seine kuriale Karriere weiter ausgebaut. Für die Jahre 1463-1468, also den Zeitraum, in dem Cyriacus Leckstein Dekan von St. Viktor war, wird er ferner als Kammernotar erwähnt. [Anm. 57] Insofern hatte er bis zu seinem Tode im Sommer 1468 [Anm. 58]
neben oder trotz seiner Karriere an der römischen Kurie seinen Pfründenbesitz an St. Viktor stetig erweitern können.
     Goswin Mule und Cyriacus Leckstein könnten sich in Rom kennen gelernt haben, zumal beide Abbreviatoren-Ämter innehatten. Daher sind freundschaftliche Beziehungen, die auch eine gegenseitige Wahrung der Interessen – sowohl in curia als auch in partibus – beinhaltet haben dürften, durchaus wahrscheinlich. Dass Leckstein seinem Kollegen Goswin Mule sodann im Amt des Dekans am Mainzer St. Viktor-Stift, welches dieser zuvor resigniert hatte, nachfolgte, bestätigt diese Vermutung. Ferner standen beide aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum St. Viktor-Stift und dessen Bruderschaft auch in Verbindung zu Johannes Gutenberg. Beiden Geistlichen sind intensive Beziehungen nach Rom nachzuweisen. Über sie besteht also eine mittelbare Verbindung zwischen dem Erfinder und der römischen Kurie.

 

Kleriker des St. Viktor-Stifts als Familiare ranghoher kirchlicher Würdenträger

Weitere Kleriker, die ebenfalls in Diensten der Kurie standen, waren Wigand Menckler von Homberg, der von 1452-1454 Scholaster des St. Viktor-Stifts war, und dessen Amtsnachfolger August Bensheim. Über ihre Beziehungen zur Kurie hinaus waren beide Familiare ranghoher Würdenträger der Kirche.
     Wigand Menckler von Homberg war Familiar des Nikolaus von Kues und stand bereits 1431 in dessen Diensten. [Anm. 59] Im Jahr 1430 bezeichnete er sich als Mainzer Kleriker, war jedoch auch in der Trierer Diözese bepfründet. [Anm. 60] Im Oktober des Jahres 1440 hielt sich Wigand Menckler an der römischen Kurie auf. [Anm. 61] Im gleichen Jahr wird auch seine Beziehung zu Nikolaus von Kues in den päpstlichen Registern greifbar. [Anm. 62] Nikolaus von Kues bat Papst Eugen IV. am 10. November 1440 darum, für sechs in seinen Diensten stehende Personen Pfründen in Stadt und Diözese Trier zu reservieren und diesen dabei die gleichen Privilegien wie den Papstfamiliaren zukommen zu lassen. [Anm. 63] Hierüber datiert nun vom 16. November 1440 ein Eintrag im Repertorium Germanicum, in dem sich Wigand Menckler von Homberg, Kanoniker an St. Kastor in Karden, verpflichtete, die aufgrund der Reservierung vorzunehmenden Pfründenübertragungen der päpstlichen Kammer bzw. den Kollektoren und Subkollektoren mitzuteilen. [Anm. 64]
     Wie aus seiner Supplik vom 15. April 1445 hervorgeht, stand Menckler jedoch nicht nur in Diensten Nikolaus von Kues', sondern auch in denen des Kardinals de Carvajal und hatte in beider Auftrag lange Zeit wertvolle Arbeit geleistet. [Anm. 65] Dafür sollte er ursprünglich mit einem Kanonikat an St. Servatius in Utrecht belohnt werden. Da er dieses jedoch nicht in Besitz nehmen konnte, supplizierte er nun um eine Stiftsherren-Stelle am Aachener Marienstift. [Anm. 66]
     Am 27. Februar 1450 ließ er sich mit einer päpstlichen Anwartschaft auf ein Kanonikat mit Pfründenerwartung am Mainzer Mariengreden-Stift und am St. Viktor-Stift providieren. [Anm. 67] Diese sollten mit den Privilegien päpstlicher Familiare ausgestattet sein, obwohl er selbst kein Papstfamiliar im engeren Sinne gewesen war. Die Exspektanz verhalf Wigand Menckler spätestens 1452 zur Scholasterei an St. Viktor, als er sich gegen seinen Konkurrenten und späteren Amtsnachfolger August Bensheim durchsetzen konnte. [Anm. 68]
     Ebenso wie Menckler gehörte auch sein Nachfolger August Bensheim, der von 1456-1489 Scholaster an St. Viktor war, der Klientel des Kardinals Juan de Carvajal an. Und ebenso wie Menckler war es auch August Bensheim möglich, seinen Pfründenbesitz aufgrund der guten Verbindungen seines Patrons zu vermehren. [Anm. 69] Im April 1450 bemühte er sich um Anwartschaften auf Kanonikate am Mainzer St. Peter-Stift sowie an St. Viktor. [Anm. 70] Hierbei bezeichnete er sich als Familiar des Kardinals Juan de Carvajal. [Anm. 71] Im folgenden Jahr lässt sich Bensheim in einem Kurienamt nachweisen: Er war Schreiber der Supplikenregistratur. [Anm. 72] Auch einen akademischen Grad konnte Bensheim vorweisen, er hatte offensichtlich die Artisten­fakultät absolviert. Seine Anwartschaft auf eine Stiftsherren-Pfründe an St. Viktor hatte er jedoch bislang noch nicht mit Erfolg umsetzen können. Zwar war inzwischen ein Stiftsherr, Hartmann Meyden, verstorben, doch musste Bensheim, um dessen Nachfolge antreten zu können, zunächst einen Pfründenprozess führen. [Anm. 73] Zumindest bis 1454 scheint der Pfründenprozess gedauert zu haben, denn in diesem Jahr supplizierte Bensheims Konkurrent noch um die Anerkennung der eben erwähnten Reservierung sowie um die Kassation der Exspektanz des August Bensheim. [Anm. 74] Ob August Bensheim das Kanonikat schließlich doch noch in Besitz nehmen konnte, bleibt weiterhin fraglich.
     Vom 15. April 1452 datiert eine weitere Bitte [Anm. 75] Bensheims, nun allerdings um das Amt des Scholasters, dessen vorheriger Inhaber Jakob Gensfleisch [Anm. 76] gewesen war. Doch auch hier hatte er Konkurrenz, denn nun führte er einen Pfründenprozess gegen Wigand Menckler von Homberg, wie aus einer Supplik vom 10. Juni gleichen Jahres hervorgeht. [Anm. 77] Wigand Menckler von Homberg konnte sich zunächst gegen Bensheim durchsetzen und war bis 1454 Scholaster des St. Viktor-Stifts. Dies dokumentiert auch ein Eintrag in den päpstlichen Registern vom 12. Mai 1453, der belegt, dass Menckler die Scholasterei kraft einer Exspektanz erhalten habe und dabei August Bensheim vorgezogen wurde. [Anm. 78] Schließlich wurde Bensheim doch noch Scholaster am St. Viktor-Stift, nachdem Wigand Menckler diese Pfründe resigniert hatte. [Anm. 79]
     Auch Bensheim hatte seine kuriale Laufbahn parallel zur Pfründenkarriere in der Heimat entwickeln können: Offenbar hatte er das Amt als Supplikenschreiber ca. vier Jahre inne, denn am 31. Dezember 1455 wird er in den Vatikanischen Registern letztmals in diesem Amt erwähnt. [Anm. 80]

 

Geistliche als „Vermittler“ zwischen Gutenberg und der römischen Kurie?

Die Untersuchung des klerikalen Umfelds Johannes Gutenbergs hat ergeben, dass ein nicht unerheblicher Teil der Geistlichen, mit denen er in Kontakt stand, das „Angebot“ des römischen „Pfründenmarktes“ zur Verfolgung ihrer Karriereziele nutzte. Dabei knüpften sie vielfältige Kontakte zu bedeutenden Kardinälen, zum Papst selbst oder aber auch zum Kaiser. Einige von ihnen hielten sich über längere Zeiträume an der römischen Kurie auf, was in einigen Fällen sicher auch zur Vernachlässigung ihrer Präsenzpflicht [Anm. 81] geführt haben dürfte. Somit stellen die geistlichen Angehörigen der St. Viktor-Bruderschaft aufgrund ihrer intensiven Beziehungen nach Rom einen mittelbaren Kontakt zwischen dem Erfinder und der Kurie dar.
     Welche Bedeutung könnten nun diese kurialen Kontakte der Geistlichen aus Gutenbergs Umfeld für dessen Werk und die Ausbreitung der Buchdruckkunst gehabt haben?
     In der Gutenberg-Forschung wurde vielfach die Frage diskutiert, welche Bedeutung Nikolaus von Kues für den frühen Buchdruck gehabt haben könnte. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Anknüpfungspunkte zwischen Cusanus und Gutenberg bzw. dem frühen Buchdruck herausgearbeitet. [Anm. 82] Beispielsweise wurde überlegt, ob die Druckerei der deutschen Buchdrucker Konrad Sweynheym und Arnold Pannartz im Benediktinerkloster in Subiaco bei Rom auf eine Initiative des Kardinals hin gegründet wurde. Untermauert wird diese Vermutung mit der Aussage des Giovanni Andrea dei Bussi, einem engen Vertrauten des Cusanus, wonach dieser die Druckkunst nach Italien habe bringen wollen. [Anm. 83] Auch den Initiator des Druckes des Catholicon, einer lateinischen Grammatik des Johannes Balbus, die um 1460 erschien, vermutet die Gutenberg-Forschung in Nikolaus von Kues. Zusätzlich glaubte man in ihm den anonymen Verfasser des Schlusswortes der gedruckten Catholicon-Ausgabe gefunden zu haben. [Anm. 84] Es muss jedoch angemerkt werden, dass selbst wenn Nikolaus von Kues den Druck des Catholicon gefördert haben mag, hier keinesfalls auf eine Verbindung zu Gutenberg geschlossen werden muss, da bisher noch nicht einmal festgestellt werden konnte, ob das Catholicon überhaupt von Gutenberg gedruckt wurde oder aus einer anderen Offizin stammte. Weiterhin unbeantwortet bleibt die Frage, ob Nikolaus von Kues Johannes Gutenberg damit beauftragt haben könnte, die Cyprischen Ablassbriefe, den sogenannten Türkenkalender sowie die Türkenbulle zu drucken, die um 1455 entstanden. [Anm. 85] Einen Hinweis für einen der ersten Druckaufträge, der an Gutenberg ergangen sein könnte, vermutet Kai-Michael Sprenger in einem Brief des Nikolaus von Kues an Heinrich Brack, den Prior des Mainzer Benediktinerklosters St. Jakob, der vom 2. Mai 1452 datiert. [Anm. 86] Hierin gewährte der Kardinal dem Prior die Vollmacht, 2000 Ablassbriefe für die Stadt Frankfurt erstellen zu lassen. Die Tatsache, dass Nikolaus von Kues in diesem Brief die Fertigstellung der Ablassbriefe innerhalb eines Monats fordert, stützt die These, Nikolaus von Kues habe damit den Auftrag erteilt, die 2000 Ablassbriefe drucken zu lassen. Demnach hätte Nikolaus von Kues schon im Frühjahr des Jahres 1452 von der Erfindung der Druckkunst gewusst.
     Ganz gleich, wie stark der Einfluss des Kardinals auf Gutenberg oder den frühen Buchdruck tatsächlich gewesen sein mag: Eine solche Einflussnahme setzt das Vorhandensein gewisser Kontakte voraus. Außerdem müsste Nikolaus von Kues Kenntnis von der Erfindung gehabt haben, so dass sich konsequenterweise die Frage stellt: Auf welchem Wege könnte er von der Druckkunst erfahren haben? Bislang behalf sich die Gutenberg-Forschung hierbei vor allem mit der Behauptung, es könnte zu direkten Kontakten zwischen dem Kardinal und dem Erfinder gekommen sein. Immerhin hielt sich Nikolaus von Kues in den 1440er Jahren sowie im Rahmen seiner Legationsreise 1451/52 mehrfach in Mainz auf. [Anm. 87] Ein Zusammentreffen der beiden in Mainz wäre daher möglich gewesen, leider fehlt hierfür bisher jeglicher Beweis.
     Doch es sind auch andere Kommunikationswege denkbar. Zunächst könnte der eben erwähnte Heinrich Brack, Prior von St. Jakob, als Mittelsmann zwischen Cusanus und Gutenberg fungiert haben. Kontakte zwischen dem Kardinal und dem Prior bestanden spätestens seit 1451, wie Sprenger ermitteln konnte. [Anm. 88] Obwohl bislang keine direkten Kontakte zwischen Gutenberg und Heinrich Brack bekannt sind, ist durchaus anzunehmen, dass der Mainzer Prior über die Erfindung informiert war.
     In Betracht kommen aber auch die Kontakte solcher Personen, die sowohl in Beziehung zu dem berühmten Kardinal als auch zu Johannes Gutenberg standen. Zu diesen zählte sicherlich der eben erwähnte Wigand Menckler von Homberg, denn dieser Kleriker, der in den Diensten des Kardinals stand und als Mitglied der St. Viktor-Bruderschaft wohl auch Gutenberg kannte, erfüllt beide Kriterien. Es liegt also nahe, in ihm einen Mittelsmann zwischen Cusanus und Gutenberg zu sehen.
     Neben Nikolaus von Kues scheint auch der spanische Kardinal Juan de Carvajal Interesse an der neuen Technik des Buchdrucks gezeigt zu haben. [Anm. 89] Juan de Carvajal, der zusammen mit Nikolaus von Kues Gesandtschaften wahrnahm, mit Enea Silvio Piccolomini, dem späteren Papst Pius II., seine humanistischen Interessen teilte und zu dessen Gefolge auch Wigand Menckler von Homberg und August Bensheim zählten, schien spätestens 1455 von der Druckkunst erfahren zu haben. Dies geht aus einer in der Gutenberg-Forschung lange unbeachtet gebliebenen Stelle eines Briefes des Enea Silvio Piccolomini an den spanischen Kardinal Juan de Carvajal, der vom 12. März 1455 datiert, hervor. [Anm. 90] Neben politischen Informationen und persönlichen Angelegenheiten wusste Piccolomini seinem Freund von einem wundersamen Mann zu berichten, der in Frankfurt gedruckte Bibelseiten angeboten habe. [Anm. 91] Dieser Brief ist offenkundig eine Antwort auf ein zuvor von de Carvajal an den Italiener gerichtetes Schreiben. Der spanische Kardinal hatte also vom Bibeldruck erfahren und offenbar den Wunsch geäußert, ein Exemplar käuflich zu erwerben. Mit dieser Bitte wandte er sich an Piccolomini, wohl in der Annahme, dieser sei ebenfalls über den Buchdruck informiert. Allem Anschein nach erhoffte sich der Spanier von Piccolomini darüber hinaus weitere Informationen über den Anbieter oder Drucker der Bibeln.
     Auch in diesem Fall stellt sich die Frage, wie der spanische Kardinal vom Druck der Bibeln Kenntnis erlangen konnte. Naheliegend ist, dass Juan de Carvajal über seinen Freund Piccolomini von den Geschehnissen in Frankfurt und den Bibeln erfahren hatte. [Anm. 92] Aber auch eine andere Verbindung ist denkbar, über die der Spanier Kenntnisse vom Buchdruck erhalten haben könnte. Immerhin stand er mit zwei Personen in Kontakt, die wohl auch Gutenberg gekannt hatten: Die St. Viktor-Kleriker Wigand Menckler von Homberg und August Bensheim.

 
Welche Erkenntnisse bergen diese Informationen nun in Hinblick auf Johannes Gutenberg, seine Arbeit und die Ausbreitung der Druckkunst?
     Die römische Kurie stellte im 15. Jahrhundert eine der bedeutenden, wenn nicht sogar die bedeutendste Zentrale des Pfründenmarktes dar. Nach Rom reisten viele Personen mit den unterschiedlichsten Zielen und Wünschen. Im Spätmittelalter wandten sich Kleriker in großer Zahl an die Päpste mit der Bitte um Pfründenprovision. Somit kamen an diesem Ort viele Personen zusammen, die Nachrichten aus ihrer Heimat mitbrachten. Daher kann die römische Kurie nicht nur als Ort spätmittelalterlichen Pfründenmarktes, sondern auch als Kommunikationszentrum oder „Informationsbörse" angesehen werden.
     Aufgrund dieser Gegebenheiten liegt es nahe, dass auch die nach Rom reisenden, pfründensuchenden geistlichen Mitglieder der St. Viktor-Bruderschaft die Kenntnis von der Erfindung der Druckkunst nach Rom transportiert haben. Darüber hinaus könnten sie sich innerhalb ihrer Klientel oder mit ihrem jeweiligen Patron über Gutenbergs Erfindung ausgetauscht haben. Auf diesem Wege könnte die Kenntnis von der Erfindung an Nikolaus von Kues und Juan de Carvajal gelangt sein.
     Umgekehrt konnten über diese Kommunikationswege Nachrichten von Rom nach Mainz gelangen. Ebenso gut ist es möglich, dass auf diesem Wege auch Aufträge wie der Druck von Ablassbriefen an Gutenberg ergingen. Somit sind Verbindungen zwischen Gutenberg und der Kurie bzw. ranghohen Vertretern derselben, die bislang auf direktem Wege nicht belegbar waren, zumindest als Möglichkeit in Betracht zu ziehen.

Anmerkungen:

  1. Anmerkung zum Titel: Dieser Beitrag beruht auf einer im Mai 2000 am Fachbereich Geschichtswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vorgelegten Magisterarbeit mit dem Titel „Klerikerkarrieren im Umfeld des Johannes Gutenberg", die von Prof. Dr. Michael Matheus betreut wurde. Zudem ist dieser Aufsatz die erweiterte Fassung eines im Gutenberg-Jahrbuch 2001 erschienenen Beitrags zum gleichen Thema.
         Anmerkung zum Text: Eine Zusammenstellung der bislang bekannten Zeugnisse bieten KARL SCHORBACH: Die urkundlichen Nachrichten über Johann Gutenberg. In: OTTO HARTWIG (Hrsg.): Festschrift zum 500jährigen Geburtstag von Johann Gutenberg, Mainz 1900, S. 133-256; GUY BECHTEL: Gutenberg et l'invention de l'imprimerie. Une enquête, Paris 1992.  Zurück
  2. Diese Prozessakten sind in der Gutenberg-Forschung besonders berücksichtigt worden, denn sie geben Auskunft über Gutenbergs unternehmerische Tätigkeit in Straßburg und waren darüber hinaus lange Anlass zum Streit zwischen Straßburg und Mainz, an welchem der beiden Orte die Druckkunst erfunden worden sei. Vgl. SCHORBACH, Nachrichten (wie Anm. 1), S. 154ff.  Zurück
  3. Vgl. zur Geschichte des Stifts St. Viktor in Weisenau bei Mainz die immer noch einschlägige Arbeit von KLAUS HANSEL: Das Stift St. Viktor vor Mainz, Gernsheim/Rh. 1952.  Zurück
  4. Johannes Gutenbergs Name erscheint in den Einträgen des Bruderschaftsbuches von St. Viktor, wenn auch nur schwer lesbar, sowohl in der Liste der lebenden Laienbrüder und -schwestern als auch in der Liste der bereits verstorbenen Laien. Aus letzterer Liste wurde der Eintrag seines Namens allerdings vom Mainzer Stadtarchivar Bodmann entfernt und dessen Autographen-Sammlung zugefügt. Vgl. SCHORBACH, Nachrichten (wie Anm. 1, S. 222ff.; Bruderschaftsbuch St. Viktor, Hessisches Staatsarchiv Darmstadt Abt. C1 D, Nr. 35 (im Folgenden: Bruderschaftsbuch), fol. 7', fol. 12'. Zurück
  5. Vgl. Liste der lebenden bzw. verstorbenen Prälaten und Stiftsherren des Bruderschaftsbuches. Bruderschaftsbuch, fol. 5'-7, fol. 8'-10.  Zurück
  6. Leider geht aus den Einträgen im Bruderschaftsbuch nicht exakt hervor, wann Gutenberg der Bruderschaft beitrat. Da es durchaus möglich ist, dass sein Eintritt schon nach seiner Rückkehr nach Mainz um 1448 erfolgte, wurden in die Untersuchung all die Bruderschaftsmitglieder einbezogen, die zwischen 1448 und Gutenbergs Todesjahr 1468 Angehörige des St. Viktor-Stifts waren.  Zurück
  7. Die Verwendung des Begriffes „Pfründenmarkt" geschieht in diesem Zusammenhang in einem völlig wertfreien Sinne. Die römische Kurie soll hierdurch lediglich als Ort charakterisiert werden, an dem sich Geistliche mit einem Benefizium providieren lassen konnten. Vgl. zum römischen Pfründenmarkt v.a. die Studien von ANDREAS MEYER: Der deutsche Pfründenmarkt im Spätmittelalter. In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 71, 1991, S. 266-279; CHRISTIANE SCHUCHARD: Die Deutschen an der päpstlichen Kurie im späten Mittelalter (1378-1447), Tübingen 1987; BRIGIDE SCHWARZ: Römische Kurie und Pfründenmarkt im Spätmittelalter. In: Zeitschrift für Historische Forschung 20, 1993, S. 129-152. Für das Gebiet des Reiches werden die Suppliken oder andere Nennungen von Klerikern in den Registern des Vatikanischen Archivs innerhalb des »Repertorium Germanicum. Verzeichnis der in den päpstlichen Registern und Kameralakten vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien vom Beginn des Schismas bis zur Reformation«, das vom Deutschen Historischen Institut in Rom herausgegeben wird, verzeichnet. Dieser Studie liegen die Bände IV-IX zugrunde (im Folgenden: RG IV, RG V usw. Mit Ausnahme des RG V, bei dem die Nachweise namentlich erfolgen, werden die Einträge innerhalb des RG mit den ihnen entsprechenden Nummern zitiert, z.B. RG VI, Nr. 1599). An dieser Stelle möchte ich der Bearbeiterin des RG V, Frau Prof. Dr. Brigide Schwarz (Berlin) danken, die mir die Einsichtnahme in das Manuskript des noch unveröffentlichten Bandes gestattete. Vgl. zu den Registerserien im Vatikanischen Archiv und zum Repertorium Germanicum u.a. HERMANN DIENER: Die großen Registerserien im Vatikanischen Archiv (1378-1523). Hinweise und Hilfsmittel zu ihrer Benutzung und Auswertung. In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 51, 1971, S. 305-368; ERICH MEUTHEN: Auskünfte des Repertorium Germanicum zur Struktur des deutschen Klerus im 15. Jahrhundert. In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 71, 1991, S. 280-409; BRIGIDE SCHWARZ: Klerikerkarrieren und Pfründenmarkt. Perspektiven einer sozialgeschichtlichen Auswertung des Repertorium Germanicum. In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 71, 1991, S. 243-265.  Zurück
  8. Unter dem Begriff Benefizium oder Pfründe versteht man das mit einem Kirchenamt verbundene Recht, ein ständiges Einkommen aus einer kirchlichen Vermögensmasse zu beziehen. Vgl. PETER LANDAU: Beneficium, Benefizium. In: LexMA 1, 1980, Sp. 1905f.  Zurück
  9. Zum Verhältnis zwischen der ordentlichen Kollatur und der päpstlichen Kurie vgl. ANDREAS MEYER: Das Wiener Konkordat von 1448. Eine erfolgreiche Reform des Spätmittelalters. In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 66, 1986, S. 108-152; DERS.: Zürich und Rom. Ordentliche Kollatur und päpstliche Provisionen am Frau- und Großmünster 1316-1523, Tübingen 1986; SABINE WEISS: Kurie und Ortskirche. Die Beziehungen zwischen Salzburg und dem päpstlichen Hof unter Martin V. (1417-1431), Tübingen 1994.  Zurück
  10. Vgl. zum päpstlichen Reservationswesen insbesondere PAUL HINSCHIUS: Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland. System des Katholischen Kirchenrechts mit besonderer Rücksicht auf Deutschland, Bd. 3, Ndr. d. Ausg. Berlin 1883, Graz 1959, S. 113ff.; MEYER, Zürich und Rom (wie Anm.10), S. 33ff.; PETER LINDEN: Tod des Benefiziaten in Rom. Eine Studie zu Geschichte und Recht der päpstlichen Reservationen, Bonn 1938.  Zurück
  11. Freundschaftliche Kontakte oder einflussreiche Verbindungen konnten dem Pfründensuchenden bei seinem Vorhaben äußerst dienlich sein. So konnten sich Angehörige der päpstlichen Kurie oder Familiare von Kardinälen mit qualifizierteren Provisionen ausstatten lassen. Da die Supplik bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen musste, brauchte ein Unkundiger häufig die Hilfe eines Erfahreneren. Ein in Rom Ansässiger benötigte den Kontakt zur Heimat, damit dort sein Pfründenbesitz gewahrt werden konnte. Im Gegenzug vertrat er die Interessen der Daheimgebliebenen an der Kurie. Vgl. hierzu die Untersuchung von BRIGIDE SCHWARZ: Über Patronage und Klientel in der spätmittelalterlichen Kirche am Beispiel des Nikolaus von Kues. In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 68, 1988, S. 248-310.  Zurück
  12. An dieser Stelle sei nochmals anzumerken, dass sich die untersuchte Gruppe auf diejenigen Angehörigen des St. Viktor-Stifts ausstreckte, die gleichzeitig mit Johannes Gutenberg Mitglieder der Bruderschaft des genannten Stifts waren.  Zurück
  13. Vgl. RG IV, Nr. 2677-2678; RG V unter Ludovicus (Lodewicus) Quilder, Ghiselbertus Florencii de Campo, Henricus Prisca, Conradus Houpt, Antonius (Antonii Molitoris) de Oppenheim, Wilhelmus (Guillermus) Fust, Henricus Quilder, Jordanus (Orsini, de Ursinis) und RG IX, Nr. 2232.  Zurück
  14. Vgl. ebda.  Zurück
  15. Vgl. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 67, S. 88, Anhang S. 144, der Ludwig Quelder nur für das Jahr 1451 an St. Viktor nachweisen konnte.  Zurück
  16. Vgl. RG V unter Ludovicus (Lodewicus) Quilder.  Zurück
  17. Vgl. RG VI, Nr. 4056.  Zurück
  18. Johannes de Lysura ist laut Hansel in diesem Amt von 1439-1446 belegbar. Vgl. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 67, S. 88, Anhang S. 118. Für die Zeit bis 1451 bleibt bei Hansel offen, wer die Kantorei geführt hatte. In RG VI wird zudem Richard von Cleen als Vorbesitzer der Kantorei genannt, den Hansel allerdings nicht einmal als Angehörigen des Stifts erwähnt. Vgl. RG VI, Nr. 4056.  Zurück
  19. Vgl. Anm. 15, Anm. 16.  Zurück
  20. Die klerikale Laufbahn des Cyriacus Leckstein wird an späterer Stelle dargestellt.  Zurück
  21. Vgl. RG VII, Nr. 341; HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 64, S. 67, S. 89, Anhang S. 115.  Zurück
  22. Vgl. RG IV, Nr. 1379-1380; GUSTAV C. KNOD: Deutsche Studenten in Bologna (1289-1562). Biographischer Index zu den Acta nationis Germanicae universitatis Bononiensis, Ndr. d. Ausg. Berlin 1899, Aalen 1970, S. 89.  Zurück
  23. Vgl. RG IV, Nr. 1379-1380.  Zurück
  24. Vgl. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 69, Anhang S. 33. In den kurialen Quellen wird er dagegen erst 1426 in diesen Ämtern erwähnt. Vgl. RG IV, Nr. 1379-1380.  Zurück
  25. Vgl. RG VI, Nr. 5208.  Zurück
  26. Vgl. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 69, Anhang S. 33. Zurück
  27. Vgl. RG VII, Nr. 2874.  Zurück
  28. Vgl. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 67, Anhang S. 103; INGRID HEIKE RINGEL: Studien zum Personal der Kanzlei des Mainzer Erzbischofs Dietrich von Erbach (1434-1459) (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, 34), Mainz 1980, S. 208-213, hier S. 213.  Zurück
  29. Vgl. PAUL-JOACHIM HEINIG: Kaiser Friedrich III. (1440-1493). Hof, Regierung und Politik (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters, 17), Köln/Weimar/Wien 1997, S. 765; RINGEL, Studien (wie Anm. 28), S. 208ff.  Zurück
  30. RINGEL, Studien (wie Anm. 28), S. 210.  Zurück
  31. Vgl. ebda.  Zurück
  32. Vgl. RG VI, Nr. 5787; RG VII, Nr. 2874.  Zurück
  33. Vgl. u.a. RG IV, Nr. 885, Nr. 84, Nr. 114, Nr. 852; RG V, unter Goswinus Mule, Henricus Raiskopf iun., Petrus de Hachenberg; RG VII, Nr. 1668, Nr. 217; RG VIII, Nr. 617; RG IX, Nr. 5557.  Zurück
  34. Vgl. SCHUCHARD, Die Deutschen (wie Anm. 7), S. 290 Anm. 576.  Zurück
  35. Vgl. RG IV, Nr. 885-888, Nr. 2877.  Zurück
  36. Vgl. RG IV, Nr. 885-888. Damit ist auch Hansels Aussage widerlegt, der Goswin Mule erst ab 1450 als Kanoniker von St. Viktor nennt. Vgl. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), Anhang S. 127.  Zurück
  37. Vgl. RG IV, Nr. 885-888.  Zurück
  38. Vgl. ebda.; RG V unter Goswinus Mule. Obwohl Pfründenkumulation im kanonischen Recht nicht vorgesehen war und von verschiedenen Seiten missbilligt wurde, stellte dieses Phänomen im 15. Jahrhundert durchaus nichts Ungewöhnliches dar. Zudem dienten die Pfründen der standesgemäßen Versorgung der Kleriker. Vgl. SCHWARZ, Klerikerkarrieren (wie Anm. 7), S. 250.  Zurück
  39. So geschehen im Falle der Pfarrei Brechen. Vgl. RG V unter Goswinus Mule.  Zurück
  40. Ungeachtet der Tatsache, dass Papst Eugen IV. das Konzil 1437 nach Ferrara verlegt hatte, blieb Mule wie auch viele andere Kleriker in Basel. Vgl. hierzu SCHUCHARD, Die Deutsche Kurie (wie Anm. 7), S. 287ff., hier insbes. S. 290 Anm. 576; RG V unter Goswinus Mule. Interessanterweise bemühten sich Nikolaus von Kues und dessen Familiar Wigand Menckler von Homberg, auf dessen Pfründenkarriere später noch eingegangen wird, um Benefizien, die durch Mules Privationsverfahren frei wurden. Vgl. RG V unter Nicolaus de Cusa und Wigandus Menckler de Homberg. Möglicherweise gehörte Goswin Mule zur Gefolgschaft des Cusanus und man versuchte so, die Pfründen innerhalb der Klientel zu halten. Andererseits könnte es sich bei Nikolaus von Kues und dessen Familiar Menckler auch um Gegner Mules gehandelt haben, die das Privationsverfahren veranlasst haben, um in den Besitz der Benefizien zu gelangen.  Zurück
  41. Vgl. RG VIII, Nr. 2056; RG IX, Nr. 5557; SCHUCHARD, Die Deutschen (wie Anm. 7), S. 291, Anm. 587. Christiane Schuchard vermutet hinter der Rehabilitierung Goswin Mules Protektion von höherer Stelle. Offenbar war er zumindest 1432 Kaplan König Sigismunds und hatte aufgrund dessen noch Kontakte zu einflussreichen Personen. Vgl. RG I, Nr. 2562, zit. nach SCHUCHARD, Die Deutschen (wie Anm. 7), S. 291, Anm. 584.  Zurück
  42. Vgl. RG VI, Nr. 1599; HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 64, Anhang S. 127.  Zurück
  43. Vgl. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 64, Anhang S. 127; RG VIII (wie Anm. 7), Nr. 617.  Zurück
  44. Vgl. RG VIII, Nr. 617.  Zurück
  45. Vgl. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 64, Anhang S. 115.  Zurück
  46. Vgl. RG V unter Cyriacus Leckstein. Die Supplik datiert vom 1. August 1437. Zu dem Begriff curiam sequentes und der Personengruppe, die sich dahinter verbirgt vgl. SCHUCHARD, Die Deutschen (wie Anm. 7), S. 46ff.  Zurück
  47. Vgl. RG VI, Nr. 700.  Zurück
  48. Vgl. ebda. Vgl. zu den Abbreviatoren-Kollegien BRIGIDE SCHWARZ: Die Abbreviatoren unter Eugen IV. Päpstliches Reservationsrecht, Konkordatspolitik und kuriale Ämterorganisation (Mit zwei Anhängen: Konkordate Eugens IV.; Aufstellung der Bewerber). In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 60, 1980, S. 200-274, hier v.a. S. 219ff.; SCHUCHARD, Die Deutschen (wie Anm. 7), S. 99.  Zurück
  49. So ließ sich Cyriacus Leckstein im Folgenden mit verschiedenen Pfründen in den Diözesen Mainz, Straßburg, Basel und Bamberg providieren. Vgl. RG VI, Nr. 700.  Zurück
  50. Vgl. RG VII, Nr. 341.  Zurück
  51. Cyriacus Leckstein scheint für die Jahre 1455/65 als Familiar des Kaisers belegbar zu sein. Vgl. ANDREAS SOHN: Deutsche Prokuratoren an der römischen Kurie in der Frührenaissance (1431-1474) (Norm und Struktur, 8), Köln/Weimar/Wien 1997, S. 145.  Zurück
  52. Vgl. RG VII, Nr. 341; RG VII, Nr. 628.  Zurück
  53. Vgl. RG VII, Nr. 341.  Zurück
  54. Vgl. RG VI, Nr. 1268, Nr. 2115, Nr. 2372, Nr. 2674, Nr. 4963, Nr. 5018.  Zurück
  55. Obwohl Klaus Hansel Leckstein für 1468 und seinen Vorgänger Goswin Mule bis 1467 als Dekan von St. Viktor nennt, scheint Leckstein dieses Amt spätestens 1463 schon bekleidet zu haben, wie aus seiner Supplik vom 20. Dezember 1463 hervorgeht. Zudem bezeichnete sich Leckstein nun als Familiar Pius' II. Vgl. RG VIII, Nr. 617.  Zurück
  56. Vgl. ebda. Dass Leckstein nun Abbreviator des parcus maior war, stellte eine Beförderung dar, denn die Abbreviatoren des parcus maior waren meist ältere und erfahrenere Bedienstete, die mit den schwierigeren Schriftstücken betraut wurden. Vgl. SCHUCHARD, Die Deutschen (wie Anm. 7), S. 99. Allerdings bezeichnete sich Leckstein in einer Supplik vom 22. Oktober 1466 wieder als Abbreviator des parcus minor. Vgl. RG IX, Nr. 742. Vielleicht hatte er das Amt am parcus maior abgegeben.  Zurück
  57. Vgl. u.a. RG VIII, Nr. 617; RG IX, Nr. 4, Nr. 742, Nr. 5698, Nr. 5785.  Zurück
  58. Vgl. HANSEL, St. Viktor (Anm. 3), Anhang S. 115. Leckstein ist am 8. oder 9. Juli 1468 an der römischen Kurie verstorben. Er wurde in der Kirche der Deutschen Gemeinde S. Maria dell‘ Anima beigesetzt, deren Bruderschaft er angehörte. Vgl. SOHN, Prokuratoren (wie Anm. 51), S. 350.  Zurück
  59. Vgl. FERDINAND PAULY: Das Erzbistum Trier, Bd. 3: Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel (Germania Sacra, NF 14), Berlin 1986, S. 408. Das Repertorium Germanicum nennt Wigand Menckler von Homberg von 1440 bis zu seinem Tod (vor dem 12. Juli 1460) als Bediensteten bzw. Familiar des Nikolaus von Kues. Vgl. RG V unter Nicolaus de Cusa und Wigandus Menckler de Homberg; RG VI, Nr. 317, Nr. 2678, Nr. 5791; RG VII, Nr. 2465; RG VIII, Nr. 3634, Nr. 4563; RG IX, Nr. 902, Nr. 1069.  Zurück
  60. Vgl. RG IV, Nr. 3716.  Zurück
  61. Vgl. RG V unter Wigandus Menckler de Homberg; RG VI, Nr. 5791. Auch im Mai des Jahres 1442 schien sich Menckler an der römischen Kurie aufgehalten zu haben. Er ließ sich hier mit der Pfarrei in Brechen, Trierer Diözese, providieren, die nach dem Privationsverfahren des späteren Dekans von St. Viktor, Goswin Mule, für vakant erklärt wurde. Vgl. RG VI, Nr. 5791; RG V unter Goswinus Mule. Vgl. auch Anm. 40. Zurück
  62. Vgl. RG V unter Nicolaus de Cusa; ERICH MEUTHEN (Hrsg.): Acta Cusana. Quellen zur Lebensgeschichte des Nikolaus von Kues, Bd. 1,2. 17. Mai 1437-13. Dezember 1450, Hamburg 1983, Nr. 442.  Zurück
  63. Vgl. RG V unter Nicolaus de Cusa; Acta Cusana (wie Anm. 62), Nr. 439, Nr. 440.  Zurück
  64. Vgl. RG V unter Nicolaus de Cusa; Acta Cusana (wie Anm. 62), Nr. 442; ERICH MEUTHEN: Die Pfründen des Cusanus. In: Mitteilungen und Forschungsbeiträge der Cusanus-Gesellschaft 2, 1962, S. 15-66, hier S. 45f.  Zurück
  65. Vgl. RG V unter Wigandus Menckler de Homberg.  Zurück
  66. Vgl. RG VI, Nr. 5791. Wigand Menckler wurde offenbar am 12. September 1445 in das Kapitel jenes Stifts aufgenommen und war dort bis 1457 Stiftsherr. Vgl. PAULY, Stift St. Kastor (wie Anm. 59), S. 408.  Zurück
  67. Vgl. RG VI, Nr. 5791.  Zurück
  68. Vgl. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 65f., Anhang S. 12, S. 82; RG VI, Nr. 356, Nr. 5791; RG VII, Nr. 197. Sein Vorgänger in dieser Dignität war Jakob Gensfleisch von Sörgenloch, ein Verwandter Johannes Gutenbergs. Vgl. GUSTAV SCHENK ZU SCHWEINSBERG: Genealogie des Mainzer Geschlechts Gänsfleisch. In: HARTWIG, Festschrift (wie Anm. 1), S. 65-131, hier S. 86f., Genealogische Tafel II; HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 65, S. 88, Anhang S. 60.  Zurück
  69. Ebenso wie Menckler gehörte auch sein Nachfolger August Bensheim, der von 1456-1489 Scholaster an St. Viktor war, der Klientel des Kardinals Juan de Carvajal an. Und ebenso wie Menckler war es auch August Bensheim möglich, seinen Pfründenbesitz aufgrund der guten Verbindungen seines Patrons zu vermehren. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 66, Anhang S. 12; RG, VI, Nr. 356.  Zurück
  70. Vgl. RG VI, Nr. 356.  Zurück
  71. Vgl. ebda.  Zurück
  72. Vgl. ebda. Zurück
  73. Vgl. ebda. Hartmann Meyden war von 1439-1451 Dekan an St. Viktor. Vgl. HANSEL, St. Viktor (wie Anm. 3), S. 64, Anhang S. 122. Meyden war ebenfalls Mitglied der St. Viktor-Bruderschaft. Bensheims Prozessgegner war Johannes Stein, ein Familiar des Nikolaus von Kues. Vgl. RG VI, Nr. 3595.  Zurück
  74. Vgl. ebda.  Zurück
  75. Vgl. RG VI, Nr. 356.  Zurück
  76. Vgl. Anm. 68.  Zurück
  77. Vgl. RG VI, Nr. 356.  Zurück
  78. Vgl. RG VI, Nr. 5791.  Zurück
  79. Vgl. RG VII, Nr. 197. August Bensheim ließ sich am 4. Dezember 1455 hiermit providieren.  Zurück
  80. Vgl. RG VI, Nr. 356; RG VII, Nr. 197, Nr. 1050; ERNST PITZ: Supplikensignatur und Briefexpedition an der römischen Kurie im Pontifikat Papst Calixts III., Tübingen 1972, S. 90f.  Zurück
  81. Vgl. zur Präsenzpflicht ADALBERT ERLER: Praesenz. In: HRG 3, 1984, Sp. 1884; HANS-JÜRGEN BECKER: Präsenz. In: LexMA 7, 1995, Sp. 153.  Zurück
  82. Vgl. ALOYS RUPPEL: Johannes Gutenberg. Sein Leben und sein Werk, Berlin 1947, S. 81; ALBERT KAPR: Gab es Beziehungen zwischen Johannes Gutenberg und Nikolaus von Kues? In: Gutenberg Jahrbuch 46, 1972, S. 32-40; zuletzt KAI-MICHAEL SPRENGER: „volumus tamen, quod expressio fiat ante finem mensis Maii presentis". Sollte Gutenberg 1452 im Auftrag Nikolaus von Kues‘ Ablaßbriefe drucken? In: Gutenberg Jahrbuch 74, 1999, S. 42-57.  Zurück
  83. Vgl. KAPR, Beziehungen (wie Anm. 82), S. 33; STEPHAN FÜSSEL: Gutenberg und seine Wirkung, Frankfurt/Main 1999, S. 42f. Zu den deutschen Frühdruckern in Italien vgl. ARNOLD ESCH: Ein Sonderfall deutscher Präsenz in Rom: Die erste Generation deutscher Frühdrucker nach vatikanischen Quellen. In: KNUT SCHULZ (Hrsg.): Handwerk in Europa vom Spätmittelalter bis zur Frühen Neuzeit (Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien, 41), München 1999, S. 27-32; DERS.: Deutsche Frühdrucker in Rom in den Registern Papst Pauls II. In: Gutenberg-Jahrbuch 68, 1993, S. 44-52.  Zurück
  84. KAPR, Beziehungen (wie Anm. 82), S. 35.  Zurück
  85. Vgl. ebda.  Zurück
  86. Vgl. SPRENGER, volumus tamen (wie Anm. 82), S. 44. Hierin findet sich auch der Abdruck des Briefes samt Übersetzung.  Zurück
  87. Vgl. zu den Aufenthalten des Nikolaus von Kues in Mainz v.a. ANTON BRÜCK: Nikolaus von Kues in Mainz. In: Jahrbuch der Vereinigung der Freunde der Universität Mainz 14, 1965, S. 18-38; ERICH MEUTHEN: Das Itinerar der deutschen Legationsreise des Nikolaus von Kues 1451/52. In: JOACHIM DAHLHAUS U.A. (Hrsg.): Papstgeschichte und Kaisergeschichte. Festschrift für Hermann Jakobs, Köln 1995, S. 473-502.  Zurück
  88. Vgl. SPRENGER, volumus tamen (wie Anm. 82), S. 56f.  Zurück
  89. Vgl. ERICH MEUTHEN, Carvajal. In: LexMA 2, 1983, Sp. 1536.  Zurück
  90. Eine Veröffentlichung der entsprechenden Stelle dieses Briefes findet sich in ERICH MEUTHEN: Ein neues frühes Quellenzeugnis (zu Oktober 1454) für den ältesten Bibeldruck. Enea Silvio Piccolomini am 12. März 1455 aus Wiener Neustadt an Kardinal Juan de Carvajal. In: Gutenberg Jahrbuch 57, 1982, S. 108-118, hier S. 110; FERDINAND GELDNER: Enea Silvio de Piccolomini und Dr. Paulus Paulirinus aus Prag als Zeugen für die beiden ältesten Bibeldrucke. In: Gutenberg Jahrbuch 59, 1984, S. 133-139, hier S. 134. Der vollständige Brief wurde abgedruckt in LINO GOMEZ CANEDO OFM: Un español al servicio de la Santa Sede. Don Juan de Carvajal, cardenal de Sant' Angelo, legado en Alemania y Hungria (1399?-1469), Madrid 1947.  Zurück
  91. Vgl. MEUTHEN, Quellenzeugnis (wie Anm. 90), S. 110.  Zurück
  92. Dies vermutet Erich Meuthen. Vgl. ebda., S. 110.  Zurück