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Funktion und Funktionalisierung: Das St.-Nikolaus-Hospital zu Kues und die Erzbischöfe von Trier im 15. Jahrhundert

von Meike Hensel-Grobe

Die Geschichte des St.-Nikolaus-Hospitals zu Kues wird im 15. Jahrhundert in höchstem Maße durch die Karriere seines prominentesten Stifters, den Kardinal und Bischof von Brixen, Nikolaus von Kues, beeinflusst. Zwar verstarb Cusanus bereits sechs Jahre, nachdem er die Belange der Familienstiftung an der Mittelmosel mit der vom 3. Dezember 1458 datierenden Sitftungsurkunde umfassend geregelt hatte, seine einflussreiche Position und seine weitreichenden Kontakte aber bestimmten die Strukturen für die zukünftige Entwicklung der Stiftung. Entscheidend waren dabei seine Beziehungen und sein persönliches Verhältnis zu den Trierer Erzbischöfen und zur römischen Kurie. Das Bestreben eines jeden Stifters musste es sein, die Dauerhaftigkeit seiner Fundation abzusichern. Abgesehen von der Bedeutung der ökonomischen Ausstattung wurde diese Dauerhaftigkeit nicht zuletzt durch die Rechte und die Schutzmächte bestimmt, die ein Stifter für sein Hospital gewinnen konnte. Er musste dabei von Beginn an bedenken, wie sich die Gründungsbestimmungen über seinen eigenen Tod hinaus bewahren ließen. Die Stiftung musste in einem Netz bestehend aus rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Komponenten verankert sein, das nicht nur durch seinen Stifter an das Umfeld angeknüpft war, sondern über weitere tragfähige Verbindungen verfügte. Nikolaus von Kues musste vor allem überlegen, wie die Position des Hospitals in Kues zu dem Herrschaftsgefüge seines Umfelds sein sollte. Dabei spielten die zukünftige Stellung zu Kues und Bernkastel, insbesondere aber auch die Beziehungen zu den Trierer Erzbischöfen eine Rolle. [Anm. 1]

Rechtsstatus und Struktur des St.-Nikolaus-Hospitals zu Kues wurden um die Jahreswende 1458/59 bestimmt. In der Gründungsurkunde regelte Cusanus alle Details im Hinblick auf die zukünftige Leitung und Beaufsichtigung, die administrative Struktur und die Funktion des Hospitals. [Anm. 2] Zu Beginn des Jahres 1459 eximierte Pius II auf Betreiben des Kardinals das Hospital aus dem Diözesan- und Pfarrverband. Das Hospital sollte nur dem päpstlichen Stuhl unterstellt und aus der Jurisdiktion, dem Dominium und der Potestas des Trierer Erzbischofs völlig ausgenommen sein. [Anm. 3]

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einer Funktion des Hospitals, die diesem von außen zugewiesen werden sollte. Es wird demnach nicht um die Aufgaben im karitativen Bereich gehen, sondern vor allem um die Funktion des Hospitals als Herrschaftsträger. Diese Funktion war es, die das Interesse der Trierer Erzbischöfe , vor allem Johanns II. von Baden, weckte, denn das Hospital hatte innerhalb kürzester Zeit umfassende Besitzungen, Kapitalien und Rechte an der Mittelmosel erworben. [Anm. 4] Eine intensive Einbindung des Hospitals in den Einflussbereich des Erzbischofs hätte jenem die Möglichkeit gegeben, seine Herrschaft in diesem Bereich der Mittelmosel auszubauen und zu verdichten.

Der zeitliche Rahmen der Untersuchung muss relativ weit gefasst werden, um das Beziehungsgeflecht in ausreichender Form darstellen zu können. Obwohl der Schwerpunkt auf die Zeit nach dem Tod des Cusanus gelegt werden soll, kann die Zeit zuvor nicht außer Acht gelassen werden, da die persönlichen Beziehungen des Kardinals zu den beiden Trierer Erzbischöfen Jakob von Sierck und Johann II. von Baden die zukünftige Entwicklung bestimmten. Wichtig ist es hierbei, die besondere Situation der Trierer Erzbischöfe nach der Manderscheider Fehde im Blick zu behalten, da sich das Trierer Erzstift in einer äußerst desolaten Finanzlage befand und Jakob von Sierck und in viel größerem Maße noch Johann II. von Baden dennoch eine umfassende und auch erfolgreiche Territorialpolitik betrieben.

Die recht gute Quellenlage erlaubt es, am Beispiel des St.-Nikolaus-Hospitals zu Kues exemplarisch die Vorgehensweise des Landesherrn zu betrachten, der seinen Einfluss auf eine bedeutende Institution ausweiten wollte. Neben zahlreichen Urkunden des 15. Jahrhunderts verdichtet sich die Überlieferung noch durch zwei Kopialbücher [Anm. 5] und eine Aufstellung über die Beeinträchtigungen des Hospitals, [Anm. 6] auf welche später noch näher eingegangen wird. Schließlich bietet vor allem auch der Briefwechsel zwischen Nikolaus von Kues und Jakob von Sierck, der von J. Koch editiert wurde, Aufschluss. [Anm. 7] Abgerundet wird das Bild durch ein Zinsregister des Hospitals (1459-62), das leider nur fragmentarisch erhalten ist, zwei Jahresrechnungen aus der Mitte der neunziger Jahre, die ebenfalls nur zum Teil erhalten sind und durch die Überlieferung der Trierer Erzbischöfe .

Einzelne Phasen dieser Auseinandersetzung zwischen dem Kardinal und dem Hospital auf der einen Seite und den Trierer Erzbischöfen auf der anderen Seite wurden in der Forschung bereits beachtet. Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen Jakob von Sierck und Nikolaus von Kues wurden etwa kurz von I. Miller in seiner Studie zu Jakob von Sierck und zuvor von J. Koch thematisiert. [Anm. 8] J. Marx beschäftigte sich in seiner Geschichte des Hospitals nur kurz mit der Auseinandersetzung zwischen Hospitalvorsteher und Trierer Erzbischof in den achtziger und neunziger Jahren des 15. Jahrhunderts, die vor der römischen Kurie ausgetragen wurde. [Anm. 9] E. Meuthen untersucht eingehend das Vorgehen des Peter von Erkelenz in Rom Ende des Jahrhunderts bei dem Versuch, die Rechte des Hospitals wieder herzustellen. [Anm. 10]

Erstmals soll in diesem Beitrag nun versucht werden, die Ereignisse um die rechtliche Einbindung des Hospitals und damit verbunden um die Einsetzung der Rektoren in einem größeren Zusammenhang darzustellen. Hierbei lassen sich drei Phasen der Auseinandersetzung unterscheiden: Die erste Phase wird durch die Entwicklung der Beziehungen des Cusanus zu den Trierer Erzbischöfen bis 1464 geprägt. In der zweiten Phase, vom Tod des Cusanus bis in die Mitte der siebziger Jahre, ist in den Quellen nicht explizit von einer Auseinandersetzung mit Johann von Baden die Rede, dennoch werden hier die Grundlagen für den im dritten Abschnitt zu behandelnden offenen Konflikt gelegt. Diese dritte Phase zog sich von 1477 bis 1494 hin und endete mit dem Tod des Peter von Erkelenz, dem letzten Familiaren des Cusanus, der das Hospital leitete. Nach seinem Tod wird ein völlig neues Kapitel in der Geschichte des Hospitals aufgeschlagen.

Rechtsstatus und Struktur des St.-Nikolaus-Hospitals zu Kues wurden um die Jahreswende 1458/59 bestimmt. In der Gründungsurkunde regelte Cusanus alle Details im Hinblick auf die zukünftige Leitung und Beaufsichtigung, die administrative Struktur und die Funktion des Hospitals. [Anm. 11] Zu Beginn des Jahres 1459 eximierte Pius II auf Betreiben des Kardinals das Hospital aus dem Diözesan- und Pfarrverband. Das Hospital sollte nur dem päpstlichen Stuhl unterstellt und aus der Jurisdiktion, dem Dominium und der Potestas des Trierer Erzbischofs völlig ausgenommen sein. [Anm. 12] Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einer Funktion des Hospitals, die diesem von außen zugewiesen werden sollte. Es wird demnach nicht um die Aufgaben im karitativen Bereich gehen, sondern vor allem um die Funktion des Hospitals als Herrschaftsträger. Diese Funktion war es, die das Interesse der Trierer Erzbischöfe , vor allem Johanns II. von Baden, weckte, denn das Hospital hatte innerhalb kürzester Zeit umfassende Besitzungen, Kapitalien und Rechte an der Mittelmosel erworben. [Anm. 13] Eine intensive Einbindung des Hospitals in den Einflussbereich des Erzbischofs hätte jenem die Möglichkeit gegeben, seine Herrschaft in diesem Bereich der Mittelmosel auszubauen und zu verdichten. Der zeitliche Rahmen der Untersuchung muss relativ weit gefasst werden, um das Beziehungsgeflecht in ausreichender Form darstellen zu können. Obwohl der Schwerpunkt auf die Zeit nach dem Tod des Cusanus gelegt werden soll, kann die Zeit zuvor nicht außer Acht gelassen werden, da die persönlichen Beziehungen des Kardinals zu den beiden Trierer Erzbischöfen Jakob von Sierck und Johann II. von Baden die zukünftige Entwicklung bestimmten. Wichtig ist es hierbei, die besondere Situation der Trierer Erzbischöfe nach der Manderscheider Fehde im Blick zu behalten, da sich das Trierer Erzstift in einer äußerst desolaten Finanzlage befand und Jakob von Sierck und in viel größerem Maße noch Johann II. von Baden dennoch eine umfassende und auch erfolgreiche Territorialpolitik betrieben. Die recht gute Quellenlage erlaubt es, am Beispiel des St.-Nikolaus-Hospitals zu Kues exemplarisch die Vorgehensweise des Landesherrn zu betrachten, der seinen Einfluss auf eine bedeutende Institution ausweiten wollte. Neben zahlreichen Urkunden des 15. Jahrhunderts verdichtet sich die Überlieferung noch durch zwei Kopialbücher [Anm. 14] und eine Aufstellung über die Beeinträchtigungen des Hospitals, [Anm. 15] auf welche später noch näher eingegangen wird. Schließlich bietet vor allem auch der Briefwechsel zwischen Nikolaus von Kues und Jakob von Sierck, der von J. Koch editiert wurde, Aufschluss. [Anm. 16] Abgerundet wird das Bild durch ein Zinsregister des Hospitals (1459-62), das leider nur fragmentarisch erhalten ist, zwei Jahresrechnungen aus der Mitte der neunziger Jahre, die ebenfalls nur zum Teil erhalten sind und durch die Überlieferung der Trierer Erzbischöfe . Einzelne Phasen dieser Auseinandersetzung zwischen dem Kardinal und dem Hospital auf der einen Seite und den Trierer Erzbischöfen auf der anderen Seite wurden in der Forschung bereits beachtet. Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen Jakob von Sierck und Nikolaus von Kues wurden etwa kurz von I. Miller in seiner Studie zu Jakob von Sierck und zuvor von J. Koch thematisiert. [Anm. 17] J. Marx beschäftigte sich in seiner Geschichte des Hospitals nur kurz mit der Auseinandersetzung zwischen Hospitalvorsteher und Trierer Erzbischof in den achtziger und neunziger Jahren des 15. Jahrhunderts, die vor der römischen Kurie ausgetragen wurde. [Anm. 18] E. Meuthen untersucht eingehend das Vorgehen des Peter von Erkelenz in Rom Ende des Jahrhunderts bei dem Versuch, die Rechte des Hospitals wieder herzustellen. [Anm. 19] Erstmals soll in diesem Beitrag nun versucht werden, die Ereignisse um die rechtliche Einbindung des Hospitals und damit verbunden um die Einsetzung der Rektoren in einem größeren Zusammenhang darzustellen. Hierbei lassen sich drei Phasen der Auseinandersetzung unterscheiden: Die erste Phase wird durch die Entwicklung der Beziehungen des Cusanus zu den Trierer Erzbischöfen bis 1464 geprägt. In der zweiten Phase, vom Tod des Cusanus bis in die Mitte der siebziger Jahre, ist in den Quellen nicht explizit von einer Auseinandersetzung mit Johann von Baden die Rede, dennoch werden hier die Grundlagen für den im dritten Abschnitt zu behandelnden offenen Konflikt gelegt. Diese dritte Phase zog sich von 1477 bis 1494 hin und endete mit dem Tod des Peter von Erkelenz, dem letzten Familiaren des Cusanus, der das Hospital leitete. Nach seinem Tod wird ein völlig neues Kapitel in der Geschichte des Hospitals aufgeschlagen.  

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0.1.Die persönlichen Beziehungen zwischen Nikolaus von Kues und den Trierer Erzbischöfen Jakob von Sierck und Johann II. von Baden

Die Ausgangsbedingungen für die Stiftung schienen in den vierziger Jahren des 15. Jahrhunderts, der Planungszeit, zunächst sehr gut. Mit dem Trierer Erzbischof verband Cusanus ein freundschaftliches Verhältnis. Verbindendes Element waren insbesondere die gemeinsamen Reformbestrebungen. [Anm. 20] Vor diesem Hintergrund müssen jene Jahre gesehen werden, in denen die Familie Krifftz und vor allem Nikolaus von Kues die Stiftung des Hospitals planten.

Dann aber trat 1452-53 in diesen guten Beziehungen zu Jakob von Sierck allmählich eine Veränderung ein, die auch für die Geschichte der Stiftung ausschlaggebende Bedeutung erlangen sollte. Niederschlag fand die sich ändernde Situation im Briefwechsel zwischen Cusanus, der zu diesem Zeitpunkt im Bistum Brixen weilte, und dem Trierer Erzbischof bzw. dessen Bruder Philipp. [Anm. 21] Anlass war ein Pfründenstreit zwischen Cusanus und Philipp, in dem letzterer im November 1451 den Kardinal bat, einen früheren Pfründentausch wieder rückgängig zu machen. [Anm. 22] Es ging hierbei um den Archidiakonat von Brabant und die Propstei von Münstermaifeld. Cusanus stimmte diesem Rücktausch nur unter der Bedingung zu, dass sich die Verhältnisse in Brixen entspannten, da er sonst nicht auf die Einkünfte aus dem Archidiakonat verzichten könne. [Anm. 23]

Zu diesem Zeitpunkt muss das Verhältnis zwischen Jakob von Sierck und Cusanus noch als gut angesehen werden. Die gemeinsamen Reformbestrebungen im Trierer Bistum wurden bereits angesprochen, ferner unterstützte Cusanus Jakobs Anliegen, Koadjutor des Bistums Metz zu werden. [Anm. 24] Die Hospitalsangelegenheiten wurden zwischen dem Erzbischof und den Beauftragten des Cusanus, Simon von Kues und Dietrich von Xanten, in persönlichen Gesprächen verhandelt. [Anm. 25] Auch ein Rentenkauf des Cusanus am 20. April 1452, der dem Trierer Erzbischof ein Kapital von 8000 Gulden einbrachte, dürfte als ein Indiz der noch guten Beziehungen zu werten sein. [Anm. 26] Der Erzbischof verpflichtete sich, der Schwester des Kardinals eine Leibrente von 100 rheinischen Gulden, dem Kardinal und seinen Erben eine Ewigrente von 300 Gulden jährlich zu zahlen. Mit dem Kapital konnte Jakob von Sierck andere Verpflichtungen, die zu ungünstigeren Bedingungen abgeschlossen waren, ablösen. [Anm. 27] Cusanus wurde mit diesen 8000 fl. zum zweitgrößten Kapitalgeber des Erzbischofs, übertroffen wurde er nur von 17000 fl. des Grafen von Katzenelnbogen. [Anm. 28] Die Beweggründe des Kardinals, dem Trierer Erzbischof derart günstige Bedingungen zu gewähren, dürften nicht zuletzt in der Hoffnung auf Förderung der Armenstiftung an der Mittelmosel liegen. In Kues stand der Baubeginn bevor, Cusanus musste hoffen, einflussreiche Schutzmächte für das Hospital zu gewinnen. [Anm. 29] Nicht zuletzt darüber dürften Simon von Kues und Dietrich von Xanten mit Jakob von Sierck gesprochen haben.

Doch aus anderen Gründen wird dieser Rentenkauf noch mehrfach in diesem Beitrag erwähnt, denn er wurde zum Indiz der sich verschlechternden Beziehungen.

Zunächst intensivierte Philipp von Sierck seine Bemühungen um den Archidiakonat von Brabant. Im Briefwechsel zwischen Jakob und Philipp von Sierck gab Jakob seiner zunehmenden Verärgerung über Cusanus Ausdruck. [Anm. 30]

Ein weiterer für das Stimmungsbild wesentlicher Vorgang waren die Verhandlungen an der Kurie bezüglich Jakobs Auseinandersetzung mit Adam Foyl von Irmentraut, der einer oppositionellen Gruppe im Trierer Domkapitel angehörte. [Anm. 31] Nach Auffassung Jakobs von Sierck setzte sich Nikolaus von Kues für Adam Foyl ein. [Anm. 32] Hatte dieser in direkten Briefen an den Kardinal bislang noch einen höflichen Ton angeschlagen, so änderte sich dies in einem Ende November 1453 abgefassten Brief grundlegend. Jakob gab Cusanus zu verstehen, dass er eine Interpellation zugunsten des päpstlichen Geheimkämmerers Gottfried von Waya in Sachen des Archidiakonats auf seine Agitation zurückführe. Er selbst habe nicht mit Nachdruck zugunsten seines Bruders interveniert, da die Wiederherstellung der Trierer Kirche für ihn oberste Priorität hatte. Auch ohne Benachteiligung seines Bruders würde der Hospitalbau in Kues fertig werden. Einen weiteren Verzug wollte der Erzbischof nicht mehr hinnehmen. [Anm. 33] In einem Brief an den Papst legte Cusanus seine Gewissensnot und Besorgnisse im Hinblick auf den begonnenen Hospitalbau offen. Die Einkünfte aus seinen Pfründen, so versicherte er, wolle er ebenso wie das väterliche Vermögen dem Hospital zuwenden. Dieses aber hätte er an anderer Stelle begonnen, wenn er sich der Fürsorge des Papstes nicht sicher gewesen wäre. [Anm. 34]

Indiz der zunehmend schlechteren Beziehungen zum Trierer Kurfürsten ist auch der bereits erwähnte Rentenkauf von 1452. Trotz der angesprochenen günstigen Bedingungen, die der Kardinal dem Trierer Erzbischof gewährt hatte, ließ er den Rentenkauf am 4. April 1454 durch Papst Nikolaus V. bestätigen. Der Papst beauftragte den Abt von St. Matthias bei Trier und die Domdekane zu Köln und Mainz, über die Einhaltung der Verpflichtungen zu wachen. [Anm. 35]

Hinzu kam eine Verzögerung bei der Ausstattung und Einrichtung des Hospitals. Am 26. Mai 1453 hatte Cusanus gemeinsam mit seinem Bruder dem Hospital das gesamte väterliche Erbe vermacht. Es dauerte allerdings mehr als drei Jahre bis die Besitzvererbung rechtskräftig wurde. Im Oktober 1456 bekundeten die Schöffen zu Kue, dass ihnen vor drei Jahren der nun verstorbene Johann Krifftz die Schenkungsurkunde für das Spital zu Kues gezeigt habe, bei deren Besiegelung es aber durch den Tod des Schultheißen von Bernkastel zu Verzögerungen gekommen sei. [Anm. 36] Ist es auch unsicher, wer in den Verhandlungen mit Johann Krifftz die Verzögerungen verursachte – der Tod des Schultheiß kann wohl kaum über drei Jahre eine Besiegelung verhindern – so verdient es doch besondere Beachtung, dass die genannte strittige Angelegenheit und die Erbregelung nach dem Tod des Johann Krifftz [Anm. 37] sowie die ersten Bestimmungen bezüglich Leitung und Einrichtung der Stiftung innerhalb eines Zeitraums erfolgten, als Jakob von Sierck bereits verstorben war und Johann von Baden noch um Anerkennung im Erzstift rang. [Anm. 38] Kurz vor dem Tode Jakobs hatte sich eine große Zahl von Adeligen und Städten zu einer Union zusammengeschlossen. [Anm. 39] Als Ziel der Einung wurde in der Narratio der Urkunde eine Vermeidung ähnlicher Wirren genannt, wie sie in den dreißiger Jahren nach dem Tod Ottos von Ziegenhain entstanden waren. [Anm. 40] Es ist wahrscheinlich, dass die Mitglieder der Einung den neuen Erzbischof auf die Wahrung ihrer Rechte festlegen und seine Bindung an das Domkapitel verhindern oder zumindest mindern wollten. [Anm. 41] Als die geistlichen und weltlichen Stände zur Huldigung am 22. März 1457 nach Koblenz berufen wurden, verlangten die Vertreter des Adels und der Städte einen Aufschub, da sie der Union verpflichtet seien. Bereits Ende 1456 hatten die Stände Calixt III. gebeten, die Union bestätigen zu lassen. Der Papst beauftragte Nikolaus von Kues, die Union aus kirchenrechtlicher Sicht zu prüfen. [Anm. 42] Dieser bestätigte die Union. [Anm. 43] Von kaiserlicher Seite wurde den Bürgermeistern, Räten, Richtern, Bürgern und Gemeinden der Städte und Landschaft des Erzstifts Trier am 18. April 1457 die Auflösung des Bundes befohlen. [Anm. 44] Schließlich intervenierte auch Calixt III gegen die Stellungnahme des Cusanus und erklärte, sie widerspreche der Frei­heit und Jurisdiktion des Erzbischofs und der Würde des apostolischen Stuhls. [Anm. 45]

Die eindringliche Stellungnahme des Cusanus für die Union dürfte den Schluss nahelegen, dass die Beziehungen zwischen dem Kardinal und dem neuen Erzbischof von Beginn an sehr belastet waren. Cusanus konnte kaum gehofft haben, in Johann einen Förderer seiner Stiftung und eine Besserung der Situation vor Ort zu finden.

Kurze Zeit später jedoch änderte sich die Situation für den Kardinal und damit auch für das Hospital maßgeblich. Ende September 1458 kehrte Cusanus von Brixen nach Rom zurück, um dort als enger Vertrauter von Papst Pius II mannigfaltige Aufgaben in geistlichen wie in politischen Bereichen wahrzunehmen. [Anm. 46] Hier verfasste Nikolaus von Kues die Gründungsurkunde, die vom 3. Dezember 1458 datiert und am gleichen Tag durch Pius II. bestätigt wurde. [Anm. 47] Am 2. Januar 1459 eximierte Papst Pius II. das Hospital aus dem Diözesan- und Pfarrverband. [Anm. 48] Es dürfte auf der Hand liegen, dass die Ereignisse und Schwierigkeiten der zurückliegenden Jahre Cusanus dazu bewegten, sobald sich die Möglichkeit bot, den Einfluss des Trierer Erzbischofs auf das Hospital zu mindern. [Anm. 49]

Eventuell spricht hierfür auch, dass im gleichen Jahr Kapital von 5.000 Gulden, das in den Ausbau des Wirtschaftsunternehmens Hospital investiert wurde, nicht auf Trierer, sondern auf Kurkölner Gebiet angelegt wurde. Burg und Dörfer Zeltingen und Rachtig, die vom Hospital aus flussabwärts am nächsten Moselbogen lagen, [Anm. 50] wurden vom Kölner Erzbischof Dietrich II. an Dietrich von Xanten verpfändet, [Anm. 51] der im Auftrag des Kardinals handelte. Die räumliche Nähe darf als Argument für die Kapitalanlage natürlich auf keinen Fall außer Acht gelassen werden, da sich das Hospital durch diesen Kauf in kürzester Zeit als einer der bedeutendsten Herrschaftsträger in diesem Bereich der Mittelmosel etablierte. Dennoch ist mit einiger Sicherheit zu vermuten, dass dieses Kapital bewusst außerhalb des Trierer Kurfürstentums angelegt wurde, denn die Rente aus dem Zoll zu Boppard, die auf den oben erwähnten Rentenkauf von 1452 zurückging, wurde nicht gezahlt. [Anm. 52] Auch die zweite große Investition dieser Zeit wurde außerhalb des Erzstiftes Trier getätigt. Für 1.250 Gulden wurde eine Ewigrente vom Hospitaliterkloster in Utrecht gekauft [Anm. 53]  

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0.2.Die Zeit nach dem Tod des Cusanus

Unmittelbar nach dem Tod des Cusanus wandte sich der testamentarisch ernannte Rektor, Johann Römer, [Anm. 54] in dringenden Angelegenheiten des Hospitals an Papst Paul II. Die Stiftung werde von kirchlichen Würdenträgern, weltlichen Machthabern, Städten und einzelnen Personen in ihrem Besitz angegriffen. Paul II. ernannte den Abt des Klosters St. Maximin in Trier und die Dekane von St. Andreas in Köln und St. Paul in Lüttich zu Konservatoren des Hospitals. Damit hatte dieses in jeder Diözese, in welcher es Besitz hatte, einen Konservator. Es lässt sich leider nur sehr ungenügend eingrenzen, von welcher Seite dem Hospital Schaden zugefügt wurde, da die Beschwerde Johanns formelhaft abgefasst wurde.

Im folgenden Jahr schienen sich die Beziehungen der Hospitalvorsteher zum Trierer Erzbischof zunächst besser zu gestalten: Simon Kolb von Kues kaufte im Namen des Rektors Johann Römer den Bischofshof zu Kues für 3.000 Gulden, wobei in diese Summe die Ablösung einer Rente mit 1.000 Gulden beim Kloster Disibodenberg bereits eingerechnet wurde. Das Kapital dürfte aus der Erbschaft des Cusanus stammen. [Anm. 55] Besondere Aufmerksamkeit erregt hier aber eine weitere Vereinbarung, die einen Monat später getroffen wurde. Neben einem Rückkaufsrecht wurde dem Erzbischof eingeräumt, den Hof am letzten Tag im April oder zuvor in einem jeden Jahr für 130 Gulden auszulösen und damit alle Einkünfte und Rechte aus dem Hof für dieses Jahr zu nutzen. Diese Bedingungen waren für das Hospital sehr ungünstig, so musste es beispielsweise das Risiko der Spätfröste alleine tragen. Auch der Zinsfuß ist mit 4% eher niedrig. [Anm. 56] Der Erzbischof konnte sich so aber bedeutende grundherrschaftliche Rechte in Kues, die mit diesem Hof verbunden waren, sichern, ohne auf das Kapital von 3000 Gulden verzichten zu müssen. Für das Hospital bedeuten die Bedingungen eher eine Übervorteilung. Aufgrund der angespannten Finanzlage war der Erzbischof auf Kapitalbeschaffung angewiesen. [Anm. 57] Dabei musste es sein Bestreben sein, das Geld von einer Person oder Institution zu erhalten, die eine möglichst geringe Gefährdung seiner Herrschaftsrechte darstellte. Die Absicherung des Rückkaufsrechtes und noch mehr die Option, den Hof gegebenenfalls auslösen zu können, dürften ein Indiz für die Angst Johanns vor einer Entfremdung des Besitzes sein. Der Hof war nicht nur wegen seines wirtschaftlichen Ertrages, [Anm. 58] sondern auch wegen der umfassenden Rechte, die mit ihm verbunden waren, für den Erzbischof wichtig. Er war z. B. Sitz des Hubgerichtes. [Anm. 59]

Nicht nur aufgrund der Vorgänge um den Bischofshof muss der bisherigen Forschungsmeinung, das Hospital habe bis Ende der siebziger Jahre ohne Beeinflussung von Seiten des Trierer Erzbischofs bestanden, widersprochen werden. Es scheint im Gegenteil der Fall gewesen zu sein, dass dieser seinen Zugriff auf das Hospital ausweitete. So nahm er am 3. November 1469 das Hospital mit allen geistlichen und weltlichen Personen, auch mit allen Besitzungen und Rechten in seinen Schirm. [Anm. 60] Der exemte Status wird hierbei nicht erwähnt, sondern lediglich festgehalten, dass das Hospital im Stift, Fürstentum und Herrschaftsbereich des Erzbischofs liege. Das Hospital musste jährlich 10 Malter Schirmhafer zahlen. [Anm. 61] Mit diesem Vorgehen dürfte wohl eine systematische Ausweitung des erzbischöflichen Herrschaftsbereiches auf die Besitzungen des Hospitals intendiert worden sein. [Anm. 62] Die Stiftung hatte aufgrund ihrer Grundausstattung und der testamentarischen Zuwendung des Cusanus in kürzester Zeit bedeutenden Besitz und bedeutende Herrschaftsrechte angehäuft, die wahrzunehmen und zu schützen ihm allerdings die Macht fehlte. [Anm. 63] Grundlegend für das Vorgehen Johanns von Baden dürfte das Motiv gewesen sein, seine Herrschaft in diesem Bereich der Mittelmosel verdichten zu wollen. Diesem Anliegen standen die völlige Exemtion des Hospitals und die Bestimmungen bezüglich der Rektorsernennung im Wege. Der Rektor sollte, so legte Nikolaus von Kues in der Gründungsurkunde fest, von den Visitatoren und den Superintendenten ernannt werden, ohne dass die Zustimmung eines Dritten einzuholen sei. [Anm. 64]

Das Amt des Rektors war im St.-Nikolaus-Hospital von besonderer Bedeutung, da dem Rektor die Leitung des karitativen und des ökonomischen Bereiches der Stiftung oblag. Er tätigte die Käufe und Verkäufe und war Rechtsvertreter sowie Siegelführer des Hospitals. Sollte es dem Trierer Erzbischof gelingen, einen seiner Räte auf diesen Posten zu bringen, so war ihm großer Einfluss auf die Stellung und insbesondere auf deren Funktion als Herrschaftsträger sicher.

So galten die weiteren Bestrebungen Johanns II. von Baden dieser bedeutenden Position. Um die Frage, wer in Zukunft den Rektor des Hospitals bestellen sollte, entwickelte sich der offene Konflikt. Die Stiftung befand sich in dieser Hinsicht in den siebziger Jahren in einer geschwächten Position. Die Bestimmungen, die Cusanus 1464 bezüglich der Rektoren in seinem Testament getroffen hatte, erwiesen sich aus verschiedenen Gründen als unglücklich. Johann Römer von Briedel, den Cusanus zum Rektor ernannt hatte, setzte sich sofort nach dem Tod des Cusanus mit großem Nachdruck für die Belange des Hospitals in Rom ein. Deutlich wird hier sichtbar, warum er dem Kardinal als die geeignete Person für diesen Posten erschien. Er verstand es, die alten Kontakte in Rom zum Vorteil des Hospitals zu nutzen. [Anm. 65] Die Netzwerke, die Nikolaus von Kues aufgebaut hatte, funktionierten bei ihm reibungslos weiter. Allerdings verstarb er schon wenige Monate später. [Anm. 66] Daraufhin übernahm der bisherige Koadjutor, Simon Kolb von Kues, die Leitung des Hospitals, doch auch er verstarb bald. [Anm. 67] Sein Nachfolger Dietrich von Xanten, der von Cusanus 1464 zum zweiten Koadjutor ernannt worden war, scheint zumindest über längere Zeiträume nicht vor Ort in Kues gewesen zu sein. [Anm. 68] Nikolaus von Kues hatte die Anwesenheit des Rektors im Hospital zwar zur Bedingung gemacht, dies wurde allerdings nachweislich einige Zeit nicht beachtet. Dies könnte mit ein Grund für die Probleme, die Rechte des Hospitals zu wahren, gewesen sein. Leider lässt sich nicht genau festlegen, wann der Rektor des Hospitals nicht mehr entsprechend der Bestimmungen in der Gründungsurkunde ernannt wurde und wann Dietrich von Xanten dieses Amt nicht mehr verwaltete.

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0.3.Der offene Konflikt

Worauf die Bemühungen Johanns von Baden zu diesem Zeitpunkt hinausliefen, verdeutlicht eine Bulle Sixtus IV. aus dem Jahr 1477. Er ernannte den Trierer Erzbischof zum Rector, Defensor et Conservator des Hospitals, dem die officiales des Hospitals Rechenschaft über den Spitalshaushalt geben mussten. [Anm. 69] Diese Rechte wurden 1480 noch ausgeweitet. Johann II. von Baden wurde das Recht verliehen sowohl im Cusanus-Hospital als auch in der Bursa Cusana zu Deventer procuratores et alios officiales zu entfernen und neue einzusetzen. [Anm. 70] Bereits ein halbes Jahr zuvor hatte Johann von Sixtus IV. die Berechtigung erhalten, in allen Armenhospitälern die Rechnungslegung zu überprüfen und gegebenenfalls für Reformen zu sorgen. [Anm. 71] Hieran dürfte deutlich werden, dass der Fall des Hospitals in Kues nicht einzigartig war, sondern dass vordinglich die hervorragende Quellenlage zu dieser Fragestellung und zudem natürlich die exzeptionelle Stellung des St.-Nikolaus-Hospitals dieses Beispiel so herausragend machen. [Anm. 72] Ähnlich wie Stievermann das Verhältnis zwischen Landesherrschaft und Klosterwesen im spätmittelalterlichen Württemberg untersuchte, wäre eine vergleichende Untersuchung der Einbindung der Hospitäler in die Politik der Trierer Erzbischöfe im Hinblick auf die Ausweitung und die herrschaftliche Durchdringung des Territoriums von Interesse.

In Bezug auf das Cusanus-Hospital ist nicht genau festzustellen, wann Johann II. von Baden von seinem Besetzungsrecht erstmals Gebrauch machte. [Anm. 73] Mit Sicherheit aus dem Umfeld des Erzbischofs kam Jakob Klinge, der von 1469 bis 1494 als Zollschreiber zu Koblenz belegt ist. [Anm. 74] Späteren Erwähnungen zufolge kaufte Jakob Klinge als Rektor für das Hospital 1482 eine Rente für 2.000 fl. Kapital. Hierfür sollten jährlich 50 fl. aus dem Zoll zu Koblenz gezahlt werden. [Anm. 75] Der Erzbischof brauchte das Geld, um das an Otto Walpod von Bassenheim verpfändete Amt Koblenz auszulösen. Diese Verpfändung datierte bereits aus dem Jahr 1448 und wurde von dem Vater Otto Walpods von Bassenheim und Jakob von Sierck geschlossen. Die Gefahr der Entfremdung des Amtes ist angesichts der langen Zeitspanne offensichtlich. [Anm. 76] Über den erzbischöflichen Rentmeister und Hospitalrektor, Jakob Klinge, konnte Johann II. von Baden nun auf das Kapital des Hospitals zugreifen. [Anm. 77] Die aus der Kapitalanlage resultierende Rente wurde allerdings spätestens ab 1484 nicht mehr gezahlt. [Anm. 78]

Insgesamt änderte sich das Vorgehen Johanns von Baden spätestens 1485 vollständig. Nachdem Papst Innozenz VIII. die Bestimmungen Papst Sixtus IV. widerrief. Er bestätigte die ursprünglichen Regelungen des Nikolaus von Kues, insbesondere auch jene bezüglich der Rektorsernennung. Dietrich von Xanten wurde in seinem Amt bestätigt. [Anm. 79] Die Pläne des Erzbischofs waren mit dieser Bulle durchkreuzt. Entsprechend änderte er sein Verhalten. Die von Marx konstatierte „Befehdung“ des Hospitals begann. [Anm. 80] Wer die Sache des Hospitals in Rom vertrat, lässt sich bislang nicht ermitteln. [Anm. 81] Meuthen zieht in Erwägung, dass hier eventuell schon Peter von Erkelenz in Rom für die Belange des Hospitals tätig war. [Anm. 82] In diesen Jahren spielte er die entscheidende Rolle bei der Verteidigung des exemten Status'.

Meuthen vermutet, dass Peter von Erkelenz etwa Ende 1449 oder Anfang 1450 zu Cusanus kam. [Anm. 83] Er war Notar und fungierte als Schreiber und Sekretär für Cusanus. [Anm. 84] Er begleitete Cusanus nach Brixen, wo er selbst mit Pfründen providiert wurde. [Anm. 85] Gerade in den schwersten Tagen von Brixen scheint Peter von Erkelenz einer der engsten Mitarbeiter des Cusanus gewesen zu sein. [Anm. 86] Beim Tod des Kardinals verfügte er über ausreichende Beziehungen, um seine Karriere fortzusetzen. So wird er etwa als päpstlicher Familiar und Kubikular bezeichnet. [Anm. 87] 1466 wurde er mit der Dekanei des Marienstiftes in Aachen providiert. [Anm. 88] Peter von Erkelenz war ab 1485 häufiger von Aachen abwesend, [Anm. 89] so auch zu jener Zeit, als Innonzenz VIII. die Bullen Sixtus'IV. widerrief und die ursprünglichen Bestimmungen des Kardinals zugunsten des Hospitals bestätigte. [Anm. 90] Die Vermutung, dass Peter sich in Rom aufhielt, liegt nahe. Erst ab 1490 übernahm er das Rektorat auch nominell, alleine die Stiftung der Grabplatte des Cusanus in der Hospitalskapelle von 1488 [Anm. 91] und sein Vermerk Liber hospitalis sancti Nicolai in Cusa in den Vorlagen für den Druck der Cusanus-Opera 1488 [Anm. 92] dürften verdeutlichen, dass er sich bereits zuvor intensiv für die Stiftung der Familie Krebs engagierte. Ab 1490 weilte Peter von Erkelenz in Rom und betrieb mit Nachdruck die Sache des Hospitals, indem er auf alte Kontakte, die bereits Cusanus geknüpft hatte, zurückgriff. [Anm. 93] Innozenz VIII. ermächtigte den Kardinal Marco Barbo, ein Neffe Pauls II., Testamentsexekutor des Cusanus, die Forderungen nach Wahrung einer Frist unter Androhung von Interdikt und Exkommunikation durchzusetzen. [Anm. 94] Trotz weiterer Maßnahmen, zu diesem Zeitpunkt wurde bereits das Trierer Domkapitel eingeschaltet, konnte Johann II. von Baden nicht zum Einlenken bewegt werden. Die weiteren Verhandlungen führte Peter von Erkelenz nun mit Francesco Todeschini-Piccolomini. Er war ein Neffe Pius' II.. Dessen enge Verbundenheit zu Nikolaus von Kues, die auch den erweiterten Piccolomini-Kreis mit einschloss, wurde in der Forschung bereits eingehend thematisiert. [Anm. 95] Aus dem Kreis der Cusanus-Anhänger, die Peter von Erkelenz an der Kurie aktivierte ist noch Gasparus Blondus zu erwähnen, der ehemals zur Familia des Cusanus gehörte hatte. [Anm. 96] Auf der anderen Seite muss aber auch beachtet werden, dass Johann II. von Baden und seine einflussreiche Familie über weitreichende Kontakte in Rom verfügten. So scheint auch das Verhältnis zwischen dem Trierer Erzbischof und Francesco Todeschini-Piccolomini sehr gut gewesen zu sein. [Anm. 97] Aus diesen Zusammenhängen wird ersichtlich, wie schwierig eine Einigung in diesem Fall war.

Ausgangspunkt der weiteren Untersuchung soll eine Bulle Papst Innozenz VIII. vom 12. Juni 1490 sein, in der dieser zu Wahrung des exemten Status des Hospitals aufforderte und dabei jene Personen namentlich nannte, die das Hospital in den siebziger und achtziger Jahren in seinen Funktionen beeinträchtigt hatten. [Anm. 98] Offensichtlich verfügte Papst Innozenz VIII. über genaueste Informationen aus Kues. Vorlage war wohl eine Aufstellung der Beeinträchtigungen des Hospitals vom 1. Dezember 1489. [Anm. 99] Die Bulle Innozenz' VIII. ist deshalb so interessant, weil sie die Personen, die das Hospital schädigten, nennt. Die Funktionen, in denen die hier genannten Personen zum Zeitpunkt des Konflikts tätig waren, lassen sich aufgrund der guten Forschungslage klären. Der bereits erwähnte Jakob Klinge gab 2.000 Gulden des Hospitals in fremde Hände, die daraus resultierende Rente von 100 Gulden wurde seit mehr als fünf Jahren nicht mehr bezahlt.

Die Bürger der Stadt Boppard haben die 300 Gulden, die aus dem Rentenkauf von 1452 resultierten, seit über fünfzehn Jahren nicht gezahlt. Die Stadt Boppard blieb eine jährliche Rente von 32 Gulden schuldig. Diese Rente war 1483 für 800 Gulden gekauft worden. Bartholomäus Glockener entwendete Bücher und ein Register der Einkünfte und Rechte des Hospitals. Er war Rentmeister des Erzbischofs und somit mit der Abhörung der Einnahmen und Ausgaben in erzstiftischen Finanzangelegenheiten betraut. [Anm. 100] Friedrich Schwan hielt seit drei Jahren Einkünfte des Hospitals in verschiedenen Orten zurück. Er war zunächst Kellner und ab 1490 Amtmann zu Bernkastel. [Anm. 101] Georgius Hasporn nahm den Insassen mit Gewalt das gesammelte Holz weg. [Anm. 102] Petrus Wyhe setzte fünf der Armen gefangen und hielt sie fünf Tage fest. Auch er stand im Dienst Johanns von Baden und ist anlässlich der Belagerung von Boppard als Spender erwähnt. [Anm. 103] Johann von Segen, Dekan von Piesport, erhob Abgaben für die Pfarrei Kues, die dem Hospital inkorporiert war. [Anm. 104] Die geistlichen Officiales des Erzbischofs übten die Jurisdiktion über die Hospitalsinsassen und über das Hospital selbst aus. Papst Innozenz VIII. forderte nun Johann II. von Baden, die erzbischöflichen Officiarii und die Bopparder dazu auf, dem Hospital Genugtuung zu leisten.

Von Seiten des Hospitals wurde der wirtschaftliche Schaden mit 5000 Gulden angegeben, [Anm. 105] der erste Schlichtungsvertrag sah eine Entschädigungszahlung von 2560 fl. von Seiten des Trierer Erzbischofs vor, [Anm. 106] der endgültige Vertrag legte 1500 fl. fest. [Anm. 107] Es dürfte wohl zu vermuten sein, dass die tatsächliche Summe zwischen den 5000 fl. und den 1500 fl. lag. Erst am 12. August 1491 kam es zu einer Einigung, die aber längst nicht die Forderungen des Hospitals erfüllte. Das Schlichtungsverfahren war nun von Prelaten im stiffte von Trier eingeleitet worden. [Anm. 108] Beide Parteien wurden zu einem Termin geladen und von den Stiftsherren zur Sache gehört. Eberhart von Hohenfels, [Anm. 109] Domdekan, Arnold von Rollingen und Dietrich von Stein, [Anm. 110] beide Chorbischöfe, kamen zu folgender Entscheidung: Der Erzbischof sollte dem Hospital 1500 Gulden zu verschiedenen Terminen zahlen und die Rechte des Hospitals an den Hunolsteiner Gütern bestätigen, für die der Rektor ein Rückkaufsrecht einräumen sollte. Das entwendete Register von 1482 musste wieder an das Hospital zurückgegeben werden. [Anm. 111] Die Streitigkeiten bezüglich der Ämter Zeltingen-Rachtig und Wehlen sollten in einem eigenen Schlichtungsverfahren geregelt werden. [Anm. 112] Mit der Kirche von Kues sollte es gehalten werden wie von alters her, damit dem Erzbischof seine Gerechtigkeit nicht genommen würde. [Anm. 113] Das Holz für die Armen sollte in Zukunft zollfrei sein, das Hospital sich aber an der Prekarie und Schatzung in Kues beteiligen. Die Rückversicherungen bezüglich der Hunolsteiner Güter wurden von beiden Seiten geleistet, [Anm. 114] und Johann von Baden stellte eine Verschreibung für die 100 Gulden Rente aus dem Bopparder Zoll aus. [Anm. 115]

Peter von Erkelenz hatte durch seine persönlichen, zum Teil auf Cusanus zurückgehenden Beziehungen an der päpstlichen Kurie, aber auch durch sein Ansehen beim Trierer Domdekan Eberhard von Hohenfels, dem Hospital zu Kues eine Entscheidung gebracht, die zwar bei weitem nicht alle aus den vorhergehenden Auseinandersetzungen angewachsenen Ansprüche abgelten konnte und auch das Hospital nicht in der zuvor beanspruchten Weise aus dem Einflussbereich des Erzstiftes ausklammerte, aber doch zumindest eine Abfindung und die Sicherung der Rechte und Besitzungen gewährleistete. Zum ersten Mal in der Zeit seines Bestehens konnte das Hospital ruhigen Zeiten entgegensehen. Welche Bedeutung dies für die Stiftung hatte, zeigte sich in den folgenden Jahren. Die heute in aller Welt berühmte Cusanus-Bibliothek wurde errichtet. [Anm. 116] Dies geht aus der Jahresrechnung von 1494/95 unzweifelhaft hervor. Diese Rechnung enthält eine eigene Rubrik Ußgaiff geltz vor buwe zu der liberien. Es werden Ausgaben für Steine, Kalk, Holz, Eisen und Blei sowie für verschiedene Arbeiten, wie Fundament graben, Wände mauern, Mörtel machen, Holzwerk erstellen etc. notiert. [Anm. 117] Nachdem Marx bereits 1902 auf die Investitionen in den Bibliotheksbau aus dem Jahre 1494 hingewiesen hatte, wurde aufgrund der allgemeinen Formulierung und der scheinbar verlorenen Rechnung dieser Hinweis kaum beachtet. Der ursprüngliche Bau umfasste wohl eine kleine Sakristei, die in den neunziger Jahren in den Neubau integriert wurde. [Anm. 118] Leider muss ein in der Rechnung mehrfach erwähntes Bauregister als verloren gelten. Dort wurden die Bauausgaben offensichtlich detailliert verzeichnet. [Anm. 119] Aus einem weiteren Rechnungsfragment geht hervor, dass 1496 noch an der Bibliothek gebaut wurde, wobei zu diesem Zeitpunkt hauptsächlich Ausgaben für die Inneneinrichtung verzeichnet wurden. [Anm. 120] Die beiden Rechnungsfragmente verdeutlichen zudem, dass in diesem Zeitraum abgesehen von dem bedeutenden Bibliotheksbau, eine so intensive Ausbau- und Renovierungsphase einsetzte, dass fast von einer zweiten Bauphase im 15. Jahrhundert gesprochen werden kann. Peter von Erkelenz verstarb 1494, dennoch könnte er der Initiator dieser spätestens im gleichen Jahr einsetzenden neuen Bauphase gewesen sein, da ein solches Vorhaben doch einigen Planungsaufwand voraussetzte. Betrachtet man verschiedene Maßnahmen des Peter von Erkelenz in Bezug auf das Hospital, so erschöpft sich seine Tätigkeit nicht nur in der Verteidigung des exemten Status' gegen den Trierer Erzbischof. Peter von Erkelenz ließ – wie bereits erwähnt – die Grabplatte in der Hospitalkapelle zur Erinnerung an den prominentesten Stifter errichten, deren Umschrift den ersten Hinweis auf die Überführung des Herzens nach Kues enthält. [Anm. 121] Peter von Erkelenz war 1488 eventuell sogar an der Drucklegung der Cusanus-Opera beteiligt. [Anm. 122] 1490 schenkte er ein Exemplar des Straßburger Drucks dem Hospital. [Anm. 123] Er legte das Anniversar des Hospitals an, von seiner Hand stammen die Eintragungen für die Stifter. Vielleicht bewegten ihn die Ereignisse der vergangenen Jahrzehnte, die Stiftermemoria in ganz anderem Umfang in Kues zu verankern als dies bislang geschehen war. Peter von Erkelenz schien zu erkennen, welch zentrales Moment dem Gedenken an den Stifter im Hinblick auf die Stabilisierung und Erhaltung der Stiftung zukam. [Anm. 124]

Der Tod des Peter von Erkelenz bedeutete eine deutliche Zäsur in der Geschichte der Stiftung. Der neue Rektor, Eberhard Scholl von Siegen, und seine Nachfolger hatten keine persönlichen Verbindungen mehr zur Stifterfamilie. Zudem wurde durch Eberhard ein neues Kapitel in der Geschichte der Beziehungen zum Erzbischof von Trier eröffnet. Dies verdeutlicht alleine ein Blick auf die Vita des neuen Rektors. Als Kanoniker an St. Kastor zu Koblenz ist er 1485 erstmals in Verbindung mit dem Hospital nachzuweisen: Im Auftrag eines Koblenzer Bürgers verkaufte er Jakob Klinge, ebenfalls Kanoniker an St. Kastor zu Koblenz und zu diesem Zeitpunkt Rektor des Cusanus-Hospitals, einen Hof in Rübenach für 1.250 Gulden. Der Verdacht, der durch die Nennung des Jakob Klinge aufkommt, dass auch hier die Interessen des Hospitals nicht gewahrt wurden, erhärtet sich durch die Bulle Innozenz' VIII. von 1490, denn auch die Abgaben aus diesem Hof wurden über Jahre nicht entrichtet. [Anm. 125] Doch noch in anderer Form manifestiert sich die Beziehung zwischen Jakob Klinge und Eberhard Scholl von Siegen: In der Jahresrechnung von 1494/95, die von Eberhard Scholl von Siegen erstellt wurde, setzte Jakob Klinge den Armen im Hospital einen Betrag von 50 Gulden aus. Für ihn ist kein Jahrgedächtnis im Anniversar erwähnt, aber Friedrich Schwan zu Cochem, der ebenfalls an der Hinterziehung der Einkünfte beteiligt war, erhält gemeinsam mit seiner Frau ein Jahrdächtnis. [Anm. 126] Die Widersacher von 1490 scheinen nur wenige Jahre später in einer anderen Beziehungen zum Hospital gestanden zu haben. Auch wird der Schirmhafer, der an den Trierer Erzbischof seit 1469 zu entrichten war, in beiden Rechnungsfragmenten als bezahlt abgerechnet. Es lassen sich weitere Beispiele finden, dass das Hospital doch zumindest in vielerlei Hinsicht seine Sonderstellung zunehmend aufgab und in eine Rolle innerhalb des Erzstiftes Trier hineinwuchs. [Anm. 127]. Wie aufwendig und kompliziert ein Verfahren vor der päpstlichen Kurie war, hatten die Ereignisse der achtziger und neunziger Jahre gezeigt. Die Konservatoren kümmerten sich nur dann um Hospitalangelegenheiten, wenn sie aus Rom dazu angewiesen wurden. Auf der anderen Seite verdichtete der Trierer Kurfürst seine Landesherrschaft in der folgenden Zeit im Erzstift. Das Hospital konnte sich diesem Einfluss nicht mehr entziehen, wobei aber ähnliche Übergriffe wie in den siebziger und achtziger Jahren, als bewusst auf das Kapital der Stiftung zugegriffen wurde, nicht mehr vorkamen. Die Eigenständigkeit blieb gewahrt, in innere Angelegenheiten des Hospitals mischte sich der Erzbischof nicht mehr ein, es erfolgte auch keine Abhörung der Rechnungen oder vergleichbare Kontrollen, aber engere Verbindungen zwischen den Erzbischöfen und Hospitalsrektoren lassen sich für die Zukunft häufiger nachweisen, auch dies dürfte die wichtigste Neuerung sein wurde spätestens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Zustimmung des Erzbischofs zur Besetzung des Rektorpostens eingeholt. [Anm. 128]    

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Anmerkungen:

  1. Dieser Beitrag basiert auf dem Vortrag, der anlässlich des Alzeyer Kolloquiums 1999 gehalten und für den Druck mit Anmerkungen versehen wurde. Einige Aspekte können hier nur angerissen werden. Detailliert werden die Überlegungen in meiner Dissertation dargelegt, die für den Druck vorbereitet wird. Dort finden sich auch ausführliche Quellen- und Literaturbelege. Meike Hensel-Grobe, Das St.-Nikolaus-Hospital zu Kues. Studien zur Stiftung des Cusanus und seiner Familie (15.-17. Jahrhundert), Diss. Mainz 2002. Im Folgenden verweise ich auf die entsprechenden Kapitel der Dissertation. Zurück
  2. Cusanus-Hospital (CuHo), Nr. 41 (1458 Dezember 03). Vgl. Anm. 4. Zurück
  3. CuHo, Nr. 37 (1459 Januar 02). Zurück
  4. Hierzu ausführlich Hensel-Grobe, „Beziehungsgeflechte und Konfliktfelder“ und „Das Wirtschaftsunternehmen“ (wie Anm. 1). Die Urkunden des 15. Jahrhunderts werden von G. Korten­kamp editiert: Gottfried Kortenkamp, Die Urkunden des St. Nikolaus-Hospitals in Bernkastel-Kues an der Mosel, hrsg. vom St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift, Trier 2004 (zitiert: UBC). Die Quellen zur Lebensgeschichte des Nikolaus von Kues werden in den Acta Cusana editiert. Mit Fortschreiten dieser Edition sind mit Sicherheit weitere Erkenntnisse auch zu dieser Fragestellung zu erwarten: Erich Meuthen/Hermann Hallauer (Hrsg.), Acta Cusana. Quellen zur Lebensgeschichte des Nikolaus von Kues. Im Auftrag der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Hamburg 1976-1996. Zurück
  5. CuHo, Nr. 166 und 167. Zurück
  6. CuHo, Nr. 171, 12a. Zurück
  7. Josef Koch (Hrsg.), Cusanus-Texte, IV. Briefwechsel I, Heidelberg 1944 (= Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-historische Kl. 1942/43). Zurück
  8. Ignaz Mathias Edmund Miller, Jakob von Sierck: 1398/99-1456, Mainz 1983 (= Quellen und Abhandlungen zur Mittelrheinischen Kirchengeschichte 45); Josef Koch, Nikolaus von Kues als Mensch nach dem Briefwechsel und persönlichen Aufzeichnungen. In: Josef Koch (Hrsg.): Humanismus, Mystik und Kunst in der Welt des Mittelalters: Studien und Texte zur Geistesgeschichte des Mittelalters, Bd. III, Leiden/Köln 1959, S. 56-75. Zurück
  9. Jakob Marx, Geschichte des Armen-Hospitals zum h. Nicolaus zu Cues, Trier 1907. Zurück
  10. Erich Meuthen, Peter v. Erkelenz (1430-1494). In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 84/85, 1977/78, S. 701-744. Zurück
  11. Cusanus-Hospital (CuHo), Nr. 41 (1458 Dezember 03). Vgl. Anm. 4 . Zurück
  12. CuHo, Nr. 37 (1459 Januar 02). Zurück
  13. Hierzu ausführlich Hensel-Grobe, „Beziehungsgeflechte und Konfliktfelder“ und „Das Wirtschaftsunternehmen“ (wie Anm. 1). Die Urkunden des 15. Jahrhunderts werden von G. Korten­kamp editiert: Gottfried Kortenkamp, Die Urkunden des St. Nikolaus-Hospitals in Bernkastel-Kues an der Mosel, hrsg. vom St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift, Trier 2004 (zitiert: UBC). Die Quellen zur Lebensgeschichte des Nikolaus von Kues werden in den Acta Cusana editiert. Mit Fortschreiten dieser Edition sind mit Sicherheit weitere Erkenntnisse auch zu dieser Fragestellung zu erwarten: Erich Meuthen/Hermann Hallauer (Hrsg.), Acta Cusana. Quellen zur Lebensgeschichte des Nikolaus von Kues. Im Auftrag der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Hamburg 1976-1996. Zurück
  14. CuHo, Nr. 166 und 167. Zurück
  15. CuHo, Nr. 171, 12a. Zurück
  16. Josef Koch (Hrsg.), Cusanus-Texte, IV. Briefwechsel I, Heidelberg 1944 (= Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-historische Kl. 1942/43). Zurück
  17. Ignaz Mathias Edmund Miller, Jakob von Sierck: 1398/99-1456, Mainz 1983 (= Quellen und Abhandlungen zur Mittelrheinischen Kirchengeschichte 45); Josef Koch, Nikolaus von Kues als Mensch nach dem Briefwechsel und persönlichen Aufzeichnungen. In: Josef Koch (Hrsg.): Humanismus, Mystik und Kunst in der Welt des Mittelalters: Studien und Texte zur Geistesgeschichte des Mittelalters, Bd. III, Leiden/Köln 1959, S. 56-75. Zurück
  18. Jakob Marx, Geschichte des Armen-Hospitals zum h. Nicolaus zu Cues, Trier 1907. Zurück
  19. Erich Meuthen, Peter v. Erkelenz (1430-1494). In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 84/85, 1977/78, S. 701-744. Zurück
  20. Erich Meuthen, Die Pfründen des Nikolaus von Kues. In: Mitteilungen und Forschungen der Cusanus-Gesellschaft 2, 1962, S. 15-66, hier S. 44ff.; zur gemeinsamen Reformtätigkeit vgl. Miller, Sierck (wie Anm. 8), S. 213ff. Die unterschiedlichen Positionen bezüglich der Auseinandersetzung zwischen Papst und Konzil beeinträchtigte die Beziehungen wohl nicht, auch wenn Nikolaus von Kues aus Sicherheitsaspekten seine Pfründen zunehmend aus dem Moselraum verlagerte, vgl. Meuthen, Pfründen (wie Anm. 11), S. 44. Zurück
  21. Koch, Briefwechsel (wie Anm. 7). Zurück
  22. Am 25. September 1441 hatte der Papst eine Supplik bezüglich eines Pfründentausches zwischen Philipp von Sierck und Nikolaus von Kues gewährt. Letzterer erhielt den Archidiakonat von Brabant, Philipp die Propstei von Münstermaifeld einschließlich Kanonikat und Präbende an St. Florin. AC 1.2, Nr. 501; RG Eugen IV, Nicolaus de Cusza, vgl. Meuthen, Pfründen (wie Anm. 11), S. 32. Philipp stieß in Lüttich bei der Durchsetzung seiner Ansprüche auf Schwierigkeiten (AC 1.2, Nr. 1982).  Zurück
  23. Zu den Verhältnissen in Tirol vgl. Wilhelm Baum, Nikolaus Cusanus in Tirol. Das Wirken des Philosophen und Reformators als Fürstbischof von Brixen, Bozen 1983 (= Schriftenreihe des Südtiroler Kulturinstitutes, Bd. 10). Zurück
  24. Josef Koch, Nikolaus von Cues und seine Umwelt, Heidelberg 1948, S. 83. Zurück
  25. Koch, Briefwechsel (wie Anm. 7), Nr. 26, S. 82ff. Zurück
  26. CuHo, Nr. 24; Landeshauptarchiv Koblenz (LHAK) 1 C 13, S. 674-678, Nr. 768; Kop. (16. Jh.): CuHo, Nr. 166, 9r-11v. Jakob von Sierck bestätigte „unserm lieben herren und frunde“ den Erhalt des Kapitals. Zur Vorbereitung der Kapitalanlage vgl. Koch, Briefwechsel (wie Anm. 7), Nr. 20 (1452 März 20). Zurück
  27. So gingen beispielsweise 4500 Gulden an Dietrich von Runkel und 2600 Gulden an Dietrich Beyer zu Boppard XE "Dietrich Beyer zu Boppard" . Zu dieser Verpflichtung vgl. Adam Goerz (Bearb.): Regesten der Erzbischöfe zu Trier von Hetti bis Johann II. 814-1503, 1861, Neudruck Aalen 1969, S. 176 (1441 Oktober 11). Zur Verbindung zwischen Dietrich Beyer zu Boppard und Jakob von Sierck sowie Johann von Baden vgl. Dieter Kerber, Herrschaftsmittelpunkte im Erzstift Trier, Sigmaringen 1995 (= Residenzenforschung 4), S. 370. Zurück
  28. Miller, Sierck (wie Anm. 8), S. 198, A. 214. Zum Vergleich der Vertragsbedingungen und zu den involvierten Personen vgl. zukünftig Hensel-Grobe, „Beziehungsgeflechte und Konflikt­felder“ (wie Anm. 1). Zurück
  29. Zur Diskussion, wann mit dem Bau der Gebäude begonnen wurde vgl. Hensel-Grobe, „Die Stiftung des Hospitals“ (Anm. 1). Zurück
  30. Koch, Umwelt (wie Anm. 15), S. 87. Zurück
  31. Koch, Umwelt (wie Anm. 15), S. 93; Miller, Sierck (wie Anm. 8), S. 153-159; Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 159. Zurück
  32. Koch, Umwelt (wie Anm. 15), S. 94. Zum Verfahren gegen Adam Foyl vgl. ausführlich Miller, Sierck (wie Anm. 8), S. 161. Rückseite des Briefes von dem zweiten Prokurator, Johann Hake von Lüdenscheid: „Lator huius littere per Ludenscheidtz commissionem clare me invormauit de rigore Cuse contra me“ (LHAK 1 A 8149). Zurück
  33. Koch, Briefwechsel I (wie Anm. 7), Nr. 31, S. 102. Zurück
  34. Archiv Insbruck Sigmundiana 3, f. 80v.; vgl. hierzu Koch, Nikolaus von Kues als Mensch (wie Anm. 8), S. 557. Zurück
  35. CuHo, Nr. 31. Domherren zu Exekutoren eines päpstlichen Mandates zu ernennen, war eine durchaus gängige Praxis, vgl. hierzu Michael Hollmann, Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter, Mainz 1990 (= Quellen und Abhandlungen zur Mittelrheinischen Kirchengeschichte 64), S. 113. Zurück
  36. CuHo, Nr. 34 (1456 Oktober 26). Zurück
  37. CuHo, Nr. 36 (1457 März 18). Zurück
  38. CuHo, Nr. 35 (1457 März 30). Zurück
  39. Vgl. hierzu Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 79ff.; Erich Meuthen, Das Trierer Schisma von 1430, Münster 1964 (= Schriften der Cusanus-Gesellschaft Bd. 1), S. 259. Zurück
  40. LHAK 1 A 8315-8317. Zurück
  41. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 80. Zurück
  42. LHAK 1 A 8337 (1456 Dezember 16, Rom), vgl. Meuthen, Schisma (wie Anm. 30), S. 259f. bzw. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 83. Zurück
  43. LHAK 1 A 8346 (1457 April 07, Brixen), vgl. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 83. Zurück
  44. Gedruckt bei Johann Nikolaus von Hontheim, Historia Trevirensis diplomatica et pragmatica, Bd. II, Augsburg/Würzburg 1750, Nr. 837. Zu den Beziehungen zwischen den Markgrafen von Baden und dem Haus Habsburg vgl. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 44ff. Zurück
  45. Ebd., S. 83. Alle Beteiligten sollten der „liga et confederatio“ entsagen: LHAK 1 A 8352-8357 (1457 August 08, Rom). Zurück
  46. Vgl. Erich Meuthen, Die letzten Jahre des Nikolaus von Kues, Köln/Opladen 1959, S. 23. Zurück
  47. CuHo, Nr. 41 (1458 Dezemer 03); CuHo, Nr. 171, Nr. 4. Zurück
  48. CuHo, Nr. 37 (1459 Januar 02, Rom); RG VIII, Pius II, Nr. 4563 (1459 Januar 02). Auf eine nähere Beschäftigung mit der Exemtion soll an dieser Stelle verzichtet werden, vgl. hierzu Hensel-Grobe, „Beziehungsgeflechte und Konfliktfelder“ (wie Anm. 1). Zurück
  49. Die Exemtion ist als großer Gunstbeweis zu bewerten. Zunächst widersprach sie den kirchenrechtlichen Vorschriften (Beschlüsse des Vienner Konzils von 1311, vgl. hierzu Jean Imbert, Les hôpiteaux en droit canonique, Paris 1947, S. 67f.; Willibald Maria Plöchl, Geschichte des Kirchenrechts, Wien/Mün­chen 1962, Bd. 2, S. 458; Gisela Drossbach, Das Hospital als kirchenrechtliche Institution. In: ZRG KA 188, 2001, S. 510-522, hier S. 513ff.). An dieser Stelle bietet sich wiederum der Vergleich mit der Stiftung des Kanzlers Rolin in Beaune an. Nicolas Rolin hatte die Bestätigung der vollen Exemtion für sein Hospital bereits 1441 vor der eigentlichen Gründung von Eugen IV. erhalten. Kamp verweist als Erklärung auf die besondere Rolle des Herzogs von Burgund, auf dessen Unterstützung Eugen IV. in der Auseinandersetzung mit dem Konzil angewiesen war (Hermann Kamp, Memoria und Selbstdarstellung. Die Stiftung des burgundischen Kanzlers Rolin, Sigmaringen 1993, S. 54f.). Im Fall des Hospitals in Kues kam aber noch erschwerend hinzu, dass Papst Pius II sehr an einem guten Verhältnis zu Johann II. von Baden gelegen sein musste, um dessen Unterstützung für seine Vorhaben in Bezug auf die Türken zu gewinnen. Vgl. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 84f. Zurück
  50. UBC, Nr. 62; CuHo, Nr. 166, fol. 97r-98v (1459 September 18); Transsumpt: UBC, Nr. 63; CuHo, Nr. 42 (1459 November 17). Vgl. hierzu auch Erich Meuthen, Nikolaus von Kues erwirbt Zeltingen und Rachtig. In: Archiv für Kultur und Geschichte des Landkreises Bernkastel 2, 1964/65, S. 62-74. Zurück
  51. Zu seinem Namen vgl. Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10), S. 728, A. 130. Zurück
  52. CuHo, Nr. 224, fol. 22v (1484 Juni 26). Zurück
  53. CuHo, Nr. 75 (1484 Mai 26). Die Verbindung wurde von Johannes IV. Donre, dem Abt von St. Matthias vermittelt, zu dem Cusanus genau wie zu seinem Vorgänger, Johann Rode, in einer besonderen Beziehung stand, Petrus Becker, Die Benediktinerabtei St. Eucharius-St. Matthias vor Trier, Berlin/New York 1996 (= Germania Sacra N. F. 34, Erzbistum Trier Bd. 8), S. 444; AC 1.3, 345, vgl. hierzu ausführlich: Hensel-Grobe, „Beziehungsgeflechte und Konfliktfelder“ (wie Anm. 1). Zurück
  54. Johann Römer war ein Neffe des Verstorbenen. Ihm wurden zwei Koadjutoren zugeordnet, da er die Bedingungen der Gründungsurkunde hinsichtlich des Mindestalters nicht erfüllte. CuHo, Nr. 48 (1464 August 06); CuHo, Nr. 49 (1464 August 13). Zurück
  55. Cusanus hatte seine Stiftung zu Kues zum Haupterben eingesetzt. CuHo, Nr. 48 (1464 August 06). Zurück
  56. Es wurde unterschieden zwischen jener Rente von 1.000 Gulden, die vom Kloster Disibodenberg abgekauft worden war (5%) und den restlichen 2.000 Gulden, die mit 4% verzinst wurden. CuHo, Nr. 166, fol. 12r-14v (1465 August 03). Zurück
  57. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 107ff. Zurück
  58. Im Jahre 1494/95 nahm das Hospital aus dem Bischofshof alleine 23 Fuder Wein ein (RE 1494/95, 13). Zurück
  59. CuHo, Nr. 56. Vgl. zur Bedeutung des Hubgerichtes Sigrid Schmitt, Territorialstaat und Gemeinde im kurpfälzischen Oberamt Alzey. Vom 14. bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts, Stuttgart 1992 (= Geschichtliche Landeskunde 38), S. 167ff. Zurück
  60. LHAK 1 C 17, 686 (1469 November 03, Koblenz). Gedruckt: Hontheim, Historia (wie Anm. 35), Bd. II, S. 452. Zurück
  61. LHAK 1 C 17, 687. Zurück
  62. Die Bedeutung des Schutzrechtes für die Begründung der Territorialgewalt und deren Ausweitung wurde von D. Willoweit verdeutlicht: Dietmar Willoweit, Die Rechtsgrundlagen der Territorialgewalt. Landesobrigkeit, Herrschaftsrechte und Territorium in der Rechtswissenschaft der Neuzeit, Köln/ Wien 1975 (= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte Bd. 11); Dieter Stievermann, Landesherr­schaft und Kloster im spätmittelalterlichen Württemberg, Sigmaringen 1989. Zurück
  63. Das Hospital hatte im Mittelmoselbereich bereits große Zentren aufgebaut. Zunächst durch die Besitzungen der Familie Krifftz, durch die Pfarrei Kues, die dem Hospital inkorporiert war, durch zahlreiche Erwerbungen von Besitz- und Herrschaftsrechten der Vögte von Hunolstein (z. B. Rech­te an der Vogtei Kues) und durch das verpfändete Amt Zeltingen und Rachtig, vgl. künftig Hensel-Grobe, St.-Nikolaus-Hospital (wie Anm. 1). Ähnliche Probleme bei der Wahrung der Exemtion offenbarten sich auch in Beaune. 1452 wandten sich Vorsteher und Personal des Hôtel-Dieu in Beaune an Papst Nikolaus V mit der Beschwerde, dass einige Kirchenleute sich an den Rechten des Hospitals vergangen hätten, vgl. Kamp, Memoria und Selbstdarstellung (wie Anm. 40), S. 107. Zurück
  64. Visitatoren waren der Prior des Kartäuserklosters auf Beatusberg bei Koblenz und der Prior des Klosters der Windesheimer Kongregation auf dem Niederwerth (CuHo, Nr. 41, 1458 Dezember 03, Rom Zurück
  65. CuHo, Nr. 50 (1464 Oktober 25, Rom); CuHo, Nr. 51-54 (1464 November 14, Rom). Zurück
  66. CuHo, Nr. 59 (1465, Rom). Zurück
  67. CuHo, Hs. 146, 20 (1467 Oktober 04). Zurück
  68. CuHo, Nr. 64 (1468 April 05). Zurück
  69. CuHo, Nr. 71 (1477 Dezember 16). Zurück
  70. LHAK 127, Nr. 53 (1480 Juni 08). Zurück
  71. J. J. Blattau (Hrsg.), Statua synodalia, ordinationes et mandata archidiocesis Trevirensis, Bd. II, S. 27f. Zurück
  72. Im Koblenzer Heilig-Geist-Spital wurde bereits 1468 der damalige erzbischöfliche Rentmeister, Johann von Becheln, als Rektor eingesetzt (LHAK 1 A 1237). Zu Johann von Becheln vgl. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 270 bzw. Ferdinand Pauly, Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel, Berlin/New York, 1986 (= Germania Sacra N. F. 19 – Die Bistümer der Kirchenprovinz Trier. Das Erzbistum Trier Bd. 3), S. 413. Zurück
  73. Zur Diskussion über die Rektoren und ihre prosopographische Einordnung vgl. Hensel-Grobe, „Beziehungsgeflechte und Konfliktfelder“ (wie Anm. 1). Zurück
  74. Die Bopparder Zollschreiber waren im 15. Jahrhundert gut ausgebildete Finanz- und Verwaltungsfachleute, die vom Trierer Erzbischof bestellt wurden. Sie nahmen wegen der besonderen Bedeutung der Zolleinnahmen für den Landesherrn eine wichtige Stellung innerhalb der kurfürstlichen Finanzverwaltung ein. Häufig waren sie Kanoniker mittelrheinischer Stifte. Vgl. hierzu Otto Volk, Boppard im Mittelalter. In: Heinz E. Mißling (Hrsg.), Boppard. Geschichte einer Stadt, Bd. I, Boppard 1997, S. 61-412, hier S. 203ff. Zurück
  75. CuHo, Nr. 73 (1482 Oktober 03). Zurück
  76. Zur Pfandschaft von 1448 vgl. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 415. Die Verbindung zum Cusanus-Hospital blieb in diesem Zusammenhang bislang unbeachtet. Zurück
  77. Durch die Bulle Papst Sixtus IV und die Einsetzung eines eigenen Rektors war es dem Erzbischof möglich, die Finanzlage des Hospitals zu prüfen. So ließ er sich 1483 von Nikolaus Zorn, der als Verweser und Prokurator die Hospitalsangelegenheiten für Jakob Klinge wahrnahm, Rechnung über das Geschäftsjahr 1482 legen. Goerz, Trier (wie Anm. 18), 317. Das Register von 1482 kam bei diesem Vorgang abhanden. CuHo, Nr. 85 (1491 August 12). Zurück
  78. CuHo, Nr. 80 (1490 Juni 12). Zurück
  79. CuHo, Nr. 77 = UBC, Nr. 77 (1485 Juni 04). Zurück
  80. Marx, Armen-Hospital (wie Anm. 9), S. 115. Zurück
  81. Vgl. hierzu Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10), S. 726. Am 26. 07. 1485 wurde auf Antrag des Michael Keyn, Kleriker der Lütticher Diözese, in Vertretung des Rektors Dietrich von Xanten und der Schöffen von Bernkastel und Kues ein Transumpt der Bulle ausgestellt. CuHo, Nr. 78. Zurück
  82. Peter von Erkelenz wandte sich mit diesen Bestimmungen Papst Innozenz VIII. an den Dekan von St. Andreas, einer der Konservatoren des Hospitals (CuHo, Nr. 77, 1485 Juni 04). Zurück
  83. Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10), S. 703 mit Verweis auf die Pfründenbulle für Peter von Erkelenz: RG IX, Nr. 5308 (1464 September 16). Zurück
  84. Peter Volkelt, Der Bildschmuck der Cusanus-Bibliothek. In: Mitteilungen und Forschungen der Cusanus-Gesellschaft 4, 1964, S. 230-252, hier Abb. 11 zu S. 251; Jakob Marx, Verzeichnis der Handschriften des Hospitals zu Cues, Trier 1905, S. 168. Zurück
  85. RG VIII, Pius II., Nr. 5014 (1460 August 24). Zurück
  86. Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10), S. 196. Zurück
  87. CuHo, Nr. 64 (1468 April 05); RG IX, Paul II., Nr. 5308. Zurück
  88. RG IX, Paul II., Nr. 5308; vgl. hierzu Peter Offergeld, Die persönliche Zusammensetzung des Aache­ner Stiftkapitels bis 1614, Diss. TH Aachen 1974 (Teildruck); ders., Lebensnormen und Lebensformen der Kanoniker des Aachener Marienstiftes. Zur Verfassungs- und Personalgeschichte des Aachener Stiftskapitels in Mittelalter und früher Neuzeit. In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 92, 1985, S. 75-101. Zurück
  89. Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10), S. 726. Zurück
  90. CuHo, Nr. 77 (1485 VI 04). Zurück
  91. Die Darstellung wurde von der marmornen Grabplatte in S. Pietro in Vincoli in Rom übernommen, wobei die römische Kapitalis durch eine gotische Minuskelschrift ersetzt wurde: Dilexit deum, timuit et venerat(us)/est ac illi soli servivit promissio/ restribucionis non fefellit eum/vixit annis lxiii/deo et hom(in)ib(us) carus/ Benefactori suo Munificentissimo/ P. de Ercklens decan(us) Aquen(sis)/ faciend(um) curavit 1488. Umlaufende Inschrift: Nicolao de cusa t(i)t(uli) sancti petri/ ad vincula p(pres)b(ite)ro cardinali et ep(iscop)o brixinen(sis) qui obiit Tuderti fundator hui(us) hosptialis/M cccclxiiii die xi augusti et ob deuo/ cionem rome ante cathenas s(an)c(t)i pet(ri) sepeliri voluit corde suo huc relato. Vgl. hierzu den Katalogbeitrag von Markus Groß-Morgen, Herzepitaph für Nikolaus von Kues. In: Horizonte. Nikolaus von Kues in seiner Welt. Eine Ausstellung zur 600. Wiederkehr seines Geburtstages, Trier 2001, S. 212f. Zurück
  92. Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10), S. 718. Zurück
  93. An dieser Stelle sollen nur einige bedeutende Punkte zur Beilegung des Konfliktes herausgestrichen werden, das Vorgehen Peters von Erkelenz, die Kontakte in Rom und die Reaktionen Johanns II. von Baden und seiner Räte wurde bereits von E. Meuthen ausführlich untersucht. Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10). Zurück
  94. CuHo, Nr. 80 (1490 Juni 12), vgl. Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10), S. 731. Zurück
  95. Meuthen, Letzte Jahre (wie Anm. 37), S. 104ff.; ders., Ein „deutscher“ Freundeskreis an der römischen Kurie in der Mitte des 15. Jahrhunderts. Von Cesarini bis zu den Piccolomini. In: Remigius Bäumer u. a. (Hrsg.), Synodus. Beiträge zur Konzilien- und allgemeinen Kirchengeschichte. Festschrift für Walter Brandmüller, Paderborn 1997 (= Annuarium historiae conciliorum, 27/28, 1995/96), S. 487-542, hier:  S. 514ff. Francesco setzte sich mit den Schriften und Meinungen des Cusanus intensiver auseinander, wie beispielsweise eine Handschrift der Concordantia Catholica beweist, die mit seinen Randbemerkungen versehen ist. Alfred A. Strnad, Francesco Todeschini-Piccolomini, Politik und Mäzenatentum im Quattrocento. In: Römische Historische Mitteilungen 8/9, 1964/65, S. 101-425, hier S. 181ff. Zurück
  96. Er war Sohn des Humanisten Flavius Blondus XE "Flavius Blondus (ital. Humanist, Mitte 15. Jh.)"  und ist seit 1461 als Familiar des Cusanus belegt; RG VIII, Pius II, Nr. 251. Zurück
  97. Vgl. hierzu Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10), S. 733. Die Verbindungen zwischen dem Piccolomini-Kreis und der Familie Johanns von Baden wurden in der Forschungen bereits hinlänglich thematisiert. Vgl. Dieter Brosius, Papst Pius II und Markgraf Karl I. von Baden. Ein Nachtrag aus den päpstlichen Registern. In: Freiburger Diözesan-Archiv 92, 1972, S. 161-176, hier S. 171-173; Rudolf Holbach, Stiftsgeistlichkeit im Spannungsfeld von Kirche und Welt. Studien zur Geschichte des Trierer Domkapitels und Domklerus im Spätmittelalter, Trier 1982 (= Trierer Historische Forschungen, Bd. 2), S. 169, Anm. 104; Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 42f. Zurück
  98. CuHo, Nr. 80 (1490 Juni 12). Zurück
  99. CuHo, Nr. 171, 12a v. 1489 XII 01. Zurück
  100. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 269f. Zur Vita des Bartholomäus Glockner vgl. ebd., S. 170, Anm. 14 und Hensel-Grobe, „Beziehungsgeflechte und Konfliktfelder“ (wie Anm. 1). Zurück
  101. Es geht hier um Einkünfte, die durch die Vögte von Hunolstein an das Hospital gekommen waren. Der Erzbischof beanspruchte die Güter als erledigtes Lehen. Mit der Übernahme des Friedrich Schwan in seine Dienste suchte Johann von Baden den Zugriff auf die Hunolsteiner Güter zu sichern. Friedrich Schwan wurde mit diesen Gütern belehnt und bekam wegen einer offenen Schuldverschreibung die Kellereien Hunolstein und Bernkastel auf fünf Jahre übertragen. Friedrich Toepfer (Hrsg.), Urkundenbuch für die Geschichte des graeflichen und freiherrlichen Hauses der Voegte von Hunolstein, Bd. III, Nürnberg 1872, Nr. 13; Goerz, Trier (wie Anm. 18), S. 270. Ab 1490 wurde er dann Amtmann zu Bernkastel. Am 26. März 1491 versprach der Erzbischof, ihm 120 Gulden zu zahlen, falls er seine Lehnsgüter dem Hospital überlassen müsse. Goerz, Trier (wie Anm. 18), S. 278. Die Hunolsteiner Güter spielten in dieser Auseinandersetzung insgesamt eine bedeutende Rolle, womit auch ihre Bedeutung für die Verdichtung der Landesherrschaft deutlich wird. Den Vögten von Hunolstein hatten die Trierer Erzbischöfe eine durchaus bedeutende Funktion beim Ausbau ihrer Territorialmacht zugewiesen. Die Verträge zwischen dem St.-Nikolaus-Hospital und den Hunolsteinern durchkreuzten die Intentionen Johanns II. von Baden. Vgl. Hensel-Grobe, „Die Auseinandersetzung um die Hunolsteiner Güter“ (wie Anm. 1). Zur Geschichte der Hunolsteiner im 13. und 14. Jahrhundert, die Zeit des Aufstiegs und der beginnenden Krisen der Herrschaft, vgl. Martin Uhrmacher, „Dilecti fideles nostri?“ Niederadelige Herrschaftsbildung im 13. Jahrhundert: Der Aufstieg der Vögte von HunolsteinIn: Dietrich Ebeling u. a. (Hrsg.), Landesgeschichte als multidisziplinäre Wissenschaft. Festgabe für Franz Irsigler zum 60. Geburtstag, Trier 2001, S. 23-43 bzw. Jutta Grimbach, Zur Territorialpolitik der Vögte von Hunolstein im Spätmittelalter. In: Ebd., S. 45-66. Zurück
  102. Er ist leider nicht zu identifizieren. Zurück
  103. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 290, Anm. 118. Zurück
  104. Es könnte sich um den Vorgänger des Bartholomäus Glockner als Rentmeister handeln; vgl. Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 270, Anm. 13. Kerber vermutet, dass er auch mit dem Johann von Siegen identisch ist, dem 1483 als Notar der Trierer Kurie und Kleriker der Diözese Mainz der Marienaltar in der Trierer St.-Laurentius-Kirche verliehen wurde. Zurück
  105. CuHo, Nr. 171, 12a (1489 Dezember 01). Zurück
  106. CuHo, Nr. 83 (1491 April 14). Zurück
  107. CuHo, Nr. 85 (1491 August 12). Auf das Zustandekommen des Schlichtungsvertrages wird hier nicht näher eingegangen, vgl. hierzu Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10); Hensel-Grobe, St.-Nikolaus-Hospital (wie Anm. 1). Zurück
  108. CuHo, Nr. 85 (1491 August 12). Zurück
  109. Er dürfte Peter von Erkelenz verbunden gewesen sein, da dieser in der apostolischen Kammer für ihn interveniert und bestätigt hatte, dass er sein Dekanat durch ordnungsgemäße Wahl erlangt hatte, vgl. hierzu Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 10). Zur Vita vgl. Holbach, Stiftsgeistlichkeit (wie Anm. 88), S. 501f. Zurück
  110. Dietrich von Stein ist 1491 bis 1498 als Rat des Erzbischofs belegt. Zuvor gehörte er mit seinem Bruder zu dessen Geldgebern. Einen Monat nach dem Schlichtungsverfahren wurde er Amtmann von Kunenengers (LHAK 1 A 1747 v. 1491 IX 29). Er war auch 1486 in Verhandlungen bezüglich der Hunolsteiner Güter involviert, vgl. hierzu Kerber, Herrschaftsmittelpunkte (wie Anm. 18), S. 412f. Auf die enge Verflechtung zwischen den Vögten von Hunolstein und dem St.-Nikolaus-Hospital wurde bereits hingewiesen. Zurück
  111. 1483 hatte der Erzbischof dem Priester Nikolaus von Zorn mit Verweis auf die Berechtigung durch Sixtus IV die korrekte Rechnungslegung attestiert, Goerz, Trier (wie Anm. 18), S. 317. Wohl in diesem Zusammenhang wurde das Register entwendet. Zurück
  112. Insbesondere ging es hier um Konflikte bezüglich der Abgrenzung von Hochgerichtsrechten, die im Bereich des Zeltingen und Rachtig gegenüber liegenden Moselufers umstritten waren (LHAK 1 C 358). Auf Betreiben des Nikolaus von Kues ließ sich Dietrich von Xanten bereits 1460 ein Weistum über die Grenzen und Gerechtsamen des Amtes ausstellen, Grimm IV, S. 812-815 (1460 Januar 21), vgl. hierzu auch Meuthen, Zeltingen und Rachtig (wie Anm. 41), S. 72. Die Streitigkeiten zogen sich bis 1527 hin, dann wurde das Amt vom Kölner Erzbischof Hermann von Wied eingelöst (Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, 2, Nr. 4103). Zurück
  113. Die Schlichter gingen somit von einer „incorporatio quoad temporalia et spirtualia“ aus, bei der die erzbischöfliche Jurisdiktion über die Pfarrei durch die Inkorporation nicht aufgehoben wurde. Von Seiten des Hospitals ging man wohl von einer „incorporatio plenissimo iure“ aus, hierbei wäre die erzbischöfliche Jurisdiktion über die Pfarrei aufgehoben worden, vgl. zur rechtlichen Differenzierung Hinschius III, S. 451. Zurück
  114. CuHo, Nr. 86 v. 1491 IX 17. Zurück
  115. Es handelte sich hierbei um eine nachträgliche Absicherung für das 1482 von Jakob Klinge dem Hospitalvermögen entnommenen Kapital. Zurück
  116. Eventuell stand der Besuch Reuchlins in Kues auch mit der Besichtigung der neuen Bibliothek im Zusammenhang. Zu seinem Besuch vgl. Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 18), S. 740 bzw. Fritz Nagel, Profectio Cusana. Johannes Reuchlin und Nikolaus von Cues. In: Ruperto-Carola. Zeitschrift der Vereinigung der Freunde der Studentenschaft der Universität Heidelberg 34, 1963, S. 88-95. Zurück
  117. Vgl. zu dem Bibliotheksbau zukünftig Hensel-Grobe, „Kunst und Geld“ (wie Anm. 1) mit einer Edition der beiden Rechnungsfragmente aus dem 15. Jahrhundert. Zurück
  118. Bei Arbeiten an den Heizungsrohranlagen wurde 1920 festgestellt, dass in der Sakristei das Mauerwerk im Bereich der Mittelsäule durchgezogen war und ein zugemauertes gotisches Fenster zu sehen war. Der Brief im Archiv des Hospitals (v. 1920 IX 19) wurde bislang nicht weiter beachtet. Zurück
  119. „Item synt vor stey geven uff der kulen zo Wittlich zo dem nuwen bue der liberien ... nach lude des bue registers [...]“. Re 1494/95, 63. Zurück
  120. Da nur ein Fragment der Ausgabenrubriken dieser Rechnung überliefert ist, fällt die zeitliche Zuordnung schwer. Innerhalb der Rechnung sind keine weiteren Datierungen vorgenommen, die Anhaltspunkte liefern könnten. So bestimmen zwei Positionen die Einordnung: Die Rechnung wurde nach jener von 1494/95 erstellt, denn der Bibliotheksbau steht und Ausgaben für den Innenausbau werden verzeichnet. Der Terminus ante quem wird durch die Streitigkeiten um Zeltingen-Rachtig bestimmt, die in der Rechnung noch Erwähnung finden, Ende 1497 aber vorläufig beigelegt wurden. Zurück
  121. In seinem Testament äußerte Cusanus nicht den Wunsch, dass sein Herz nach Kues überführt werden sollte. Vielmehr machte er es von seiner Genesung abhängig, ob er in Kues oder in Rom begraben werden sollte. Denn er diktierte dieses Testament als er todkrank in Todi auf seinem Sterbebett lag und legte fest, dass er, sollte er diesseits von Florenz sterben, in Rom begraben werden wollte, sollte er aber jenseits von Florenz sterben, in Kues begraben werden wollte. Weitergehende Wünsche könnte er, Peter von Erkelenz, der an seinem Sterbebett weilte, nur mündlich mitgeteilt haben. Zurück
  122. Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 18), S. 739. Zurück
  123. Meuthen, Peter von Erkelenz (wie Anm. 18), S. 218. Zurück
  124. Aufgrund von Ausgaben, die in dem erwähnten Rechnungsfragment überliefert sind, muss sogar die Frage gestellt werden, ob nicht das Mittelbild des Passions-Triptychons in der Hospitalkapelle erst zu diesem Zeitpunkt, also in der zweiten Bau- und Ausstattungsphase des 15. Jahrhunderts, entstand und der hinter Cusanus kniende Mann dann vielleicht Peter von Erkelenz ist. Doch die Überlegungen zu dieser Neudatierung des berühmten Altarsbildes sollen an anderer Stelle ausführlich dargelegt werden. Zurück
  125. CuHo, Nr. 80 (1490 Juni 12). Zurück
  126. CuHo, Hs. 146, fol. 20r. Zurück
  127. Ausführliche Belege für diese These in Hensel-Grobe, „Beziehungsgeflechte und Konfliktfelder“ (wie Anm. 1). Zurück
  128. LHAK 1 C 37, 174 v. 1571 V 29. Zurück