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Luxemburg am Ende der Besatzungszeit und der Neuanfang

von Emile Krier

0.1.Luxemburg im Kriege

Am [Anm. 1] 10. Mai 1940 besetzte die deutsche Wehrmacht Luxemburg, und bereits Anfang August übernahm der Gauleiter von Koblenz-Trier, Gustav Simon, als Hitler direkt unterstellter Chef der Zivilverwaltung die unumschränkte Macht in Luxemburg. Sein Auftrag lautete, die Luxemburger für das Deutschtum zurückzugewinnen und die Annexion des Großherzogtums ans Großdeutsche Reich zu betreiben. Im Zuge dieser Germanisierungs- und Verreichlichungspolitik ließ er in Luxemburg nicht nur deutsches Recht einführen, sondern versuchte auch, z. T. mit Zwangsmitteln, die Luxemburger zum Beitritt zu deutschen bzw. nationalsozialistischen Organisationen zu bewegen. So wurde im Februar 1941 der Reichsarbeitsdienst auf freiwilliger Basis eingeführt, doch bereits im Mai wurde er obligatorisch. Als wichtige Verfügung der deutschen Behörden fungierte dann eine vom Reichsinnenminister unterzeichnete Verordnung vom 23. August 1942, aufgrund welcher u.a. die Luxemburger die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten. Daraufhin verkündete der Chef der Zivilverwaltung am 30. August 1942 die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für alle Luxemburger, vorerst für die Jahrgänge 1925 bis 1927. [Anm. 2] Diese Maßnahme führte zu einem allgemeinen Aufruhr in Luxemburg und provozierte vielerorts kurzfristige Arbeitsniederlegungen, die vom luxemburgischen Widerstand und den Alliierten als 'Generalstreik' propagandistisch gegen das Deutsche Reich eingesetzt wurden. Auf den Aufruhr reagierte Simon mit der Proklamation des Ausnahmezustandes und der Einsetzung eines Standgerichts, das damals zwanzig Todesurteile verhängte. Diese wurden zwecks Abschreckung sofort vollstreckt.

Ab September 1942 war der Chef der Zivilverwaltung nicht mehr gewillt, eine abwartende Haltung der Luxemburger zu tolerieren. Von nun an verlangte er von ihnen ein aktives Bekenntnis zu 'ihrem' Deutschtum, andernfalls für sie kein Verbleiben mehr in Luxemburg sein sollte. Sie sollten nach dem Osten deportiert werden.

Sofort nach der Ankunft Gustav Simons hatte sich der Widerstand in Luxemburg organisiert. Von Mitte 1940 bis Mitte 1941 konstituierten sich die meisten Widerstandsgruppen. Neben anderen Aktivitäten lieferten diese Nachrichten nach London, und sie halfen denjenigen Luxemburgern, welche das Land verlassen wollten, um auf Seiten der Alliierten gegen Deutschland zu kämpfen.

In Montréal und London hatten Ende 1940 die Großherzogin und die Regierung Zuflucht gefunden, welche sofort, bei Besetzung des Landes, Luxemburg verlassen hatten. Im Exil ergriffen sie ohne Umschweife Partei für die Alliierten, beteiligten sich an den Vorbereitungen für die Befreiung Luxemburgs und bereiteten sich auf die erneute Übernahme der Regierungs- und Verwaltungsaufgaben nach dem Kriege vor. Doch erst nachdem die Alliierten am 6. Juni 1944 in der Normandie gelandet waren, wurde die Möglichkeit einer baldigen Befreiung des Landes imminent.

Noch vor der Landung der Alliierten hatten die alliierten Militärbehörden und die luxemburgische Exilregierung Verhandlungen über die verwaltungsmäßige Behandlung Luxemburgs bei der Befreiung geführt. Dabei war festgehalten worden, daß im militärischen Operationsgebiet selbstverständlich dem Oberbefehlshaber die oberste Verantwortung und Autorität zustünde, "to the full extent necessitated by the military situation." Allerdings sollte – "as soon as [...] the military situation permits" - die luxemburgische Regierung die Verantwortung für die zivile Verwaltung übernehmen. In einer ersten Phase wollte sich der Oberbefehlshaber dann auch, wann immer möglich, des Rates und der Hilfe einer seinem Stabe angeschlossenen luxemburgischen Militärmission bedienen. Des weiteren sollte er im Rahmen des Möglichen auf loyale luxemburgische Lokalverwaltungen zurückgreifen. Allerdings blieb es der luxemburgischen Regierung vorbehalten, nach Absprache mit dem Oberbefehlshaber jene gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, die sie für notwendig erachtete. Dabei hielten die Alliierten es für wichtig, dass sofort Maßnahmen gegen die Kollaborateure und deren Besitz ergriffen würden. Jeglicher nationalsozialistischer Einfluss musste beseitigt werden und im Rahmen des militärisch Möglichen Religions-, Rede- und Versammlungsfreiheit wiederhergestellt werden. Für die Exilregierung war es von größter Bedeutung, dass die Alliierten sie allein als legale und legitime Vertreterin des Großherzogtums anerkannten: "The Luxemburg Government at present in London is the only authority recognised by the Governments of the United Kindom and the United States as qualified to act and speak in the name of the Grand Duchy of Luxemburg." [Anm. 3]

Am 23. März 1944 schlossen sich die Widerstandsorganisationen 'Letzeburger Patriote Liga' (LPL), 'Letzeburger Ro'de Le'f' (LRL) und 'Letzeburger Volléks-Legio'n' (LVL) zur 'Unio'n vun de Letzeburger Freihéts-organisation'nen' zusammen, welcher am 1. September 1944 auch die 'Letzeburger Freihéts-Bewegong' (LFB) beitrat. Sehr früh arbeitete die 'Union' ein eigenes Nachkriegsprogramm aus. Sie befürwortete als Staatsform eine parlamentarische Monarchie und wünschte sich "eng nationalistesch Letzeburger Volleksregirong." Des weiteren sollte Luxemburg eine neue "Verfassong no chrestlech-soziale Grondsätz" erhalten, und sie forderte "e Parlament, dat aplatz aus Parteien, aus de Berufsstänn gewiélt get." Grundsätzlich stellte die 'Union' aber klar: "Keng Revolution'n, ké Staatsstrêch, ma Gebraucg vun onsem Recht LETZEBURG nei opzebauen." [Anm. 4] Deshalb wollte die ‘Union' an der Befreiung Luxemburgs mitwirken und am Wiederaufbau des Landes beteiligt werden. Sie verlangte, in den wichtigsten Entscheidungsgremien vertreten zu sein. Doch vorerst hatten die deutschen Besatzer noch das Sagen in Luxemburg.

0.2.Das Ende der deutschen Besatzung

Dort organisierten NSDAP und VdB (Volksdeutsche Bewegung) von Mitte Juni bis Anfang August 1944 noch Kreistage in Diekirch, Esch und Luxemburg. Bei diesen Gelegenheiten versuchten sie den Luxemburgern die Botschaft zu vermitteln, man müsse "mit aller Kraft der kämpfenden Front zur Seite" denn "auch der letzte Trumpf der Gegner wird nicht stechen" [Anm. 5], klar sei nämlich: "Der Krieg wird mit einem vollen deutschen Siege enden" [Anm. 6], "denn Deutschlands Stunde wird wieder kommen"[Anm. 7].

Doch Gustav Simon wollte nicht allein auf diese Parolen vertrauen. Er versuchte die Luxemburger durch Drohungen einzuschüchtern. Anlässlich der Abschlusskundgebung des Kreistages in Diekirch verkündete er am 12. Juni, besonders an die Adresse derjenigen gerichtet, die mit einer Niederlage des Deutschen Reiches rechneten: Reichsfeinde haben hier keine Schonung zu erwarten, und zwar auch dann nicht, wenn sie behaupten, daß sie aus idealistischen Gründen reichsfeindlich sind. Und an die luxemburgischen Patrioten gerichtet, fügte er hinzu: Wenn mir jemand erklärt, er sei Idealist und vertrete aus rein ideellen Gründen die Auffassung, Luxemburg müsse wieder selbständig werden, er müsse auch aus diesen Gründen gegen das Reich kämpfen und er habe die Berechtigung, für 300.000 Luxemburger einen selbständigen Staat zu verlangen, dann antworten wir darauf folgendes: Wenn schon solche Idealisten - wie sie sich nennen - das Recht in Anspruch nehmen, für 300.000 Sabotage zu üben, dann haben wir das tausendfache Recht, für Millionen von Deutschen ebenfalls Idealisten zu sein und aufs härteste durchzugreifen. Für Gustav Simon war die Invasionszeit dann auch (die) Zeit der Abrechnung. Er führte aus: Es ist im Gegenteil keine Zeit für Störungen so ungeeignet, wie die kommenden Monate. Denn diese Monate sehen uns voll der höchsten und härtesten Entschlossenheit. Was in normalen Zeiten nur mit schweren Freiheitsstrafen geahndet worden wäre, wird in dieser Zeit der Invasion mit dem Tode bestraft. Die kommende Epoche ist nicht gefährlich für uns, sie ist gefährlich für jeden Reichsfeind. Nun wollte der Chef der Zivilverwaltung mit den Feinden des Reiches endgültig und gründlich abrechnen.

Die deutsche Repressionspolitik ließ dann auch keinesfalls nach, im Gegenteil, sie ging verschärft weiter. Vom 6. Juni 1944 bis zum 3. August 1944 fanden noch zwölf Sitzungen des Sondergerichts statt. Davon amtierte das Sondergericht dreimal als Volksgerichtshof. Damals fällte das Sondergericht 44 Urteile, davon sieben Todesurteile.

Nach dem 6. Juni wurden noch 363 Familien und 32 Einzelpersonen aus Luxemburg umgesiedelt. Der letzte Konvoi mit Deportierten verließ Luxemburg am 31. August 1944. Als Reaktion auf die Erschießung des Ortsgruppenleiters in Junglinster am 20. Juli nahmen die Besatzer 70 Personen als Geiseln, zehn in Deutschland festgehaltene Widerständler wurden erschossen.

Doch während die Besatzer einerseits mit besonderer Brutalität gegen all jene Luxemburger vorgingen, die sie der 'Deutschfeindlichkeit' verdächtigten, versuchten sie andererseits die Luxemburger noch einmal für die deutschen Interessen zu mobilisieren. Dabei waren sie besonders bemüht, die luxemburgischen Frauen als Arbeitskräfte zu engagieren. Am 14. Juli 1944 dekretierten sie Arbeitsdienst- und Wehrpflicht für den Jahrgang 1927. Ende Juli sollten die jungen Männer und Anfang August die jungen Frauen dieses Jahrgangs erfasst werden. Die Musterungen für die Männer waren für die Monate August und September und diejenigen für die Frauen für die Monate September und Oktober vorgesehen.

Am 11. Juli 1944 verfügte der Chef der Zivilverwaltung, nach langer Weigerung, die Einführung des Kriegszuschlags zur Einkommens- und Körperschaftssteuer in Luxemburg. Die Luxemburger sollten ihren finanziellen Beitrag zur deutschen Verteidigung und zum deutschen 'Endsieg' leisten.

Deutscherseits schien man aber von einer Verteidigung Luxemburgs gegen den alliierten Vormarsch nicht so überzeugt gewesen zu sein. Gegen Ende August 1944 ordnete Simon an, daß alle zivilen Dienststellen Luxemburg sofort zu verlassen hätten. Dies geschah damals, weil, so Gaupropagandaamtsleiter Albert Urmes später zu seiner Rechtfertigung, mit einer militärischen Aufgabe von Luxemburg innerhalb von Stunden gerechnet werden musste. In der Nacht vom 31. August auf den 1. September 1944 verließen ungefähr 10.000 Personen, deutsche Beamte und luxemburgische Kollaborateure, das Land. Daraufhin wurde der Kommandant des rückwärtigen Armeegebietes der 1. und 7. Armee, Generalmajor Curt Souchay, beauftragt, wieder geordnete Verhältnisse herzustellen. Er ließ bekanntmachen: Die deutsche Zivilverwaltung läuft weiter. Und er dekretierte: Alle bisher von der deutschen Verwaltung erlassenen Verordnungen bleiben in Kraft. Sodann veranlasste Generalmajor Souchay die deutsche Zivilverwaltung, wieder nach Luxemburg zurückzukehren, was diese auch am 3. September 1944 tat.

Der Chef des Reichssicherheitshauptamtes, Ernst Kaltenbrunner, wertete diese Maßnahmen des Gauleiters, den Rückzug aus Luxemburg, als überstürzt und unverantwortlich. Er war der Überzeugung, dass die Zivilverwaltung Luxemburg überhaupt bei Räumung völlig versagt habe. Deshalb hielt er auch scharfe Maßnahmen gegen Reichsverteidigungskommissar für erforderlich.

Hingegen waren die Luxemburger darüber in etwa enttäuscht [...], daß am Tage des Abmarsches der CdZ-Dienststellen nicht auch gleich die Amerikaner einrückten. Trotzdem gab es vielerorts Manifestationen der Freude ob des deutschen Abzugs. Doch die Deutschen kamen zurück.

Am 2. September 1944 kam eine SS-Abteilung nach Düdelingen, wo die Bevölkerung ihre Befreiung feierte. Die SS richtete ein Blutbad an: sechs Tote. Am 4. September nahm die Gestapo in Düdelingen 32 Geiseln, später wurden noch drei Düdelinger festgenommen und verschleppt.

Nachdem die deutsche Zivilverwaltung nach Luxemburg zurückgekommen war, bemühten sich die deutschen Beamten, Akten einzupacken bzw. zu vernichten. Sie veranlassten und überwachten auch die Verbringung von Rohstoffen und Vorräten nach Deutschland und betrieben die Stillegung von Rüstungsbetrieben. Allerdings nahmen z.B. die Kreisleitungen ihre "politische Arbeit" nicht mehr auf.

Am 9. September 1944 veranlaßte Simon den endgültigen Abzug der deutschen Verwaltung aus Luxemburg. Gegen 16.30 Uhr verließ der Gauleiter luxemburgisches Territorium. Die Dienststelle des Chefs der Zivilverwaltung arbeitete zuerst in Koblenz, später in Marburg weiter. [Anm. 8]

0.3.Die Befreiung Luxemburgs

Während [Anm. 9] die deutschen Besatzer Luxemburg verließen, betrat am 9. September der erste amerikanische Soldat luxemburgischen Boden bei Petingen. Bereits am 10. September wurde die Stadt Luxemburg, die Hauptstadt des Großherzogtums, durch die amerikanische Armee befreit. Morgens traf mit den ersten amerikanischen Soldaten Prinz Felix, der Gemahl von Großherzogin Charlotte, dem regierenden Staatsoberhaupt, in der Hauptstadt ein. Am Nachmittag kam auch Erbgroßherzog Jean, der Dienst bei den Irish Guards tat, nach Luxemburg. Für viele Luxemburger gilt der 10. September 1944 als der eigentliche Tag der Befreiung vom deutschen Besatzungsjoch.

Bis zum 12. September waren 90 Prozent des Großherzogtums durch die Alliierten befreit worden. Allerdings waren die Grenzregionen unbewohnbar, galten sie doch als eine Art Niemandsland.

Am 16. Dezember 1944 begann die Rundstedt-Offensive. Erneut wurden der ganze Norden des Landes sowie die Stadt Echternach besetzt und ins militärische Operationsgebiet einbezogen. Erst Mitte Februar 1945 verließ der letzte deutsche Soldat luxemburgischen Boden, nahm die deutsche Besetzung des Landes ihr definitives Ende. Dazu hieß es im Informationsbulletin der luxemburgischen Regierung vom 28. Februar 1945: Avec la Libération de Vianden, annoncée le mercredi 13 Février 1945, le Grand-Duché est maintenant pratiquement libre de l'ennemi. [Anm. 10]

0.4.Streit um Zuständigkeiten

Zu [Anm. 11] Beginn der Befreiung des Großherzogtums, im September 1944, war es nicht möglich, sofort verfassungsmäßige Zustände wiederherzustellen. Die 'Union' übernahm nach Rücksprache mit den Amerikanern wichtige Aufgaben bei der Schaffung geordneter politischer Verhältnisse in Luxemburg. Sie beanspruchte für sich die Regelung aller zivilen Angelegenheiten und die Wahrnehmung der Polizeigewalt. Sofort verhängte sie den Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre.

Da Luxemburg damals aber im militärischen Operationsgebiet lag, kümmerte sich die Abteilung Civil Affairs der XII. Armee-Gruppe um Luxemburg. Auch hatten die Alliierten eine SHAEF-Mission Luxembourg ins Großherzogtum entsandt. Dieser SHAEF-Mission gehörten acht amerikanische, britische und kanadische Offiziere an, diesen standen sechs von der luxemburgischen Regierung bestellte luxemburgische Offiziere zur Seite. In Luxemburg war diese Mission auch die oberste politische Autorität.

Am 23. September 1944 kehrte dann, nach über vierjährigem Exil, die luxemburgische Regierung zurück, um die Regierungsgeschäfte zu übernehmen.

Angesichts dieser Verhältnisse im Großherzogtum konnten Konflikte hinsichtlich der Verteilung der Kompetenzen bei der Verwaltung des Landes nicht ausbleiben. Dabei wurden die militärischen Interessen allerdings allen anderen Belangen vor- und übergeordnet, so dass in Luxemburg vorerst die alliierten Militärbehörden in Konfliktfällen die Entscheidungen trafen. 1944/45 war die alliierte Militärbehörde oberste Autorität in Luxemburg.

Luxemburgischerseits gab es Uneinigkeit über und Schwierigkeiten bei der Regierung des Landes. Nach der Befreiung war es nicht sofort möglich, zu geordneten, verfassungsmäßigen Zuständen zurückzukehren. Die Großherzogin weilte noch immer außer Landes, und als am 6. November 1944 die Abgeordnetenkammer zusammentrat, war sie nicht beschlussfähig. Um die Regierungsgewalt und die Verwaltungskompetenz stritten sich Ende 1944/Anfang 1945 Regierung und 'Union'. Die Regierung beanspruchte für sich die politische Legitimation, die Macht auszuüben, während die Union aus dem Widerstand eine moralische Legitimation zur Herrschaftsausübung ableitete. Noch am 18. November 1944 verstand die Union sich als eine der Regierung zur Seite gestellte konsultative Korporation. Und da sie mit der Tätigkeit der Regierung nicht zufrieden war, verlangte sie Ende Februar 1945 eine andere Regierung. Nun verstand sie sich als Her Majesty's loyal opposition und bedrängte die Monarchin: Schenkt uns eine bessere Regierung!

Nach ihrer Rückkehr hatte die Regierung sehr wohl erkannt, dass sie sich durch die Aufnahme neuer Mitglieder u.a. zum organisierten Widerstand öffnen musste. Die Erweiterung der Regierung - durch die Aufnahme von Pierre Frieden am 23. November 1944, Robert Als und Guillaume Konsbrück am 23. Februar 1945 und von Nicolas Margue am 21. April 1945 - sollte ein Zeichen der Öffnung sein. Doch die Kritik an der Regierung blieb auch danach sehr massiv.

Innerhalb der Organisationen des Widerstandes kam es ebenfalls zu Spannungen, die zu Spaltungen führten. Bereits im Herbst 1944 wurde die 'Ligue vun de Letzeburger Politische Prisone'er an Déporte'erten' (LPPD) gegründet. Ungefähr zur gleichen Zeit entstand auch die 'Ligue des conscrits luxembourgeois réfractaires au service militaire allemand', deren Periodikum am 9. Dezember 1944 zum ersten Male mit dem Titel 'Ons Jongen' erschien. Damit gab es keine einheitliche Vertretung des luxemburgischen Widerstands mehr. Mit unterschiedlicher politischer Zielsetzung und unterschiedlichen materiellen Forderungen beteiligten sich Union, LPPD und 'Ons Jongen' fortan auch als politische Interessenverbände am politischen Leben.

Am 2. Juni 1945 gründeten sogar die Delegierten der Widerstandsbewegung LRL das 'Groupement Patriotique et Démocratique' (GD), welches die Interessen der Resistenzler verteidigen wollte. Da es den früheren Liberalen nicht gelang, eine neue liberale Partei zu gründen, traten viele dem GD bei. Diese Gruppierung beteiligte sich fortan an den Wahlen, in den 50er Jahren entwickelte sie sich allmählich zur 'Demokratischen Partei', die sich dem Liberalismus verpflichtet fühlte.

Zur Herstellung geordneter politischer Verhältnisse in Luxemburg gehörte auch die Einberufung des luxemburgischen Parlamentes. Als am 6. November 1944 die Abgeordnetenkammer zusammentrat, waren von den 55 Abgeordneten lediglich 25 anwesend; über die Hälfte fehlte, sei es, dass sie aus Gefängnissen und Konzentrationslagern in Deutschland noch nicht heimgekehrt waren, sei es, dass sie mit den Besatzern kollaboriert hatten und deshalb jetzt untergetaucht waren. Da die Zahl der Abgeordneten das von der Verfassung vorgeschriebene Quorum nicht erreichte, war das Parlament nicht beschluss- und arbeitsfähig. Deshalb wurde vorerst eine 'Assemblée consultative' eingesetzt, die der Regierung beratend zur Seite stehen sollte. In der Zeit vom 20. März bis zum 16. August 1945 trat die 'Assemblée consultative' zu 18 Sitzungen zusammen.

Am 5. März 1945 trat das Vorkriegsparlament noch einmal zu einer Sitzung zusammen und beschloß eine Änderung der luxemburgischen Verfassung. Da die 'Assemblée consultative' immer mehr zu einer Tribüne der Opposition wurde, bemühte sich die Regierung, sich der 'Beratenden Versammlung' zu entledigen.

0.5.Rückkehr zur konstitutionellen Normalität

Am 7. Oktober 1945 fanden Gemeindewahlen in Luxemburg statt. Zwar musste die ehemalige Rechtspartei, die sich nun 'Christlich-Soziale-Volkspartei' (CSV) nannte, in einigen Gemeinden Verluste hinnehmen, vor allem auf dem Lande konnte sie aber ihre Vorkriegspositionen halten. Das GD erreichte allerdings nicht die erwarteten und erhofften Resultate. Allgemein war eine Verschiebung nach links zu verzeichnen. Die 'Kommunistische Partei Luxemburg' (KPL), die vor dem Kriege politisch unbedeutend gewesen war, verzeichnete gewaltige Fortschritte. In Esch/Alzette, der zweitgrößten Stadt Luxemburgs, avancierte sie zur stärksten Fraktion und stellte dort sogar den Bürgermeister. Die 'Luxemburgische Sozialistische Arbeiterpartei' (LSAP) verlor zwar in Esch/Alzette einige Mandate, landesweit verzeichnete sie aber Gewinne und konnte sich stimmenmäßig der CSV annähern. Entscheidend war, dass die Vorkriegsparteien auch nach der Befreiung des Landes weiterhin die Fundamente des politischen Neubeginns bildeten. Außenminister Joseph Bech (CSV) sah in den Resultaten der Gemeindewahlen pas [...] de menace pour la coalition gouvernementale chrétienne-sociale-socialiste. [Anm. 12] In diesen Wahlen wollte er gerne einen Probelauf für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer sehen.

Am 21. Oktober 1945 fanden die ersten nationalen Parlamentswahlen der Nachkriegszeit statt. Bei diesen Wahlen erhielt die CSV 41,41% aller gültigen abgegebenen Stimmen, die LSAP 25,96%, die Kommunisten 13,49% und das Groupement Démocratique 16,74%. Aufgrund der Wahlresultate gehörten von den 51 Abgeordneten 25 der CSV, 11 der LSAP, 9 dem GD, 5 der KPL und 1 der Partei der Unabhängigen des Ostens an.

Vergleicht man die Wahlresultate von 1945 mit denjenigen von 1934/37, so stellt man bei der Rechtspartei (CSV) eine Steigerung des Stimmenanteils von 40,22 auf 41,41% fest. Bei der LSAP ging der Stimmenanteil von 31,68% auf 25,96% zurück. Die Kommunisten, die bei den Wahlen 1934/37 lediglich im Bezirk Süden Kandidaten aufgestellt hatten, 1945 aber Kandidaten in allen vier Wahlbezirken präsentierten, konnten ihren Stimmenanteil von 3,49% auf 13,49% steigern. Auf Anhieb erhielt der GD einen Stimmenanteil von 16,73% und war damit zur dritten politischen Kraft geworden.

Rein zahlenmäßig war die bisherige Regierungskoalition nicht infrage gestellt. CSV und LSAP hatten zusammen 67,37% aller gültigen abgegebenen Stimmen erhalten, und in der Abgeordnetenkammer verfügten beide Parteien mit 36 von 51 Sitzen über eine komfortable Mehrheit. Dennoch führte die Niederlage der Sozialisten zu einer Auflösung der bisherigen Regierungskoalition. Einer in der Bevölkerung weit verbreiteten Stimmung folgend, beschlossen die politisch Verantwortlichen die Bildung einer Regierung der 'nationalen Union'. Von den acht Ministern der neuen Regierung gehörten drei der CSV, zwei der LSAP sowie jeweils einer der KPL und dem CD an; ein Minister war parteipolitisch nicht gebunden. Dieser wurde im August 1946 durch ein CSV-Mitglied ersetzt.

Die Entscheidung für ein Kabinett der 'nationalen Union' hatte zur Folge, dass die Regierung nun auf breiteste Unterstützung bei und aus der Bevölkerung zählen konnte, allerdings gab es nun keine parlamentarische Opposition zur Regierungspolitik mehr. Deshalb artikulierten sich Kritik, Unzufriedenheit und Widerstand vor allem im außerparlamentarischen Raume. Und die Regierung reagierte äußerst sensibel und gereizt auf Beanstandungen, Beschwerden und öffentlich geäußerten Missmut.

So ließ die Regierung z.B. am 2. August 1946 fünf ausgewiesene Resistenzler gegen das Naziregime, einen Lehrer und vier Offiziere der luxemburgischen Armee, verhaften. Sie wurden beschuldigt, einen Staatsstreich vorbereitet zu haben. Ob der Haltlosigkeit der Anschuldigungen wurden sie aber bald wieder aus der Haft entlassen, das gegen sie eingeleitete Gerichtsverfahren wurde eingestellt. Das englische Foreign Office sprach von a comic opera attempt at coup d'état [Anm. 13], und die französische Legation in Luxemburg bezeichnete die damaligen Vorgänge als une prétendue 'tentative de Putsch', als soi-disant complot, der guère [...] de répercussion sensible dans la vie politique luxembourgeoise gehabt habe. [Anm. 14] Es sei, so die französische Einschätzung, une affaire de caractère réellement anodin et sans aucune portée politique. [Anm. 15]

Doch innerhalb der Regierungskoalition gab es Unstimmigkeiten, immer wieder kamen Gerüchte über eine Regierungskrise auf. Insbesondere die LSAP erörterte verschiedentlich ihren Austritt aus der Regierungskoalition. So kritisierte sie die Finanz- und Wirtschaftspolitik der Regierung, beanstandete die Militärpolitik und attackierte vor allem die Politik der CSV. Für das Drohen mit dem Verlassen der Regierungskoalition und den Eintritt in die Opposition waren neben sachlichen Differenzen auch gewichtige parteitaktische Überlegungen mitentscheidend. Bei den Wahlen 1945 hatte die LSAP Stimmenverluste hinnehmen müssen, allgemein verzeichnete sie Einbußen an Popularität. Dem wollte sie entgegenwirken.Am 13. Februar 1947 demissionierte die Regierung der 'nationalen Union'. Zwar waren CSV, GD und KPL der Bildung einer neuen Vierparteienregierung nicht abgeneigt, doch versagte sich die LSAP einem derartigen Vorhaben. Eine dann erörterte Dreiparteienregierung von CSV, GD und KPL kam ebenfalls nicht zustande. Am 1. März 1947 wurde eine neue Regierung aus CSV und GD vorgestellt. Die CSV erhielt vier und das GD drei Minister, in der Abgeordnetenkammer konnte sich die neue Regierung auf eine Mehrheit von 34 von insgesamt 51 Abgeordneten stützen. Damit kehrte man zurück zu der bisher üblichen Zweiparteienkoalition, die auch in der Folgezeit, bis heute, die Regel bei der Regierungsbildung war. Des weiteren kehrte man zu der zwischen 1918 und 1937, die Jahre 1925/26 ausgenommen, gängigen Regierungskoalition von Rechtspartei und Liberalen zurück.

0.6.Schwierigkeiten und Probleme der Nachkriegszeit

Trotz Ende der Regierung der 'nationalen Union' und trotz erneuter Anknüpfung an gouvernementale Traditionen der Zwischenkriegszeit wollte die neue Regierung nicht mit dem Programm ihrer Vorgängerin brechen, allerdings drängten sich im politischen Alltagsgeschäft einige neue Schwerpunkte auf. Im Jahre 1947 hatten einige dringende Nachkriegsprobleme bereits eine Lösung gefunden bzw. standen kurz vor ihrer Erledigung. Auch in der internationalen Politik kündigten sich mit dem Beginn des kalten Krieges grundlegende Änderungen im internationalen System an. Sofort nach der Befreiung des Großherzogtums 1944/45 musste die luxemburgische Regierung sowohl dringende Probleme des Alltags lösen als auch Optionen für die Zukunft des Landes sichern. Für sie war damals eine einfache Rückkehr zu den Verhältnissen der Zeit vor dem 10. Mai 1940 nicht möglich, allerdings konnte sie auch nicht die von den Besatzern geschaffenen Verhältnisse einfach fortschreiben. Die Befreiung schuf keine Stunde Null, in der man aufgrund einer Beseitigung alles Bisherigen hätte total neu anfangen können bzw. müssen.

1944/45 wurden die 1940 vom Chef der Zivilverwaltung verbotenen Parteien wieder aktiv, und die 1940 von Gustav Simon abgeschafften verfassungsmäßigen Institutionen nahmen ihre Arbeit wieder auf. Das bedeutete auch eine Anknüpfung an die Vorkriegsverhältnisse. Noch im Exil hatte die luxemburgische Regierung bereits 1941 alle Maßnahmen der deutschen Besatzungsmacht für null und nichtig erklärt. Im Juli 1944 hat sie diese Entscheidung noch einmal bekräftigt und präzisiert. Allerdings war man im Londoner Exil auch zur Erkenntnis gelangt: Tout n'est pas mauvais dans le système allemand, nous ferons bien de conserver quelques institutions qu'ils ont introduites. Nach ihrer Rückkehr nach Luxemburg verfügte die Regierung dann auch, dass verschiedene deutsche Bestimmungen und Regelungen, insbesondere solche arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Natur, wenigstens vorübergehend Rechtsgültigkeit behalten sollten.

Die luxemburgische Politik der immediaten Nachkriegszeit versuchte an die Traditionen der Vorkriegszeit anzuknüpfen, bei mancher ihrer Maßnahmen bestanden aber auch Kontinuitätsstränge zur Besatzungszeit. Viele Entscheidungen wurden als ad hoc-Antworten auf dringende Alltagsprobleme getroffen, ohne in einer besonderen Entwicklungslinie zu stehen. Damals galt es für die luxemburgische Regierung aber auch Lehren aus der Geschichte zu ziehen.

0.7.Errichtung einer luxemburgischen Armee

Die [Anm. 16] deutsche, völkerrechtswidrige Besetzung des Großherzogtums sowie das Bekenntnis und der Beitritt der Exilregierung zum Lager der Alliierten machten den politisch Verantwortlichen klar, dass Luxemburgs bisherige Neutralitätspolitik überholt war. Wollte Luxemburg als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied der internationalen Gemeinschaft anerkannt werden, dann musste es damit rechnen, auch militärische Verpflichtigungen übernehmen zu müssen. Deshalb hat die luxemburgische Regierung noch im Londoner Exil am 14. Juni 1944 eine Reform der Militärorganisation verabschiedet, welche ihr die Festsetzung der Zahl der Soldaten suivant les besoins militaires tant nationaux qu'internationaux überließ und ihr erlaubte, neben Freiwilligen, en cas de nécessité, auch ganze Jahrgänge zur Wehrpflicht heranzuziehen. Am 30. November 1944 wurde dann schon eine allgemeine einjährige Wehrpflicht eingeführt. Umfang und Waffengattungen sollten suivant les besoins militaires tant nationaux qu'inter­nationaux festgelegt werden. Für viele Luxemburger stand damals fest: Le Luxembourg veut et doit être une nation souveraine, indépendante et responsable comme tous les autres pays des Nations Unis [...]. C'est pour cela qu'il nous faut une armée.

Allerdings begann der Aufbau mit einigen Schwierigkeiten. Es fehlten die nötigen Kader sowie die benötigten Waffen und die entsprechende Ausrüstung. Die Briten sollten den Luxemburgern bei der Lösung dieser Probleme helfen, doch verzögerte sich vorerst diese Hilfe. Deshalb nahm die Armee ihre Tätigkeit vorerst mit nur circa 300 Freiwilligen auf. Doch wollte man sie, mit englischer Hilfe, auf Bataillonsstärke bringen, wobei man vor allem auf Freiwillige aus den Widerstandsbewegungen zurückgreifen wollte. So war die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Luxemburg zunächst lediglich eine Grundsatzentscheidung.

Als 1944, nach der Befreiung des Landes, die allgemeine Wehrpflicht eingeführt wurde, da gab es noch eine große, allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung für diese Maßnahme. Rückblickend stellte die 'British Military Mission' in Luxemburg im Jahre 1947 fest: In the days immediately following the country's liberation, when the horrors of the German occupation were still fresh in the memory of its people, and everyone in uniform was a hero, the Government had no difficulty in increasing the size of the Army and introducing compulsory national service. Doch schon sehr bald vollzog sich ein Wandel in der Einstellung der Bevölkerung. Im Laufe der Zeit, mit der Wiederherstellung friedensmäßiger Zustände, nahmen die Diskussionen über Armee und Wehrpflicht an Heftigkeit zu. Zweifel an der Richtigkeit der früheren Entscheidung wurden immer lauter. Der militärische Wert der Armee wurde bezweifelt, ihre Finanzierung als eine zu große Last für ein kleines Land beklagt, und es wurde beanstandet, dass die allgemeine Wehrpflicht der Wirtschaft dringend benötigte Arbeitskräfte entziehe. Die Armeezeit wurde als longue oisiveté imposé à des jeunes gens denunziert.

Die Regierung, die 1946/47 in der Armeefrage gespalten war - die Sozialisten griffen die offizielle Militärpolitik massiv an -, reagierte auf diesen Umschwung der öffentlichen Meinung. Die Stärke der Armee wurde von 2.200 auf 1.200 Mann reduziert, Rückstellungen vom Militärdienst großzügig gewährt, die Dienstzeit von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt und das Armeebudget um die Hälfte gekürzt. In Luxemburg wurde die Militärpolitik nicht mehr von militärischen und sicherheitspolitischen, sondern von wirtschaftlichen und parteitaktischen Überlegungen bestimmt.

Ob all dieser Umstände war die luxemburgische Armee, so die Einschätzung der Briten, a token force of no military value, der es an einem klaren militärischen Ziel fehle. Die Briten gingen davon aus, dass die Armee dann auch lediglich eingerichtet wurde, damit Luxemburg an der militärischen Besetzung Deutschlands teilnehmen konnte. Und sicherlich war die Besetzung deutscher Territorien durch luxemburgische Soldaten eine der wichtigsten, wenn nicht sogar die wichtigste Aufgabe der neu geschaffenen Armee. Die Verteidigung des luxemburgischen Staatsgebietes wurde nur sehr selten als Auftrag der Armee in offiziellen Texten und Reden der luxemburgischen Politiker erwähnt. Die Mehrzahl der Soldaten wurde dann auch bei und für Besatzungsaufgaben eingesetzt.

Am 10. November 1945 marschierten die luxemburgischen Soldaten in die ihnen zugewiesenen Besatzungsgebiete, Teile der deutschen Kreise Bitburg und Saarburg, ein. Sie waren damit 'Unterbesatzer' in der französischen Besatzungszone. Grundsätzlich galt nämlich, dass l'autorité Militaire Luxembourgeoise [...] sera subordonnée au point de vue tactique au Commandement Français. Die Franzosen ließen die Luxemburger wissen, daß sich durch die luxemburgische Teilnahme an der Besatzung nichts geändert habe au principe de la souveraineté française tant au point de gouvernement que de commandement militaire, sur les territoires occupés par les troupes luxembourgeoises. Die Beziehungen zwischen Luxemburgern und Franzosen waren dann auch nicht unproblematisch und nicht konfliktfrei. So warfen die Franzosen den Luxemburgern z. B. unerlaubte Requisitionen und die Nichtbeachtung französischer Prärogative vor. Auch mussten die luxemburgischen Truppen bereits Mitte 1946 den von ihnen besetzten Teil des Kreises Saarburg wieder aufgeben, da dieses Gebiet ganz an das Saargebiet angegliedert wurde.

In ihren "Directives de la politique luxembourgeoise en Allemagne" faßte die luxemburgische Armeeführung Auftrag und Mission ihrer Besatzungstruppen zusammen und hielt u.a. als Anweisung fest: S'employer par tous les moyens à detruire la Doctrine National-Socialiste, et par conséquent, écarter le concours aux affaires publiques de tout membre du parti ou de tout sympathisant. S'appuyer avec prudence et avec un souci perpétuel de clairvoyance sur les partis religieux, spécialement catholiques qui ont été généralement persécutés par les nazis. Mais ne pas oublier la formule: 'Le Nazisme est un épisode, l'ennemi est le Prussien'. Die Soldaten sollten sich bei ihren alltäglichen Aktivitäten von diesen Richtlinien leiten lassen. In der Anfangszeit blieben dann auch Zwischenfälle und Reibungen zwischen Besatzern und deutscher Bevölkerung nicht aus, waren deren Beziehungen konfliktbeladen. Ab 1947 änderte sich allerdings dieser Zustand. Von nun an gestalteten sich die Beziehungen korrekt, ja sogar gut.

Eine wichtige Aufgabe der luxemburgischen Besatzungsarmee war es, die bei Saarburg aufbewahrten Gebeine von Johann dem Blinden, dem Grafen von Luxemburg und König von Böhmen, der 1346 in der Schlacht bei Crécy fiel, nach Luxemburg zurückzuführen. Trotz einiger französischer Bedenken konnten 1946, zum Jahrestag der Schlacht von Crécy, die sterblichen Überreste nach Luxemburg überführt werden. Für viele Luxemburger war dies ein Akt mit großer symbolischer Bedeutung: die Heimkehr eines großen Helden aus der Fremde in seine Heimat.

Am 10. September 1955 endete die luxemburgische Besetzung deutscher Territorien. Doch hinter der Teilnahme an der Besetzung Deutschlands stand luxemburgischerseits nicht allein der Wunsch, internationalen Verpflichtungen als gleichberechtigtes und vollwertiges Mitglied der alliierten Völkergemeinschaft nachzukommen, die luxemburgische Regierung verfolgte damit auch rein nationale Ziele. Aus ihrer Sicht hatte, Ende 1945, diese Besetzung nämlich auch einen 'annexionistischen' Zweck. Damals wies der Armeeminister den Generalstabschef an: La tâche que le soldat aura à remplir ne consiste pas seulement à assurer l'ordre et la sécurité dans le secteur luxembourgeois, mais à prouver aux habitants par son attitude correcte et disciplinée qu'il ne vient pas en opprimeur, mais en vue de préparer par une politique d'occupation juste l'annexion éventuelle de ce territoire.

Nach der Befreiung des Großherzogtums wurden in Luxemburg von verschiedenen Seiten Gebietsforderungen an Deutschland gestellt. Diese wurden luxemburgischerseits nicht als Annexionen, sondern als Desannexionen präsentiert, da die beanspruchten Territorien ehedem, bis zum Wiener Kongress 1815, Teil des ehemaligen Herzogtums Luxemburg gewesen waren. Die den luxemburgischen Widerstandsbewegungen verbundene 'Letzeburger National-Union' verlangte die Rückgabe aller 1815 von Luxemburg abgetrennten Gebiete mit Ausnahme einiger kleinerer Gebiete bei Daun und Schleiden. Die radikalsten Verfechter einer derartigen Annexionspolitik verlangten sogar, dass die deutsche Bevölkerung dieser Gebiete ausgesiedelt werden müsse. Zwar machte sich die luxemburgische Regierung die Forderung nach Gebietsabtretungen gegenüber Deutschland zu eigen, doch reklamierte sie lediglich einen 5 bis 10 km schmalen Streifen entlang der bisherigen deutsch-luxemburgischen Grenze, der von 20.000 bis 30.000 Personen bewohnt wurde. Innerhalb der Regierungskoalition setzten sich allerdings die Sozialisten für einen Verzicht auf jegliche Gebietsforderungen an Deutschland ein.

Die Befürworter der 'Desannexion' deutscher Territorien zugunsten Luxemburgs begründeten ihre Forderungen mit historischen, politischen und wirtschaftlichen Argumenten. Sie wiesen auf den willkürlichen Charakter der vom Wiener Kongress verfügten luxemburgischen Gebietsabtretungen an Preußen hin. Ihre Reklamation beinhaltete nur eine Rückforderung ehemals luxemburgischer Territorien. Diese Gebiete hielten sie auch aus militärstrategischen Gründen für notwendig, da nur mit und durch deren Rückgliederung an Luxemburg die Sicherheit des Großherzogtums garantiert werden könne. Des weiteren verwiesen sie darauf, dass die Bevölkerung dieser deutschen Gebiete ihre Annexion an Luxemburg wünsche, und im übrigen sprächen die Bewohner der einzugliedernden Gebiete Luxemburgisch. Doch war klar erkennbar, dass wirtschaftliche Überlegungen das Kernstück der luxemburgischen Forderungen bildeten. Da die landwirtschaftlich ertragreichen Regionen Luxemburgs im Zuge der Rundstedt-Offensive massiv zerstört worden waren, sollten die Gebiete der Eifel die Versorgung Luxemburgs mit Agrarprodukten verbessern. Auch würden für die Bewohner der Grenzgebiete die Behinderungen bei der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Ländereien und Besitztümer auf der anderen Flussseite von Our, Sauer und Mosel, also bisher im Auslande, entfallen. Dazu kam, dass Luxemburg an der Our, in der Nähe von Vianden, ein Wasserkraftwerk errichten wollte, ein Projekt, das seit den zwanziger Jahren diskutiert wurde, allerdings aus unterschiedlichen, u.a. militärischen Gründen nicht durchgeführt werden durfte. Im Falle einer Eingliederung des geforderten deutschen Gebietsstreifens würde die Ourtalsperre zu einem rein luxemburgischen Projekt, das nicht mit Deutschland besprochen und vereinbart werden müsse. Des weiteren ermögliche die projektierte Gebietserweiterung einen Zugriff des Großherzogtums auf das deutsche Eisenbahnnetz auf der rechten Moselseite sowie auf das deutsche Straßennetz jenseits der bisherigen Grenzflüsse, was zu einer beachtlichen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur Luxemburgs führe. Vor allem die Übernahme der deutschen Eisenbahnstrecken galt als unverzichtbare Voraussetzung für die Rentabilisierung der neu gegründeten luxemburgischen Eisenbahngesellschaft. Die 'Lëtzeburger Nationalunio'n' schrieb zusammenfassend an Außenminister Bech: Sans désannexion, sans houille blanche et sans industrie, la fin nous guettera, et notre indépendance ne sera plus qu'une fiction, tôt ou tard nous tomberions comme un fruit mûr dans le giron d'un pays voisin plus diligent.

Wenn auch nicht alle Befürworter einer 'Desannexionspolitik' die Bedeutung der deutschen Gebiete als unbedingt vital für die Eigenstaatlichkeit und Unabhängigkeit des Großherzogtums ansahen, so betonten doch alle den wirtschaftlichen Nutzen, die ökonomischen Vorteile, welche Luxemburg durch diese Gebietserweiterungen erwüchsen. Die luxemburgische Regierung stellte dann auch ihre Forderungen in den Rahmen der Kriegsschädenproblematik. Sie argumentierte, dass die deutschen Gebiete ein Faustpfand für die Kriegsfolgenentschädigung seien.

Die luxemburgische Regierung unterbreitete 1946 und 1947 alliierten Außenministerkonferenzen ihre Wünsche, doch gab es alliierterseits wenig Bereitschaft, auf die luxemburgischen Ansprüche einzugehen. Die Alliierten waren lediglich bereit, geringfügige Grenzkorrekturen zu gestatten.

Anfang 1949 verzichtete die luxemburgische Regierung auf die ursprünglich geforderten Gebietserweiterungen und wollte sich mit der Eingliederung des Kammerwaldes und des Dorfes Roth, beide lagen gegenüber von Vianden, d. h. eines Territoriums von circa 550 ha, zufriedengeben. Die luxemburgische Regierung beabsichtigte, den Kammerwald als Staatsdomäne zu verwalten, und die Einwohner Roths sollten die deutsche Staatsangehörigkeit behalten. Bei dieser Regelung ging es der Regierung weder um einen Gebiets- noch um einen Bevölkerungszuwachs, sondern lediglich um die Einlösung von Entschädigungsansprüchen. Deshalb verzichtete Luxemburg dann auch auf die Übernahme des Dorfes Roth und begnügte sich mit der Abtretung des Kammerwaldes, der am 29. April 1949 von Deutschland auf Luxemburg überging. Am 30. September 1959 verzichtete Luxemburg, nachdem sich die Bundesrepublik verpflichtet hatte, 58,3 Millionen DM an Reparationen an Luxemburg zu zahlen, dann auch auf den Kammerwald.

0.8.Radio Luxemburg

Für [Anm. 17]pour le temps exigé par les nécessités militaires zur Verfügung stellte.

Am Tage der Befreiung der Stadt Luxemburg erkundigte sich das alliierte Militär nach dem Zustand des Senders. Sodann kümmerten sich die Alliierten um die Reparatur von Studios und Sendeanlagen, um die Wiederaufnahme des Sendebetriebs vorzubereiten. Am 20. September beantragten die Alliierten beim Bürgermeister der Stadt Luxemburg die Beschlagnahme von Studios und Sendeanlagen, was dieser am 26. September amtlich verfügte.

Bereits am 21. September 1944 hatten die Alliierten erste Versuchssendungen erprobt. Am 23. September nahm Radio Luxemburg seine regelmäßigen Sendungen wieder auf. Seit dem 1. Oktober unterstand Radio Luxemburg der Kontrolle des PWD/SHAEF, welches Management und Oberaufsicht über den Sender führte sowie für das strategische Programm zuständig war. Da der Sender im Operationsgebiet der 12. Armeegruppe lag, oblag dem P & PW D3et. der 12. Armeegruppe die Verantwortung für die taktischen Sendungen. Doch noch vor der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 verließ die 12. Armeegruppe Luxemburg, so dass vorerst allein das PWD/SHAEF für Luxemburg und dessen Programm zuständig und verantwortlich war. Vom Zeitpunkt der Auflösung des SHAEF im August 1945 bis zum 12. November 1945, dem Tag, an dem wieder die 'Compagnie luxembourgeoise de Radio' (CLR) den Sendebetrieb von Radio Luxemburg übernahm, kontrollierte das American Office of War Information (O.W.I.) den Sender.

Die 12. Armeegruppe benutzte Radio Luxemburg aber auch, um von Anfang Dezember 1944 bis zum 25. April 1945 über dessen Sendeanlagen den Geheimsender 1212, Radio Annie, zu betreiben. Dessen Ziel war es, die Bevölkerung der Rheinlande, sowohl Zivilisten als auch Soldaten, zur Kapitulation und zum Überlaufen zu bewegen.

Doch war das Radio nicht das alleinige Mittel, um auf den Feind, die Deutschen, einzuwirken. Vom 22. September 1944 bis Anfang Mai 1945 gab die PWD der 12. Armeegruppe in Luxemburg eine Heeresgruppenzeitung, die 'Frontpost', heraus, die in der Imprimerie St. Paul gedruckt wurde. Seit dem 5. November 1944 erschien auch noch die 'Feldpost', und vom 27. November 1944 bis 21. April 1945 druckte die Imprimerie St. Paul ebenfalls 'Die Mitteilungen'. Diese Publikationen wurden von denselben Leuten gemacht wie die Radio-Beiträge. Alles in allem war Luxemburg, von der Befreiung des Großherzogtums bis zur deutschen Kapitulation, eines der Hauptzentren der psychologischen Kriegsführung der Alliierten.

Nach Ende der militärischen Nutzung des Senders, Herbst 1945, waren die Vereinigten Staaten an einer weiteren, auf Jahre hinaus vorgesehenen Nutzung von Radio Luxemburg vornehmlich als 'Stimme Amerikas' in Europa interessiert. Doch einschneidende Budgetkürzungen des amerikanischen Kongresses beim O.W.I. führten dazu, dass die Amerikaner dieses Vorhaben fallen lassen mussten. Nun versuchten sowohl die englische als auch die französische Regierung Einfluss auf den Sender zu gewinnen. Diesbezügliche Gespräche und Verhandlungen zogen sich seit Ende 1945 über das ganze Jahr 1946 hin. Dabei waren vor allem die britische Regierung und die BBC die treibenden Kräfte.

Die britische Regierung wünschte, dass die CLR ihr und der französischen Regierung für zwei Jahre die ausschließliche Nutzung sowie Kontrolle des Senders und der gesamten Sendezeit von Radio Luxemburg überließ. Der luxemburgischen Regierung wollte sie die für lokale Sendungen benötigte Sendezeit garantieren, auch könnten Belgien und die Niederlande sowie gegebenenfalls die Vereinigten Staaten an diesem Vorhaben beteiligt werden. Damit könne die britische Regierung kommerzielle Sendungen von Luxemburg nach Großbritannien sowie unkontrollierte Sendungen nach Deutschland unterbinden. Diese Regelung erlaube es dann nämlich der BBC, Deutschland und Österreich radiomäßig zu erfassen, auch könne von Luxemburg aus nach Zentral-, Nord- und Osteuropa gesendet werden. Des weiteren könne so Luxemburg einfacher in die internationalen Verträge über die Wellenverteilung einbezogen werden, und es könnten die ersten Ansätze für eine künftige Umwandlung von Radio Luxemburg in eine Sendestation der Vereinten Nationen geschaffen werden. Nach den britischen Vorstellungen sollten Großbritannien und Frankreich zwar Radio Luxemburg kontrollieren und über die Sendezeit disponieren, doch sollte die CLT auch weiterhin die Konzession über den Rundfunkbetrieb in Luxemburg behalten dürfen.

Zwar gingen die Franzosen auf diese Wünsche ein, doch führten Meinungsunterschiede bei den verschiedenen interessierten und beteiligten Ministerien und Behörden in Frankreich dazu, dass die französische Regierung die britischen Begehren nur dilatorisch behandelte. Ende 1945 hatte General Charles de Gaulle seinen Informationsminister André Malraux angewiesen: ne pas partager avec un gouvernement étranger l'utilisation d'un émetteur appartenant dans sa majorité à des Français. Dieser Leitgedanke des Generals dürfte auch späterhin noch die französische Position in den Verhandlungen mit Großbritannien bestimmt haben. Da der französische Staat direkt an der CLR beteiligt war und auch noch über die französischen Aktionäre seine Interessen bei der Gesellschaft wahrnehmen lassen konnte, war sein Einfluss auf den Sender gesichert. Er brauchte deshalb nicht den kostspieligen Umweg über die Mietung von Sendezeiten zu gehen.

Die luxemburgische Regierung versicherte den Briten zwar, sie wolle ihnen agreable sein, doch sei dies a desire which the Luxembourg Government must reconcile with their rights, with their contractual obligation to the concessionary company, with their financial interest in the appreciable revenue that could accrue from the Station and with consideration of an international order. Auch wies die Regierung darauf hin, dass eine Verpachtung des Senders an ausländische Regierungen des questions com­plexes de souveraineté nationale schaffen würde. Dabei stellte sich z. B. die Frage, wie das Großherzogtum seine Zensur- und Kontrollrechte ausüben könne gegenüber Sendungen, die im Auslande produziert und von fremden Regierungen inspiriert seien. Auch wollte die luxemburgische Regierung nicht auf die beachtlichen Einnahmen aus dem Konzessionsvertrag mit der CLR verzichten. Um ihre Zurückhaltung und ihr Verzögern zu kaschieren, verwies die luxemburgische Regierung darauf, dass das britische Vorhaben nur durch privatrechtliche Verträge zwischen den interessierten Regierungen und der CLR zu verwirklichen sei, da sie durch einen rechtsgültigen Konzessionsvertrag den Sendebetrieb an die CLR abgetreten habe. So konnte die luxemburgische Regierung den Eindruck erwecken, sie stehe den britischen Plänen wohlwollend gegenüber, doch gleichzeitig war es ihr möglich, diese zu hintertreiben, ohne dass sie direkt und öffentlich in Erscheinung treten musste.

Denn die CLR stand der britischen Übernahme des Sendebetriebs von Radio Luxemburg ablehnend gegenüber. Sie wollte nicht die gesamte Sendezeit verpachten, zumindest nicht an ausländische Regierungen. Deren Zugriff wünschte sie den Sendebetrieb vorzuenthalten. Und die luxemburgischen Mitglieder des Verwaltungsrates der CLR, diese besaßen immerhin die Stimmenmehrheit in den Organen der Gesellschaft, sprachen sich einstimmig gegen eine Verpachtung des Sendebetriebs aus.

Sehr schnell musste die britische Regierung erkennen, dass ihre Vorschläge in den Verhandlungen und Gesprächen mit den übrigen interessierten und beteiligten Stellen auf wenig Unterstützung stieß. Deshalb beabsichtigte sie sogar, to apply a little indirect pressure on the Luxembourg Government. Durch ein Verbot der Ausfuhr von Devisen zur Finanzierung von Reklamesendungen britischer Unternehmen versuchte die britische Regierung Druck auf die CLR auszuüben. Doch auch diese Maßnahmen halfen nichts. Ende 1946 stand fest, dass die Vorstöße der britischen Regierung gescheitert waren. Auch nach 1945 blieb Radio Luxemburg, wie in den dreißiger Jahren, als privater, kommerzieller Sender bestehen.

0.9.Die luxemburgischen Eisenbahnen

Nach [Anm. 18] der Befreiung Luxemburgs stellte sich für die Regierung sofort die Frage nach der Organisation, der Verwaltung und der Nutzung der luxemburgischen Eisenbahnen. Vor der deutschen Besetzung wurden die luxemburgischen Eisenbahnen von verschiedenen ausländischen Gesellschaften betrieben. Die deutsche Zivilverwaltung hatte allerdings die Vereinheitlichung des luxemburgischen Bahnnetzes verfügt und die luxemburgischen Bahnen der Deutschen Reichsbahn übertragen. So war die Vereinheitlichung der luxemburgischen Eisenbahnen bei der Befreiung des Landes eine Tatsache, die damals im Interesse der alliierten Streitkräfte beibehalten werden musste, allerdings auch im Interesse des Landes lag.

In Frankreich gab es allerdings Bestrebungen, auch künftig die Rechte der französischen Regierung in Luxemburg zu wahren. Bereits Anfang Oktober 1944 wurde im französischen Außenministerium der Wunsch geäußert, que la Société Nationale des Chemins de Fer français devrait être mise en mesure de reprendre, dans un délai aussi bref que possible, l'exploitation du réseau Guillaume-Luxembourg. [Anm. 19] Damals schlug der französische Außenminister Georges Bidault sogar der luxemburgischen Regierung vor, de faire assurer par la Société Nationale des Chemins de Fer Français la gestion de l'ensemble du réseau du Grand-Duché. Diese französischen Bemühungen wurden vor allem von militär-strategischen Überlegungen bestimmt. Für Frankreich waren diese nämlich eng verbunden au problème des garanties à prendre contre une nouvelle agression allemande.

Frankreich wollte damals die Betriebsführung des gesamten luxemburgischen Eisenbahnnetzes übernehmen. Sollte das nicht möglich sein, dann wollte es wenigstens zu den Vorkriegsverhältnissen zurückkehren und die Exploitation der Wilhelm-Luxemburg-Bahnen übernehmen. Dabei missachtete es damals ebenso wie bereits in der Zwischenkriegszeit seine Belgien gegebene Zusage, auf die Ausbeutung der luxemburgischen Eisenbahnen zugunsten Belgiens zu verzichten. Belgien wollte künftig, wie bereits in den zwanziger und dreißiger Jahren, Streitigkeiten und Auseinandersetzungen mit Frankreich wegen Besitzes und Betriebs der luxemburgischen Eisenbahnen vermeiden. Da es vornehmlich wirtschaftliche Interessen an den luxemburgischen Bahnen hatte, schlug es vor, à chercher une solution par laquelle la Belgique et la France s'associeraient au Luxembourg dans l'exploitation du réseau ferré. Auch war Belgien bereit, Luxemburg in der Betreibergesellschaft eine Vormachtstellung zuzugestehen, während die Beteiligungen Frankreichs und Belgiens gleich sein sollten. [Anm. 20] Mit diesen Vorschlägen näherte sich Belgien den luxemburgischen Vorstellungen.

Vor die Frage gestellt, ob künftig die luxemburgischen Eisenbahnen von einer privaten Gesellschaft, den belgischen oder französischen Eisenbahnen oder vom luxemburgischen Staat betrieben werden sollten, entschied die Regierung sich für die exploitation par une société d'économie mixte avec participation préponderante de l'Etat. Am Kapital der neu gegründeten 'Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois' (CFL) beteiligten sich der luxemburgische Staat mit 51%, Frankreich und Belgien mit jeweils 24,5%, auch entsandten die drei Regierungen Vertreter in die Organe der Gesellschaft, wobei allerdings sichergestellt wurde, dass die Luxemburger jeweils in der Mehrheit waren. Die getroffene Vereinbarung garantierte dem luxemburgischen Staat ein Kontroll- und Interventionsrecht, welches die Berücksichtigung seiner Interessen gewährleistete.

Die damals gefundene Lösung, die auf den deutschen Maßnahmen als Voraussetzungen aufbaute, berücksichtigte die ökonomischen Interessen des Landes, war den öffentlichen Finanzen von Vorteil und trug den Belangen der Belegschaft Rechnung. Des weiteren ermöglichte sie de concilier d'une façon heureuse les intérêts politiques et économiques de notre allié économique, la Belgique et de notre grande amie, la France. Die 1946 getroffene Regelung hatte nämlich den Vorteil, daß die nunmehr vereinigten Eisenbahnen nicht mehr Streit- und Zankobjekt, sei es aus militärstrategischen, sei es aus wirtschaftlichen oder lediglich aus Prestigegründen, zwischen den Nachbarstaaten des Großherzogtums waren. Auch hatte durch sie Luxemburg einen Teil seiner Souveränität zurückerhalten.

0.10.Bevölkerungstransfers

Ein [Anm. 21] Problem, das sich nach der Befreiung des Großherzogtums sofort stellte, war dasjenige der Bevölkerungsverschiebungen, welche durch die nationalsozialistische Politik und durch die militärischen Ereignisse bei der Befreiung des Territoriums entstanden waren.

Anfang 1945 stellten die Briten fest, dass von einer Bevölkerung von ca. 300.000 Bewohnern 30.000 noch in Deutschland weilten und 70.000 wegen der Ardennenoffensive zwangsumgesiedelt worden waren. Bis Anfang April 1945 waren davon circa 60.000 in ihre wieder freigegebenen Ortschaften zurückgekehrt. Lediglich alte Leute und Kinder verblieben noch in den nicht zerstörten Gegenden des Landes. [Anm. 22]

Innerhalb der luxemburgischen Verwaltung wurde ein eigenes 'Commissariat au Rapatriement' geschaffen, um sich um die Flüchtlinge und um die aus ihrer Heimat Verschleppten zu kümmern. Für Rückführungen aus dem besetzten Deutschland waren allerdings immer noch die alliierten Militärbehörden zuständig, die auf die Respektierung ihrer Prärogative pochten. Energisch beanstandeten sie, dass die Union ohne Auftrag und ohne Ermächtigung luxemburgische KZ-Insassen aus dem KZ Buchenwald nach Luxemburg gebracht hatte. Die alliierten Militärbehörden verboten auch die Suche durch Privatpersonen nach Familienangehörigen in Deutschland. Des weiteren verlangten sie von der luxemburgischen Regierung, dass bestimmte Gruppen von Heimkehrern, z.B. KZ-Gefangene, für 14 Tage in Quarantäne genommen wurden. Dabei machten sie die luxemburgischen Behörden dafür verantwortlich, dass die Isolierung dieser Personen auch beachtet und durchgesetzt wurde. Die Rückführung der sich im besetzten Deutschland unfreiwillig aufhaltenden Luxemburger durfte nur unter Aufsicht und Kontrolle der alliierten Militärbehörden erfolgen, die sich gegen Eigenmächtigkeiten aus Luxemburg wehrten.

Viele Luxemburger warfen aber der luxemburgischen Regierung vor, sie engagiere sich nicht energisch genug und tue zu wenig für die Rückführung insbesondere der Deportierten und politischen Gefangenen. Diese Kritik flaute aber ab, als immer mehr und mehr Luxemburger aus Deutschland heimkehrten.

Doch die Schwierigkeiten der luxemburgischen Regierung wurden nicht nur durch die Militärbehörden verursacht, sie waren teilweise auch politisch bedingt. So gab es Mitte 1945 z. B. Schwierigkeiten bei der Rückkehr derjenigen Luxemburger, die sich in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands aufhielten. Überhaupt waren die Beziehungen zur Sowjetunion nicht unproblematisch.

Die osteuropäischen 'Displaced Persons', die sich in Luxemburg aufhielten, wurden im Lager Ansembourg zusammengezogen. Anfang Mai 1945 lebten dort 157 Personen, die meisten Russen, aber auch einige Polen und Jugoslawen. Anfang Juni 1945 wurden 322 Russen von Ansembourg mit einem Militärtransport in ein Lager nach Reims verbracht, von dort aus sollten sie in die Sowjetunion überführt werden. Die Sowjetunion verlangte, dass alle sich in Luxemburg aufhaltenden Russen in die Sowjetunion zurückkehrten. Da aber nicht alle russischen Flüchtlinge, z.B. ehemalige Angehörige der Vlassow-Armee, in die Sowjetunion zurückgehen wollten, übte die Sowjetunion Druck auf die luxemburgische Regierung aus. Sie zögerte die Rückführung der luxemburgischen Zwangsrekrutierten der Wehrmacht, die von der Roten Armee gefangengenommen worden waren, hinaus. Deren Rückkehr zog sich dann auch über Jahre hin.

Luxemburg war aber auch Durchzugsgebiet für 'Displaced Persons' aus anderen Ländern. Zur Betreuung dieser Personen waren vier Lager - Luxemburg, Moutfort, Ansembourg, Schrassig - eingerichtet worden, die über 1.500 Personen aufnehmen konnten. Allerdings gab es bei der Verwaltung dieser Lager erhebliche Schwierigkeiten: Es fehlte an Nahrungsmitteln und an Mineralöl.

Kurzfristig, z.B. Mitte 1945, gab es auch Probleme beim Durchzug der alliierten Truppen. Täglich passierten circa 2.400 Soldaten Luxemburg, doch verfügten die alliierten Militärbehörden lediglich über Raum zur Logierung von 1.000 Personen.

Seit September 1945 überließen die Amerikaner der luxemburgischen Regierung, auf deren Ersuchen, circa 5.000 deutsche Kriegsgefangene. Diese wurden bei Wiederaufbauarbeiten und vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt. Seit 1947 war die luxemburgische Regierung bestrebt, möglichst viele dieser deutschen Kriegsgefangenen als "freie Arbeiter" anzuwerben, um sie weiter in Luxemburg zu beschäftigen. Die übrigen wurden bis September 1947 nach Deutschland entlassen. [Anm. 23]

0.11.Politische Säuberungen

Besondere [Anm. 24] Probleme, deren sich die luxemburgische Exilregierung bereits in London annahm, stellten die beabsichtigten politischen Säuberungen dar, in Sonderheit die strafrechtliche Verfolgung von Kollaborateuren und Kriegsverbrechern. Seit 1943 änderte bzw. ergänzte die Regierung das Strafrecht, um die Strafverfolgung der politischen Kriminellen rechtlich abzusichern. Auch verfügte sie Änderungen in der Justizorganisation, um sowohl dem Gericht als auch der Staatsanwaltschaft u.a. die personellen Möglichkeiten zur Strafverfolgung zu geben. Dabei wurde auch bestimmt, dass zwei der Beisitzer des Kriegsverbrechertribunals Angehörige von Widerstandsorganisationen sein mussten. Auch musste ein Delegierter der Widerstandsorganisationen der Spezialkommission angehören, welche über Sequestration des Besitzes luxemburgischer Kollaborateure entschied. Noch in London hatte nämlich die Regierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Sequesteramtes geschaffen, das bis zu einer späteren Entscheidung die Verwaltung von Feindvermögen resp. vom Besitz von Kollaborateuren übernehmen sollte.

Bei der Verfolgung der Reichsdeutschen, welche verdächtigt wurden, Kriegsverbrechen begangen zu haben, war die luxemburgische Staatsanwaltschaft auf die Hilfe der alliierten Militärbehörden angewiesen, weil die meisten gesuchten Deutschen sich bei der Befreiung Luxemburgs nach Deutschland abgesetzt hatten. So hielt sich der Chef der Zivilverwaltung, Gauleiter Simon, in Paderborn unter falschem Namen versteckt. Nachdem er von den britischen Behörden gefasst worden war und nach Luxemburg ausgeliefert werden sollte, beging er Selbstmord. Die luxemburgische Staatsanwaltschaft ermittelte gegen 181 Reichsdeutsche wegen Kriegsverbrechen. Gegen 162 wurde in Luxemburg ein Gerichtsverfahren eröffnet. Erst Mitte 1949 erging das erste Urteil gegen einen deutschen Kriegsverbrecher. Im Laufe der Jahre wurden insgesamt 44 Deutsche verurteilt, davon fünf zum Tode (drei in Abwesenheit), 15 wurden freigesprochen, und in 103 Fällen wurde das Verfahren eingestellt. [Anm. 25] Von den Todesurteilen wurde keines vollstreckt. Die Gründung der Bundesrepublik und der Beginn der Normalisierung der Beziehungen zwischen Luxemburg und der Bundesrepublik beeinflussten die Behandlung der deutschen Kriegsverbrecher und den Vollzug der Strafen. Zu Weihnachten 1957 wurde der letzte Kriegsverbrecher nach Deutschland abgeschoben.

Auch sollten alle Luxemburger, die mit den Deutschen kollaboriert hatten, zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. In den ersten Tagen nach der Befreiung des Landes nahm die Union, und zwar ohne Mandat und deshalb - so die Regierung - illegal, einige Tausende der Kollaboration Verdächtiger fest. Im Nachhinein legalisierte die Regierung diese Festnahmen. Um den 'massiven Festnahmen' überhaupt eine rechtliche Grundlage zu geben, verfügte die Regierung Ende 1944, dass neben den Internierungen aufgrund richterlicher Anordnungen auch ein provisorisches "internement administratif" aufgrund einer Anordnung des Justizministeriums erfolgen durfte. Am 6. Mai 1945 wurden 3.334 Personen in luxemburgischen Gefängnissen festgehalten, diese Zahl stieg bis zum 20. Mai auf 3.431 und auf 4.498 am 3. Juni an. Am 27. Juni 1945 saßen insgesamt 5.721 Personen wegen politischer Vergehen in luxemburgischen Gefängnissen. Dieser rapide Anstieg der Zahl der Gefangenen lässt sich dadurch erklären, dass damals, Mitte 1945, viele Luxemburger ins Großherzogtum zurückkehrten, die bei der Befreiung des Landes ins Reich geflohen waren. Allgemein gab es eine ziemlich hohe Fluktuation bei den Gefangenen. Im März 1945 z.B. wurden 492 Gefangene entlassen, und in der ersten Aprilhälfte desselben Jahres wurden 439 Gefangene, wenigstens vorläufig, freigelassen. Circa 300 Kinder wurden damals der staatlichen Aufsicht unterstellt. Ein großes Problem waren damals die Unterbringungsmöglichkeiten für die Gefangenen. Die Gefängnisse im Grund und auf dem Limpertsberg waren damals überfüllt. Deshalb ließ die Regierung Lager im Norden des Landes errichten. Im Jahre 1945 gab es deren 18. Die Insassen dieser Lager wurden bei Rekonstruktionsarbeiten in den während der Ardennenschlacht zerstörten Gebieten eingesetzt.

Am 9. April 1945 begannen die Prozesse gegen die der Kollaboration angeklagten Luxemburger. Bis zum 26. Juni 1945 wurden 116 Urteile gefällt, jede Woche wurden circa 35 Fälle verhandelt. Die luxemburgischen Gerichtsinstanzen führten damals insgesamt 9.546 strafrechtliche Untersuchungen durch. In 5.242 Fällen erging ein Urteil, wobei es zu 2.275 Verurteilungen kam, d. h. in 23,83% aller untersuchten Fälle. Die Gerichte fällten damals zwölf Todesurteile, von denen acht vollstreckt wurden, 249 Personen wurden zu Zwangsarbeit verurteilt, davon 23 lebenslänglich, 31 zu Strafen zwischen 20 und 25 Jahren und 192 zu Strafen zwischen 10 und 20 Jahren. Weitere 1.366 Angeklagte wurden zu Gefängnis und 645 zu Zuchthaus verurteilt.[Anm. 26] Ab Mai 1947 wurden diejenigen Verurteilten, welche die Hälfte ihrer Strafe abgesessen hatten, freigelassen. Im Jahre 1949 saßen nur noch 266 'politische Gefangene' in luxemburgischen Gefängnissen. Am 12. Januar 1955 profitierten die letzten luxemburgischen Verurteilten von einer vom luxemburgischen Parlament verabschiedeten Amnestie.

Neben den Prozessen gegen Kriegsverbrecher und Kollaborateure ordnete die Regierung aber auch, am 30. November 1944, politische Säuberungsaktionen gegen Beamte an. Diejenigen Beamten, welche die Besatzungszeit über im Amte geblieben waren, sollten auf ihre patriotische Haltung hin überprüft werden. Durch diese Maßnahme wollte die Regierung Ungewissheiten über die politische Zuverlässigkeit ihrer Beamten beseitigen und wollte diese gleichzeitig gegen Attacken schützen. Diese Aktion, welche sich ursprünglich lediglich auf die Beamtenschaft bezog, wurde im Laufe des Jahres 1945 auch auf fast alle übrigen Berufsgruppen ausgedehnt: Beschäftigte der großherzoglichen Güterverwaltung, Jäger, Notare, Ärzte, Künstler, Industrielle usw. Bis Mitte September 1946 waren fast 25.000 Dossiers zusammengestellt worden, und die zuständigen Kommissionen hatten bis zu diesem Zeitpunkt 22.144 Dossiers abschließend bearbeitet. In 870 Fällen (3,99%) kam es zu Beanstandungen, dabei wurden u.a. Geldstrafen verhängt, ein Tadel ausgesprochen, bzw. Beamte wurden zurückgestuft oder - wie in 231 Fällen (1,3% der Beamten) geschehen - aus dem Amt entlassen. In 6,12% aller untersuchten Fälle wurde das patriotische Verhalten der Überprüften hervorgehoben; die Haltung von 7,58% aller Beamten wurde positiv gewürdigt.

Innerhalb der Bevölkerung herrschte eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Art und Weise der Durchführung der politischen Säuberungen in Luxemburg. Beanstandet wurde die Langsamkeit des Vorankommens der Verfahren, und kritisiert wurde die Milde der Entscheidungen. Auch warf man der Regierung vor, die Kleinen zu verfolgen und die Großen laufen zu lassen. Für viele Kritiker erfolgte keine wirkliche Säuberung. Neben diesem allgemeinen Ärger über die politischen Säuberungen manifestierten Kreise des organisierten Widerstandes ihren Unmut darüber lautstark in Zeitungsartikeln, Flugblättern und bei öffentlichen Manifestationen. Die Regierung und einzelne ihrer Mitglieder, insbesondere der Justiz- und der Epurationsminister, wurden heftig attackiert, verschiedentlich wurde sogar deren Legitimität infrage gestellt.

0.12.Wirtschaftliche Probleme

Nach [Anm. 27] der Befreiung des Großherzogtums waren die wirtschaftlichen Probleme des Landes sehr groß. Insbesondere die Ardennenoffensive hatte zu massiven Zerstörungen geführt. Damals wurden die materiellen Schäden auf 600 Millionen Dollar geschätzt. Von den Zerstörungen waren 58,3% des Territoriums sowie 38,6% der Bevölkerung direkt betroffen. Die Hälfte der Oeslinger Dörfer war zerstört, 40% der Landwirtschaft und 33% der Häuser. Im Lande waren 157 Brücken gesprengt worden, 23% des staatlichen Straßennetzes sowie 14% der Gemeindewege waren in Mitleidenschaft gezogen worden. Von der Ernte 1944 waren zwei Drittel vernichtet worden, die Trauben konnten überhaupt nicht geerntet werden, da die Weinberge zur Erntezeit größtenteils im von der deutschen Armee einsehbaren Niemandsland lagen. Lediglich die Industrie hatte nur geringe Schäden zu verzeichnen. Dazu kam, dass die normalen, geordneten Handelsbeziehungen zu den ehemaligen Handelspartnern noch nicht funktionierten und das Großherzogtum ziemlich isoliert dastand, dies vor allem auch, weil es große Transportschwierigkeiten gab.

Um die Probleme irgendwie in den Griff zu bekommen und um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten meistern zu können, schuf die Regierung sofort eine Vielzahl von Behörden und Dienststellen: ein Office de l'Etat des Dommages de Guerre, ein Commissariat Général pour la Reconstruction, ein Commissariat au Ravitaillement und ein Office du Prix. Daneben wurden Umorganisationen innerhalb der Regierungsverwaltung vorgenommen. So schuf die Regierung jene Instrumente, um im Wirtschaftsgeschehen zu intervenieren, damit die dringlichsten Bedürfnisse der Bevölkerung befriedigt werden konnten.

Die Versorgungsprobleme mussten gelöst werden. Anfangs, bis September 1945, erfolgte die Versorgung Luxemburgs durch die amerikanische Armee, später, ab Oktober 1945, sollte sie im Rahmen der belgisch-luxemburgischen Wirtschaftsunion erfolgen. Da Luxemburg auf den Import von Gütern angewiesen war, lag die Gestaltung der Versorgungspolitik nicht allein in den Händen der luxemburgischen Regierung und der luxemburgischen Wirtschaft.

Nach der Befreiung des Landes war die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung. Dazu musste sie an der Rationierung vieler Güter festhalten, aus sozialen Gründen, um auch eine genügende Versorgung der minderbemittelten Schichten mit dem Allernötigsten zu garantieren, aus wirtschaftlichen Gründen, da andernfalls Ausgaben für Nahrungsmittelimporte die finanziellen Möglichkeiten Luxemburgs erheblich beeinträchtigt hätten, und aus außenpolitischen Gründen, da die ebenfalls gebeutelten Wirtschaftspartner Luxemburgs einen Anspruch auf einen kontrollierten und sparsamen Umgang mit ihrer ins Großherzogtum exportierten Mangelware hatten. Dabei gelang es der Regierung, den Luxemburgern eine im internationalen Vergleich günstige Versorgung zu garantieren. Ende 1944 erhielten die Luxemburger Nahrungsmittel mit einem Nährwert zwischen 1.742 und 1.800 Kalorien, während die Versorgung der Belgier lediglich an 1.400 Kalorien heranreichte und den Niederländern nicht einmal 1.000 Kalorien täglich zustanden. Der Regierung gelang es bis Mai 1945, den Kaloriengehalt bis auf 1.830 Kalorien zu erhöhen, im April 1946 erreichte er sogar 1.934 Kalorien. Einzelne Arbeiter erhielten daneben noch zusätzliche Rationen von 700 bis 1.350 Kalorien. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhielten täglich 2.100 Kalorien. Zwar lagen die damaligen Rationierungssätze für Erwachsene noch leicht unter den medizinisch festgelegten Normen, doch konnte nicht von Unterernährung gesprochen werden, da die oben angeführten Werte sich auf die rationierten Güter bezogen, die Bevölkerung aber auch noch eine Vielzahl von Gütern beziehen konnte, die nicht unter die Rationierung fielen, wie frische Fische, Eier, Gemüse usw. Dazu kamen auch noch periodisch verteilte Sonderrationen. Im Mai 1946 erreichte die Versorgung circa 75% des Vorkriegsstandards.

Im europäischen Vergleich war damit eine relativ großzügige Lebensmittelversorgung sichergestellt, so dass Luxemburg damals zu den bestversorgten Ländern zählte. Trotzdem legte die Regierung für verschiedene Produkte Vorräte an und ermahnte die Bevölkerung immer wieder zur Disziplin. Als sie 1945 verschiedene Rationierungsmaßnahmen lockerte, da machte sie eher negative Erfahrungen, so dass sie sich entschloss, das Rationierungssystem auch bei jenen Waren vorerst noch nicht aufzugeben, die in einer Bedarf und Nachfrage deckenden Menge vorhanden waren. Zwar war die Regierung bestrebt, möglichst bald zur allgemeinen Handelsfreiheit zurückzukehren, doch hielt sie das für nicht angebracht, solange sie bestimmte rare Güter subventionieren musste und solange Luxemburgs Nachbarn noch nicht zum freien Handel zurückgekehrt waren, um deren Bewohnern keinen Anreiz zu geben, sich in Luxemburg zu versorgen. Doch gab es nicht nur Probleme bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln, auch die Belieferung mit Rohstoffen und Industriegütern war damals schwierig.

Das Industriepotential Luxemburgs war bei der Befreiung des Landes mehr oder weniger intakt geblieben, so dass man die Produktion sofort hätte wieder aufnehmen können. Doch fehlte es damals vor allem an Brenn- und Treibstoff. Allerdings verfügte Luxemburg bereits im September 1945 über genügende Mengen an Benzin. Deshalb konnte bei der Benzinverteilung großzügig verfahren werden. Doch konnte die Rationierung von Treibstoff nicht, wie ursprünglich geplant, bereits Mitte 1946 ganz aufgehoben werden, da man die Initiative für eine derartige Aufhebung Großbritannien und den Nachbarländern überlassen wollte.

Katastrophal war die Versorgungslage bei Brennstoffen. Seit September 1944 lag die Produktion der luxemburgischen Eisen- und Stahlwerke mehr oder weniger still. Dabei machte die Schwerindustrie circa 95% der industriellen Produktionskapazität des Landes aus. Lediglich 5% entfielen auf Mittel- und Kleinindustrie. Die schwerindustriellen Produkte wurden fast ausschließlich exportiert.

Bis September 1945 produzierte vor allem die HADIR, während die Werke der ARBED, des größten Konzerns der Schwerindustrie in Luxemburg, überhaupt nicht arbeiteten. Von den 31 Hochöfen der luxemburgischen Eisenwerke waren damals lediglich fünf in Betrieb. Auch produzierte die HADIR damals ausschließlich für die amerikanische Armee. Im September 1945 wurden die schwerindustriellen Erzeugungsmöglichkeiten der luxemburgischen Schwerindustrie nur zu circa 16% ausgenutzt.

Diese Produktionsschwierigkeiten gingen vor allem auf die Probleme bei der Koksversorgung zurück. Im September 1945 wurde der luxemburgische Koksbedarf nur zu 30% abgedeckt. Erst nachdem Luxemburg erhöhte Koksbezüge von der Ruhr zugesichert worden waren, verbesserte sich die Lage der luxemburgischen Schwerindustrie. Allerdings behinderten eine ungenügende Bereitstellung von Fahrzeugen, sonstige Transportschwierigkeiten und Streiks im Kohlebergbau auch weiterhin eine zufriedenstellende Versorgung Luxemburgs mit Koks. Dies hatte zur Folge, dass keine bzw. nur geringe Vorräte angelegt werden konnten. Des weiteren war die Koksqualität nicht immer die beste. Allerdings gelang es allmählich, die Schwierigkeiten zu überwinden und die Eisen- und Stahlproduktion zu steigern. Im Mai 1946 erreichte die luxemburgische Schwerindustrie lediglich 45% der Vorkriegsproduktion. Im November 1946 konnte sie ihre Produktionskapazitäten zu 65% ausnützen, von Januar bis Februar 1947 erreichte die Erzeugung sogar 80% des Durchschnitts der dreißiger Jahre. Diese Normalisierung der Eisen- und Stahlproduktion schützte die luxemburgische Schwerindustrie allerdings nicht vor Konjunkturschwankungen in den Nachbarländern, welche negative Rückwirkungen auf die luxemburgische Erzeugung hatten. So waren im Juni 1946 z.B. 13 Hochöfen in Betrieb, im Januar 1947 nur noch 12, im Oktober 1947 jedoch bereits wieder 17, mehr als die Hälfte der vorhandenen Hochöfen.

Die luxemburgische Regierung hatte ein besonderes Interesse daran, dass die Werke der Schwerindustrie möglichst bald eine umfangreiche Produktion aufnehmen konnten. Der Export von Eisen und Stahl war wichtig zur Finanzierung von Importen, auf die Luxemburg unbedingt angewiesen war. Des weiteren entließ der ARBED-Konzern 1945, obschon seine Werke nicht in Betrieb waren, seine Beschäftigten nicht. Er zahlte ihnen ihre Löhne weiter und delegierte sie, in dem Maße wie angefordert, zu Rekonstruktionsarbeiten. Durch die vom ARBED-Konzern gewährten Lohnfortzahlungen konnte eine gefährliche soziale Krise vermieden werden, doch konnten diese Zahlungen zeitlich nicht unbegrenzt gewährt werden, ohne dass der Konzern in seiner finanziellen Substanz gefährdet wurde. Auch war die Stromversorgung Luxemburgs abhängig von der Tätigkeit der Eisenwerke, da sie den größten Teil des Stroms produzierten, der ins luxemburgische Verteilernetz eingespeist wurde. Eine gesicherte, kontinuierliche Produktion der Schwerindustrie war eine eminent politische Aufgabe, denn von ihr hingen nicht nur die wirtschaftliche Prosperität, sondern auch der soziale Friede und die politische Stabilität des ganzen Großherzogtums ab.

Auch die Gewinnung von Eisenerz, eine wichtige Komponente der Schwerindustrie, blieb weit hinter der Vorkriegsproduktion zurück. Im September 1945 wurden nur circa 30% der Kapazitäten des Eisenerzbergbaus genutzt. Circa 73% des Erzes wurden nach Belgien exportiert. Anfang 1946 hatte die Förderung erst ca. 36% der Kapazität erreicht. Damals fehlte vor allem Grubenholz, auch mangelte es an qualifizierten Arbeitskräften, und es gab auch nur ungenügende Absatzmöglichkeiten.

Aber auch die Mittel- und Kleinindustrie waren von den damaligen Be- und Einschränkungen betroffen. So konnte z. B. die Wandplattenfabrik Cerabati in Wasserbillig und das Fayencerie-Werk in Siebenbrunnen ihre Produktion nicht weiterentwickeln, da es ihnen an Kohle ermangelte. Die luxemburgischen Gerbereien nahmen erst im Mai 1945 ihre Produktion wieder auf, und noch Mitte 1946 konnten die einzelnen Betriebe lediglich zwischen 30 und 60% ihrer Kapazitäten ausnützen.

Ab 1948 erreichte die luxemburgische Schwerindustrie mehr oder weniger wieder den Produktionsstand der Vorkriegszeit, damals wurde ihr auch der Koks wieder etwa in den Vorkriegsmengen geliefert. Ende 1948 produzierte sie sogar soviel Eisen und Stahl wie bisher noch nie in ihrer fast 100jährigen Geschichte. Zum 1. Januar 1949 wurde auch die Rationierung von Brot und Butter aufgehoben; damit wurden die letzten Rationierungsmaßnahmen beseitigt, die Bewirtschaftung der Versorgung eingestellt.

Nach der Befreiung des Großherzogtums genoss die Wiederingangsetzung sowohl der landwirtschaftlichen als auch der industriellen Produktion oberste Priorität. Doch gleichzeitig stellten Regierung und Wirtschaft Überlegungen an, wie die luxemburgische Wirtschaft modernisiert und diversifiziert werden könnte. In der Landwirtschaft sollte eine Verbesserung der Zuchttiere angestrebt werden, und mit modernen Techniken wollte man zu einer rationellen Ausnutzung der Molkereien sowie zu einer Optimierung des Saatguts gelangen. Ziel der staatlichen Politik war es, die Mechanisierung und Motorisierung der luxemburgischen Landwirtschaft voranzutreiben. Allein 1945 wurden 125 amerikanische Traktoren und ein Dutzend Traktoren aus der Schweiz eingeführt. Die Schweiz stellte außerdem Traktoren für den Einsatz in den Katastrophengebieten leihweise zur Verfügung. Um das angestrebte Ziel zu erreichen, mussten die Bauern erst einmal lernen, mit Traktoren umzugehen, auch drängte sich eine Flurbereinigung auf, um einen optimalen Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen zu erlauben. Im industriellen Bereich sollten die Betriebe neu ausgerüstet und modernisiert werden, dafür wollte der Staat der Mittel- und Kleinindustrie zinsverbilligte Kredite zur Verfügung stellen. Doch sollten in Luxemburg auch neue Industrien angesiedelt werden, um eine ausgewogenere nationale Wirtschaftsstruktur zu erreichen. Dabei dachte die Regierung z. B. an europäische Niederlassungen großer amerikanischer Unternehmen, die vor allem Eisen und Stahl verarbeiteten. In Luxemburg ging man davon aus, daß amerikanische Filialen, die bisher ihren Sitz in Deutschland hatten, wo nun viele Werke zerstört waren, das Transportwesen nur mehr ungenügend funktionierte und eine allgemeine Armut herrschte, großes Interesse daran hätten, sich im Großherzogtum niederzulassen, wo man ihnen viele Vorzüge bieten könne. U.a. dachte man seitens der Regierung daran, die OPEL-Werke zu bewegen, in Luxemburg ein Autowerk zu errichten. In Luxemburg erlaubten es die durch die Zerstörungen bedingten Wiederaufbaumaßnahmen, gerade im Bereich der Infrastruktur Neuerungen durchzuführen, die für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes allgemein förderlich sein konnten.

Um günstige Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Aufschwung und eine Ausweitung der industriellen Aktivitäten zu schaffen, verabschiedete das luxemburgische Parlament im Jahre 1948 eine Verfassungsänderung, die la liberté du commerce et de l'industrie, l'exercice de la profession libérale et du travail agricole als Grundrechte in die Verfassung hineinschrieb.

0.13.Normalisierung

Doch in den ersten Jahren nach der Befreiung des Großherzogtums sorgten sich die politisch Verantwortlichen nicht allein um die Normalisierung der Wirtschaft, sie bemühten sich auch, neue zukunftsträchtige Optionen für das luxemburgische Staatswesen insgesamt zu schaffen. Die vom Parlament im Jahre 1948 verabschiedeten Verfassungsänderungen [Anm. 28] definierten Luxemburg als "démocratie parlementaire". Grundsätzlich war diese Entscheidung zwar nichts Neues, denn seit den Verfassungsänderungen von 1919, welche das Prinzip der Volkssouveränität und das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen eingeführt hatten, war Luxemburg eine Demokratie, doch wollte man nach den Erfahrungen des 'Dritten Reiches' nicht nur allen diktatorischen, sondern auch allen ständestaatlichen Bestrebungen eine klare Absage erteilen. Gleichzeitig gab Luxemburg auch seine 1867 von den europäischen Großmächten garantierte Neutralität auf. Damit erhielt das Land seine außenpolitische Handlungsfreiheit zurück und konnte seine Integration in die westlichen Bündnissysteme betreiben. Dies waren Voraussetzungen für die wirtschaftliche Prosperität, den sozialen Frieden, die politische Stabilität und die militärische Sicherheit des Großherzogtums. In der direkten Nachkriegszeit wurden die Fundamente für die so erfolgreiche Entwicklung Luxemburgs gelegt. Damals begann der Staat damit, sich von Bindungen zu lösen, die seine Handlungsfreiheit einschränkten, sowie sich jene Mittel zu geben und sich jene Interventionsmittel zu schaffen, die es ihm erlaubten, eine Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik zu betreiben, welche den Reichtum des Landes förderte.  

Anmerkungen:

  1. Paul Dostert: Luxemburg zwischen Selbstbehauptung und nationaler Selbstaufgabe. Die deutsche Besatzungspolitik und die Volksdeutsche Bewegung 1940-1945, Luxembourg 1985. Zurück
  2. 25.3.1943: Jahrgang 1925; 8.12.1943: Jahrgang 1926; 14.7.1944: Jahrgang 1927. Zurück
  3. Arrangements for Civil Administration and Jurisdiction in Luxemburg Territory liberated by an Allied Expeditionary Force, in: ANLux, Mikrofilme FO London.  Zurück
  4. Fir d'Freihét, Jor 1, n° 1, in: Archives CNR, Dossier 105. Zurück
  5. LW v. 13.6.1944. Zurück
  6. LW v. 4.7.1944.  Zurück
  7. LW v. 8.8.1944. Zurück
  8. Paul Dostert: Die letzten Tage der deutschen Zivilverwaltung in Luxemburg, in: LW v. 10.9.1994. Zurück
  9. E. T. Melchers: Les deux libérations du Luxembourg, Luxembourg (o.J.). Zurück
  10. Ministere d'Etat: Bulletin d'information,1945, N° 3, S. 4. Zurück
  11. ANLux, Mikrofilme FO London und Quai d'Orsay Paris. Zurück
  12. Französische Legation Luxemburg an französischen Außenminister v. 13.10.1945, in: ANLux, Mikrofilme Quai d'Orsay Paris. Zurück
  13. FO: General Political Situation in Luxembourg, 2. 11.1946, in: ANLux, Mikrofilme FO London. Zurück
  14. Französische Legation Luxemburg an französischen Außenminister v. 30.10.1946, in: ANLux, Mikrofilme Quai d'Orsay. Zurück
  15. Französische Legation Luxemburg an französischen Außenminister v. 6.8.1946, in: ANLux, Mikrofilme Quai d'Orsay. Zurück
  16. Jacques Leider: L'Armée Luxembourgeoise d'après-guerre, Luxembourg 1993; André Grosbusch: La question des réparations dans l'opinion luxembourgeoise, in: Hémecht, 1984, S. 569-591; Paul Modert: Les revendications territoriales luxembourgeoises anvers l'Allemagne après 1945, in: Les amis de l'histoire, XIII, Luxembourg 1983, S. 1-49; ANLux: Mikrofilme FO London. Zurück
  17. Denis Marechal: Radio Luxembourg 1933-1993, Nancy 1994; Charles Meder: Rundfunkappelle aus Luxemburg: deutschsprachige Schriftsteller und die Beendigung des Zweiten Weltkrieges, masch.-schr., Luxembourg 1993, 2 Bde; ANLux, Mikrofilme Quai d'Orsay. Zurück
  18. ANLux, Mikrofilme Quai d'Orsay; Compte rendu des séances de la Chambre des Députés du Grand-Duché de Luxembourg (C.R.), 1945 + 1946. Zurück
  19. Französisches Außenministerium an luxemburgisches Außenministerium v. 9.10.1944, in: ANLux, Mikrofilme Quai d'Orsay. Zurück
  20. F. Van Langenhove: Le problème des chemins de fer luxembourgeois 20.2.1945, in: ANLux, Mikrofilme Quai d'Orsay. Zurück
  21. Ministere d'Etat: Bulletin d'information, 1944-1946. Zurück
  22. Report on a visit to Luxembourg January 24th to January 27 th 1945; SHAEF-Luxembourg: First Fortnightly Report for the Period ending Tuesday 1 May 45; SHAEF-Luxembourg: Fortnightly Report no. 3 for Period ending Tuesday 29th May 1945; SHAEF-Luxembourg: Fortnightly Report no. 4 for Period ending Tuesday 12th June 1945; SHAEF-Luxembourg: Fortnightly Report no. 5 for the Period ending Tuesday 26th June 1945, in: ANLux, Pro London, I.-VI. 1945 + VI.-XII. 1945; Frz. Gesandtschaft Lux. an frz. Außenminister v. 31.1.1946 u. 9.1.1948, in: ANLux, Quai d'Orsay, Europe Luxembourg 1944-1949. Zurück
  23. Hermann Jung: Die deutschen Kriegsgefangenen im Gewahrsam Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs, München 1966, S. 233-259. Zurück
  24. Paul Cerf: De l'épuration au Grand-Duché de Luxembourg après la seconde guèrre mondiale, Luxembourg 1980; C.R. 1954-1947. Zurück
  25. Archiv der Staatsanwaltschaft Luxemburg, Kriegsverbrecherkartei. Zurück
  26. ANLux, Mikrofilme FO London. Zurück
  27. Ministere d'Etat: Bulletin d'information, 1944-1948. Zurück
  28. Jean Thill: Documents et Textes relatifs aux Constitutions et Institutions politiques luxembourgeoises, Luxembourg 1978, S. 53-55. Zurück