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Die historischen Grenzsteine im Museum der Stadt Ingelheim

von Reiner Letzner

Die Sammlung der historischen Grenzsteine aus der Zeit von 1706 bis etwa 1840 umfasst zwei Grenzsteine aus den Jahren 1706 und 1714 an der ehemaligen Landesgrenze zwischen Kurmainz und Kurpfalz, einen Geleitstein, zwei Grenzsteine des Klosters Eberbach, je einen Grenzstein des Klosters Altenmünster Mainz und des Klosters Carthäuser Mainz sowie einen Grenzstein des Erzbistums Mainz.
Den Beschreibungen und Abbildungen der einzelnen Grenzsteine, die als steinerne Zeugen zwischen Tradition und Fortschritt in unserer schnelllebig gewordenen Zeit vermitteln und von unschätzbaren Wert für die Lokalgeschichte sind, sind die Kapitel: 'Die Verwendung von Steinen und Grenzmalen', 'Grenzbegehungen', 'Feldgeschworene', 'Siebenergeheimnis' und 'Strafen für Grenzfrevler' in alten Zeiten vorangestellt.
Die eigentliche Bedeutung behalten die historischen Grenzsteine nur an ihrem ursprünglichen Standort. Nur ausnahmsweise ist eine Verbringung an einen sicheren Ort angezeigt, wenn die Umwelteinflüsse ihnen arg zugesetzt haben oder wenn sie Gefahr laufen, strafrechtlich entfernt zu werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Grenzmarkierungen gelten uneingeschränkt für historische Grenzsteine, da diese in vielen Fällen auch heute noch rechtliche Grenzen markieren.
Zur Veränderung einer Grenzbezeichnung enthält das geltende Strafgesetzbuch in § 274 folgende Bestimmungen: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt. Der Versuch ist strafbar."Nach § 919 BGB kann der Eigentümer eines Grundstückes von dem Eigentümer eines Nachbargrundstückes verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die örtlichen Heimat- und Geschichtsvereine zusammen mit der Denkmalpflegebehörde der Erhaltung, Sicherung und Inventarisierung der "kleinen Denkmäler" annehmen und dabei das profunde Wissen der auf diesem Gebiet tätigen Heimatforscher "anzapfen". Ihr über viele Jahre hinweg "erwandertes" und erforschtes Wissen geht unwiederbringlich verloren, wenn es nicht durch eine überörtliche Arbeitsgemeinschaft gebündelt und ausgewertet wird. Im Land Hessen beispielsweise gibt es seit rund 30 Jahren ehrenamtliche Obleute für historische Grenzsteine. Ihre Aufgabe vor Ort ist das Erfassen, Dokumentieren und Überwachen der Grenzsteine.
Auch wenn die 48 Seiten starke Dokumentation mit ihren 42 S/W-Abbildungen, einer Zusammenstellung der bisher vom Autor erfassten und dokumentierten weiteren historischen Grenzsteine des Ingelheimer Raumes und einem umfangreichen Literaturverzeichnis vordergründig für die Lokalgeschichte von Bedeutung ist, so kann sie doch als Muster oder Anregung für weitere - hoffentlich vernetzte - lokale Aktivitäten herangezogen werden.