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Kurmainzer Weinbau und Weinhandelspolitik vom 17. bis 19. Jahrhundert

von Helmut Mathy

0.1.Einleitung

Die urkundlich verbürgte Geschichte von Weinbau, Weinkultur und damit Weinhandel im mittelalterlichen Mainz und seiner Umgebung links und rechts des Rheins[Anm. 1] - über die römischen und vorrömischen Aspekte der "vinologischen" Entwicklung zu handeln, wäre eines eigenen Vortrages würdig -, beginnt mit einem in der Historischen Hilfswissenschaft nicht ganz einwandfrei geklärten Datum. Inzwischen scheint aber fast sicher zu sein, dass dem 1929 eingemeindeten Vorort Bretzenheim im Zaybachtal, von dem in napoleonischer Zeit Zahlbach als eigenes Gemeindewesen abgetrennt und der 'Zentralstadt' zugeschlagen worden war, der Ruhm zukommt, in der ältesten bekannten Urkunde des rheinischen Umfeldes vom 18. Januar 752 als weinbautreibender Ort genannt zu sein. Das Dokument bezeugt eine Schenkung, näherhin ein Seelgerät, jene merkwürdige Angelegenheit also, dass begüterte Christenmenschen einer kirchlichen Institution einen Weinberg übergeben, um damit der ewigen Seligkeit teilhaftig zu werden. Und in Bretzenheim war es ein Adalbert, der dem Bischof Bonifatius, dem Apostel der Deutschen, für das Kloster Fulda einen Weingarten in Mainz verkaufte und einen zweiten vor den Begrenzungen seiner Gemarkung im oben beschriebenen Sinn zur Schenkung übertrug.

Die meisten urkundlichen Ersterwähnungen der Übertragungen von Weinbergen an geistliche Institutionen und Personen in bestimmten Gemeinden am Mittelrhein erfolgten freilich nach den Aufzeichnungen des Codex Laureshamensis, also der im hohen Mittelalter erstellten Urkundensammlung des karolingischen Reichsklosters Lorsch an der Bergstraße in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts, so dass in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mehrere Dutzend Ortschaften im Rheinhessischen ihre Zwölfhundertjahrfeiern begangen haben, wobei freilich zu erwähnen bleibt, dass die Weinkultur damit schon weit entwickelt gewesen sein muss und in vielen dieser Kommunen gewiss eine lange Tradition hatte, vielleicht sogar hier und da über die ansonsten strikte Kulturscheide zwischen Antike und Mittelalter in die römische Zeit zurückreichte.

Unter Karl dem Großen, zumal in einem Capitulare de villis, also einer Verordnung über die Güter auf dem Land, werden konkrete Bestimmungen erlassen, so etwa das Verbot, dass die Weintrauben nach ihrer Lese zur Saftgewinnung mit Füßen getreten und traktiert werden sollen. Daneben steht die Vorschrift, die Wein-Kreszenzen nur in Holzfässern mit eisernen Reifen zu lagern und zu verfrachten statt in den seit altersher gebräuchlichen Lederschläuchen. Weiterhin geht auf Karl den Großen möglicherweise eine heute wieder größeren Zuspruch findende Institution zurück, nämlich die Hecken- oder Straußwirtschaft[Anm. 2].

Vor allem aber ist Karl, der im Jahr 800 in Rom zum Kaiser gekrönt wird, als protector ecclesiae auch ein Förderer von Klöstern und deren Land- und Weinbau, ein Kultivierer ersten Ranges, dem manch' köstliche Kreszenz ihre gehobene Qualitätsstufe verdanken dürfte - nicht nur im Rheinhessischen, sondern auch im Rheingau, wo im Jahre 779 ein gewisser Racher aus Walluf der Abtei Lorsch zwei Weinberge, fünf Morgen Ackerland und einen Wald vermacht. Dort erwirbt 817 Karls Sohn, Ludwig der Fromme, vom Kloster Fulda zwei Hufen mit Weinbergen im Johannisberger Grund, eine für die gesamte Weinbaugeschichte bedeutsame Angelegenheit, wenn man an die "Erfindung" der Spätlese in eben jenem Johannisberg am Ende des 18. Jahrhunderts denkt.

Die Rolle des Weins in der Heiligen Schrift, seine Notwendigkeit bei der Liturgie, aber auch der Vermögenswert des Weinstocks in alter Zeit, sind gewiss Motive für das Engagement der Kirche und ihrer Institutionen für das Gedeihen der Weinkultur. Klöster und Bischöfe, offensichtlich von den genannten Schenkungen im frühen Mittelalter inspiriert, erweitern ihre Besitztümer im hohen und späteren Mittelalter um ausgedehntes Neuland, das einen frühen Weinatlas ergeben könnte. Denken wir neben den diversen Domkapiteln - so hat das Mainzer einen Großteil der Binger Lagen inne - an die Zisterzienser im 12. Jahrhundert, denen der Papst den der geistlichen Grundherrschaft zu entrichtenden Zehnten für Neuanlagen erlässt, die sie dann auf eigene Kosten und durch den Fleiß ihrer Konversen dem unkultivierten Boden hier am Mittelrhein und seinen Seitentälern abringen, oft in unwegsames waldüberwuchertes Gelände neue Schneisen der Zivilisation schlagend.

In dieser feudalen "Zehntgesellschaft", wie ich sie einmal nennen will, konnten die leibeigenen Untertanen auf dem Land, wenn sie ihrer Verpflichtungen der Ablieferung ledig waren, über gewisses Eigen-Erwirtschaftetes frei verfügen. Dies war nicht immer viel, was schon daraus hervorgeht, dass die abgabenpflichtigen Winzer dem Abgabenzwang an geistliche Grundherren etwas entgehen wollten, indem sie Massenträger einwurzelten oder - ein immer wieder in der Zukunft beliebtes Mittel - mit Wasser den köstlichen Rebensaft streckten. So waren die Zehntweine, für die die geistlichen Institutionen am Erzbischofssitz Mainz[Anm. 3] - nicht selten auf dem Land, so das Domkapitel in dem nahen Nieder-Olm - eigene Kellereien errichteten, keineswegs von überwältigender Qualität. Jener Fron- oder Herrenwein mag dem Grundbesitzer nicht selten wegen seiner Rauheit den Gaumen im Mund abwehrend umgedreht haben.

Aber die Einnahmen aus dem Zehnt waren nicht unbeträchtlich, und doch scheint jener Wein, den die Mönche selber anbauten und tranken, von höherer Qualität gewesen zu sein. Die Symbiose von Wein und Liturgie führte bisweilen fast zu gourmethaften Bezügen und selbstverständlich auch - modern gesprochen - zu Vermarktungsstrategien. Sie gründeten zum Beispiel in den nahegelegenen Stadthöfen, etwa dem Erbacher Hof in Mainz, eigene Niederlassungen als Verkaufsagenturen, aber auch als Ankaufs-Institution für fremde Weine, wenn etwa die eigene Ernte wegen der Witterungsunbilden zu gering ausgefallen war. Man hat zu Recht von einem monastischen Konzern Kloster Eberbach gesprochen[Anm. 4], der in seiner höchsten Entfaltung über 200 Wirtschaftshöfe, Kellereien und Weinumschlagplätze besaß, obgleich die Weißen Mönche des Heiligen Bernhard von Burgund aus ursprünglich angetreten waren, die reich und fett gewordenen Benediktiner zur Einfachheit monastischen Tuns zurückzuführen. Ideen von Gründungsvätern vermögen die Späteren nicht immer durchzuhalten!

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0.2.Mainzer Stiftungsbesitz links und rechts des Rheins

Das Gros der Mainzer Stifte hatte in fast allen Orten des Rheingaus und Rheinhessens Weinbergsbesitzungen, nicht wenige bis zum Ende des Alten Reiches. So waren etwa in Schierstein[Anm. 5], dem Tor zum eigentlichen Rheingau - von Hochheim[Anm. 6], der alten unmittelbar mit Mainz verbundenen rechtsrheinischen Gemeinde gar nicht zu reden - die Johanniter ebenso begütert wie das Johannisstift, dann Liebfrauen zu den Staffeln oder Mariengreden, dessen Kirche, ein Juwel der Gotik am Mittelrhein, in napoleonischer Zeit abgerissen wurde, nachdem sie in der Belagerung und Beschießung 1793 hart getroffen war, aber bei einiger Anstrengung hätte saniert werden können; außerdem St. Stephan, die Gründung und Grablege des Heiligen Willigis, das im vergangenen Jahr sein 1000-jähriges Jubiläum beging[Anm. 7].

Überhaupt gab es in dieser Gemarkung einen geringeren "freien" Weinbergsbesitz als die Durchschnittszahlen für den Rheingau ausweisen, zumal was jene Fläche betrifft, die sich in der Hand von privilegierten Personengruppen befand, nämlich etwa 29% der Äcker, Weinberge und Wiesen. Das heißt, dass in Schierstein die Privilegiengüter relativ weniger waren als im gesamten Rheingau, wo noch nach einer Erhebung von 1780 Adel, Klöster und Forensen, also die auswärtigen Bürgerlichen mit einem privilegierten Gerichtsforum, über 42% des Grundbesitzes auf sich vereinigen konnten.

Ein noch viel größeres Areal von Mainzer Stiftsbesitz gab es an manchen Orten der Rheinfront auf dem anderen Ufer, so etwa in Bodenheim[Anm. 8], zwischen Laubenheim und Nackenheim gelegen. Dort waren, zum Teil schon seit der Karolingerzeit, begütert: St. Victor bei Weisenau vor Mainz; das Domstift St. Martin, seit Erzbischof Ruthard 1092 den Kanonikern bzw. Domherren die Vogtrechte über Bodenheim übertragen und zu Beginn des 12. Jahrhunderts deren Präbenden vermehrt hatte, so dass die Besitzungen in ein 80 Morgen umfassendes Präsenzgut mit einem später erbauten Präsenzhaus zerfielen; dann die Abtei bzw. das Ritterstift St. Alban, dessen umfangreiche Latifundien in napoleonischer Zeit vom Kaiser der Franzosen einem treuen General namens Lauer geschenkt wurden, wobei sein Sohn es nach und nach parzellenweise veräußerte; weiterhin das Nonnenkloster Maria Dalheim bei Zahlbach im Heiligen Tal; dann das Johannis-Stift mit 29 Morgen Grundbesitz, vorwiegend Weinberge, zum Zeitpunkt der Säkularisation; Maria in campis oder Heiligkreuz mit schließlich 16 Morgen; St. Moritz sowie die Benediktinerinnen zu Nicomed vor Mainz, in der Nähe des Eichelsteins gelegen, in dessen Besitzgeschichte im übrigen die Gutenberg-Genealogie hineinragt; aber auch in Bodenheim gab es, aus einem Hof des Kollegiatstifts St. Stephan hervorgegangen, bei der Säkularisation nicht weniger als 48 Morgen dieses Instituts.

Endlich hatten die Kartäuser auf dem Michelsberg in ihrer Endphase, ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, aber auch die Karmeliter, die Jesuiten und die Abtei St. Jakob sowie die Nonnen von Altmünster, deren Güter 1781 dem Universitätsfonds mit kurfürstlicher, kaiserlicher und päpstlicher Genehmigung einverleibt wurden[Anm. 9], Wingerte - und die letzteren das wohl größte Bodenheimer Weingut inne.

Über die Qualität dieser Weine gehen die Meinungen in den zeitgenössischen Quellen auseinander. Sehr oft wird ein Unterschied zwischen hunnischem und fränkischem Wein gemacht, wobei es im einzelnen schwierig sein dürfte, die genauen Merkmale zu eruieren, jedoch vor dem Rieslingzeitalter in der Regel davon auszugehen ist, dass es sich beim fränkischen um das Endprodukt einer höher eingeschätzten Rebsorte handeln dürfte.

Immer wieder aber, bis in die Neuzeit und ans Ende des Alten Reiches heran, gab es sowohl im Rheingau als auch an der rheinhessischen Rheinfront Probleme mit Einkellerungen von Pfälzer Weinen. Darunter begriff man die nahe bei Mainz wachsenden Gau- sowie Grunder- (also aus dem Ingelheimer Grund stammenden) Kreszenzen nebst solchen, die nicht als Riesling-, sondern aus Kleinberger Trauben gezogen wurden und von denen man offensichtlich annahm, sie dienten dem einen oder anderen Winzer am Rhein zur Streckung und Vermischung mit einem Eigengewächs, zumal in schlechten Erntejahren.

Hin und wieder taucht in der dürren Aktensprache die soziale Frage im Weinbergsbereich auf[Anm. 10]: wenn etwa um 1790 die Wachen vor der Lese verstärkt werden müssen, zumal in der Nacht, um die vielen Missbräuche in den Weinbergen durch Salat-Suchen, Grasrupfen und Laub-Abstreifen seitens armer Leute in den Griff zu bekommen. Die Zuwiderhandelnden wurden von der kurmainzischen Obrigkeit auf den jährlichen Rügetagen mit einer Geld- oder angemessenen Leibesstrafe, zum Beispiel dem Pragerstehen mit der sogenannten Halsgeige, belegt.

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0.3.Das Weingebaren der Pfaffheit

Es kann von dieser Warte der mittelalterlichen Weinausbreitung in Mainz und Umgebung[Anm. 11] nicht verwundern, dass bis zum Ende des Alten Reiches sich dieses System noch stabilisiert hat. Die Kirche, nunmehr seit der Aufklärung mit immer größerer Kritik versehen, war eine Weinmacht ersten Ranges geblieben und wußte ihren Besitz nicht zuletzt auch durch die Abgabenfreiheit und ihre Steuerprivilegien enorm zu vermehren. Dies geschah freilich nicht, wie eine nicht selten ungerechte und überzogenen anti-ultramontane Kritik des 19. Jahrhunderts feststellen wird, zum Nutzen des eigenen Magens, der übergroß gewesen sei, sondern auch und gerade zur Aufrechterhaltung ihrer vielen sozialen und schulischen Einrichtungen: man denke etwa an den Universitätsfonds der Alma Mater Moguntina, der die Erträgnisse von aufgehobenen Klöstern und ihren Weinbesitzungen zugunsten der Ausbildung des akademischen Nachwuchses einsetzte, dies alles zu einer Zeit, da es noch keine staatlichen Sozialversicherungen gab, sondern die Kirche mehr oder minder allein als Träger von Caritas und Nächstenliebe in der Bekämpfung des Pauperismus weitester Kreise gefordert war.

Freilich war das Weingebaren der Pfaffheit nicht wenigen Bürgern der Stadt, besonders schon im Spätmittelalter, ein Dorn im Auge, zumal seit der Zeit, da 1462 die Stadtfreiheit verloren ging, und Mainz von einem Vizedominus, also einem Stellvertreter des Landesherren, regiert wurde, und damit die Rolle der einheimischen Geschlechter im Stadtregiment beendet war. Seit dieser Zeit kam es nicht selten vor, dass der Wein sogar von den Kanzeln der Kloster- und Stiftskirchen den gläubigen Gottesdienstbesuchern direkt angepriesen wurde, und der eigene Ausschank und Kleinverkauf beträchtliche Ausmaße annahm - sehr zur Unlust von Ratsherren und Zünften, die das vermeintlich vernünftige Volk in den Stiftskellern dem Pfaffenwein frönen sahen und argwöhnten, dieses mit geistlichen Motiven verbrämte Treiben schwäche das, was man die erstrebte Marktmacht der Bürgerlichen und einzelner Adelsfamilien nennen könnte.

Wie aber stand es mit dem Umfang des Weinareals in der Stadt? Nehmen wir etwa die Stadtaufnahme aus dem Jahre 1594, also rund zwei Jahrhunderte vor dem Untergang des Alten Reiches, vor Säkularisation und Nationalgüterversteigerung in napoleonischer Zeit, zur Hand[Anm. 12]. Damals, als Wolfgang von Dalberg Kurfürst war, ein Vorläufer des letzten Mainzer Koadjutors Karl Theodor von Dalberg, der das Ende der Alten Reichskirche unter Napoléon mitbesiegeln wird, umfaßte die Communitas Moguntina, die Mainzer Gemarkung, just fast so viel an Morgen wie die Jahreszahl, nämlich 1574. Davon waren 642 Morgen Weingärten, also weit über ein Drittel, und von diesen wiederum der dritte Teil aus geistlichem Besitz herrührend. Weitere 65 Morgen waren den Beamten von Erzstift und Stadt vergeben, die immer noch, teilweise bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, mit der Naturalwirtschaft verbunden blieben und einen Teil ihres Lebensunterhalts daraus bezogen, während eigentlich nur knapp die Hälfte des Weinberg-Areals, nämlich 311 Morgen, in bürgerlichem Besitz oder Nutzung standen. Von diesen wiederum gab es etwa 20 Morgen in den Vororten Bretzenheim, Hechtsheim, Zahlbach und Weisenau, während sich nach Ausweis der ziemlich genauen Aufnahme der Rest des weinstockbestandenen Geländes im Umfang von 290 Morgen auf 172 verschiedene Bürger verteilte.

Deren Durchschnitts-Rebfläche, zwischen 11,5 und einem Viertel Morgen schwankend, betrug also - wie Adam Michael Reitzel errechnet hat[Anm. 13] - rund anderthalb Morgen. Markiert man in einer historischen Karte die einzelnen Lagen, so würden die Weisenauer Höhe in der Nähe des dann 1781 zugunsten der Universität aufgehobenen Kartäuserklosters, also am südlichen Teil des heutigen Stadtparkes, ebenso herausragen wie auf der rechten Rheinseite der spätere Stadtteil Kostheim, heute zu den als 'AKK' bezeichneten drei Gemeinden, die von vielen Mainzern als eine Art Irredenta von Wiesbaden zurückbegehrt werden, gehörend. Dort wurden schon in früher Zeit immer gute Weine geerntet, so dass eine Landkarte aus dem 18. Jahrhundert über dieser und der benachbarten Hochheimer Gemarkung die Umschrift Hoch- und Costheimer Weinwachs plazieren konnte.

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0.4.Weinbergsareal bis zum Stadtzentrum

Gehen wir wieder auf das linke Ufer, so schlossen sich am Ende des 16. Jahrhunderts an das Gelände der Kartause die Rebstöcke des einstigen Albansklosters an, und am früheren Jakobsberg, der späteren Zitadelle, hatten die Benediktinerinnen von St. Nikomed neben den Jakobsberger Mönchen ihre Rebstöcke. Im Osten davon, im Umfeld der heutigen Weißliliengasse und Fürstenbergerhofstraße, sowie von der Höhe des Kästrich erstreckte sich das Weingelände noch bis zur heutigen Schillerstraße, damals Dietmarkt genannt, und darüber hinaus bis zur Münsterstraße, wo sich das ebenfalls 1781 zugunsten der Universität säkularisierte Altmünsterkloster befand. Ging man weiter über den Binger Schlag, gelangte man an den sogenannten Taler Weg, also zu den Römersteinen, vorbei am Kloster Maria Dalheim; dann nach Zahlbach und Bretzenheim, welch' letzteren Ort die Weinhistoriker als Gemarkung mit der ersten urkundlichen Erwähnung eines Weinbergs in ganz Rheinhessen, jenem territorialen Kunstgebilde seit dem Wiener Kongreß, herausheben. Das hat einen Steinmetzen der Gegenwart, Kurt Lenz, veranlasst, diesen Hinweis auf das Jahr 753 in einem roten Sandsteinrelief von 1978 am Rathaus zu verewigen[Anm. 14].

Aber auch die Wallstraße bis zum Gonsenheimer Tor, das heute nicht mehr steht, sowie das damals neue Baugebiet am Hartenberg und die Hänge oberhalb der Mombacher Straße wiesen selbstverständlich um 1600 einen dichten Rebstockbesatz auf. Um 1865 sollen gar in der Emmerich-Joseph-Straße, genannt nach einem dem Weinkonsum sehr gewogenen aufgeklärten Kurfürsten aus dem 18. Jahrhundert, noch etliche Riesling-Anlagen gestanden haben, während bereits unterhalb des nach dem römischen Castrum bezeichneten Kästrich ein, zwei Jahrzehnte zuvor die Wingerte den modernen Bebauungsplänen einer Stadt weichen mussten, die dennoch bis zur Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert in ein enges Festungskorsett eingeschnürt blieb.

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0.5.Zwei Renten-Ordnungen im 17. Jahrhundert

Bereits die zwei Renten-Ordnungen aus dem 17. Jahrhundert, von 1601 und 1674, hatten die Abgaben für den Kauf, den Verkauf und die Lagerung bestimmter Erzeugnisse und Waren fixiert, wobei dem Wein eine nicht zu vernachlässigende Bedeutung zukam[Anm. 15]. In dieser Amtsbestimmung, sozusagen einem Erlaß der maßgeblichen Finanzbehörde, war die Einfuhr nach Mainz sowie die Unterbringung der Fässer in den Kellern der Stadt, auch die Umladung von den Schiffen oder Wagen, die sie herangeführt hatten, ebenso geregelt worden wie die Art der zum Weitertransport gebrauchten Fahrzeuge, aber auch der Verkauf en gros wie das Verzapfen en détail, im Kleinen, und letztlich auch die Gebühren für das Krangeschäft.

Auch ist bereits von Importweinen die Rede, so von dem Malvasier, dem Muskateller sowie zu Beginn des 17. Jahrhunderts, also vor dem Dreißigjährigen Krieg, vom Rheinfall: das sind offensichtlich Weine aus der Gegend von Schaffhausen, sogar von spanischem und korinthischem Wein, also bereits von einem Handelsumfeld, das dem europäischsten der Ströme alle Ehre machte.

Der Rentmeister beschäftigte für solche gebührenpflichtige Vorgänge eine Reihe von Unterbeamten, nämlich zwei Visierer (also Aufnehmer und Visitatoren) sowie zwei Weinsticher, das heißt Vermittler des Verkaufs oder Makler. Dazu traten Schröter und Karcher, also Bedienstete, die beim Umladen und der Lagerhaltung unentbehrlich wurden, und schließlich die unvermeidlichen Sackträger, Torpförtner - die Stadt besaß ja noch einige Dutzend Eingangstore - und etliche Mitglieder der hochlöblichen Benderzunft.

Ein besonderes Privileg kam dabei den Universitätspersonen zu. Die Inhaber des Doktorgrades, die also an der Alma Mater lehrten, nicht jedoch schon die Licentiaten und Magister, brauchten den Wein, den sie aus eigenen Rebanlagen besaßen, oder sonstigen Ertrag, ob er nun ererbt war oder nicht, nicht zu verungelden oder zu verniederlagen, mit anderen Worten: Sie waren dafür nicht zu einer Verbrauchssteuer oder sonstigen Abgabe heranzuziehen. Ein ganz ersprießliches Privileg stand auch allen geistlichen Personen und Klerikern zu, die, wie es im Artikel 24 der Rentenordnung von 1601 hieß, für das eigene Gewächs und die sogenannten Gottesgaben vom Weinungeld befreit blieben. Wenn man bedenkt, dass im übrigen das Weinungeld, das auf Ein-, Aus- und Durchfuhr der Kreszenzen entfiel, nach spätmittelalterlichen Jahresrechnungen aller städtischen Einnahmen gegen ein Sechstel des gesamten Einkommens betrug, mag man im Ansatz ermessen, was eigentlich die geistliche wie akademische Weinfreiheit an wirtschaftlichen Vorteilen mit sich brachte.

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0.6.Ausschank und "Zapf"

Der Weinhandel ist jedoch ohne den korrespondierenden Weinausschank, den Zapf, nicht vorstellbar. Schon in der angezogenen Rentenordnung des 17. Jahrhunderts war konstatiert, dass nur derjenige Wein ausschenken oder verzapfen durfte, der den Eid als Bürger abgelegt hatte. Dafür waren - wie Artikel 28 bestimmte - an die Rente, also das frühneuzeitliche Finanzamt, so viele Schillinge von dem Ohm zu entrichten, als die Maß Heller kostet.

Nach Artikel 29 war der Wein nur dann zur Abzapfung frei, wenn vorher eine förmliche Anzeige der Rente Lohneck, also einer unmittelbar am Rhein-ufer gelegenen Behörde, erstattet und die Erlaubnis beantragt worden war. Wenn der Antrag genehmigt wurde, kamen ein Visierer und Weinsticher in das Lager, das heißt den Keller des Petenten. Der Visierer verzeichnete alle im Keller liegenden Einheiten - und zwar unter Angabe, was das einzelne Faß nach lauter Eiche an Fudern, Ohmen und Vierteln hält. Jenes Faß, das angezapft werden sollte, wurde sodann angestochen und aus ihm ein sogenanntes Ächtmaß in ein besonderes Gefäß gezogen. Dieses wurde wiederum auf die Rente geschickt, wo dann die Untersuchung stattfand, aus der hervorgehen sollte, ob der Wein unverfälschtes Kaufmannsgut sowie ohngeschmierter und kein stummer Wein sei. Wenn diese Formalitäten positiv erledigt waren, stand endlich dem konkreten Verzapfen nichts mehr im Wege. In der Zeit dieser Konzession durften freilich aus Prinzip keine Weine aus den betreffenden Kellern ein- oder ausgelagert werden, um offensichtlich allen Unterschleif und alle Manipulationen, die immer schon ein Problem waren, zu unterbinden.

Vorschriften also schon zum Nutzen des Konsumenten, aber auch des Kaufmannes von außerhalb, der nicht scheu gemacht werden sollte und etwa deshalb an anderen Orten als Mainz sich seinen Vorrat erstehen müsste, waren gang und gäbe.

Es gibt in der Rentenordnung von 1674 freilich noch weitere Vorschriften, die unser Interesse erregen können. Sie waren von juridischer und wirtschaftlicher Relevanz. Hatte zum Beispiel ein Weinbauer, was nicht zuletzt wegen der ungeheuren Schwankungen in der Erntemenge und Güte oft vorkam, einen Kredit aufgenommen, so sicherte sich der Kreditgeber nicht selten bereits ein Anrecht auf das mit seinem Darlehen gebaute, respective einmal zu erntende Wachstum. Bei solchem Kauf wurde also - um es juristisch zu umschreiben - der kommende Kaufvertrag "von Rechtswegen durch den erst entstehenden Kaufgegenstand aufschiebend bedingt".

Trotz einer solchen Regelung kam es häufig vor, dass fremde Weinhändler - diese bestehende Anwartschaft auf künftigen Eigentumserwerb missachtend - solche schon durch Anleihen belasteten Weine aus dem Keller ziehen ließen. Diese Handlungsweise wurde für die Zukunft durch die neue Rentenordnung verboten. Diese nach den Zeiten des Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn, der die Stadt aus den Zerstörungen und Depressionen des Dreißigjährigen Krieges herauszuholen bestrebt war,  erlassenen Reglementierungen deuteten schon etwas von einem frühen Merkantilismus an, der freilich aber immer noch mit Privilegien einzelner Stände und Berufsgruppen durchsetzt war.

So durften nur Adelige, die ein steuerfreies Haus in Mainz besaßen, den Wein ohne Entrichtung einer Niederlage-Gebühr ernten oder nach Mainz einführen - aber mit der Maßgabe, dieser Wein dürfte nicht in den Handel gelangen. Offizieren dagegen stand kein Zapfrecht für Soldaten und Bürger zu, und Kanzlisten, Trompeter und Einspännige, das heißt Bedienstete des kurfürstlichen Hofes, gehörten nicht zu dem von der Steuer befreiten Personenkreis.

Nicht weniger als 29 von 74 Artikeln der Weinordnung von 1674 betrafen den eigentlichen Weinhandel. Diese Ordnung wurde unter der Ägide und mit Vorarbeit des kurfürstlichen Rentmeisters Edmund Rokoch erlassen. Dieser war selbst ein Weinhändler und Großhandelskaufmann und hat als Mäzen und Bauherr seine Spuren im heutigen Stadtbild hinterlassen, vor allem im Bau des herrlichen Barockhauses zum Römischen Kaiser, des Gutenberg-Museums, nachdem dieser im zweiten Weltkrieg zerstörte Prachtbau beim 2000-jährigen Jubiläum der Stadt 1962 wiederaufgebaut worden ist.

Rokoch war in allgemein schlimmer Zeit ein außerordentlich kapitalkräftiger Mann, dem auf einer Frankfurter Messe einmal nicht weniger als 40.000 Reichstaler entwendet wurden, was ihn aber keineswegs zahlungsunfähig machte. Während der schwedischen Besatzung eingewandert, erlangte er das Bürgerrecht und kam nach und nach zu einem Weinbergsbesitz von neun Morgen in den Außenbezirken, nachdem er in der Gemarkung Mosbach bei Biebrich acht Morgen erworben und bereits 1656, also einige Jahre nach dem Dreißigjährigen Krieg, die Hochheimer Zehntweine des Domkapitels zur Nutzung erhalten hatte. Später kam noch eine Lage bei der Kartause auf dem Michelsberg hinzu. Diesen tüchtigen protestantischen Handelsmann hat Erzbischof Johann Philipp von Schönborn in die kurfürstliche Hofkammer aufgenommen, um einen veritablen Finanz- und Wirtschaftsexperten zur Überprüfung der Staatsinvestitionen zu besitzen.

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0.7.Der Wein im Budget des Erzstiftes

Bis zum Untergang des alten Kurstaates und dem Ende der Reichskirche war das Hauptabsatzgebiet für den Mainzer Weinhandel Holland, wohin der Schiffsweg ja am unproblematischsten gewesen sein dürfte. In allen Kurmainzer Orten sollten - zumal nach der Devise der aufgeklärten Kurfürsten, die eine Lockerung der engen Zunftgesetzgebung erstrebten - die Beamten in den weinbautreibenden Dörfern sich um die Hebung dieses Wirtschaftszweiges kümmern und mühen. Auch war, nicht zuletzt aus gesundheitspolitischen Gründen, schon so etwas wie Qualitätspflege angesagt. So lesen wir zum Beispiel in einer am 3. August 1753 herausgegebenen landesherrlichen Verordnung[Anm. 16], es könnten alle Käufer von Rhein-Weinen umso mehr einer vollkommenen Reinigkeit aller in der Stadt Mainz lagernden Weine versichert sein, als in Zukunft die landesväterliche Vorsehung dahin erfolgt sei, dass in jedem der bekannten Stadtviertel ein eigener Wein-Commissarismus mit Unterstützung von vier geschworenen Bendermeistern dauernd eingesetzt und auch die gesamte Benderzunft und deren Knechte mit spezifischen Verpflichtungen zu diesem Zweck alle halbe Jahre belegt werden sollten.

Dass dennoch am Ende des Ancien Régime der Handel aus und via Mainz sich nicht so entwickelt hatte, wie es die kühnsten Merkantilisten erträumt hatten, mochte auch daran liegen, dass es selbst im Geist der Toleranz nicht recht gelungen war, manchen Schlendrian und manche Handelshemmnisse in der Germania Sacra allgemein zu beseitigen.

Der Wein jedoch hatte eine gewisse Ausnahmestellung. Noch in einer Statistik im Jahre 1790 wurde festgestellt, das Erzbistum Mainz liefere, unerachtet seiner günstigen Lage zum Handel und zur Handlung, beinahe nichts als die trefflichen Weine des Rheingaus. Man behauptete, dass aus der Stadt Mainz jährlich an die 1000 Stück Wein mit wenigstens 300.000 Taler an Wert nach Holland gingen[Anm. 17].

Im Jahre 1750 war bereits in Mainz ein ständiger Weinmarkt errichtet worden[Anm. 18], wiederum mit genauen Bestimmungen von oben herab für Preisgestaltung, Lagermodalitäten und auch Faßgrößen. Immer wieder findet man seit dieser Zeit Verordnungen und Kontrollmechanismen, die dieses "sensible" Getränk sauber und rein erhalten sollen - Strafen gegen Verfälschen und Verkünsteln, Eide, welche die Bendmeister schwören mussten, jedermann zu denunzieren, den sie bei solch vermaledeitem Tun erwischten.

Kellervisitationen sollten sicherstellen, dass die Weine von Panschern unbehelligt und so verbleiben würden, wie sie durch Natur und Gottes Segen eingeherbst worden seien. Wenn bei einer Razzia Wein beschlagnahmt wurde, der nach modernen Begriffen nicht verkehrsfähig war, wurde aber dennoch gnädig bestimmt, so etwa 1753, ihn vor den Stadttoren, auf offenem Feld, an Soldaten, Arme und andere Bürger der Stadt frei auszuschenken.

Es hatte also schon seine wichtige Bewandtnis, dass die landesherrliche Regierung den Weinhandel in Mainz vertrauenswürdig erhalten wollte, um diesen bedeutenden Einnahmeposten des Staatsbudgets zu garantieren. Trotzdem waren die Handelshemmnisse auch unter dem letzten Kurfürsten Erthal vorhanden. Erthal förderte die geistige wie wirtschaftliche Öffnung seines Staates und seiner Landeshauptstadt, er erneuerte nicht zuletzt die Universität, an die viele protestantische Kapazitäten berufen wurden, und durchsetzte auch seinen Beamtenkörper durch anderwärts erfahrene Kameralisten, für deren Ausbildung er 1784 eine eigene Fakultät an der Alma Mater Moguntina errichten ließ. Unter Johann Friedrich von Pfeiffer, dem Inhaber des entsprechenden Lehrstuhls[Anm. 19], entwickelte sich diese Fakultät zu einer Musteranstalt für landwirtschafts- und weinbaupolitische Studien und Maßnahmen. Trotzdem blieben die Barrieren immer noch bestehen.

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0.8.Weinsteuer für den Handel

So wurde etwa am 8. Juni 1775 in der kurfürstlichen Hofkammer beschlossen und an sämtliche Beamten des Kurfürstentums erlassen, dass es die natürliche Billigkeit mit sich bringe, dass von allen aus dem Land exportierten Weinkreszenzen der Guldenzoll, der Aufschlag sowie das Lagergeld zu bezahlen seien, wie dies schon 1743 einmal eingeschärft worden sei[Anm. 20]. Dennoch habe sich ergeben, dass viele, deren eingeherbste Trauben zum Auskeltern nicht anreihig gewesen, diese entweder an dem Stock verhandelt oder vorher gelesen, gemostet und außer Landes verkauft hätten, ohne die entsprechenden Verordnungen zu berücksichtigen. Darauf folgte die Drohung des Landesherren: Nachdem die offenbare Schmälerung der herrschaftlichen Befugnisse nicht mehr länger nachgesehen werden könne, wird den Beamten der Befehl erteilt, vor versammelten Gemeinden bekannt zu machen, dass falls der eine oder andere Untertan seine eingeherbsteten Trauben vor oder während der Weinlese verkaufe und außerhalb des Amtsbezirks ausführen lassen wolle, er dieses Vorhaben dem Beamten oder dem herrschaftlichen Zöllner anzeigen solle, damit das zum Verkauf stehende Wachstum pflichtmäßig abgeschätzt und sogleich nach der Zahl der Ohm oder der Eimer veranschlagt werden könne. Danach hätten die Käufer bei der Ausfuhr den Guldenzoll und den Aufschlag, die Verkäufer das Lagergeld ohnweigerlich zu entrichten.

Es hatte sich also im Grund seit den Verordnungen unter Kurfürst Friedrich Karl von Ostein, der jene Menge von Regularien für die Rheinwein-Händler in Mainz aufstellte, so in einer Verordnung vom 8. August 1749, sehr wenig geändert. Damit, statuierte er damals, die Fremden, welche den zu kaufenden Wein in kleine Fässer gepackt haben und gleich mit sich nehmen wollen, jedesmal befördert werden sollen, andererseits aber auch bei den Verkäufern kein Unterschleif wegen der Entrichtung der 'herrschaftlichen Abgiften' geschehe, solle und dürfe kein Bender, bei Verlust seines Bürgerrechts, nicht eher ein Stückfaß in kleinere Fässer selbst oder durch andere brechen lassen, bevor er bei der kurfürstlichen Rente Lohneck oder auf dem Land bei dem zuständigen Einnehmer herrschaftlicher Gebühren einen eigenhändig unterschriebenen Zettel übergeben habe, auf dem zu erkennen sei, wieviel Stück Wein und in welchem Geschirr sie gebrochen werden sollen. Was die Residenzstadt Mainz betrifft, erhalte er dagegen einen Zettel (Quittung), die er dann den fremden Fuhrleuten zuzustellen habe, damit sie diesen bei den Tor-Zöllnern ihrerseits wieder ablegten. Dieser Beleg könne jeden Samstag zur Rente zurückgegeben werden.

Welch' kompliziertes Verfahren, fast aufwendiger als das, welches neuerdings den Winzern bei den Hektarhöchsterträgen an Bürokratie zugemutet wird!

Der Mainzer Hofrat von Scheben schlug 1780 die Konstruktion einer Weinhandelsgesellschaft vor, die allen angebotenen Wein aufkaufen sollte und bei der die Weinwirte der Landeshauptstadt ein Drittel ihres Jahresbedarfs zu dekken hätten[Anm. 21]. Der Beamte wünschte weiterhin die Reduzierung des Exportzolls um ein Drittel, die gleiche Spanne, mit der zum Ausgleich die importierten Weine zu belegen waren. Ein anderer Vorschlag wurde vom Amtskeller Bender aus Eltville in der Lesegesellschaft am Höfchen in Mainz im August 1786 gemacht. Patriotische Gedanken zur Wiederaufrichtung des Weinhandels - so nannte er seine Studien, in denen er vor allem das Thema Wein und Gesundheit behandelte und zur Hebung des Konsums auf die gesundheitsfördernde Wirkung des Weingenusses verwies. Aber es ging bei allen diesen "Theoretikern" auch bereits um die Drosselung der Produktion, die Abschaffung schlechter Lagen und die Beschränkung der Weinbaufläche auf ein Viertel gegenüber drei Vierteln an Ackerboden und Wiesen, während bis dato mehr als die Hälfte des Areals mit Rebstöcken bestanden war.

Aber es ging, wie etwa beim Hofkammersekretär Degenhardt und seinen Vorschlägen von 1787, auch um eine Verminderung der landesherrlichen Auflagen und um Beseitigung der Zölle, bisweilen aber gepaart mit dem Rückfall in monopolistische Maßnahmen für den Rheinwein in Mainz und im Rheingau. Der Bursierer des Klosters Eberbach, Peter Hermann Bär, der ja mit dem größten Teil des Weinbergsbesitzes der Abtei im kurmainzischen Amt Eltville in Berührung kam, war gegenüber den anderen Theoretikern, zu denen noch Anton Staudenheimer zu zählen ist, nicht der Auffassung, dass der Weinbau im Rheingau zu intensiv betrieben werde und daher einer Reduzierung bedürfe. Ein Problem wurde von den Praktikern immer wieder in den Mittelpunkt gestellt: die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Winzer, deren finanzielle Rücklagen durch schlechte Erntejahre sehr rasch zusammenschmelzen konnten, und die dadurch dem Zwang unterworfen wurden, den Most von der Kelter weg zu verkaufen, nicht selten zu verpfänden und sogar ihre Weinberge selber, die Quelle ihres Einkommens, als Sicherheit an die Gläubiger zu übertragen. Sie würden sich - so die Argumentation - in besonderer Weise einer Umwandlung von Weinbergen in Ackerland widersetzen, da damit das Pfandobjekt stark an Wert verlieren könne.

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0.9."Tourismus" und Gesundheitspolitik

Immer wieder wurde das mainzische Hauptexportprodukt in seinen Chancen gewogen und sein Absatz zu steigern versucht: durch stärkere Konsumtion sowohl der Einheimischen als auch der das Land besuchsweise betretenden Fremden, denen man eine - modern gesprochen - bessere touristische Infrastruktur, etwa das eine oder andere öffentliche Bad, bieten müsse, um sie zu längerem Aufenthalt und damit auch Weinverbrauch zu veranlassen. Dazu tritt bereits eine intensivere Empfehlung seitens der Ärzte, durch die ein stärkerer Absatz im Ausland erzielt werden könne.

Ein solcher war nach dem Willen der Wirtschaftsreformer etwa durch sprachkundige und geschickte Agenten, Beauftragte und Kommissionäre zu erreichen, die mit den Adressen der qualitativsten Weinhäuser versehen werden müßten. Im großen und ganzen gab es, was Rheingau und Untermain betraf, bei den großen Gütern am Ende des Alten Reiches weniger Schwierigkeiten in puncto Preise, wenn die Witterung einigermaßen milde war. Das waren aber nach Johann Kaspar Riesbecks, des reisenden Franzosen aus Höchst, Meinung, die er 1784 in seinem literarisch Sensation machenden Bericht äußerte, der übrigens sogar von Goethe sehr goutiert wurde, solche Güter, deren Inhaber oder Pächter das Air von Bauern abgelegt und jenes von Weinhändlern angenommen hatten, während demgegenüber die kleinen Winzer vielfach verschuldet, krisenanfällig und ohne Subventionen seitens der Regierung in ihrer Existenz bedroht blieben[Anm. 22].

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0.10.Die "Wende" von 1789 und 1792

Dann aber schien die Zeit der Französischen Revolution die Winzer des Kurmainzer Landes aus den feudalen Abhängigkeiten zu befreien. Die Mainzer Republik währte jedoch - bei richtigem Licht besehen - nur einige Wochen im Februar und März 1793, bis sie um die Einverleibung in die französische Nation bat. Während dieser Zeit zog sich bereits der Ring der Belagerungsarmee um die Festung Mainz zusammen, deren Schicksal mit dem Abzug der französischen Truppen durch den Bericht Goethes zu einem Stück der Weltliteratur geworden ist. So dauerte es noch ein Jahrzehnt, bis nach der Einverleibung des linken Rheinufers in das napoleonische Empire durch administrative Maßnahmen, die erst eigentlich die Revolution in unserem Raum bedeuteten, der Feudalismus überwunden, und eine neue Eigentümergesellschaft konstituiert wurde. In ihr fand durch die Auflösung von klösterlichem und kirchlichem Eigentum zugunsten der Nation allmählich eine Besitzumschichtung statt, die nicht selten via Spekulationsgewinne in den Nationalgüter-Versteigerungen vor sich ging. Immerhin hatten nunmehr viele Citoyens, die vorher lediglich Pächter gewesen waren und sich ganz und gar als Untertanen fühlen mochten, wenn auch bisweilen unter'm Krummstab gut leben war, ihren Grund und Boden aus eigenem Recht und zu eigenem Nutzen zu eigen und waren damit zu einem gewichtigen politischen und gesellschaftlichen Machtfaktor geworden[Anm. 23].

Auf der anderen Seite aber gab es gerade für den Weinhandel durch die Zollgesetzgebung an der Rheingrenze neue Hindernisse, die sich nicht selten zur Existenz-Bedrohung steigern konnten. Während also Mainz samt den linksrheinischen Regionen des Mittelrheins dem französischen Zollgebiet integriert wurde, war die fruchtbare Rebenlandschaft des Rheingaus - seit dem Mittelalter mit ihrem linksrheinischen Vorort im Guten wie Bösen verbunden - nunmehr zum Ausland und durch eine Wirtschafts- und Währungsgrenze neben den politischen Implikationen schroff getrennt. Deshalb hatte der Handel in Mainz für die Rheingauer Kreszenzen hohen Zoll zu entrichten, und zudem büßte die alte Metropole des ersten Kurfürstentums ihren Transithandel am Rheinstrom ein, welcher somit den Händlern und Schiffseignern des rechten Ufers faktisch zur Beute wurde, ein Verlust, der durch Schmuggel-Aktionen zugunsten der Mainzer nur gemildert werden konnte.

Wie sich die Mainzer in pfiffiger Weise dagegen zu wehren suchten, hat bereits vor hundert Jahren der Historiker und Jurist Karl Georg Bockenheimer in seiner Schrift über den Zoll- und Binnenhafen wie folgt geschildert[Anm. 24]: Von den Belästigungen der Mainzer bei ihrem Verkehre mit den Bewohnern des rechten Rheinufers, von den blutigen Kämpfen zwischen den verhaßten Douaniers und den geschulten Banden der Schmuggler, von der Teilnahme so mancher Kreise der Bevölkerung an den Unternehmungen der Schmuggler, die unerschöpflich waren in Streichen, um den Grenzwächtern zu entgehen und so die beliebten, durch strenge Verbote dem Verkehre entzogenen Genußmittel und Gebrauchsgegenstände den Rheinländern zuzuführen, von den Betrügereien gerieten die neuen Beamten in Streit, und zwar schon am ersten Tage. Nach authentischen Quellen fielen Mainzer, unter Teilnahme von Mannschaften der Schiffsbesatzungen, über die Douaniers her, die hierbei den kürzeren zogen. Es war ein böses Vorzeichen für die Beziehungen zwischen der Bevölkerung und den Mautbeamten, die auf gespanntem Fuße miteinander lebten bis zum Ende der Fremdherrschaft.

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0.11.Besitzumschichtung unter Napoléon

Napoléon weilte nicht weniger als zwölfmal in Mainz und dabei logierte er immer im Deutschhaus, dem heutigen Landtag[Anm. 25], das er mit dem benachbarten Neuen Zeughaus und mit noch einigen anderen Bauten in der Umgebung des Kurfürstlichen Schlosses durch seinen Chefarchitekten Eustache St. Far zu einer Art Nebenresidenz ausbauen lassen wollte, Pläne, die letzten Endes an der kurzen Herrschaft bis zur Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig gescheitert sind. Napoléon hatte bereits 1804 die Anlegung eines Freihafens in der bonne ville de Mayence gefordert und einige Fluchten des Kurfürstlichen Schlosses als Depot für auswärtige Waren herrichten lassen, um seinem grand boulevard de la France, wie er die Stadt bisweilen nannte, zu einer neuen wirtschaftlichen Prosperität zu verhelfen. In diesem Zusammenhang fiel denn auch wieder für jene Bewohner auf dem linken Ufer, die Weinberge im Rheingau besaßen, der Einfuhrzoll nach der Lese, wie in einem neuen Gesetz vom 21. Januar 1805 verfügt wurde, weg.

Es ist bemerkenswert, dass Napoléon, der sich als militärisches und administratives Genie begriff und seine Aufenthalte in Mainz immer wieder zum Studium strategischer Fragen und zur Verbesserung der Festungswerke nutzte, auch mit dem wohl bedeutendsten Weinhändler der Stadt, Johann Heinrich Ludwig Mappes, intensive Kontakte pflegte. Er verlieh ihm das Kreuz der Ehrenlegion und erhob ihn, den an sich schlichten Kaufmann, in den Stand eines Baron de l'Empire.

Mappes war am 18. Dezember 1757 in Mainz als Sohn eines Kaufmanns geboren und betrieb ab 1790, zunächst mit seinem Bruder Konrad zusammen, ein ausgedehntes Weingeschäft. Als Mitglied verschiedener kommunaler Körperschaften und nicht selten als Vertreter der Kaufmannschaft, weilte er in Paris: so 1810 bei der Trauung Napoléons mit der österreichischen Prinzessin Marie-Luise sowie im folgenden Jahr bei der Taufe des unglücklich endenden Königs von Rom. Schon beim Aufenthalt Napoléons in Mainz 1807 hatte er dem Kaiser bedeutet, wie notwendig für den Handelsstand am Rhein ein geräumiges Warenlager, etwa im Bereich des Kurfürstlichen Schlosses, sei. Bei einer zweiten Zusammenkunft, als Napoléon am Strom vorbeiritt, fasste Mappes ihm in die Zügel und erinnerte den Herrscher, der dann mit ihm am Ufer neben seinem Pferd zu Fuß ging, an die Bedürfnisse des Mainzer Handels. Als Resultat dieser Unterredung wurden durch ein kaiserliches Dekret einige Höfe und Interieurs des Schlosses zur Niederlage seiner Waren freigegeben. Im übrigen war Mappes, der von 1803 bis 1819 als Vizepräsident der neu gegründeten Handelskammer fungierte, auch nach der französischen Zeit in politischen Missionen tätig: so mit dem Grafen Kesselstatt und dem späteren Gerichtspräsidenten Hadamar gleichsam als Lobbyist auf dem Wiener Kongress, wo es um die wirtschaftlichen Belange der Stadt Mainz und die Profite aus der Rheinschiffart ging; dann als einziger Rheinhesse qua Mitglied der ersten Kammer in Darmstadt, wo er sich mit Erfolg für die französischen, das heißt nunmehr rheinischen Institutionen, also etwa das öffentliche Gerichtsverfahren, verwandte. Er befasste sich immer wieder mit Fragen von Freihandel und Schutzzoll und trat als frühdemokratischer Liberaler für einen möglichst ungehinderten Handel und Wandel, nicht zuletzt in der Weinbranche, ein[Anm. 26].

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0.12.Weinbaupolitik unter Dalberg

Sehr viel wichtiger waren aber bereits die Bestimmungen über die Rheinschiffart und den Handel im Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 und in der Rheinschifffahrts-Konvention vom 15. August 1804.

§ 39 des Hauptschlusses verfügte die Abschaffung der bisherigen Zölle an den Ufern des Rheins und ersetzte sie durch Eingangsgebühren und den Schifffahrtsoctroi, welche die bisherigen Abgaben nicht übersteigen sollten. Und die Schifffahrts-Konvention reduzierte die Anzahl der Zollstationen zwischen Straßburg und dem holländischen Territorium auf zwölf und vereinheitlichte außerdem den Zollsatz. Irgendwie war es den Mainzern gelungen, das alte Stapelrecht, wenn auch in gewandelter Form, beizubehalten.

Dennoch kam der Handel mit Wein in Mainz trotz des neuen Freihafens und der sonstigen Erleichterungen wegen der militärisch-strategischen Dimension der Zeit, die weder den Musen noch dem Gott Merkur hold war, nicht zu neuer Blüte. Die etwa zwei Dutzend Weinhandelshäuser in der Departementals-Hauptstadt am Rhein rangen, je länger sich die Feldzüge des Korsen nach Osten, bis an die Beresina, erstreckten, um ihre nackte Existenz.

Obgleich im Frieden von Lunéville die staatsrechtliche Sanktionierung der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich erfolgt war, ging die in der ehemaligen Sommerresidenz Aschaffenburg agierende kurfürstlich-mainzische Landesregierung bis zum Tod Erthals und auch dann nach Installierung von Dalberg zum letzten Reichserzkanzler immer wohl noch von der Vorläufigkeit solcher Auseinanderreißung der kurmainzischen Lande links- und rechtsrheinisch aus[Anm. 27]. Dies ist sehr deutlich einer den Weinhandel betreffenden Verordnung vom 17. Dezember 1801 zu entnehmen, in der zunächst ausgeführt wird, der Weinbau sei eine vorzügliche Quelle des Nahrungsstandes der kurfürstlichen Untertanen. Seine Förderung verdiene alle Aufmerksamkeit. Auf der anderen Seite habe man aber wahrgenommen, dass seit einiger Zeit nicht nur fremde Weine, und zwar im Übermaß, in das Kurmainzische eingeführt würden, sondern dass auch der Export von Rhein- und anderen Mainzer Weinen in auswärtige Länder mit hohen Abgaben belegt worden sei, die zu einem Rückgang des Absatzes geführt haben.

Die Regierung versuchte sich mit Gegenmaßnahmen zu wehren. Erstens sollten von fremden Weinen und Getränken, die zum Verbrauch und zum Verkauf in das Kurmainzische eingeführt wurden und kein Transit- und Speditionsgut, auch keine erweislich eigentümliche Weinkrescenz darstellten, neben dem herkömmlichen Zoll und der Accise noch folgende Abgaben zugunsten des Hofkriegszahlamtes entrichtet werden:

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a) von ungarischen, österreichischen und Tiroler Weinen 4 Gulden pro Ohm und zwei Kreuzer pro Bouteille,

b) von französischen, spanischen und italienischen Weinen 10 Gulden pro Ohm und 5 Kreuzer pro Flasche, sowie

c) von einer Bouteille Liqueur und ausländischem Branntwein, etwa Rack und dergleichen, je 10 Kreuzer.

Diese Auflage sollte zweitens nicht gleich beim Eintritt in das Land, das heißt bei der ersten zu passierenden Zollstation, sondern erst bei jener kurfürstlichen Zollstätte entrichtet werden, wo der fremde Wein oder das übrige Getränk abgeladen wurde. Diese Erhebung würde - so der dritte Punkt - mit dem neuen Jahr (1802) ihren Anfang nehmen, und jeder, der gegen die Verordnung handelte und ohne Entrichtung dieser Auflage ausländische Getränke einschwärzet, sollte als ein Zoll-Defraudant behandelt und bestraft werden.

Aber auch unter Dalberg gab es immer wieder Weinhandels-Verordnungen, zum Beispiel am 19. September 1804 eine Verfügung aus Aschaffenburg, vom Grafen von Eltz namens der Landesregierung unterzeichnet und vidimiert von Sekretär Schwab. Sie befasste sich mit dem Aus- und Einladen des Weines, mit seinem Aus- und Einkellern, was beim Mangel an Schrötern mit Gefahren verbunden sei, über die man sich - so heißt es - zu Recht beunruhigt habe. Es wurde erneut eingeschärft, dass alle als Schröter angestellten Bürger auf ihre Kosten Seile, Schrotleitern und die zur sicheren Verrichtung ihrer Arbeit erforderlichen Geräte anschaffen und in gutem Zustand zu erhalten haben, was die Polizei immer wieder, wenigstens aber einmal im Jahr, durch eine Visitation zu überprüfen habe. Für jeden Schaden, der sich während des Schrot-Vorganges ereignete, hafteten die Schröter mit ihren Vermögen, weshalb sie verpflichtet wurden, eine Kaution in Gütern von 2000 Gulden zu stellen. Weiter wurde ihnen aufgegeben: Vor dem Schroten haben sie die Beschaffenheit der Fässer wohl zu untersuchen. Finden sie dieselben nicht schrotmäßig, so sind sie schuldig, dem Eigentümer hiervon die Anzeige zu machen, mit der Erklärung, dass sie das Schroten auf ihre Gefahr nicht übernehmen können. Beharrt der Eigentümer darauf, so hat er nicht nur allen Schaden zu tragen, sondern bleibt der Polizei für denjenigen noch responsabel, welcher durch Verletzungen an Menschen oder Tieren in solchen Fällen etwa verursacht wird, und ist selbst alsdann wenn auch keine üblen Folgen entstehen, schon dafür strafbar, dass er die möglichen Folgen eines Wagstücks nicht verhütet und den Vorstellungen der Schröter nachzugehen hat.

Außer den zünftigen Selbstverwaltungs-Gremien der Schröter und ihrem Lohn pro Faßgröße und Umstände wurde ein Punkt, der sich mit der Steuer für das kurfürstliche Landes-Ärarium befasste, noch besonders herausgehoben. Es heißt unter 6: Ehe von dem Weine oder Branntwein die Ausgangs- und rücksichtlich Eingangsgebühren bezahlt sind, ehe den Schrötern die vom Zöllner oder Acciser auszustellenden verordnungsmäßigen Scheine vorgezeigt werden, dürfen die Schröter bei Vermeidung einer willkürlichen herrschaftlichen Strafe von fünf Gulden nicht schroten. Die nämliche Vorschrift wird in Hinsicht auf das Kaufs- oder Verkaufsgeld gesetzt, welche in der Stadt liegen und dort bleiben oder aus einem in den anderen Keller geschrotet werden.

0.13.Rückgang der Rebflächen - Aufblühen des Handels

Mit dem Untergang des Kurstaates verlor Mainz jedenfalls viel von seiner Bedeutung als eine der wichtigsten weinbautreibenden Städte am Rheinstrom. Der Heimatschriftsteller Ludwig Linkenbach geriet noch 1936 in zorniges Pathos, wenn er ausführte: "Die wachsende Großstadt hat Weingut um Weingut verschlungen, hat mit klammernden Armen das blühende Rebenland, aus dem einst die Mainzer Türme aufragten, erdrosselt."[Anm. 28] Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts sind seit der Stadtaufnahme von 1594 600 Morgen Rebland verschwunden und nur noch 40 Morgen geblieben - ein Verlust von nicht weniger als 94%. Erst durch die Eingemeindungen hat die heutige Großstadt Mainz nicht weniger als 280 ha Rebfläche, mehr als das Doppelte, als in der Stadtaufnahme 1594 ausgewiesen wurde. Allein der neue Stadtteil Laubenheim an der Rheinfront brachte 140 ha in die zunächst umstrittene kommunale Ehe mit ein, Ebersheim 100 ha und Hechtsheim steuerte mit den Lagen St. Alban und Kirchenstück etwa 30 ha bei, während in Bretzenheim mit seiner urkundlichen Erst-Erwähnung heute nur noch wenige Hektar bebaut werden.

Der Mainzer Weinbau nahm im Gefolge von Französischer Revolution und Säkularisation der kirchlichen Güter ab. Die Metropole des Reichserzkanzlers wurde zur Nur-Noch-Provinz-Hauptstadt eines Mittelstaates im Deutschen Bund, Hessen-Darmstadt, degradiert. Diese Herabsetzung konnten die Mainzer lange nicht verschmerzen und ließ sie verächtlich - wie sie sagten - in das neue Landeszentrum eines Großherzogs in der Ebene des Darmflusses, wo mittags in der Rheinstraße ein einziger Referendar wimmelte (Heinrich von Treitschke), blicken. Trotz dieser Abstiegstendenzen gab es in punkto Weinhandel im 19. Jahrhundert, dem Zeitalter des Wirtschafts-Bürgertums, aber auch der Erfahrungswissenschaften und der Technik, bald einen Aufschwung in Mainz, der allein schon an den statistischen Zahlen abzulesen ist. Nach der Gründung des Deutschen Zollvereins im Jahre 1834 nahm die Zahl der Weinhändler zu, stieg schon bis 1840 auf 38 an und erreichte nach Gründung des zweiten Kaiserreiches um 1880 die Rekordmarke von 250, wozu noch 109 Küfer, elf Korbmacher und sieben Korkstopfenhändler traten, die alle ihre guten Geschäfte im Zeichen der Gründerjahre machten und zudem ausländische Firmen mit ihren Niederlassungen in die Stadt an Rhein und Main zu ziehen vermochten.

Mainz konnte damals als Hauptsitz des deutschen Weinhandels charakterisiert werden, und die Branche hatte weltweite Verbindungen.

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0.14.Wein und Politik

Bislang war vorwiegend von wirtschaftlichen Faktoren, von den materiellen Voraussetzungen und Konsequenzen der Weinkultur in Mainz und Umgebung die Rede. Die Menschen verbargen sich ein wenig dahinter: als Leibeigene, als Mönche, als Grundherren, als Händler, als Flaschenbarone oder als Funktionäre. Im folgenden sei noch etwas von der Mentalität dieser vom Weinbau geprägten Bewohner von Mainz, dem Rheingau und Rheinhessens angedeutet, in jener von Carl Zuckmayer beschworenen Völkermühle Europas, wo die Stämme und Völkerschaften seit Jahrhunderten, wie in einer Kelter, zu einer wahrhaft multikulturellen Gesellschaft vermischt wurden. Diese ging tolerant und offen, aber auch eigenwillig miteinander um und scheute vor allem die Assoziation Wein und Revolution, wenn es sein musste, keineswegs.

Denken wir etwa an den Rheingauer Winzeraufstand um 1525 gegen die kurfürstliche Herrschaft in Mainz, die durch Albrecht von Brandenburg verkörpert wurde, dem vor genau 500 Jahren geborenen, umstrittenen geistlichen Regenten, der im übrigen seit seiner frühen Jugend als Erzbischof von Magdeburg und Administrator in Halberstadt in die Causa Lutheri involviert war[Anm. 29]. Er ließ nach der rigorosen Niederwerfung der Rheingauer Winzer mit Blut und Eisen im Mainzer Marktbrunnen, den die Kunsthistoriker als den schönsten aus der Zeit der Renaissance in Deutschland bezeichnen, ein Denkmal errichten, das schöner sein dürfte als die Erinnerung an den trutzigen Anlass. Bedenk, oh Mensch, das End, kann man auf seinem Spruchband lesen. Und in der Tat hat dieser unfreundlich-gewalttätige Akt bei der Lösung von Bauern- und Winzerfragen noch fast vier Jahrhunderte lang das politische Emanzipationsbestreben in den Staaten der Germania Sacra und von Kurmainz insbesondere unterdrückt und zurückgehalten. Im 19. Jahrhundert, im Zeitalter von Vormärz und Liberalismus, artikulierte sich dies in den politischen vom Geist der Französischen Revolution geprägten Forderungen der Hambacher und der Achtundvierziger. Auf den Fahnen, die nicht nur die Winzer aus Dürkheim, sondern auch die aus Rheinhessen mit seinem Vorort Mainz 1832 zum Hambacher Schlossberg trugen, standen nicht nur die programmatischen Parolen von Deutschlands Wiedergeburt im emanzipatorischen Geist gegen die neoabsolutistischen Obrigkeiten, sondern auch, nicht zuletzt wegen der Missernten der voraufgegangenen Jahre und der kleinkarierten Zollpolitik im Deutschen Bund, die resignierenden Worte: Weinbauern müssen trauern! Hier gab es liberale Trinksprüche, gab es vom Wein erhitzte Redner, die ihr Fürsten zum Land hinaus den vielen Tausenden am Fuße der Burg ebenso zuriefen wie den Freiheitsappell anstimmten, dass Polen nicht verloren sei[Anm. 30].

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0.15.Kurfürst "Breitfaß"

1832 war aber auch das Todesjahr Goethes, der in seinem Rochusfest zu Bingen dem Wein am Mittelrhein - speziell in kurmainzischen Regionen, denn Bingen war ja seit dem späten Mittelalter eine Stadt des Domkapitels - sein Lob gesungen und einen geistlichen Würdenträger literarisch verewigt hat, der nach über zehn Maß Weingenuss noch seiner körperlichen Sinne mächtig war und dazu die Lehren aus der Bibel deutlich den vielen zuhörenden Pilgern zum Pestheiligen auslegen konnte. Das Urbild dieses Weihbischofs wurde von Historikern und Volkskundlern oder auch Germanisten wie Adolf Bach in dem aus Hattenheim stammenden Mainzer Weihbischof Valentin Heimes erblickt[Anm. 31]. Heimes war einer der bedeutendsten geistlichen Berater des letzten Mainzer Kurfürsten Erthal am Vorabend der Französischen Revolution.[Anm. 32] Im Gegensatz dazu möchte ich einen anderen geistlichen Herren, nämlich den Mainzer Kurfürsten und Erzbischof Emmerich Joseph von Breidenbach-Bürresheim als Modell für Goethes Weinprediger vorschlagen[Anm. 33]. Denn dieser aufgeklärte Fürstbischof war nicht nur wegen seiner von Toleranz geprägten und die mittelalterlichen, auch jesuitischen, Fesseln sprengenden Reformen, die die Moguntina Sacra an den Stil und die Notwendigkeiten einer neuen Zeit zu gewöhnen sollten, berühmt. Er war auch ein burschikos-sinnenfreudiger Prälat - mit einem Körpergewicht von über drei Zentnern -, der wegen des einen oder anderen Zechgelages bekannt, ja berüchtigt wurde. Nach seinem Tode, als sich die kurmainzische Politik - zumindest vorübergehend - wieder in reaktionäre Bahnen begab, sprachen nicht wenige Spottgedichte und Broschüren von Pasquillanten vom trunksüchtigen Breitfaß von Schütt es ein und suchten mit Hervorhebung dieser kleinen Schwäche des Verblichenen, seine teilweise wohltuende fortschrittliche Politik aus konservativer Motivation zu bekämpfen.

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0.16.Ein Sinnbild der Kontinuität menschlichen Seins

Auf der anderen Seite sei ein fast unbekannter Text von Carl Zuckmayer erwähnt.[Anm. 34] In ihm kommt über alle Krisen, ja über die schlimmsten Epochen der Weltgeschichte hinweg etwas von der Kontinuität zum Ausdruck, von jenem Stehen im Stein, in der Natur, im gläubigen Gottvertrauen und in der Identität über die Generation hinaus. Dies alles läßt es auch heute noch, trotz vieler bedrängender Probleme im Weinbau der Gegenwart und Zukunft, als wert und nützlich, ja edel erscheinen, diesen Kulturzweig nicht nur zu erhalten und zu retten, sondern ihm wieder größere Bewegungsmöglichkeiten zu verschaffen.

Zuckmayer schreibt: "Ein amerikanischer Soldat der Besatzungsarmee erzählte mir im Jahre 1946 eine kleine Geschichte, die sich mir tief eingeprägt hat. Dieser Mann, in Amerika geboren und ohne besondere Bildung aufgewachsen, hatte nie zuvor europäische Länder gesehen und verband damit die Vorstellung von 'old countries', alten Ländern, worunter er sich etwas Verstaubtes, Muffiges, Ungelüftetes, Überlebtes gedacht hatte. Nun kam er im Frühling 1945 mit den Panzern der Armee Patton zum Rhein hin gezogen und beobachtete, während Geschütze und Tanks die Uferstraßen entlang ratterten, wie hoch über ihnen, in den Weinbergen, überall die Leute an der Arbeit waren, größtenteils Frauen, alte Männer und Jugendliche, und es machte ihm einen ungeheuren, fast unheimlichen Eindruck, wie diese Leute da in aller Ruhe ihre Reben pflegten, als gäbe es nichts Wichtigeres auf der Welt, ja dass sie größtenteils noch nicht einmal zu der einrollenden Kriegsarmee herunterblickten. Und es kam ihm, dem Amerikaner dabei in den Sinn, dass das wohl zu anderen Zeiten, als ganz andere Armeen in anderen Kriegen diese Straßen entlang gezogen kamen, auch nicht anders war, sondern genau ebenso: für die Leute im Weinberg nämlich, die über Jahrhunderte weg ihre Arbeit taten, ohne danach zu fragen, ob da unten der Napoléon marschiert, der Kosak reitet oder der Patton kommt ... Da, sagte der Mann zu mir, habe er plötzlich so etwas wie Ehrfurcht vor diesen 'alten Ländern' verspürt. Zum ersten Mal sei ihm aufgegangen, was Geschichte sei, und dass deren Größe vielleicht gar nicht so sehr in Siegen und Niederlagen, in den Wechseln und Umschwüngen der politischen Welt zum Ausdruck käme, sondern in der stillen Kontinuierlichkeit menschlichen Seins und Schaffens. Und in jener Beharrlichkeit, wie sie der Weinbau bedingt."

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0.17.Des Weines Reich ist eine Republik

Zum Schluß sei ein Hinweis gestattet, der über das spezielle regionalhistorische Thema hinausführt. Der Wein mag, besonders in Verbindung mit Brot, zu den notwendigen Grundnahrungsmitteln der Menschheit gehören, wie der Verfasser als Winzersohn von der Mosel gerne bekundet. Aber er ist auch in den Bereichen einer höheren Kultur mit edleren Genüssen beheimatet, weil er als Ausdruck von über die Stiftung primitiver Lebensbedürfnisse hinausgehender menschlicher Gemeinschaftsregungen im Fest, im Feiern und in der Liturgie seinen angemessenen und herausgehobenen Platz findet. Obwohl in Maßen allen zum Genuss empfohlen, ist er neben dem Wirtschaftsgut und den mit dieser Eigenschaft verbundenen Implikationen vom Handel und Wandel, ein Produkt der gepflegten Natur, aber einer ökologisch sinnvoll gepflegten und nicht durch chemische Stoffe zu sehr überhöhten und damit letzten Endes aus dem Gleichgewicht herauszufallen drohenden.

Es sei unter dem Motto: wo Wein wächst, da ist seit altersher Kultur, das Zuckmayer-Zitat dahin ausgelegt, dass dort noch menschenfreundliche Umwelt, richtig verstanden, vorhanden sein muss und der äußerlich rasende Fortschritt eine Wendung zur Lebensqualität erhält oder dorthin umschlagen müsste. Unübertroffen aber bleibt die damit verbundene Komponente, sozusagen das demokratische Substrat von Weinbau, Weinkultur und Weinhandel, das sich schon im Umfeld der Frankfurter Paulskirche artikuliert hat mit der in Spruchwörterbüchern überlieferten Sentenz, die da lautet: Des Weines Reich ist eine Republik, wo jeder Untertan ein froher König ist.

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Anmerkungen:

  1. Zu den einleitenden Bemerkungen dieser Abhandlung gibt es eine Fülle von weiterem Material bei Hans-Jörg Koch, Weinparadies Rheinhessen. Reben, Kultur, Land und Leute. Alzey 1982. Dort S. 435-445 ein ausführliches Verzeichnis von Quellen und Literatur, das allerdings nur die Familien-, nicht die Vornamen der Autoren verzeichnet. Vgl. auch Hans-Jörg Koch, Rheinhessen - Weinhessen. Skizzen aus 2000 Jahren (Schriften zur Weingeschichte, Nr. 19), Wiesbaden 1969. Zurück
  2. Zu den Implikationen des Weinbaus in fränkischer Zeit und seiner Bedeutung für das Mittelalter immer noch einschlägig das Werk von Friedrich von Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus, 2. Aufl. Frankfurt 1923. Zurück
  3. Eine gut lesbare Darstellung der Moguntina "vinologica" neuerdings bei bei H. Dohm, Die Weinstadt Mainz, Geschichte, Kultur, Wirtschaft, die Weinstuben, Mainz 1985. Man vergleiche auch die älteren Abhandlungen von Ernst Junkenn, Ein Streifzug durch die Geschichte des römischen Weinbaus und Weinhandels, in: Volk und Scholle 1929, H. 5/6 sowie von Heinrich Schrohe, Weinbergbesitz und Weinbau in Mainz, in: Volk und Scholle 1930, H. 3. Zurück
  4. Dohm (wie Anm. 3), S. 47. Zurück
  5. Wolf-Heino Struck, Tausend Jahre Weinbau in Wiesbaden-Schierstein. Zur Geschichte der Weinkultur in urbanisierter Zone am Rande des Rheingaus (Schriften zur Weingeschichte, Nr. 32), Wiesbaden 1973. Zurück
  6. Die ökonomischen Dimension in Hochheim vgl. 500 Jahre Hochheimer Markt. Beiträge zu seiner Geschichte, Hochheim 1984. Zurück
  7. Vgl. Helmut Hinkel (Hrsg.), 2000 Jahre St. Stephan in Mainz (Quellen und Abhandlungen zur Mittelrheinischen Kirchengeschichte, Bd. 63), Mainz 1990. Zurück
  8. Die exemplarischen Angaben über Weinbergsbesitz in einem rheinhessischen Ort entnommen aus Karl Winhart, 1200 Jahre Bodenheimer Ortsgeschichte - 1200 Jahre Weinbau, Oppenheim 1955. Zurück
  9. Zur Genesis des Universitätsfonds immer noch einschlägig Ernst Jakobi, Die Entstehung des Mainzer Universitätsfonds (Beiträge zur Geschichte der Universität Mainz, Bd. 5), Wiesbaden 1959. Vgl. ferner Helmut Mathy, Die Universität Mainz 1477-1977, Mainz 1977, S. 136-139. Zurück
  10. Rudolf Schäfer, Förderung von "Handel und Wandel" in Kurmainz im 18. Jahrhundert, Diss. Mainz 1968, S. 87-94. Zurück
  11. Zum spätmittelalterlichen Weinhandel gibt es Städte und Regionen, die besser erforscht sind als Mainz und der Mittelrhein; z.B. Wolfgang Herborn und Klaus Militzer, Der Kölner Weinhandel. Seine sozialen und politischen Auswirkungen im ausgehenden 14. Jahrhundert, Sigmaringen 1980. Zurück
  12. Heinrich Schrohe, Die Mainzer Stadtaufnahmen des 16. bis 18. Jahrhunderts, Teil 1: von 1568 und 1594, Mainz 1930. Zurück
  13. Adam Michael Reitzel, Mainz - Stadt des deutschen Weines, Mainz 1964. Zurück
  14. Koch (wie Anm. 1), S. 85. Zurück
  15. Die bedeutendste Quellenarbeit zur Mainzer Weinhandelspolitik im 17. Jahrhundert ist die Abhandlung von Heinrich Schrohe, Edmund Rohkoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts, Mainz 1907-1925. Das merkwürdige Erscheinungsdatum erklärt sich daraus, dass die schließlich mit einem Register abgeschlossene, über 400 Seiten umfassende Arbeit in mehreren Teilen als Beilage zu den Jahresberichten des Großherzoglichen Ostergymnasiums bzw. des Hessischen Gymnasiums in Mainz erschien. Sie enthält im wesentlichen - neben den biographischen Bemerkungen - die Rentenordnung von 1674 und andere wirtschaftspolitische Materialien. Ich halte diese Quelle für derart wichtig und exemplarisch, dass es sich lohnen würde, sie im Licht der neueren Forschungsergebnisse abermals zu bearbeiten. Der Anfang dazu ist von mir bereits unternommen. Zurück
  16. Die Reihe der landesherrlichen Verordnungen in puncto Weinbau, Weinhandel und Weinpolitik, die bereits Schäfer (wie Anm. 10), S. 110f. ansatzweise verzeichnet hat, sind nunmehr noch viel vollständiger im Stadtarchiv Mainz in einem Findbehelf erschienen, so dass alle folgenden Zitate anhand des Datums dort verifiziert werden können. Zurück
  17. Schäfer (wie Anm. 10), S. 90ff. Vgl. auch Jörg W. Busch, Der Rheingauer Weinbau und Handel 1690-1750 am Beispiel der Kellerei Schloß Vollrads (Schriften zur Weingeschichte, Nr. 77), Wiesbaden 1988. Zurück
  18. Günter Schenk, "... da schmeckt der Wein so gut", in: Mainzer Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte Jg. 10, H. 1, S. 30-36. Zurück
  19. Anton Felix Napp-Sinn, Johann Friedrich von Pfeiffer und die Kameralwissenschaften an der Universität Mainz (Beiträge zur Geschichte der Universität Mainz, Bd. 1), Wiesbaden 1955. Zurück
  20. Siehe oben Anm. 16. Zurück
  21. Vgl. dazu Josef Staab, Beiträge zur Geschichte des Rheingauer Weinbaus (Schriften zur Weingeschichte, Nr. 22), Wiesbaden 1970. Zurück
  22. Rudolf Schäfer, Johann Kaspar Riesbeck der "reisende Franzose" von Höchst (Höchster Geschichtshefte, Nr. 1), Frankfurt 1962. Zurück
  23. Vgl. dazu vor allem: Vom alten Reich zu neuer Staatlichkeit.Kontinuität und Wandel im Gefolge der Französischen Revolution am Mittelrhein (Geschichtliche Landeskunde, Bd. 22). Wiesbaden 1982. Außerdem Franz Dumont, Linksrheinisches Deutschland 1798-1814, in: Deutschland und die Französische Revolution 1789-1989. Eine Aufstellung des Goethe-Instituts zum Jubiläum des welthistorischen Ereignisses, 1989, S. 229-243. Zurück
  24. Karl Georg Bockenheimer, Mainzer Handel und Schiffart in der Zeit von 1648 bis 1831, in: Der Zoll- und Binnenhafen zu Mainz, Mainz 1887. Zurück
  25. Dazu mit weiterer Lit. Helmut Mathy, La Maison Teutonique - Napoléon im Deutschhaus, in: Die erste Adresse des Landes Rheinland-Pfalz. Geschichte des Deutschhauses in Mainz, Mainz 1990, S. 85-112. Zurück
  26. Zu Mappes vgl. man neben dem Artikel von Alfred Börckel in den Hessischen Biographien Bd. 1, 1913, den Artikel über eine Zeichnung, die Heinrich Mappes für sein Eintreten gegenüber Napoléon zugunsten der Wiederherstellung des Freihafens vom Mainzer Handelsstand erhielt. (Neuester Anzeiger Mainz 1885, Nr. 195). Siehe auch den ausführlichen Nekrolog in den Mainzer Unterhaltungsblättern 1845, Nr. 250. Zurück
  27. Viele Wirtschaftshistorische Bemerkungen zur Dalberg-Zeit bei Bernhard Post, Judentoleranz und Judenemanzipation in Kurmainz 1774-1813 (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, Bd. 8), Wiesbaden 1985. Zurück
  28. Hans Ludwig Linkenbach, Mainz als Weinstadt, Mainz 1936, S. 23. Zurück
  29. Über eine der Schlüsselfiguren der Reformationszeit vgl. neuerdings Friedhelm Jürgensmeier (Hrsg.), Erzbischof Albrecht von Brandenburg 1490-1545. Ein Reichsfürst der Frühen Neuzeit (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte, Bd. 3), Frankfurt 1991. Zurück
  30. Aus der umfangreichen Literatur zum Hambacher Fest sei hier nur auf die Publikation der Hambacher Gespräche 1962 und 1982 des Instituts für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz verwiesen. Zurück
  31. Adolf Bach, Der Mainzer Weihbischof Valentin Heimes und die Weinpredigt in Goethes Rochusfest zu Bingen, in: Rheinische Vierteljahresblätter 27, 1962, S. 97-116. Zurück
  32. Zu Heimes vgl. die theologiegeschichtlich orientierte Biographie von Karl-Heinz Drobner, Johann Valentin Heimes (1741-1806). Weihbischof in Worms und Mainz, Politiker und Seelsorger am Ausgang des Alten Reiches, Paderborn 1988. Vgl. demnächst eine Abhandlung von mir in der Mainzer Zeitschrift Jg. 1992. Zurück
  33. Zu ihm vgl. Heribert Raab, Die Breidbach-Bürresheim in der Germania Sacra, in: Mainzer Almanach 1962, S. 91-106. Helmut Mathy, Das Testament des Mainzer Kurfürsten-Erzbischof Emmerich Joseph von Breidenbach-Bürresheim, in: Archiv für Mittelrheinische Kirchengeschichte 24, 1972, S. 267-276. Zurück
  34. Buch vom Rheinhessenwein hrsg. vom Winzerverband Rheinhessen, 2. Auflage 1962. Zurück