Hachenburg im Westerwald

Burgmannen und Burglehen in Hachenburg

Die Burgmannen der Grafen von Sayn erhielten als Gegenwert für ihren Dienst auf der Burg Hachenburg ein Burglehen. Die Bezahlung erfolgte in der Regel in Naturalien bzw. in Form einer Geldzahlung. Zuweilen wurde ihnen auch ein Burgmannensitz in der Stadt bei der Burg eingeräumt.
Als Burgmannen werden die Herren von Gebhardshain, Steinebach, Schönhals von Alpenrod, Widderbach, Dersch, Isengard und Riedesel von Eisenbach (Hatzfeld) immer wieder genannt.

 

Als Burgmannen bzw. Inhaber von Rentenburglehen erscheinen im 14. Jahrhundert der Ritter Christian von Seelbach (1323, 1325), die Herren von Bicken (1323-1454), Jacob Kumpan (1323), Johann von Kobern (1343), Gottfried von Bicken (1343), Johann von dem Graben (1343), Wilhelm von Ütgenbach-Bruchhausen (1350), Ritter Johann von dem Forst (1363), die Familie Romlian von Kobern (1359-1416) sowie Johann von Plettenberg genannt Heydemule (1386). Im 15. Jahrhundert sind als solche der Edelknecht Dietrich von Offhausen (1423), Engelbert und Gothard von Seelbach (1428), die Herren von Seelbach-Lohe (1487), Roilmann von Arenthal (1469) und die Herren von Schnellenberg (1537) genannt.<ANM>Weitergehende Informationen finden sich im Buch</ANM>

Das Burglehen der Herren von Hatzfeld (Riedesel von Eisenbach) in Hachenburg

Das den Riedesel von Eisenbach zustehende Burglehen in Höhe von 20 Gulden wurde an die Söhne des Ritters Hermann von Hatzfeld ausgezahlt, die offensichtlich die Burgmannenpflichten für die Riedesel übernommen hatten. Nun hatten die Söhne Ritter Hermanns das Geld zwar jahrelang erhalten, waren aber nie offiziell zu saynschen Burgmannen ernannt und mit dem entsprechenden Burglehen betraut worden. Es kam zum Streit, als um 1480 die Zahlungen aus Hachenburg plötzlich ausblieben.
Nach dem Tod ihres Vaters stellten die Söhne Hermann und Theodor Riedesel Ansprüche auf die Auszahlung des alten Burglehens. Hermann wandte sich an Graf Johann von Sayn, damals auch Herr auf der Homburg, bat um Wiederaufnahme der Zahlungen und um Entschädigung alle nicht ausgezahlten Geldbeträge.
Der Graf ersuchte daraufhin den Landgrafen Wilhelm, ihm bei den Riedesel einen Aufschub bis zu Jahr 1508 zu vermitteln. Aber der Termin verstrich, ohne dass eine Zahlung angewiesen wurde. Am 30. März 1509 schrieb Hermann in der Angelegenheit an seinen Oheim, Ritter Bertram von Nesselrode, Erbmarschall des Herzogtums Berg, und bat um Vermittlung. Dieser ersuchte nun den Amtmann der Grafschaft Sayn, Johann Mant von Limbach, dem Grafen die Angelegenheit vorzutragen, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Der Graf lenkte nun plötzlich ein. Auf einem Gerichtstag (in Marburg?) am 2. Oktober 1509 verhandelte der Statthalter Peter von Treisbach mit den Abgesandten des Grafen von Sayn, dem Amtmann Johann Mant und dem Sekretär Jakob Maden sowie mit Theodor Riedesel über die Angelegenheit. Es wurde vereinbart, die Rückstände in Höhe von 580 Gulden in jährlichen Zahlungen von 60 Gulden zu entrichten. Einer der beiden Brüder sollte am Montag nach Allerheiligen das Lehen in Hachenburg neu empfangen. Theodor erschien in Hachenburg und wurde am 5. November 1509 für sich und seinen Bruder Hermann belehnt.
Im Lehensbrief war für Ritter Hermann bestimmt worden, dass der Graf das Lehen mit 200 Gulden ablösen könne, d.h. den Burglehenvertrag auf diese Weise "kündigen" konnte. Auch die Burgmannen verfügten über ein Kündigungsrecht. Theodor bat nun den Grafen, seine Lehnshälfte mit 100 Gulden abzulösen. Der Graf stimmte zu und Hermann empfing am 27. Februar 1519 seine 100 Gulden. Als Gegenleistung überwies er dem Grafen am gleichen Tag die Hälfte des Gerichts des Dorfes Engelrod samt Zubehör und erhielt das Gut als saynsches Lehen zurück. Diese sog. Lehnsauftragung verstieß aber gegen geltendes Recht, da Engelrod zur Hälfte Lehen der Abtei Hersfeld und des Hauses Ziegenhain war.[Anm. 1]
Als Theodor 1531 starb folgte ihm wenig später sein Neffe Volprecht in die Herrschaft nach. Dieser schickte im Januar 1534 Emmerich von Dietz mit entsprechender Vollmacht nach Hachenburg, um das Lehen für seine Familie vom Grafen in Empfang zu nehmen. Erst dort erfuhren man von dem seltsamen Handel der Vorfahren und musste es hinnehmen, dass die Belehnung nicht zustande kam.[Anm. 2]
Nachdem mehrere Jahre das Lehen weder erneuert noch ausgezahlt worden war, schloss Volprecht Riedesel nach dem Tod des Grafen Johann, der den Anteil Theodors damals gelöst hatte, am 13. November 1537 mit dem jungen Grafen Johann einen Vertrag. Die Geldangelegenheiten wurden bereinigt und Volprecht sowie seine Brüder und Neffen wurden mit dem alten Geldbetrag belehnt.[Anm. 3]Von da an wurde das Lehnsgeld wohl regelmäßig ausgezahlt, wenngleich im Jahr 1556 der Schultheiß von Hachenburg mit der Zahlung im dritten Jahr rückständig war. Wie die Angelegenheit ausging ist nicht überliefert, das Burglehen der Riedesel in Hachenburg wird danach nicht wieder erwähnt.[Anm. 4]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Hermanns Bruder hatte darüber hinaus die Urkunde der Lehensauftragung offensichtlich fälschen lassen. Er gab vor, die Lehnsauftragung von Engelrod sei von Werner von Görtz mit besiegelt worden. Doch das zweite Siegel, das von Werner stammen sollte, war offensichtlich das von Theodor selbst. Das erste Siegel - als solches nicht mehr erkennbar - stammt wahrscheinlich ebenfalls von Theodor, auf keinen Fall zeigt es das Schlitzer WappenZurück
  2. Becker, Riedesel 3, S. 126. Zurück
  3. Becker, Riedesel 3, S. 255. Zurück
  4. Becker, Riedesel 3, S. 256. Zurück