Guntersblum in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Guntersblum bei Karl Johann Brillmayer

Guntersblum lag im alten Wormsgau und kommt urkundlich erst im 13. Jahrhundert vor. Es hieß früher Guntirsplumen (1237), Gundersblumen (1318), Gunthersblumen (1334), Gundersflumen (1368), Gonterßplomen (1537), Gontersplommen (1597). Der Ort gehörte schon im frühen Mittelalter der Familie von Leinigen. Bei der Teilung der Leinigischen Besitzungen unter die beiden Brüder Friedrich V. und Jottfried im Jahr 1318 fiel Gunterblum an Jottfried, den Stifter der Jottfriedischen Linie, auch Leinigen-Dachsburg genannt. Auch diese Linie teilte sich wieder in Nebenlinien und Guntersblum kam 1787 an die Grafen von Leiningen-Guntersblum, bei denen es bis zur Französischen Revolution verblieb.

Graf Emicho von Leiningen hatte den Ort im November 1386 mit anderen an Erzbischof Adolf von Mainz mit Vorbehalt der Wiedereinlösung innerhalb 4 Jahren verkauft. Das letztere muss geschehen sein, aber bald darauf wurde er wieder an Hennemann von Sickingen, Bistum zu Neustadt und Henne Werberge, Vogt zu Germersheim, verpfändet, jedoch 1412 mit Hilfe des Pflazgrafen Ludwig wieder eingelöst.