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Domäne

Staatsgut.

Eine Domäne ist im Besitz des Staates befindliches Gut. Darunter zählen heute noch zahlreiche Forsten oder auch Weinbaubetriebe. In der Zeit der Säkularisation bestanden die Domänen im Rheinland aus den enteigneten und eingezogenen Gütern der Geistlichkeit, der aufgehobenen und feindlichen Staaten und der Flüchtlinge. Dabei fasste in dieser Zeit die Ordentliche Krondomäne die Besitzungen des Staates zusammen, während die Außerordentliche Krondomäne diejenigen umfasste, über die Kaiser Napoleon I. allein und uneingeschränkt verfügen konnte. (Quelle: nrw2000.de)

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