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Ledigmann

Vasall, der einem Lehnsherrn besonders verbunden ist.

Seit Mitte des 11. Jahrhunderts in Frankreich aufkommende Bezeichnung für das Lehensband im strengen Sinne, wonach der Vasall (Ledigmann), der von mehreren Herren Lehen trug (Doppelvasall), nur demjenigen in den Krieg folgte, dem er eine ligische Huldigung geleistet hatte. Den übrigen Lehnsherren leistete er nur die einfache Huldigung, d.h. einen Treueeid unter Vorbehalt der Rechte gegen den ligischen Lehnsherrn. Den übrigen Lehnsherren leistete er nur ein Minimum an Diensten, Heerfolge in der Regel überhaupt nicht. In Deutschland kam die Legeitas nur im Westen vor, und zwar in der Regel in der Form, dass der Ledigmann (Ledigburgmann) sich von einem gewöhnlichen Vasallen dadurch unterschied, dass er dem Herrn auch in Privatfehden zu folgen hatte und ihm die geliehene Burg als Lediglehen (Ledighaus, Ledigburglehen) offen halten musste.

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