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Territorium

Ein Territorium ist ein Stück Land, über das sich eine einheitliche Herrschaftsgewalt (Gerichtsherrschaft) erstreckt.

Vormoderne Herrschaft ist primär Herrschaft über Personen, nicht über eine feste Gebietsfläche, mit festen Grenzen. Herrschaft verteilt sich auf viele, hierarchisch abgestufte Träger. Mehrere Herren teilen sich womöglich verschiedene Herrschaftsrechte über dieselben Personen.
Im Laufe der Frühen Neuzeit vollzieht sich ein Prozeß zunehmender Territorialisierung; Herrschaft wird zunehmend als Herrschaft über einen Raum samt aller darauf wohnender Personen verstanden und als solche intensiviert. Alle möglichen Herrschaftsrechte erscheinen als "an dem Territorium hängend", d.h. ergeben sich aus der Herrschaft über das Territorium, werden also in einer Hand zusammengefßt, gebündelt und immer mehr als Einheit verstanden. Diese neuen, territorialen Herrschaftsstrukturen werden im Rahmen des Römisch-deutschen Reiches vor allem auf der Ebene der einzelnen Fürstentümer entwickelt und nicht oder kaum auf der Ebene des Reiches als Gesamtheit. Hier bleibt das alte Personen- und Rechtsverbands-Prinzip vorherrschend.
(Text: Uni Münster)

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